im Kolping-Stadthotel am Römerturm, Köln

Symposium „Leben aus Gottes Hand“

Thematische Einführung von ZdK-Präsident Alois Glück -es gilt das gesprochene Wort.

 Sehr geehrter Herr Mathuis, sehr geehrte Damen und Herren,

sehr herzlich begrüße auch ich Sie alle, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie die Referentinnen und Referenten, zu unserem gemeinsamen Symposium „Leben aus Gottes Hand. Fortpflanzungsmedizin und Gendiagnostik als Herausforderung für die Kirchen“.

Die Idee zu einer solchen Veranstaltung entstand im Zentralkomitee der deutschen Katholiken schon vor zwei Jahren. Wir standen unter dem Eindruck der Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine breite Allianz aus den Kirchen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen hatte sich für ein komplettes Verbot der PID ausgesprochen und dafür in der öffentlichen Debatte wie auch in der Anhörung im Deutschen Bundestag gute Argumente vorgebracht. Dabei ging es insbesondere darum, dass die Anwendung von neuen Techniken der Reproduktionsmedizin nicht dazu führen dürfe, eine Selektion zwischen Embryonen mit erwünschten und solchen mit unerwünschten genetischen Eigenschaften vorzunehmen. Darin sehen wir einen nicht tolerablen Verstoß gegen die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Gegen unsere Position standen allerdings sehr ernst zu nehmende Argumente und Erfahrungen von betroffenen Menschen, die mitunter mehrfach vergeblich versucht haben, ein gesundes, lebensfähiges Kind zur Welt zu bringen und sich von einem in vitro durchgeführten Gentest eine Erfüllung ihres Kinderwunsches versprechen.

Die ZdK-Vollversammlung hatte sich im November 2010 mit überwältigender Mehrheit auf die Seite eines Komplettverbots gestellt. Es folgten zahlreiche Initiativen des ZdK-Präsidenten, aber auch aus Verbänden und Räten, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags von dieser Position zu überzeugen. Doch allen Bemühungen zum Trotz hat der Bundestag anders, nämlich für eine Zulassung der PID in eng begrenzten Ausnahmefällen votiert. Die PID ist demnach bei Elternpaaren mit einem hohen Risiko dafür, dass ihr Kind wegen einer Erbkrankheit schwere genetisch bedingte Krankheiten haben wird oder tot zur Welt kommt, nicht rechtswidrig.

Das Votum des Bundestags fiel überraschend deutlich aus. Es beinhaltete für uns die Botschaft, dass es in Zukunft schwieriger denn je sein wird, eine gesellschaftliche und politische Mehrheit für unsere Vorstellung von Schutz des Lebens und der Menschenwürde zu gewinnen. Und das in einer Zeit, in der die PID-Technik erst am Anfang einer Kette von biomedizinischen Möglichkeiten steht. Der inzwischen auf den Markt gekommene so genannte Praena-Test für eine nichtinvasive Pränataldiagnostik und Früherkennung der Trisomie 21 belegt diese Entwicklung eindrucksvoll.

Wir stehen also vor erheblichen gesellschaftlichen Herausforderungen!

Wir sind im ZdK bei der Auswertung unserer PID-Aktivitäten zu der Überzeugung gelangt, dass es nicht reicht, uns erst dann zu Wort zu melden, wenn ein Gesetzgebungsverfahren in Gang ist. Es muss in Zukunft noch stärker darum gehen, im gesellschaftlichen Umfeld für die Zweischneidigkeit des medizinischen Fortschritts zu sensibilisieren, für ein „Recht auf Nichtwissen“ zu werben und das Lebensrecht eines jeden Kindes so ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, dass es nicht ausgrenzend gegenüber denjenigen Eltern ist, die sich ein Leben mit einem behinderten Kind nicht vorstellen können.

Darum will ich in diesen einführenden Worten auch nicht auf aktuelle oder auf uns zukommende politische Diskussionen wie z.B. ein an verschiedenen Stellen ins Gespräch gebrachtes Fortpflanzungsmedizingesetz eingehen, sondern die gesellschaftlichen Stimmungen und Widersprüche in den Vordergrund stellen, auf denen eine politische Meinungsbildung aufbaut. Dabei konzentrieren wir uns in den kommenden zwei Tagen auf die Herausforderungen am Lebensanfang, doch die Übergänge zu den ethischen Herausforderungen am Lebensende und nicht zuletzt auch während dieses Lebens sind fließend. Es geht jeweils um ein Nützlichkeitsdenken als Maßstab für das Lebensrecht. Es geht um die Legitimation von Euthanasie, um unsere Unsicherheit und Angst vor Krankheit und Leid und davor, dass sich unsere Pläne und Wunschvorstellungen nicht realisieren lassen, dass wir die Kontrolle über unser Leben verlieren.

Lassen Sie mich dazu drei Herausforderungen anführen, die sich für uns schon vor aller politischen Kampagnenarbeit und Einflussnahme stellen:

  1. Wir müssen in der Beratung und Begleitung der Betroffenen die individuellen und sozialen Folgen der Pränataldiagnostik bewusst machen und sie auch öffentlich zur Sprache bringen.

In einem sehenswerten Dokumentarfilm, der vor zwei Wochen zu später Stunde ausgestrahlt wurde[1], ging es um werdende Eltern, die vor der Wahl standen, pränataldiagnostische Untersuchungen durchführen zu lassen oder darauf bewusst zu verzichten. Bei keinem der Paare ging es letztlich um einen akuten Konflikt, da die Befunde sich jeweils als unauffällig herausstellten. Eindrücklich wurde aber hervorgehoben, welche Unsicherheiten und diffusen Ängste sie zu den Untersuchungen veranlassten, welch banges Warten vor den erleichternden Ergebnissen stand und dass ihnen dabei abhanden kam, was in unserer Sprache „guter Hoffnung sein“ heißt. Es fiel auf, dass keines der Paare die Konsequenz im Falle der Diagnose Trisomie 21 beim Namen nennen wollte. Sie wollten die dunkle Seite der Untersuchungen, die mit ihnen verknüpfte Option des Schwangerschaftsabbruchs, verdrängen, obwohl die Testverfahren ohne diese Option kaum Sinn ergeben.

Diese Sprachlosigkeit machte einmal mehr deutlich, wie sehr die von gesellschaftlichen Erwartungen und eigenem Planungs- und Sicherheitsdenken unter Druck gesetzten Elternpaare auf eine eingehende, unabhängige, gleichermaßen am Wohlergehen von Eltern und Kind orientierte Beratung angewiesen sind. Sie brauchen diesen Unterstützung, um sich die Konsequenzen möglicher Entscheidungen vor Augen führen zu können und zu einer Entscheidung zu kommen, auf die sie weiteres Leben bauen können.

  1. Wir dürfen nicht den Respekt vor der Unverfügbarkeit des Lebens und den Grenzen unserer medizinischen Möglichkeiten verlieren.

Vor einigen Tagen wurde in der Tageszeitung „Die Welt“ einer der für die Entwicklung der künstlichen Empfängnisverhütung maßgeblichen Wissenschaftler, Carl Djerassi, zitiert. „Es wird bald gang und gäbe sein, dass Männer und Frauen ihre Spermien und Eizellen in jungen Jahren einfrieren und sich danach sterilisieren lassen.“ Stattdessen würden Paare das Kinderkriegen durch künstliche Befruchtung auf den passenden Zeitpunkt verschieben. Er fährt fort: „Wenn Leute sagen, Sie spielen Gott, sage ich: Wir spielen doch schon lange Gott.“[2]

Er bemüht die normative Kraft des Faktischen. Damit können wir uns aber nicht abfinden. Eine Gesellschaft, die die Grenzen des Menschenmöglichen unreflektiert, beseelt vom Machbarkeitsglauben, immer weiter hinausschiebt und die gesellschaftlichen Normen an das jeweils medizinisch und technisch Machbare anpasst, wird maßlos – sie maßt sich an, auf Gott und auf zeitlose Regeln des Zusammenlebens verzichten zu können.

  1. Wir müssen über die Unterstützung in akuten Konfliktsituationen hinaus an einem lebensdienlichen gesellschaftlichen Klima arbeiten.

In einem dritten Beispiel berufe ich mich auf eine Einschätzung des Bioethik-Experten Oliver Tolmein, der hier morgen noch selbst zu Wort kommen wird. Man ist erstaunt, dass das folgende Zitat aus einem Band aus dem Jahr 1993 entnommen und also schon 20 Jahre alt ist:

„Die Debatte über Behinderung und Normalität, über Krankheit, Tod und Sterben muß eine über das Leben und seine Bedingungen sein. Die Behinderung, das vertreten die Aktiven der Behindertenbewegung seit langem, wird erst durch soziale Ausgrenzung und Diskriminierung wirklich zu einer solchen. Wer seine Pflege nicht selbstbestimmt und nach den eigenen Bedürfnissen organisieren kann, wer auf der Straße bedroht wird, dem wird das Leben unerträglich gemacht. Wer befürchten muß, mit einem behinderten Kind allein gelassen zu werden, ohne Chance auf die erforderliche Unterstützung, dafür aber mit der Gewißheit, der Gesellschaft zur Last zu fallen, wird sich nach pränataler Diagnostik und humangenetischer Beratung eher in die bevölkerungspolitische Pflicht nehmen lassen und sich gegen ein Kind entscheiden, das den Normen der industriellen Leistungsgesellschaft nicht genügt.“[3]

Es kommt also nicht nur auf den dem Leben dienenden rechtlichen Rahmen am Anfang und am Ende des Lebens an, sondern ganz entscheidend auch darauf, wie inklusiv unsere Gesellschaft in der Zeit dazwischen ist.

Soweit also drei in meinen Augen ganz wesentliche Herausforderungen, in denen wir an unserem jeweiligen Ort in Kirche und Gesellschaft gefordert sind. Wie wir als Christen zu diesen Fragen glaubwürdig und überzeugend Auskunft geben können, mit welcher Grundhaltung und mit welchen Argumenten das gelingen kann, darüber wollen wir in den kommenden zwei Tagen gemeinsam nachdenken. Wir wollen dabei als ZdK auch deutlich machen, dass das Thema Lebensschutz im deutschen Katholizismus breit verankert ist und aus seiner Mitte getragen wird.

Ich bin dankbar, auf welch breiter Basis wir dank der mitwirkenden Fachleute auf Seiten der Referenten wie auch der Teilnehmenden an diesen Fragen arbeiten können. Wir haben Expertinnen und Experten aus Medizin und Naturwissenschaften, aus Sozial- und Rechtswissenschaften und aus der Moraltheologie gewinnen können, aber auch Experten für die Anwendung dieses Wissens im politischen Feld, in Krankenhäusern und Beratungsstellen und kirchlichen Verbänden. Besonders freut mich, dass wir bei dieser Thematik katholischerseits gemeinsam mit dem Caritasverband, dem Sozialdienst katholischer Frauen, dem Katholischen Krankenhausverband und donum vitae am Tisch sitzen. Damit bin ich aber auch bei der Ökumene: Ich bin sehr dankbar, dass diese Veranstaltung vom Geist der Ökumene getragen ist! Es ist so wichtig, dass wir solche Themen gemeinsam bearbeiten. Unser christliches Zeugnis ist nur dann stark und überzeugend, wenn wir dies ökumenisch verbunden, das heißt ökumenisch gemeinsam tun. Auf der EKD-Synode am Sonntag werde ich dies ausführlich darstellen. Danke also für die sehr gute ökumenische Zusammenarbeit bei dieser Tagung!

Abschließend gilt mein besonderer Dank denjenigen, die dieses Symposium möglich gemacht haben. Hier nenne ich zuvorderst die Akademie der Versicherer im Raum der Kirchen, ihren Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Mathuis und den Geschäftsführer Dr. Georg Hofmeister. Sie haben uns eine Kooperation angeboten und sind uns in bemerkenswerter Weise bei der Gestaltung des Symposiums entgegen gekommen, sodass wir als ZdK nahtlos an unsere Agenda anknüpfen konnten. Ich danke dem ZdK-Vizepräsidenten Dr. Christoph Braß, der sich im Präsidium in besonderer Weise um die bioethischen Fragestellungen kümmert und unsererseits die Federführung für die Veranstaltung wahrgenommen hat. Schließlich danke ich auch dem Tagungshotel, dessen Umbau noch buchstäblich in letzter Minute fertig geworden ist. Zugleich bitte ich Sie angesichts der soeben erst erfolgten Wiedereröffnung, über etwaige Anlaufschwierigkeiten und Unfertiges im neuen Haus hinweg zu sehen und auch hier, ganz im Sinne der Tagungsthematik, die Unzulänglichkeiten nicht nur jedes Menschen, sondern auch jeder Organisation mit Gelassenheit zu respektieren.

Ich wünsche uns allen eine gute Tagung und freue mich auf den ersten Beitrag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 
 


[1] Der Traum vom perfekten Kind, Film von Patrick Hünerfeld, ausgestrahlt in der ARD am 21.10.2013

[2] Die Welt am 29.10.2013

[3] Oliver Tolmein, Wann ist der Mensch ein Mensch. Ethik auf Abwegen, München / Wien: Carl Hanser Verlag, 1993, S. 8

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