"Ehe für alle" | Persönliche Erklärung Dr. Maria Flachsbarth MdB
Erklärung zur Abstimmung - es gilt das gesprochene Wort
Erklärung zur Abstimmung
nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs des Bundesrats zur „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“
(Drucksache 18/6665)
Wo zwischen zwei erwachsenen Menschen gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird.
Ich erkenne darüber hinaus an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten.
Dennoch lehne ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) ab:
- Unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der Verbindung von Mann und Frau ergibt. Der explizite Schutz dieser Verbindung, die seit biblischen Zeiten durch gesellschaftliche und religiöse Regeln gesichert wurde, diente dazu, den in der Ehe geborenen Kindern ein Aufwachsen in stabilem Lebensumfeld zu ermöglichen. Denn nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau können gemeinsame Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden. Dieser Umstand unterscheidet unabänderbar die Ehe von der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Daher ist meiner Meinung nach die Bezeichnung "Ehe" der auf Dauer angelegten, vor Staat und / oder Kirche eingegangenen Verbindung von Frau und Mann vorzubehalten, ohne dass damit eine Diskriminierung homosexueller Paarbeziehungen erfolgen würde.
- Darüber hinaus geht, nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“ , der eben nicht nur rechtlich, sondern auch historisch, kulturell und religiös geprägt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung neu definiert werden. Die Grundgesetzänderung würde eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern.
- Ich bedauere außerdem, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung über dieses viele Menschen existentiell berührende Thema im Hauruck-Verfahren erzwingt. Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultierenden parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen möglichen breiteren Konsens.
Dr. Maria Flachsbarth MdB