Menschen auf der Flucht schützen

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken fordert von allen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene bei allen Handlungen die uneingeschränkte Achtung und die Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wir fordern ein menschenwürdig ausgestaltetes Grenzschutzsystem und verurteilen jede Menschenrechts- oder Völkerrechtsverletzung an den Außengrenzen der EU. Flüchtlinge und Migrant*innen dürfen von Regierungen nicht zur Durchsetzung politischer Interessen instrumentalisiert werden.

Wir fordern einen geordneten und funktionsfähigen europäischen Rechtsrahmen, der bei der Aufnahme von Schutzsuchenden die Art und Weise der Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten der EU verlässlich regelt. Hierfür ist es erforderlich, das EU-Migrations- und Asylpaket pragmatisch unter solidarischen und humanitären Gesichtspunkten menschenrechtskonform weiterzuentwickeln.

Wir fordern alle Frauen und Männer in politischen und gesellschaftlichen Institutionen auf, sich auf allen Ebenen aktiv dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen auf der Flucht geschützt werden, ihnen geholfen wird und mit ihnen menschenwürdig, fair und respektvoll umgegangen wird.

Wir fordern die Einrichtung legaler und sicherer Zugangswege für Migrant*innen in die EU, um dem Missbrauch von Migrant*innen durch Schlepper*innen und die Gefährdung ihres Lebens auf den Fluchtwegen zu vermeiden. Die bewährten Erfahrungen der humanitären Korridore (u.a. in Italien, Frankreich, Belgien) verbinden das Interesse der Migrant*innen nach Sicherheit und der Aufnahmestaaten nach legaler und kontrollierter Migration und Integration in die Gesellschaft und sind zudem ein Modell für sich ergänzende Kooperation von staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.

Wir fordern die Frauen und Männer in politischer Verantwortung auf der Bundesebene auf, gemeinsam mit den Regierungen Polens, der baltischen Staaten und anderer EU-Mitgliedsländer für die Flüchtlinge an den belarussischen Grenzen eine humanitäre Lösung zu suchen. Die Beendigung der dramatischen Not der Flüchtlinge muss neben der Überwindung der erpresserischen Grenzpolitik des Regimes in Minsk und neben der Steuerung der Zuwanderung über die EUAußengrenzen ein zumindest gleichrangiges Ziel der deutschen Außenpolitik sein. Die vergleichsweise geringe Zahl von Flüchtlingen an den belarussischen Grenzen kann von Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsländern aufgenommen werden, um reguläre Asylverfahren zu ermöglichen. Da es offenbar gelingt, Fluglinien davon abzubringen, weitere Flüchtlinge nach Belarus zu fliegen, ist das Risiko gering, damit eine Zuwanderung im großen Maßstab auszulösen.

Hintergrund:

Ende 2020 lag die Zahl der Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen weltweit auf der Flucht waren, bei 82,4 Millionen - 34,4 Millionen geflüchtete Menschen und Asylsuchende waren außerhalb des Herkunftslandes, 48 Millionen als Binnenvertriebene in ihren Staaten auf der Flucht. Allein 42 Prozent davon sind Mädchen und Jungen unter 18 Jahren.

Flucht und Vertreibung sind Teil der Familiengeschichte vieler Menschen in Deutschland. Manche Eltern oder Großeltern können noch erzählen, was es während oder nach dem 2. Weltkrieg bedeutete, die eigene Heimat verlassen zu müssen, Vertreibung, Flucht, Gewalt und den Neubeginn erlebt zu haben. Auch danach wurden Millionen Frauen, Männer, Kinder unterschiedlichster Volksgruppen und Staatsangehörigkeiten unter physischem und psychischem Druck weltweit, auch in Europa, heimatlos und entwurzelt.

Oft haben diese Menschen einen offiziellen Schutzstatus bekommen, das heißt, sie sind staatlicherseits als Flüchtlinge anerkannt worden. Nach der Genfer UNFlüchtlingskonvention (GFK), die 1951 nach den Erfahrungen des fehlenden Schutzes, u.a. für Menschen auf der Flucht vor den Nationalsozialisten, verabschiedet wurde, können damit Flüchtlinge auf Aufnahme hoffen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (GFK Art.1, A 2.) Asyl suchen.

Durch die GFK haben Flüchtlinge das Recht...

  • nicht ausgewiesen zu werden, außer unter bestimmten, streng definierten Bedingungen (Art. 32)
     
  • auf Nicht-Zurückweisung (Refoulement Verbot) (Art. 33)
  • auf Wohnraum (Art. 21)
  • auf Zugang zu Gerichten (Art. 16)
  • nicht für die illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden (Art. 31)
  • auf Bildung (Art. 22)
  • zu öffentlichen Hilfe und Unterstützung (Art. 23)
  • zur Bewegungsfreiheit innerhalb eines Gebietes (Art. 26)
  • auf Arbeit (Art. 17 und 19)
  • auf Religionsfreiheit (Art. 49)
  • auf die Ausstellung von Identität- und Reisedokumenten (Art. 27 und 28)

Darüber hinaus ist das Recht auf Asyl in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verankert. Gemäß Artikel 19 GRCh sind Kollektivausweisungen nicht zulässig, auch darf niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen Behandlung besteht. Die europäischen Staaten haben sich auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbindliche Normen gesetzt.

Wir stellen fest:

Mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen werden diese internationalen und europäischen Konventionen, insbesondere durch rechtspopulistische Parteien und Bewegungen, immer offener und lauter in Frage gestellt. Das Menschenrecht auf Asyl und Schutz von Menschen in Not sehen wir heute auch in Europa mehrfach massiv missachtet und vielerorts vorsätzlich verweigert.

Dafür stehen wir:

Dieses Recht auf Hilfe ist aber ein unverzichtbares Element der europäischen Identität, die sich gerade auch an christlichen Werten orientiert. Daher treten wir gemeinsam als Europäerinnen und Europäer entschieden für den Schutz bedrohter Menschen ein.

Wir engagieren uns als Christinnen und Christen in unseren Städten und Gemeinden, Verbänden und Organisationen sowie in zivilgesellschaftlichen Initiativen, um Menschen auf der Flucht zu schützen, ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen und damit die Chance für eine bessere und sichere Zukunft zu geben.

Erklärung “Menschen auf der Flucht schützen” als PDF

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