Einführung in den Antragstext "Generationengerechtigkeit, Solidarität und Eigenvorsorge – Sozialethische Anforderungen an eine Alterssicherung in der Lebens- und Arbeitswelt von morgen"
von Hildegard Müller im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) - es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident Sternberg,
liebe Mitglieder der ZdK-Vollversammlung,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach der intensiven und bereichernden Diskussion mit Bundesministerin Andrea Nahles heute Vormittag über die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland, ist die Aktualität des Themas und seine Bedeutung für uns alle offenkundig. In meiner Einführung in den vorliegenden Antragstext ist es mir nun ganz besonders wichtig, die Herangehensweise und Ziele des Sachbereichs bei der Erarbeitung dieser Positionierung deutlich zu machen. Ich möchte dafür werben, diese Perspektive und die großen politischen Linien auch bei den anstehenden Beratungen des Antragstextes nicht aus den Augen zu verlieren. Zugleich möchte ich Ihnen die aus meiner Sicht zentralen Punkte des Antragstextes nochmal deutlich machen.
Wie wir heute Morgen bereits gehört haben, ist im Frühjahr diesen Jahres erneut eine öffentliche und politische Rentendiskussion entfacht, die zum Teil sehr alarmierend und emotional geführt wurde. Diese Diskussion dauert weiterhin an. Bereits zu Beginn dieser Debatte hatten wir als Sachbereich "Wirtschaft und Soziales", aber auch als Hauptausschuss, die Sorge, dass diese Debatte in die falsche Richtung laufen und Ängste bei den Menschen vor Armut im Alter schüren könnte, die zu populistischen Entscheidungen führen könnten. Auch die Gefahr, dass kurzerhand politisch kostspielige Entscheidungen getroffen werden, die v.a. zu Lasten der jüngeren Generationen gehen – nicht zuletzt angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs – hat uns dazu motiviert, uns zu Wort zu melden und den vorliegenden Antragstext zu erarbeiten.
Dazu haben wir eine sachbereichsinterne Arbeitsgruppe unter meiner Leitung mit hoch kompetenten Fachleuten aus unseren Reihen im ZdK eingerichtet – namentlich haben darin neben mir Prof. Dr. Bernhard Emunds, Andreas Luttmer-Bensmann (KAB), Karl-Sebastian Schulte (BKU) und Eva Maria Welskop-Deffaa (ver.di) mitgearbeitet. Insbesondere ihnen möchte ich an dieser Stelle für ihr großes Engagement, ihre hohe Fachexpertise und ihre Kompromissbereitschaft bei divergierenden Auffassungen danken. Zugleich zeigt ihnen – liebe Mitglieder der Vollversammlung – diese heterogene Besetzung der Arbeitsgruppe, dass es von vornherein den ernsthaften Wunsch und die Bemühungen aller Beteiligten gab, über alle interessens-, verbands- und parteipolitischen Grenzen hinweg eine gemeinsame Positionierung zu erarbeiten. Grundlage der Debatte waren natürlich auch die vorliegenden Modelle aus unseren Organisationen und Verbänden.
Das Ergebnis dieses arbeitsintensiven Prozesses liegt Ihnen jetzt vor. Der vorliegende Antragstext hat zum Ziel, eine sozialethische Orientierung für die aktuelle Rentendebatte zu bieten und wichtige Leitplanken für anstehende Reformvorhaben zu setzen. In dem Papier werden dazu die wichtigsten Probleme und Herausforderungen für unser Alterssicherungssystem benannt und mit der Formulierung sozialethischer Anforderungen an politische Reformvorschläge verbunden. Zugleich werden auch konkrete Lösungswege für ein zukunftsfestes Alterssicherungssystem aufgezeigt, um die Leistungsfähigkeit, die Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit des bestehenden Systems zu sichern. Denn nur dann wird das Vertrauen der Menschen in die Alterssicherung erhalten bleiben.
Der Text konzentriert sich bewusst auf die anstehenden Fragen in der Alterssicherungs- und Rentenpolitik und ist somit kein sozialpolitisches Grundsatzpapier, das den Anspruch erweckt, alle damit zusammenhängenden Fragen auf dem Arbeitsmarkt und in der Familien- oder Bildungspolitik lösen zu können. Zugleich sind diese Themenfelder selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil einer präventiven Politik zur Vermeidung von Altersarmut und zur Sicherung des erarbeiteten Lebensstandards im Alter. Der vorliegende Text legt die sozialethischen Grundlagen für die zu führende Debatte, ohne sich bereits jetzt im Detail auf ein mögliches Modell festzulegen.
Ich möchte Ihnen nun kurz die zentralen Botschaften des Textes vorstellen:
Angesichts der demografischen Entwicklung, veränderter Erwerbsbiografien und Erwerbsbedingungen in einer digitalisierten Arbeitswelt sowie einer großen Pluralität an Lebensverläufen sorgen sich derzeit viele Menschen, ob sie im Alter ausreichend abgesichert sein werden. Diese wachsenden Sorgen vor Altersarmut und eines abnehmenden Lebensstandards im Alter sind ernst zu nehmen, sie betreffen vor allem die jüngeren Generationen. Daher muss die Rentenpolitik auf die veränderten Bedingungen der Lebens- und Arbeitswelt im 21. Jahrhundert ausgerichtet werden.
Rentenreformen brauchen einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Ohne einen sozialethischen Kompass wird im Jahr 2016 ebenso wenig wie vor 60 Jahren eine tragfähige Lösung zu finden sein. Als ZdK setzen wir uns für eine Reform des Alterssicherungssystems ein, das den sozialethischen Maßstäben der Solidarität und Subsidiarität sowie der Generationen-, Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit entspricht. Dazu fordern wir konkret:
1. Es muss das Ziel aller Reformbemühungen sein, für möglichst viele Menschen im Alter Armut verlässlich zu vermeiden und den erarbeiteten Lebensstandard zu sichern. Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems muss erhalten bleiben.
2. Soweit möglich und zumutbar, sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst zu ihrer Alterssicherung beitragen. Daher muss es sich auch weiterhin lohnen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das System verliert seine Legitimität, wenn Versicherte, die langjährig durchschnittliche Beiträge gezahlt haben, im Rentenalter Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung beziehen und dann mit demselben Alterseinkommen auskommen müssen wie diejenigen, die nicht durch Beiträge vorgesorgt haben.
3. Die Zusicherung eines Mindestrentenniveaus über 2030 hinaus ist unbedingt notwendig. Die Bereitschaft der jungen Menschen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, setzt eine verlässliche Leistungszusage voraus. Zugleich müssen die Grenzen der Belastbarkeit durch Sozialversicherungsbeiträge unbedingt beachtet werden.
4. Es war richtig, das Renteneintrittsalter bis 2030 schrittweise anzuheben und damit auf die längeren Rentenbezugsdauer und die steigende Lebenserwartung zu reagieren. Weitere Anpassungen sind unter Berücksichtigung der veränderten Lebenserwartung kontinuierlich zu prüfen. Zugleich braucht es eine altersgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.
5. Zur Vermeidung von Altersarmut und Grundsicherungsbezug ist eine Altersvorsorgepflicht für die Selbstständigen einzuführen, die nicht heute schon in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen oder über berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind. Bei Erwerbstätigen, die zwischen Phasen der Selbständigkeit und solchen der abhängigen Beschäftigung wechseln, sollten keine Versicherungslücken entstehen.
6. Das ZdK begrüßt die Einführung der Flexi-Rente. Damit besteht die Möglichkeit, parallel zum Rentenbezug zusätzliche Rentenanwartschaften durch fortgesetzte Erwerbstätigkeit zu erwerben. In einem nächsten Schritt muss nun zeitnah die Pflege von Angehörigen, die parallel zum Rentenbezug geleistet wird, zu einer Steigerung der Rentenanwartschaften führen.
7. Das Risiko, im Alter ungenügend abgesichert zu sein, ist mit bestimmten Mustern im Erwerbsverlauf verbunden, u.a. mit Phasen der Arbeitslosigkeit und der Erwerbsminderung. Außerdem stellt sich die Frage nach der Anerkennung von Leistungen der Kindererziehung. Das ZdK spricht sich für ein permanentes Rentenanwartschaftssplitting während einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft aus. Kindererziehung muss entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes stärker im System der Alterssicherung berücksichtigt werden.
8. Es braucht eine Stärkung der sozialen Ausgewogenheit bei der betrieblichen Altersversorgung. Niedriglohnbezieher oder Beschäftigte kleinerer und mittlerer Betriebe dürfen bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht benachteiligt sein.
9. Wie die betriebliche Alterssicherung, so hat auch die kapitalgedeckte private Vorsorge eine wichtige ergänzende Sicherungsfunktion für den Lebensstandard. Über staatliche Zuschüsse und steuerliche Förderung müssen künftig auch Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen attraktive Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge haben.
10. Die Grundsicherung im Alter darf nur die letzte Auffangmöglichkeit sein, für die meisten Menschen muss die beitragsbasierte Alterssicherung finanziell ausreichend bleiben. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter müssen ein Leben in Würde und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Sicherungsleistungen aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge dürfen nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Des Weiteren sind Anpassungen bei der konkreten Ausgestaltung des Schonvermögens notwendig.
Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung zum Charakter des Antragstextes: Im bisherigen Arbeitsprozess gab es immer mal wieder die Kritik, dass der Text zu wenig visionär sei, zu wenig grundlegende Reformvorschläge enthalte und die Grundstruktur unseres heutigen Alterssicherungssystem nicht in Frage stelle.
Ich bitte Sie aber, Folgendes zu bedenken:
Aus Sicht des Sachbereiches war es entscheidend, dass wir uns zur jetzigen Rentendebatte positionieren und sozialethische Leitlinien für die konkret diskutierten Reformvorhaben und Vorschläge aufzeigen. Die Entwicklung eines visionären Modells wäre dafür wahrscheinlich nur begrenzt geeignet gewesen. Zugleich gibt es äußerst unterschiedliche Modelle und Vorstellungen von grundlegenderen Reformen des Rentensystems bei den Mitgliedern des ZdK, insbesondere auch bei den katholischen Verbänden. Die intensive Auseinandersetzung mit diesen Modellen und Vorschlägen der Verbände ist mir ein Anliegen und wird uns im Sachbereich auch weiter beschäftigen. Der Diskurs darüber – auch unter uns – ist wichtig. Die Verständigung auf ein gemeinsames Modell wäre jedoch eine riesige, wenn nicht fast in sich schon visionäre Aufgabe gewesen, die auch aus zeitlichen Gründen bis zur Vollversammlung völlig unrealistisch erschien. Umso glücklicher bin ich, dass es uns in der Kürze der Zeit gelungen ist, trotz sehr unterschiedlicher Ausgangspunkte und Ansätze der Beteiligten im Sachbereich, eine Verständigung auf diesen Antragstext zu erreichen, da alle an einem gemeinsamen politischen Beitrag interessiert waren. Alle sind dabei an einzelnen Stellen auch schmerzhafte Kompromisse eingegangen, dies möchte ich nicht verhehlen. Wir können uns damit aber nun glaubhaft in der aktuellen Debatte positionieren.
Umso mehr möchte ich Sie bitten, diesen Antragstext in seiner Grundausrichtung und in seinen Kernbotschaften zu unterstützen. In diesem Sinne freue ich mich nun auf die Antragsberatungen mit Ihnen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Hildegard Müller, Sprecherin des Sachbereichs 3 “Wirtschaft und Soziales” im ZdK