Für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht konfessionell, kooperativ, dialogisch

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) setzt sich für den konfessionellen Religionsunterricht in ökumenischer Kooperation und im interreligiösen Austausch ein. Das ZdK unterstützt damit die Entwicklung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes, für den die Deutsche Bischofskonferenz im November 2016 Rahmenempfehlungen für die Diözesen vorgelegt hat. Ein solcher Religionsunterricht bietet Zugang zu religiöser Weltdeutung, er fördert die Ausbildung eines eigenen Standpunktes und erzieht zu religiöser Toleranz sowie zu Dialog- und Urteilsfähigkeit. Er leistet so in einer pluralen Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Identitätsbildung und zum gegenseitigen Verständnis.

1. Religionsunterricht: nötiger denn je

Religion ist einer der großen Bereiche menschlicher Kultur wie Kunst, Technik, Sprache, Wissenschaft oder Politik. In der Religion bzw. den Religionen setzt sich der Mensch mit den unverfügbaren Bedingungen seines Daseins auseinander – mit Unversehrtheit und Tod, Lebensglück und Leid, aber auch mit Herkunft und Zukunft, Individualität und personaler Würde. Wie sich der Mensch zu dem verhält, was nicht in seiner Macht steht, macht ihn wesentlich aus. Es prägt seine Orientierungsstrategien und Sinnkonzepte. Insofern stellt sich die Religion Fragen, die jeder Mensch hat.

Wie der Mensch auf seine Abhängigkeit von Unverfügbarem reagiert, ist allerdings sehr unterschiedlich. Die Religionen sehen in dieser Abhängigkeit keine Einschränkung menschlicher Autonomie, sondern etwas, aus dem sich leben lässt. Diese Perspektive sowohl auf die Möglichkeiten als auch auf die Grenzen menschlicher Selbstbestimmung ermöglicht ein realistisches Menschenbild: kritisch sowohl gegenüber fatalistischen Lebensauffassungen, die die Eigenverantwortung des Menschen kleinreden, als auch gegenüber illusionären Vorstellungen von der grenzenlosen Freiheit des Einzelnen. Ein solches Bild vom Menschen ist auch widerständig gegenüber allen Ideologien, die den Menschen neu erfinden wollen.

Menschen in unterschiedlichen Religionen nennen "Gott", was ihr Leben und ihre Autonomie sowohl eröffnet als auch begrenzt. In der Kommunikation mit ihm versuchen sie, dem Geheimnis ihres Lebens auf die Spur zu kommen. Die lange Geschichte dieser Kommunikation wird bezeugt in heiligen Schriften, in Ritualen, in einem bestimmten Ethos, in religiös geprägter Alltagskultur, aber auch in Kunst und Theologie. Der Religionsunterricht macht das reiche Erbe dieser Traditionen in seinen verschiedenen konfessionellen Ausprägungen, aber auch in seinen interreligiösen Anschlussmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zugänglich. Er bietet diese Tradition an als Anregungspotential für die Suche nach eigener Lebensorientierung, als Gegenstand der kritischen Auseinandersetzung bei der Suche nach einem eigenen Standpunkt, als Ressource für die Entwicklung eigener Urteilsfähigkeit. Eine solche Erschließung einer konkreten religiösen Tradition leistet der konfessionelle Religionsunterricht, der sich nicht nur an religiöse, sondern an alle Schülerinnen und Schüler richtet.

Wir sind überzeugt: Eine um die Erschließung relevanten Weltwissens bemühte allgemeine Bildung muss die großen Fragen der Religionen einschließen; eine die Gesellschaft repräsentierende öffentliche Schule darf die auch kulturell und sozial bedeutenden Traditionen der Religionen nicht ignorieren. Denn zu jener religiösen Pluralitätsfähigkeit, die heute so dringend erforderlich ist, sowie zum Verständnis der eigenen Kultur verhelfen nicht religiöse Ignoranz, sondern nur ein angemessenes Maß an religiösem Wissen und religiöser Erfahrung sowie ein reflektierter eigener Standpunkt.

Ein solcher Religionsunterricht hat auch eine schulpädagogische Funktion, die für den schulischen Grundauftrag der Unterstützung einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern unverzichtbar ist. Damit trägt er der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Rechnung, die für alle Kinder und Jugendliche "das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" (Art. 14 I KRK) einfordert. Denn zur Religionsfreiheit gehört nicht nur die Ablehnung eines religiösen Bekenntnisses, sondern umgekehrt auch seine (gemeinschaftliche) Ausübung.

"Der Religionsunterricht bietet die Chance, mit den Schülerinnen und Schülern die Wirklichkeit mit anderen Augen zu sehen, da es nicht ausreicht, die Welt naturwissenschaftlich zu berechnen und betriebswirtschaftlich zu kalkulieren."

Religionslehrerin, Rheinland-Pfalz

2. Religionsunterricht: rechtlich abgesichert und gesellschaftlich
herausgefordert

Die gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Debatten um den konfessionellen Religionsunterricht sind spannungsreich. Einerseits ist Religion zu einem wichtigen öffentlichen Thema geworden. Wie angesichts religiöser und kultureller Pluralität Zusammenleben gelingen kann, ist eine entscheidende Zukunftsfrage. Religiöse und interreligiöse Kompetenzen sind zu deren Bewältigung unerlässlich. Die wachsende Pluralität des konfessionellen, also bekenntnisbezogenen Religionsunterrichts – neben evangelischem und katholischem gibt es unter anderem orthodoxen, jüdischen und islamischen Religionsunterricht unterschiedlicher Prägung – trägt dieser Entwicklung Rechnung. Andererseits wird der konfessionelle Religionsunterricht jedoch gerade deshalb in Frage gestellt, weil er getrennte Lerngruppen vorsieht. Von manchen wird stattdessen ein Unterrichtsfach wie Ethik, Werteunterricht oder Religionskunde als notwendig erachtet, in dem Schülerinnen und Schüler gemeinsam über grundlegende Werte und existentielle Fragen ins Gespräch kommen. Dabei sollen sie – nach Überzeugung der Befürworter dieses Konzeptes – ein möglichst neutrales Grundwissen über Religionen erwerben. Ein solcher Unterricht bleibt für das ZdK hinter den Möglichkeiten des konfessionellen Religionsunterrichts zurück und entspricht nicht dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Religionsunterricht.

Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach in Deutschland im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen verankert (Art. 7 Abs. 3). Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Bundesländer. Dieser Religionsunterricht ist immer ein konfessioneller, bekenntnisbezogener Unterricht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaften erteilt wird. Der Staat kann und darf aufgrund seiner weltanschaulichen Neutralität die Inhalte des Religionsunterrichts nicht selbst festlegen, dafür ist eine Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften unabdingbar.

Zwar ist der Religionsunterricht grundgesetzlich abgesichert, dieses Recht muss in der Praxis aber auch realisiert werden. Die Situation des Religionsunterrichts ist regional und schulspezifisch sehr unterschiedlich. Doch an vielen Orten sinkt die Zahl der katholischen und evangelischen Schülerinnen und Schüler. Hingegen steigt die Zahl der muslimischen Kinder und derer, die keiner Religionsgemeinschaft zugehören. Häufig ist ein konfessioneller Religionsunterricht, der in allen Schulformen und Jahrgangsstufen durchgeführt wird und dabei die konfessionelle Einheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und dem Unterrichtsstoff aufrechterhält, nicht mehr möglich. Nicht selten fällt der Religionsunterricht dann aus – besonders Grund- und berufsbildende Schulen sind betroffen, immer häufiger aber auch die weiteren Schulformen. Von Schulleitungen oder staatlicher Schulaufsicht wird der Religionsunterricht nicht selten nachrangig behandelt, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler fordern ihr Recht oft nicht ein. In der Schulpraxis gibt es in wenigen Bundesländern bereits etablierte Kooperationsmodelle, die neue Formen konfessionellen Religionsunterrichts ermöglichen. Teilweise wird der Religionsunterricht aber auch in rechtlichen Grauzonen konfessions- und religionsübergreifend im Klassenverband erteilt. Die Weiterentwicklung des konfessionellen Religionsunterrichts, unter anderem durch Kooperationen, braucht hingegen klare Rahmenbedingungen.

"Religionsunterricht ist mir wichtig, weil ich da etwas über meine Religion erfahre, was ich dann mit anderen vernünftig diskutieren kann."

Schülerin, Oberstufe, Baden-Württemberg

3. Religionsunterricht: kooperativ und dialogisch

Die gesellschaftlichen und religionsdemographischen Entwicklungen stellen den katholischen Religionsunterricht in Deutschland vor weitreichende konzeptionelle und organisatorische Herausforderungen. In den vergangenen Jahren haben einige Modellprojekte eine wesentliche Weiterentwicklung zum konfessionell-kooperativen Unterricht erarbeitet. Wo der Religionsunterricht in einheitlich konfessionellen Gruppen nicht mehr möglich ist oder die Kooperation besondere Chancen bietet, unterrichten katholische und evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer gemischt-konfessionelle Lerngruppen – in unterschiedlichen Modellen, die bereits erprobt und erfolgreich praktiziert werden. Grundlage dieser Kooperationen ist das gemeinsame Christusbekenntnis. Es handelt sich dabei nicht um einen überkonfessionell christlichen Religionsunterricht, sondern um einen kooperativen katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Für diesen sind nicht allein schulorganisatorische, sondern auch religionsdidaktische Veränderungen notwendig, die verstärkt Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Konfessionen herausarbeiten, aber auch Unterschieden differenziert gerecht werden.

Bislang wurden nur in wenigen Bundesländern offizielle Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kirchen für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht getroffen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nun religionspädagogische und rechtliche Rahmenempfehlungen für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht vorgelegt, die solche Kooperationen befördern wollen. Das ZdK unterstützt diese dringend notwendige Entwicklung und fordert die Diözesen auf, bald entsprechende Vereinbarungen mit den evangelischen Landeskirchen zu treffen. Es geht nicht darum, ein bundesweit einheitliches Kooperationsmodell zu etablieren, sondern für die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort passgenaue, gelingende Kooperationsformen zu entwickeln und auszubauen. Religiöse Bildung muss auch dort möglich sein, wo jetzt oder künftig wenige Christinnen und Christen leben.

Das ZdK setzt sich über die nationale Ebene hinaus mit Nachdruck auch für den Erhalt und die Fortentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts in den Europäischen Schulen ein. Das ZdK fordert die Bundesregierung, die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Bischofskonferenzen der EU (COMECE) auf, aktuellen Bestrebungen zur Abschaffung dieses Religionsunterrichts und seine Ersetzung durch ein Fach Religionskunde entschieden entgegenzutreten.

Neben der evangelisch-katholischen Kooperation ist auch die Zusammenarbeit mit dem Religionsunterricht anderer christlicher Konfessionen auszuweiten. Darüber hinaus sind Formen des Dialogs und der Zusammenarbeit mit dem Religionsunterricht anderer Religionen sinnvoll und auszubauen. Die Möglichkeiten zum Austausch zwischen den Lehrkräften, zu gemeinsamen Unterrichtsstunden und interreligiösen Projekten können schon jetzt verstärkt genutzt werden. Sie machen den interreligiösen Dialog erlebbar, fördern Perspektivwechsel und stärken die Sprachfähigkeit von Schülerinnen und Schülern auf dem Fundament ihrer eigenen Religion.

"Ich finde Religionsunterricht zum Teil interessant, da man neue Religionen und Kulturen kennenlernt, zum anderen Teil aber auch wichtig, da man Sachen über seine eigene Religion erfährt, die man vielleicht noch nicht wusste."

Schüler, Klasse 8, Baden-Württemberg

4. Dem christlichen Glauben in der Schule ein Gesicht geben

Über religiöse, christliche und kirchliche Themen kommen die meisten jungen Menschen heute vor allem im Religionsunterricht ins Gespräch. Er gibt Raum, persönliche und existentielle Fragen aufzugreifen und religiös zu deuten. In diesem Anliegen steht er in engem Austausch mit allen anderen Unterrichtsfächern und hier besonders mit denen, die die Schülerinnen und Schüler mit existentiellen Lebens- und Sinnfragen konfrontieren. Im Religionsunterricht engagiert sich eine Vielzahl katholischer Theologinnen und Theologen für junge Menschen, für ihre religiöse Bildung und Orientierung. Religionslehrerinnen und Religionslehrer prägen in besonderer Weise durch ihre theologische und pädagogische Fachkompetenz und Persönlichkeit den Religionsunterricht und das Schulleben. Gerade junge Lehrerinnen und Lehrer sind mit ihren religiösen Biographien nahe an den Schülerinnen und Schülern. Zugleich profitieren sie auch von der Lebens- und Berufserfahrung anderer Lehrergenerationen. Religionslehrerinnen und Religionslehrer begegnen Schülerinnen und Schülern als authentische Bezugsperson und christliches Vorbild.

Neben dem Fachunterricht engagieren sich viele Religionslehrerinnen und Religionslehrer in der Schulentwicklung und Schulkultur, in Personalräten und als Beratungslehrkräfte. Gleichzeitig übernehmen sie schulpastorale Aufgaben und gestalten ökumenische Kooperationen und interreligiöse Projekte. Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind laut Befragungen offen für ökumenische Kooperationen, wollen aber die konfessionelle Bindung ihres Unterrichtes nicht aufgeben. Es gilt, sie in ihrem Recht zu bestärken, konfessionellen Religionsunterricht entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage zu erteilen und dies auch einzufordern. Konfessionelle Kooperation und interreligiöser Austausch machen das Unterrichten zugleich nicht einfacher. Sie erfordern von Religionslehrerinnen und Religionslehrern konfessionelle Standpunkte einnehmen und theologische Positionen erklären zu können.

Um die Lehrkräfte für die verschiedenen Herausforderungen und Aufgaben ihres Berufes vorzubereiten und zu stärken, ist es dringende Aufgabe in allen Phasen der Religionslehrerbildung, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen grundzulegen und die Entwicklung einer überzeugenden, kritisch-konstruktiven Lehrerpersönlichkeit zu fördern. Dazu gehört die Ausprägung wie auch eine Reflexion der eigenen Konfessionalität als Voraussetzung für ökumenische und interreligiöse Gesprächsfähigkeit.

Konfessionelle Kooperation muss Anliegen und Aufgabe von Hochschulen und Universitäten, Seminaren, Schulämtern und Schulabteilungen wie von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen sein. An diesen Orten müssen viel stärker als bisher Fragen und Themen der ökumenischen Theologie und des interreligiösen Lernens curricular integriert sowie eine Didaktik der Kooperation entwickelt und gelehrt werden. Dazu müssen die Theologischen Fakultäten und die Einrichtungen der Lehrerbildung selbst ökumenische Kooperationen und den interreligiösen Austausch vorantreiben.

"Die Gottesfrage ist die spannendste Frage im Leben. Dieser Frage wollte und will ich auch mit andern Menschen nachgehen."

Religionslehrer, Saarland

5. Religionsunterricht: vernetzt mit außerschulischen Lernorten

Der Religionsunterricht hat für die Glaubenskommunikation von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Bedeutung. Dieser Unterricht ist vernetzt mit anderen Lernorten, an denen Kinder und Jugendliche heute mit Religion und christlichem Glauben in Berührung kommen. Gerade Eltern, die sich um die christliche Bildung und Erziehung ihrer Kinder aktiv bemühen, verstehen den Religionsunterricht als wichtiges Element einer religiösen Erziehungspartnerschaft. Wo Eltern mit den Fragen religiöser Bildung überfordert sind oder sie im Familienleben bewusst ausklammern, kann der Religionsunterricht eine wichtige Funktion übernehmen. Er kann die religiöse Sozialisation in der Familie aber nicht ersetzen.

In den Pfarreien und Gemeinden konkretisiert sich für einige Schülerinnen und Schüler, was im Religionsunterricht Thema ist: das Leben unter einem religiös geprägten Deutungshorizont. Auch Religionslehrerinnen und -lehrer sind dort beheimatet oder engagiert, suchen geistliche Anregung und gelebte religiöse Praxis. Wo Lebens- und Sozialräume sich mit dem Einzugsbereich der Schulen überschneiden, können sich Gemeinden bzw. kirchliche Jugend(verbands)arbeit und Schulen im Blick auf die religiöse Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ergänzen und unterstützen. Dazu gehört auch, dass viele Seelsorgerinnen und Seelsorger in Schule und Religionsunterricht präsent sind. Nach wie vor gibt es lebendige Kooperationen zwischen Katechese, Jugendpastoral und Religionsunterricht. Außerdem nutzen viele Schulen die Angebote der Sozial- und Erziehungsberatungsstellen auf dem Pfarreigebiet zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Familien. Nicht zuletzt profitieren viele Schulen auch von den kulturellen Angeboten der Kirchen. Die Ausweitung von Ganztagsangeboten kann eine Chance für Kirchengemeinden und katholische Verbände sein, ihre Räume, Kapazitäten und personellen Ressourcen in die Schule einzubringen.

Die katholischen Jugendverbände sind für viele Jugendliche Lernorte christlicher Verantwortung in Gesellschaft, Politik und Kirche. Sie prägen auch außerhalb der Schule das Werteverständnis von Kindern und Jugendlichen und bieten einen Raum zur Entfaltung ihres Glaubens.

So erweist sich auch die Einbindung des Religionsunterrichts in die Vielfalt religiöser Lernorte als konfessionell-kooperativ. Denn wo sich der Religionsunterricht und andere religiöse Lern- und Bildungsräume aufeinander beziehen und kooperieren, begegnen Kinder und Jugendliche heute authentisch gelebter religiöser Praxis.

"Schülerinnen und Schüler bringen sich ein und sie entdecken Gott – und oft öffnen sie auch mir die Augen für Gott in unserem Alltag."

Religionslehrerin, Rheinland-Pfalz

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