Recht auf Familiennachzug erhalten!

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Für den Erhalt des Rechts auf Familiennachzug hat sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eingesetzt. Auf Antrag des BDKJ-Bundesverstandes hat es folgende Erklärung beschlossen: 

In den letzten Wochen wurde in Deutschland viel über Möglichkeiten diskutiert, die Zahl der nach Deutschland fliehenden Menschen zu beschränken. Ein Vorschlag, der dabei von verschiedenen Politikerinnen und Politikern immer wieder ins Spiel gebracht wurde, ist das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete einzuschränken und so dafür zu sorgen, dass sie ihre minderjährigen Kinder und Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner zunächst nicht nachholen dürfen.

Aus menschenrechtlicher wie aus christlicher Perspektive ist die Trennung von Ehepaaren und Familien nicht hinzunehmen. Die Familie ist unbedingt zu stärken und, wo sie bedroht ist, zu schützen. Von diesem Grundsatz, den auch die Bischofssynode noch einmal deutlich bestätigt hat, ist erst recht nicht abzuweichen, wenn Familien von Krieg, Terrorismus und Verfolgung bedroht sind.

Familien können sich häufig nur die teure illegale Einreise einer Person leisten. Auch sind Frauen und Kinder sowohl auf der Flucht über das Mittelmeer als auch über die Balkanstaaten von sexualisierter Gewalt und Menschenhandel bedroht und damit noch größeren Gefährdungen ausgesetzt als Männer. Wenn Menschen darum ohne ihre direkten Angehörigen fliehen, reisen sie nicht mit dem Vorsatz nach Europa, ihre Familie zu verlassen, sondern möchten diese möglichst bald nachholen und damit auch in Sicherheit bringen.

Den schon jetzt streng reglementierten Familiennachzug noch weiter zu begrenzen und den Ehepartnern und Kindern der Geflüchteten die Einreise nach Europa und damit den Schutz vor Krieg und Gewalt zu verwehren widerspricht zutiefst unserer christlichen Überzeugung. Wir fordern darum die politisch Verantwortlichen auf, den aus humaner und christlicher Sicht unbedingt gebotenen und im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie auch im Umgang mit Geflüchteten zur Grundlage ihrer Entscheidungen zu machen.

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