"Ehe für alle" | Persönliche Erklärung Dr. Maria Böhmer MdB

Erklärung zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - es gilt das gesprochene Wort

Am vergangenen Freitag habe ich im Deutschen Bundestag dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zugestimmt. Ich bin inzwischen immer wieder gefragt worden, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Deshalb will ich meine Beweggründe hier kurz festhalten.


Es gibt im Deutschen Bundestag Entscheidungen, bei denen wir als Abgeordnete besonders gefordert sind. Vor allem, wenn es um zentrale Wertefragen geht, wie bei Ehe und Familie, die nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Für meine politischen Entscheidungen gibt mir das christliche Menschenbild eine wichtige Orientierung. Damit verbindet sich, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Recht haben. Wenn heute Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung in unserem Land offen, in Toleranz und Respekt leben können, steht diese gesellschaftliche Entwicklung für einen weiten Weg, den wir in Deutschland gegangen sind.


Im Deutschen Bundestag haben wir die eingetragene Lebenspartnerschaft in den vergangenen Jahren der Ehe immer weiter angeglichen. Im Wesentlichen unterschieden sie sich nur noch in zwei Punkten.


Der erste Punkt betraf die Begrifflichkeit: Ehe hier, eingetragene Lebenspartnerschaft dort. Dieser Unterschied war jedoch für viele keine Kleinigkeit, sondern von hohem symbolischen Wert. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, wie sehr dieser Punkt viele umgetrieben hat. Hoffnungen und Sorgen wurden mir nahegebracht. Ich habe immer wieder erfahren: Wenn zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen wollen, wenn sie in Treue, Beständigkeit und Verlässlichkeit zueinander Ja sagen, dann werden dort Werte gelebt, die es zu schätzen und zu schützen gilt. Diese Werte sind der Kern der Ehe. Wer die Ehe schließen will, sagt Ja zu diesen Werten und zur Institution Ehe.


Der zweite Punkt betraf eine Regelung im Adoptionsrecht: In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft konnte zunächst nur ein Partner oder eine Partnerin allein ein Kinder adoptieren. Der andere Partner oder die andere Partnerin konnte das Kind erst in einem weiteren Schritt adoptieren. Ein Adoptionsrecht bestand also bereits. Das neue Gesetz macht nun den Weg für die gemeinsame Adoption frei. Die Frage des Kindeswohls ist dabei für mich die entscheidende. Wir dürfen die gesellschaftliche Realität nicht ausblenden: Kinder wachsen heute in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen auf. Jede Familienform, in der es den Kindern gut geht, verdient Anerkennung und rechtliche Absicherung.


In meiner Partei haben wir mit großer Ernsthaftigkeit und Respekt unterschiedliche Sichtweisen ausgetauscht. Niemand hat sich diese Entscheidung leicht gemacht, auch ich nicht. Die Entscheidung im Bundestag stärkt die bürgerliche Institution der Ehe als Kernbestandteil einer gelingenden Gesellschaft. Sie führt gesellschaftliche Entwicklungen und konservative Werte zusammen.


Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, Staatsministerin im Auswärtigen Amt

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