Leben bis zuletzt – Sterben in Würde

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dieser Leitsatz unseres Grundgesetzes (Art. 1, Satz 1) ist unser gemeinsamer Auftrag für alle Situationen menschlichen Lebens, der unverzichtbare Kompass für eine menschenwürdige Zukunft. Er verkörpert die zentrale biblische Botschaft: Jeder Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes; er ist um seiner selbst willen da, ohne Ansehen seiner konkreten Lebensumstände oder seiner persönlichen Leistungsfähigkeit. Dies schließt kategorisch aus, dass Schicksal eines Menschen – versteckt oder offen – im Wesentlichen unter Nützlichkeitsaspekten zu betrachten. Die Würde jedes einzelnen Menschen ist deshalb nicht nur unantastbar, sondern auch unteilbar und undifferenzierbar. Folglich sind alle Tendenzen zurückzuweisen, die zwischen einem "lebenswerten" und scheinbar "nicht lebenswerten" Leben unterscheiden wollen – ob am Beginn des Lebens, während seines Verlaufes oder im Angesicht seines Endes.

Gegenwärtige Entwicklungen in Gesellschaft und Medizin fordern uns heraus, die Würde des Menschen im Alter und im Sterben zu sichern. Das Ende des Lebens ist der Tod eines Menschen, nicht aber sein Sterben. Das Sterben ist Teil des Lebens und nicht dessen Nachhall. Das gilt auch dann, wenn das Sterben eines Menschen eine besonders schwierige und schmerzhafte Phase seines Lebens ist. Deshalb bedürfen sterbende Menschen keiner Hilfe zum Sterben, wie dies zunehmend in Form eines sogar ärztlich assistierten Suizids gefordert wird, sondern einer Hilfe im Sterben.

Zur gegenwärtigen Situation

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, die bereits 2010 von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Bundesärztekammer nach einem breit angelegten gesellschaftlichen Dialog vorgelegt wurde, beschreibt die gegenwärtige Situation treffend: "Unsere Gesellschaft sieht sich – wie ganz Europa – mit einem demographischen Alterungsprozess konfrontiert, der große soziale, politische, ökonomische und kulturelle Herausforderungen mit sich bringt. Zu diesen Herausforderungen gehört unausweichlich, dass die Zahl pflegebedürftiger und schwerstkranker Menschen zunehmen wird. Schwerstkranke und sterbende Menschen werden in Deutschland in der Regel von ihrer Familie, ihnen Nahestehenden und einem unterstützenden sozialen Umfeld versorgt. Nicht zuletzt durch den Wandel familiärer Strukturen und nachbarschaftlicher Beziehungen stößt dieses Versorgungsprinzip zunehmend an seine Grenzen. Seit den achtziger Jahren haben Hospizbewegung und Palliativmedizin daher versucht, neue Antworten auf die Lebenslage und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu finden."

Eine zunehmend wichtige Hilfe im Sterben sind palliative Medizin und Pflege sowie die Hospizarbeit. Sie unterstützen sowohl die Sterbenden als auch ihre Angehörigen, die oftmals die unmittelbaren Begleiter sind. Die Verpflichtung von Christinnen und Christen zu einer entsprechenden Hospiz- und Palliativkultur wurzelt im Auftrag Jesu, sich um Kranke und Sterbende zu sorgen. Diesem Auftrag sind wir als Kirche besonders verpflichtet. Eine lebendige christliche Hospiz- und Palliativkultur verlangt entsprechende Anstrengungen in unseren eigenen Strukturen und Einrichtungen und das notwendige gesellschaftliche und politische Engagement.

Unterstützung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) setzt sich in Übereinstimmung mit der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland dafür ein, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen. Wir weisen damit zugleich alle Bestrebungen nach einer Legalisierung der organisierten oder ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung zurück und möchten diesen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenwirken.

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, bedürfen einer palliativen Versorgung. Bei dieser stehen nicht mehr Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe und Zuwendung, die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen sowie die Berücksichtigung psychosozialer und spiritueller Bedürfnisse und Nöte. Im Mittelpunkt stehen der kranke Mensch mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen und seine ihn begleitenden Angehörigen und Nahestehenden. Das ZdK schließt sich der Forderung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland an: Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase die heute mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält und dabei seine Vorstellungen und Werte respektiert werden. Diese Unterstützung umfasst familiäre und ehrenamtliche Hilfe wie auch professionelle Tätigkeiten. Ein Sterben in Würde ist wesentlich abhängig von den Rahmenbedingungen, unter denen Menschen miteinander leben, und die sie miteinander gestalten.

Leitlinien für umfassende palliativmedizinische Angebote und Hospizdienste sind in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland entwickelt. Das Gebot der Stunde ist die Umsetzung durch eine gemeinsame Anstrengung der gesellschaftlichen und politischen Kräfte. Das ZdK unterstützt die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland und appelliert an alle Gliederungen in unserer Kirche, an der Verwirklichung dieser Zielsetzung und an den Aufgaben mitzuwirken.

Pastorale Begleitung

Zu einem umfassenden Angebot für Schwerstkranke und Sterbende gehört auch die spirituelle Begleitung. Die Erfahrung zeigt, dass Spiritualität, Glaube und Religion in der Begleitung Sterbender von großer Bedeutung sind. Im Angesicht des Todes werden bei allen Beteiligten häufig neue Dimensionen der menschlichen Existenz angesprochen, die sowohl mit der Tatsache der eigenen Vergänglichkeit als auch mit den Fragen der individuellen Glaubensvorstellungen verbunden sind. Wir appellieren an die Verantwortlichen in unserer Kirche, dieser pastoralen Aufgabe eine besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung zu geben.

Ausbau der Versorgungsstrukturen für schwerstkranke und sterbende Menschen politisch vorantreiben

Für eine umfassende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie für eine Unterstützung ihrer Angehörigen ist ein Netzwerk der Zusammenarbeit von der vom ehrenamtlichen Engagement geprägten Hospizbewegung und den Fachangeboten der Pflegedienste und Pflegeheime sowie der medizinischen Dienste und Einrichtungen notwendig. Dies setzt voraus, die erheblichen Fehlanreize unseres Gesundheitssystems und Fehlsteuerungen, wie etwa die Fallpauschalen in der palliativmedizinischen Versorgung, abzuschaffen und auch in Zukunft zu unterlassen. Geschlechts- und kulturspezifische Bedarfe und Anliegen bei den Sterbenden, pflegenden Angehörigen und den ehrenamtlich in der Hospizarbeit Tätigen müssen bei einer umfassenden Versorgung berücksichtigt werden. Es bedarf differenzierter Angebote der allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, stationärer Hospize und Einrichtungen der Kinderpalliativmedizin und der Kinderhospizarbeit sowie qualifizierter Hilfeleistungen in stationären Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe. Bislang stehen solche Angebote nur in einem vergleichsweise geringen Umfang zur Verfügung oder sind im Bereich der palliativen Versorgung unterfinanziert. Die große Mehrheit der Schwerstkranken und Sterbenden, für die eine solche Unterstützung wichtig wäre, können sie nicht bekommen. Dieser Mangel wird dadurch verstärkt, dass die medizinischen Fakultäten der Hochschulen kaum entsprechende Ausbildungskapazitäten bereitstellen.

Der Ausbau einer flächendeckenden und differenzierten Versorgungsstruktur für schwerstkranke und sterbende Menschen auf der Grundlage heutiger Erkenntnisse mit den Möglichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin muss ein Schwerpunkt künftiger Gesundheitspolitik in Deutschland werden. Diese Versorgungsstruktur geht über die bestehenden Hilfe- oder Leistungsformen sowie Institutionen hinaus. Schwerstkranke und sterbende Menschen sollen dort versorgt werden, wo sie leben, ob zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder im Pflegeheim. Um dies zu erreichen, bedarf es einer stärkeren Verortung der Palliativmedizin in der Ärzte- und Pflegeausbildung. Die Unterstützung und Förderung ambulanter Hospizarbeit und die Begleitung trauernder Angehöriger sind ebenso notwendig wie der Aufbau von Strukturen im ländlichen Bereich. Einer Förderung von Implementierungsprojekten in stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe ist erforderlich. Darüber hinaus ist eine kurzfristige berufliche Freistellung für die Pflege schwerstkranker, sterbender Angehöriger bei Lohnfortzahlung als wichtige Unterstützung für Familien nötig. Bei allen Angeboten und Maßnahmen muss Berücksichtigung finden, dass Frauen als Angehörige, Ehrenamtliche und Pflegekräfte – zurzeit noch – den überwiegenden Teil der Sterbebegleitung leisten. Notwendig ist auch die Förderung einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung und der Bereitschaft aller, Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens anzuerkennen und anzunehmen.

Wir erwarten solche Weichenstellungen vom nächsten Deutschen Bundestag und der nächsten Bundesregierung. Dazu gehört, dass entsprechende Vereinbarungen in Koalitionsverträgen auch umgesetzt werden. Wir bedauern, dass es in den letzten Jahren zwar zu einer Neuregelung der Patientenverfügung gekommen ist, nicht aber zum konsequenten Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgungsangebote. Es bedarf eines gesetzlichen Verbots jeder Form der beruflichen und der organisierten Suizidbeihilfe sowie der Werbung für Angebote jeglicher Art der Beihilfe zur Selbsttötung. Im Gegenzug müssen Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospize gefördert wie auch der Fachkräftemangel in der Pflege behoben werden. Schließlich gilt es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch schwerstkranken Menschen ermöglichen, in der Gesellschaft einbezogen zu bleiben. Wir appellieren an alle Parteien, sich dieser Aufgabe zu stellen.

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