Europäische Integration und die Präsenz der Kirche in Gesellschaft und Staat

Rede von Dr. Clemens Ladenburger im Rahmen des Symposion "Die Präsenz der Kirche in Gesellschaft und Staat" vom 18.-19. April 2013 in Berlin -es gilt das gesprochene Wort.

Europäische Integration und die Präsenz der Kirche in Gesellschaft und Staat

 

Einleitung

Dieses Referat kann nahtlos anschließen an das engagierte Plädoyer von Kardinal Marx zur Notwendigkeit der Unterstützung der europäischen Einigung durch die katholische Kirche. Das grundlegende Plädoyer des Kardinals zum „Warum“ soll hier nicht wiederholt werden, vielmehr sollen einige Ausführungen zum "Wie" dieser Unterstützung, dieser positiven Präsenz von Kirche im aktuellen Prozess der europäischen Integration folgen. Diese Überlegungen werden nicht aus der institutionellen Sicht eines Vertreters der Kommission als einem der EU-Organe, sondern aus den ganz persönlichen Erfahrungen und Perspektiven eines in der EU-Verwaltung tätigen Christen und Mitglieds des Zentralkomitees der deutschen Katholiken entwickelt.

 

I.       Vielfalt der Traditionen und kulturellen Prägungen als besondere Wirkungsbedingung für die Präsenz der Kirche im politischen Prozess der EU

Wenn sich die katholische Kirche gerade in Deutschland, in der Gemeinsamen Konferenz von Episkopat und Laien, Gedanken darüber macht, wie eine konstruktive Präsenz von Kirche und Christen im politischen Prozess auf europäischer Ebene aussehen kann und sollte, so tut man gut daran, sich als Ausgangspunkt eine besondere Wirkungsbedingung zu vergegenwärtigen: In den Organen der EU, aber ebenso auch des - für kirchliche Anliegen keineswegs weniger beachtenswerten – Europarats kommen Menschen aus 27 bzw. 47 Mitgliedstaaten zusammen, die sich durch eine enorme Vielfalt der Kirche-Staat-Beziehungen auszeichnen. Mehr noch: es herrscht zugleich eine enorme Vielfalt der historisch-kulturellen Prägungen zum Thema der Präsenz von Kirche in Staat und Gesellschaft vor, mit der die Akteure aus ihren Heimatländern nach Brüssel, Luxemburg und Straßburg kommen. Dies gilt für die Europaabgeordneten, die im Rat zusammenkommenden Minister, aber vor allem auch für die Beamtenschaft, die in die drei europäische „Hauptstädte“ übersiedeln und sich im dortigen Schmelztiegel der Kulturen einfinden und assimilieren.

 

Dabei scheint es uns, dass im Rahmen dieses weiten Spektrums von Modellen und Prägungen die deutsche Situation ganz weit am oberen Ende liegt, was das Gewicht kirchlicher Stimmen und der Offenheit, ja der Wertschätzung für sie in der Politik angeht. Am anderen Ende des Spektrums wird allgemein das französische Modell der „laicité“ angesiedelt – und bekanntlich ist die französische  Verwaltungskultur mindestens in den ersten Jahrzehnten des Einigungsprozesses stark prägend für die EU-Organe und ihre Beamtenschaft gewesen. Dieses Modell der „laicité“ muss hier nicht näher dargestellt werden. Was es in der politischen Praxis bedeuten kann, ließ sich erst neulich wieder daran ermessen, dass die „Semaines sociales de France“, die Partnerorganisation des ZdK, sich genötigt sah, in den gemeinsamen Aufruf an die deutsche und französische Politik anlässlich der 50-Jahr-Feier der Elysée-Verträge[2] einen Passus zur Religionsfreiheit aufzunehmen, um sich gegen Stimmen aus der Politik zu verwahren, die Religionen das Recht zur Meinungsäußerung zu einer aktuellen gesellschaftspolitischen Frage absprachen. Daneben finden sich in „Europa“ auch Akteure aus mehreren inzwischen de facto stark säkularisierten Gesellschaften wie Dänemark, Schweden und den Niederlanden – z.T. trotz rechtlich fortbestehender Staatskirche. Gerade britische Kollegen, selbst wenn sie persönlich religiös oder mindestens christlich geprägt sind, betonen gleichwohl häufig die politische Tradition des “leave God out of politics“. Aus den romanischen, traditionell katholisch geprägten Mitgliedstaaten kommen nach wie vor starke Kontingente in die Beamtenschaft, die aber zum einen soziologisch keinen getreuen Querschnitt der Heimatländer abbilden und unter denen zum anderen oft selbst unter persönlich religiösen Beamten eine gehörige Skepsis gegenüber politischem Einfluss der Kirche herrscht, die sich etwa im Fall der Spanier und Portugiesen durch Erfahrungen der neueren Geschichte erklärt. Schließlich stoßen seit 2004 in der erweiterten EU die Kollegen aus Mittel- und Osteuropa hinzu, gerade auch aus Polen als dem mit Abstand größten neuen Mitgliedstaat. In der EU-Beamtenschaft (anders als im Europäischen Parlament) haben diese Kollegen aber noch längst nicht das Maß an Einfluss erlangt, das ihnen mittelfristig zukommen wird, und im übrigen ist noch nicht ganz klar, welche Prägung sie hinsichtlich des Verhältnisses der Kirche zum Gemeinwesen in Brüssel einbringen werden.

Aus dieser Vielfalt ergeben sich nun – je nach dem auf welche Akteure man trifft - ganz verschiedene Grundhaltungen und Reaktionsmuster gegenüber kirchlichen Anliegen bzw. christlichen Standpunkten, die an die Politik herangetragen werden können.  Idealtypisch könnte man zwischen drei  Grundhaltungen unterscheiden, die sich          aber in der Realität immer wieder mischen und überlagern:

Gelegentlich, wenn auch sicher seltener als oft behauptet, kann sich eine Haltung der Antiklerikalität oder auch – nicht weniger bedauerlich - schlichtweg der religiösen Ignoranz oder Unsensibilität zeigen. Als Beispiel hierfür könnte die Version des sogenannten „Europäischen Feiertagskalenders“ von 2010/2011 gelten, in der Weihnachten und Ostern nicht verzeichnet waren. Wichtig ist aber darauf hinzuweisen, dass solche Ausbrüche zumeist sofort korrigiert werden, wenn der Vorgang auf die politische Ebene gehoben wird, wie die sofortige Korrektur des "bedauerlichen Fehlers" im Feiertagskalender. Mutatis mutandis kann ein weiteres Beispiel aus der Welt der Justiz, nämlich der Rechtsprechungstätigkeit des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg – des wohl wichtigsten Organs des Europarats – angeführt werden. Während im „Kruzifix“-Fall Lautsi ./. Italien die Begründung des ersten Urteils der kleinen Kammer Einlassungen enthielt, die nicht nur rechtlich sehr zweifelhaft waren, sondern durch die sich Christen sogar regelrecht verletzt fühlen konnten, hat die Große Kammer auf die Berufung Italiens hin und auch im Lichte von Drittinterventionen von acht weiteren Staaten[3], aber auch des ZdK im Verbund mit anderen europäischen Laienorganisationen[4] das Kruzifix in öffentlichen Schulen als konventionskonform beurteilt, wobei sie den Einschätzungsspielraum der Konventionsstaaten in dieser Frage betonte[5] – sicherlich unter Würdigung der politischen Bedeutung des Falles für die Akzeptanz der Rechtsprechung des  Gerichtshofs überhaupt .

Häufiger sind die Reaktionen der EU-Organe geprägt von einer Haltung, die man als ein Paradigma der "passiven Neutralität" bezeichnen könnte. Es speist sich daraus, dass europäische Akteure sich zurückziehen auf einen fehlenden Konsens zwischen den Mitgliedstaaten über eine von kirchlicher oder christlicher Seite aufgebrachte Streitfrage und / oder auf eine fehlende Regelungs- oder Äußerungskompetenz der EU. Dies war beispielsweise die Haltung der Kommission und des Rates im Umgang mit bioethischen Fragen in der Gesetzgebung im Gesundheitsbereich, etwa der Richtlinie zu menschlichen Geweben und Zellen, zu denen fehlende Regelungskompetenz der EU geltend gemacht wurde; inzwischen wird der Umfang der Kompetenz weiter gesehen und es so ermöglicht, Wertungen der Grundrechtecharta umzusetzen, wie es unter anderem Christen gefordert hatten[6]. Weiterhin mit diesem Paradigma begründet wird die EU-Forschungsförderung im Bereich der embryonalen Stammzellforschung, eine seit eineinhalb Jahrzehnten sehr umstrittene Frage. Auch als neulich der Rat der EU die slowakische 2-Euro-Gedenkmünze mit Kyrill und Method auf französisches Veto hin nur ohne Heiligenscheine genehmigte – wohl aber mit dem Kreuz als Teil des Staatswappens -, wurde diese Entscheidung gegenüber der slowakischen Öffentlichkeit so begründet. Die Bewertung dieses Paradigmas der „passiven Neutralität“, kann hier nicht ausgeführt werden, sollte aber differenziert ausfallen: Strikte Beachtung der Kompetenzgrenzen der EU ist ohnehin ein rechtsstaatliches Gebot, und Zurückhaltung der europäischen Ebene in ethischen Fragen oder solchen des Verhältnisses zur Religion kann im Sinne der Subsidiarität sein; andererseits zeigen die beiden zuletzt genannten Beispiele der EU-Forschungspolitik und der Gedenkmünze auch, dass man im Einzelfall trefflich darüber streiten kann, ob und wie es europäischen Instanzen – etwa gegenüber einer in verschiedenen Staaten radikal unterschiedlich beantworteten ethischen Grundfrage oder dem Anliegen der Würdigung religiöser Traditionen - überhaupt gelingen kann, einen strikt neutralen Standpunkt statt einer bloß scheinbaren Neutralität einzunehmen.     

Immer wieder in der Geschichte der europäischen Integration ist aber auch ein drittes Paradigma zum Tragen gekommen, nämlich das einer positiven Wertschätzung für die religiöse Vielfalt Europas als einem Reichtum des Kontinents, ja sogar der Betonung religiöser, damit vor allem christlicher Werte als Teil der Identität der EU als einer politischen Union.  Hierfür stehen nicht nur die aus christlicher Motivation handelnden „Gründerväter“ Europas Schuman, Adenauer und de Gasperi. Vor allem der bedeutende Kommissionspräsident Jacques Delors stellte dieses Paradigma in den Vordergrund mit seinem Aufruf, „Europa eine Seele zu geben“, und mit seinem Anstoß zu regelmäßigen, zunächst informellen Dialogtreffen mit den christlichen Kirchen. Auch während des Europäischen Konvents 2002 – 2003 waren die ausführlichen Debatten des Plenums und des Präsidiums zur Frage des Umgangs mit Religion in der Europäischen Verfassung ganz überwiegend von diesem Paradigma geprägt, was denn auch an mehreren Stellen der Verfassung bzw. nachfolgend des Vertrags von Lissabon seinen Niederschlag gefunden hat: sei es in der Würdigung des religiösen Erbes[7] in der Präambel, der Achtung der religiösen Vielfalt, die in Artikel 22 der Grundrechtecharta ergänzend neben die klassische, aus der EMRK übernommene Religionsfreiheit tritt, oder vor allem in der sogenannten „Kirchenklausel“ des Artikels 17 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), auf die noch zurückzukommen ist. In jüngster Zeit mag man die Selbstverständlichkeit, mit der die drei Präsidenten Barroso, Van Rompuy und Schulz als Spitzenvertreter der EU an der Amtseinführung von Papst Franziskus teilnahmen, als Bestätigung dieses Paradigma werten, denn diesen Vorgang kann man ja kaum als Reaktion auf den Wechsel des Oberhaupts eines winzigen Drittstaats auf dem europäischen Kontinent erklären.

Dieser erste Abschnitt unserer Überlegungen bezweckt keineswegs, ein düsteres Bild des Brüsseler Politparketts aus christlicher Sicht zu malen.  Es ist nur gerade für deutsche Beobachter wichtig, sich diese besondere Ausgangsbedingung klarzumachen, um in christlicher Gelassenheit bestimmte Vorgänge richtig einordnen zu können. Dies ist etwa in der deutschen Diskussion um einen Gottesbezug in der europäischen Verfassung nicht hinreichend geschehen. Während der Konventsdebatten 2002-2003 haben ja bezeichnenderweise weder die auf europäischer Ebene agierenden Kirchenvertreter, also COMECE und KEK, noch der Heilige Stuhl jemals die Aufnahme eines solchen Gottesbezuges gefordert, weil ihnen wohl bewusst war, dass nur drei von 15 bzw. (nach der Erweiterung) vier von 27 nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten einen solchen Bezug kannten.[8] Angesichts dieses eindeutigen rechtsvergleichenden Befundes wäre es nicht nur aussichtslos, sondern auch vermessen und unsensibel gewesen, sich als Kirchen auf europäischer Ebene für ein den meisten Europäern fremdes Verfassungselement verkämpfen zu wollen. Hätten die deutsche Politik und öffentliche Meinung dies rechtzeitig verstanden und die Verfassungsdebatten zur Stellung der Religion in der EU von einem informierten Blick auf die europäische Vielfalt aus begleitet, dann wäre es nicht zu der vor allem unter christdemokratischen Politikern und in Kirchenkreisen weitverbreiteten, glatten Fehlbewertung des in Verfassung bzw. Vertrag von Lissabon wirklich Erreichten gekommen. Der Blick auf die Vielfalt der Prägungen und die daraus resultierenden Grundhaltungen ist weiterhin relevant, weil er erklärt, warum beide Kirchen in Brüssel – jenseits der großen Politik - zu Recht auch kämpfen für Anliegen wie die Verteidigung des Religionsunterrichts in den Europäischen Schulen oder das Recht auf Werbung in Dienstgebäuden für die Auferstehungskapelle im Europaviertel und auf Gebetskreise von Beamten. Denn nicht zuletzt an solchen Zeichen äußert sich, welches Paradigma in den EU-Organen denn nun gelten darf. Schließlich wurde dieser Ausgangspunkt unserer Überlegungen auch deshalb gewählt, weil man im Rückblick auf die Entwicklung der letzten 15 Jahre durchaus den Eindruck gewinnen kann, dass in der Tendenz eine gewisse Gewichtsverschiebung hin zum Paradigma der positiven Wertschätzung von Religion als einem Europa bereichernden und für Europa bedeutsamen Faktor stattgefunden hat.  Dabei ist die bloße Existenz der Kirchenklausel des Artikel 17 AEUV und ihre praktische Anwendung von maßgeblicher Bedeutung.

 

II.      Erste praktische Erfahrungen mit Artikel 17 AEUV

Artikel 17 AEUV, eingefügt durch den Vertrag von Lissabon, ist seit 1. Dezember 2009, d.h. seit ca. dreieinhalb Jahren in Kraft. Man kann freilich auch schon von einer gewissen Vorwirkung der Bestimmung für die Praxis, mindestens seit Unterzeichnung des Vertrages im Dezember 2007 ausgehen. Bei aller Vorsicht sind daher einige Aussagen zu ersten Erfahrungen mit beiden Komponenten des Art. 17 möglich.

Die erste Komponente betrifft den Statusschutz. Gemäß Artikel 17 Abs. 1 achtet die EU den Status der Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften (ebenso wie der weltanschaulichen Gemeinschaften) nach innerstaatlichem Recht und beeinträchtigt ihn nicht. Der juristische Gehalt der Klausel ist noch nicht völlig geklärt, zumal noch keine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof vorliegt. In der Praxis der EU-Organe wird die Klausel nicht als absoluter Statusschutz im Sinne einer Bereichsausnahme verstanden. Sie zeitigt dennoch Rechtswirkungen. So ist aus ihr in mehreren Fällen bereits ein rechtliches Argument für die Notwendigkeit institutioneller Rücksichtnahme hergeleitet worden.  Das wohl wichtigste Beispiel findet sich im Kommissionsvorschlag zu einer neuen Datenschutzgrundverordnung von Anfang 2012. In diesen Vorschlag hat die Kommission angesichts von Artikel 17  eine Sonderbestimmung aufgenommen, die die Weitergeltung von kirchlichem Datenschutzrecht statt der unmittelbaren Geltung der EU-Verordnung, d.h. staatlichem Recht, ermöglicht, wobei das kirchliche Recht inhaltlich mit den Standards der Verordnung in Einklang gebracht werden muss; diese Sonderregelung wurde vor allem mit Rücksicht auf das deutsche Staatskirchenrecht formuliert.[9] Schon der – vom Rat bislang nicht angenommene – Kommissionsvorschlag über eine allgemeine Antidiskriminierungs-Richtlinie von 2008 ist von einem deutlichen Bemühen um Rücksichtnahme auf die Situation der Kirchen geprägt und geht insoweit erheblich weiter als etwa noch die beiden Richtlinien von 2000 zum Bereich des Arbeitsrechts.[10]  

Die zweite, besonders innovative Komponente des Artikels 17 liegt in der rechtsförmlichen Absicherung des besonderen Dialogs, den die EU gemäß Absatz 3 mit den Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags als einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog zu pflegen hat. Hier ist der Impuls von Jacques Delors, zunächst informell ins Werk gesetzt und von seinen Nachfolgern fortgeführt, formalisiert und auf alle Religionsgemeinschaften (sowie die weltanschaulichen Gemeinschaften) ausgeweitet worden. Inzwischen kann gesagt werden – und das ist die erste positive Feststellung sowohl aus der Sicht der Kirchen als auch der beteiligten EU-Organe –, dass dieser Dialog in der Praxis durchaus reibungslos funktioniert und von allen institutionellen Seiten akzeptiert wird. Insbesondere sind die beiden Problemszenarien nicht eingetreten, vor denen die Gegner dieser Bestimmung in den Debatten des Europäischen Konvent 2002-2003 gewarnt hatten. So hat die Dialogklausel keineswegs zu Querelen oder gar Rechtsstreitigkeiten mit Sekten oder anderen zwielichtigen Gruppen geführt, die sich in diesen Dialog „hineinklagen“ und dann das Image der EU-Organe oder auch der großen Religionsgemeinschaften beschädigen würden. Ebenso wenig haben die EU-Organe und insbesondere die Kommission als Hauptdialogpartner bisher große Schwierigkeiten mit der Frage gehabt, wie in der praktischen Gewichtung des Dialoges sich ein vermeintlicher Grundsatz der Gleichbehandlung aller Dialogpartner – also zwischen Religionen und weltanschaulichen Gemeinschaften und auch zwischen den Religionen untereinander – zu ihrer stark unterschiedlichen Größe und Repräsentatitivät verhalte. Hier hat sogar ein bemerkenswerter Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom Januar 2013 – die erste amtliche Rechtsauslegung von Artikel 17 durch eine EU-Stelle – ausdrücklich festgehalten, dass Artikel 17 den EU-Organen ein weites Ermessen bei der Handhabung des Dialogs in der Praxis lässt und kein genaues Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Gruppen fordert.[11] Ohnehin ist dieser Beschluss, der die bisherige Dialogpraxis weitgehend gutheißt und nur eine punktuelle Rüge an die Kommission wegen eines einzigen, nicht einmal tragenden Grundes zur Ablehnung eines Dialogseminars enthält, bei näherem Besehen für das Anliegen des Dialoges und für beide Dialogpartner sehr positiv ausgefallen.  Der Dialog funktioniert also bisher insgesamt kooperativ und produktiv, nicht konfrontativ.

Natürlich bleibt die Frage, was der Dialog konkret bringt, was also aus den abgehaltenen Veranstaltungen letztlich bei den Entscheidungsträgern der EU – sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der Administration – wirklich ankommt und zu einer anderen Sichtweise auf aktuelle politische Entscheidungssituationen führt. Manche Vertreter der Religionsgemeinschaften beschleicht dem Vernehmen nach manchmal das Gefühl, dass der Dialog von EU-Seite eher als Pflicht- bzw. Schauveranstaltung für die Kameras gesehen wird. Die Frage ist legitim und bezeichnet eine permanente Herausforderung an beide Dialogpartner, den Dialog nun auch immer aktiver und inhaltsreicher zu gestalten. Die jüngere Praxis der Kommission lässt jedenfalls die Tendenz erkennen, den Schwerpunkt stärker auf inhaltliche Arbeit und weniger auf Show und Protokoll zu legen. Das kommt zum Ausdruck etwa darin, dass ab diesem Jahr der Teilnehmerkreis des jährlichen „hochrangigen Treffens“ der drei Präsidenten von Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Kommission mit den Religionsgemeinschaften von vier auf drei Vertreter pro Religion bzw. Konfession reduziert wird, damit jedem mehr Zeit für Rede und Antwort bleibt. Ohnehin greift es zu kurz, dieses hochrangige Treffen nur als symbolische Veranstaltung abzutun. Wer den Terminkalender von europäischen Spitzenpolitikern wie Barroso, Van Rompuy und Schulz verfolgt, wird feststellen, dass sich darin – mit Ausnahme der lang etablierten Gipfeltreffen mit den Sozialpartnern – kaum einen anderer regelmäßiger Termin findet, bei dem sie so zeitintensiv mit einer gesellschaftlichen Gruppe diskutieren. Gleichwohl liegt der inhaltliche Schwerpunkt der Dialogpraxis sicherlich bei den sogenannten „Dialogseminaren“, die die Kommission regelmäßig mit in Artikel 17 genannten Partnern zu aktuellen Einzelthemen organisiert und an denen von Kommissionsseite zum einen die Experten zum diskutierten Thema, zum anderen aber auch sehr hochrangige Vertreter – fast jedes Mal mindestens ein Kommissar, Kabinettschef oder Generaldirektor – teilnehmen. Ein weiteres bemerkenswertes Zeichen für die Verstärkung des inhaltlichen Austausches hat die Kommission jüngst dadurch gesetzt, dass sie auf der Grundlage von Artikel 17 erstmals ex-officio Konsultationen der Religionsgemeinschaften zu einer konkreten Beschlussvorlage durchgeführt hat. Geschehen ist dies – im Zusammenwirken mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst – in der zweimaligen Konsultation zum Entwurf der Richtlinien dieses Dienstes für die EU-Delegationen in Drittländern zum Thema der Religionsfreiheit. Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung von Christenverfolgungen in vielen Teilen der Welt ist dies für Christen ein wichtiger Vorgang aus der aktuellen Europapolitik.

  1. III.     Empfehlungen für die nächsten Jahre

Abschließend sollen einige Empfehlungen an die Kirchen – insbesondere an die Adresse der katholischen Kirche – dazu formuliert werden, wie die Europapolitik der nächsten Jahre aktiv und positiv begleitet werden könnte. Zunächst zielen zwei Empfehlungen auf Fragen der Methodik, des Vorgehens und Auftretens, sodann sollen zwei inhaltliche Punkte angesprochen werden.

Die erste Empfehlung mag erst einmal banal klingen, wie eine, die auch jeder gewöhnliche Lobbyist zum Motto seiner Arbeit machen sollte: Es kommt darauf an, kirchliche Anliegen frühzeitig, konkret und koordiniert in den politischen Prozeß einzubringen. Wie wichtig aber diese Punkte sind, zeigt schon ein vergleichender Rückblick darauf, welch unterschiedlicher Erfolg den Stimmen der Kirchen und christlichen Laien während der Debatten der beiden Konvente des europäischen Verfassungsprozesses – also dem Grundrechte-Konvent von 2000 einerseits und dem europäischen Konvent von 2002/2003 andererseits – beschieden war: Während solche Stimmen 2000 mit den vorgetragenen Anliegen zum religiösen Erbe Europas in der Präambel oder auch zum Sonntagsschutz weitgehend scheiterten, war das Ergebnis drei Jahre später im Verfassungsentwurf erheblich positiver. Eine Erklärung (neben anderen) liegt gewiss auch darin, dass die Kirchen ihre Punkte frühzeitig, konkret und durchgehend ökumenisch koordiniert vorbrachten. Die ökumenische Koordinierung mag gerade auf europäischer Ebene mühsam und schwerfällig sein: Jede der beiden Organisationen in Brüssel – COMECE und KEK – arbeiten sich ja bereits im Innenverhältnis damit ab, zu gemeinsamen Standpunkten zu kommen, die von allen Bischofskonferenzen bzw. von allen protestantischen und orthodoxen Kirchen in der EU mitgetragen werden; die zusätzliche Abstimmung zwischen den beiden Organisationen fordert dann zusätzliche Energie und Zeit ab. Sie lohnt sich aber angesichts des besonderen Gewichts, das gemeinsamen Positionen und Vorschlägen der COMECE und der KEK – auch konkreten Textvorschlägen, wie von COMECE und KEK dem Konvent 2002/2003 vorgelegt – von Seiten der Entscheidungsträger beigemessen wird. Manchmal können sich im Übrigen gerade die organisierten Laien mit ihrem Sachverstand besser zu einem konkreten Dossier von ethischer Bedeutung äußern als die amtskirchliche Hierarchie. Ein Beispiel dafür ist die europapolitische Erklärung des ZdK zu Eckpunkten für eine nachhaltige europäische Landwirtschaft[12], die zur aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Stellung bezog.

Eine zweite Empfehlung ist die zur Netzwerkbildung. Auch dieses Schlagwort, das auf den ersten Blick nicht besonders orginell erscheint, hat seine besondere Berechtigung im Kontext des EU-Politikbetriebes, der nationalen Akteuren oft unübersichtlich erscheint und es im Vergleich zur nationalen Ebene erschwert, die maßgeblichen Entscheidungsträger ausfindig zu machen und anzusprechen . Eine Besonderheit des EU-Gesetzgebungsverfahrens liegt zudem darin, dass der Kommissionsvorschlag viele Vorfestlegungen mit sich bringt, die später in den Verhandlungen des Europäischen Parlaments und des Rates kaum noch korrigiert werden; daher beobachten alle Akteure des politischen Prozesses, Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen, Interessenvertreter etc. schon die öffentlichen Konsultationen der Kommission und die Meinungsbildung innerhalb derselben genau, um frühzeitig einwirken zu können. Vor diesem Hintergrund erscheinen Initiativen wie der informelle Gesprächskreis „Christen und Europapolitik“ oder die Frühstückstreffen des EKD-Büros mit Europaabgeordneten sehr begrüßenswert.

In diesem Zusammenhang, freilich mit etwas anderer Zielrichtung, sind auch zu nennen das Netzwerk „IXE - Initiative Christen für Europa“[13], in dem sich das ZdK zusammen mit Laienorganisationen aus anderen europäischen Ländern darum bemüht, das europäische Bewusstsein der Katholiken in der EU zu stärken u.a. durch Stellungnahmen zu europäischen Zukunftsthemen und Reflexion über die Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses, sowie das Europäische Laienforum[14], ein inzwischen als in Deutschland eingetragener Verein organisierter Zusammenschluss von Laienverbänden, der indes eher pastoral ausgerichtet ist und sich nicht speziell mit Europa als politischem Projekt beschäftigt. Dem engagierten Plädoyer von Kardinal Marx für Verstärkung des organisierten Auftretens der Laien in Europa kann man sich nur anschließen. Allerdings ist auch auf die Gründe dafür hinzuweisen, dass das ZdK mit seinen Mühen um IXE und Laienforum noch nicht weiter gediehen ist. Maßgeblich hat das damit zu tun, dass die katholische Kirche in den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU keine adäquaten Organisationen hervorgebracht hat, die den Auftrag haben, im gesellschaftlichen und politischen Raum zu wirken. Sicher braucht es nicht unbedingt weitere „Zentralkomitees“ genau nach dem deutschen Modell in jedem anderen Land Europas – das wäre eine unrealistische, gegenüber der Vielfalt der Traditionen blinde Vorstellung. Aber solange die Kirche nicht mindestens in einer Reihe anderer Länder Laienorganisationen ausprägt bzw. ausprägen will, die wirklich etwas darstellen und einen autonomen Auftrag zum Handeln in Politik und Gesellschaft haben, wird man mit der Verwirklichung der von Kardinal Marx angesprochenen Vision nicht viel weiter kommen. Übrigens auch nicht, solange die ganze europäische Laienarbeit überall nur von Ehrenamtlichen betrieben wird und in ganz Europa nur eine hauptamtliche, wenn auch noch so tüchtige Person von Bad Godesberg aus – neben vielen anderen Pflichten – IXE und Laienforum in Schwung halten soll. Es gibt also strukturelle Voraussetzungen für diese Vision einer besser organisierten, in gesellschaftspolitischen Fragen artikulationsfähigen Laienbewegung auf europäischer Ebene; wenn man die Vision realisieren will, muss man diese im Gespräch mit den Amtsbrüdern in Europa und mit Rom deutlich machen. Und nichts wird schließlich gehen ohne einen gewissen Grundkonsens über die Wertschätzung einer organisierten Laienschaft. Hier liegt sicher noch ein gutes Stück Weges vor uns, wie etwa die lakonische Ablehnung der kanonischen Anerkennung des Laienforums durch den Päpstlichen Rat für die Laien im Jahr 2011 oder die ungenügende Beteiligung der Laien an den von CCEE und COMECE vorbereiteten, inzwischen vorerst wieder abgeblasenen Katholischen Sozialtagen für Europa 2013 zeigt.

In inhaltlicher Hinsicht sollte sich die Kirche – Klerus und Laien – bei ihrer Beschäftigung mit Europa, zunächst ganz allgemein gesprochen, breit aufstellen. Sie sollte nicht nur zur Statusverteidigung die Stimme erheben und auch nicht nur zu bestimmten Einzelthemen wie etwa dem Lebensschutz, so zentral wichtig sie auch für unseren Glauben sind. Vielmehr sollte dies immer wieder eingebettet sein in eine Grundhaltung, die die Gesamtverantwortung der Christen für das historische europäische Projekt betont und in inhaltliche Arbeit umsetzt, aus der deutlich wird, dass die Christen ihre Verantwortung tragen und die europäische Einigung in den schwierigen nächsten Jahren weiter unterstützen wollen.

Zu Recht hat Kardinal Marx von der neuen Dringlichkeit des Prozesses der europäischen Einigung gesprochen und zugleich hervorgehoben, dass sein Gelingen heute nicht (mehr) selbstverständlich ist. Diese Mahnung gibt den Christen Anlass, den Blick vor allem auf zwei Themen zu lenken, die den Europapolitikern zur Zeit die drängendsten, grundlegendsten Sorgen bereiten. Da ist zum einen die Sorge über wachsenden Populismus in den meisten Mitgliedstaaten, ja vielerorts sogar Tendenzen zu offenem Nationalismus, jedenfalls aber die wachsende Entfremdung der Bürger vom politischen Projekt der europäischen Integration. Zum anderen – mit dem ersten Thema eng verbunden – sorgt man sich um die soziale Kohäsion in Europa und hegt Befürchtungen hinsichtlich sozialer Spannungen, vielleicht sogar Unruhen im Gefolge der Verschuldungskrise in der Eurozone, die die Politik vielerorts zu schmerzhaften Reformen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik zwingt.

Auf eben diese beiden Grundsorgen können die Kirchen, kann und sollte gerade die katholische Kirche als eine, europaweit agierende Gemeinschaft proaktiv eingehen. Sie kann den europäischen Politikern zeigen, welch wertvolle Beiträge sie zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der europäischen Einigung leistet:

Kirche und kirchliche Verbände sind wichtige Akteure der partizipatorischen Demokratie, um die sich die EU als legitimationsstiftende Ergänzung zur repräsentativen Demokratie bemüht. Sie sind insbesondere Helfer beim nach wie vor dringend nötigen Aufbau der Zivilgesellschaft gerade in Mittel- und Osteuropa. Hier tut die Kirche viel und kann vielleicht noch einen deutlicheren Schwerpunkt setzen; vor allem kann sie gegenüber der Politik auf ihre wertvollen Beiträge selbstbewusst hinweisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Christen und wiederum gerade die katholische Kirche als Akteure in den Versöhnungsprozessen zwischen den europäischen Völkern. Hier kann man auf die Erfolgsgeschichten der Vergangenheit verweisen (Nordirland, das deutsch-polnische Verhältnis). Noch wichtiger aber ist es, den Blick auf die heute noch unvollendeten Prozesse zu lenken, deren Gelingen für die Zukunft der erweiterten EU von kapitaler Bedeutung sind: Das deutsch-tschechische Verhältnis, das zwischen Polen und Litauen, das von Ungarn und einigen Nachbarstaaten und die Verhältnisse im westlichen Balkan, wie sich in den zwischen Kroatien und Slowenien zuletzt zu regelnden Themen oder ganz aktuell im ausgehandelten Abkommen zwischen Serbien und Kosovo zeigt. IXE hat zu diesem Thema der konfliktbeladenen Erinnerungen und der Versöhnungsprozesse in Europa letztes Jahr eine Konferenz in Warschau unter Beteiligung von Präsident Komorowski abgehalten.[15]

Schließlich kann die Kirche, können Christen als stabilisierende, orientierende Kraft in den schmerzhaften sozio-ökonomischen Reform- und Anpassungsprozessen gerade innerhalb der Eurozone wirken. Hier kann zum einen auf die Rolle der sozialen Dienstleistungen der Kirche verwiesen werden; zum anderen stellt sich die Aufgabe, die katholische Soziallehre weiterzudenken und konkret anzuwenden auf die großen Herausforderungen, die die europäische Verschuldungskrise an die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor allem in der Eurozone stellt. Dies sollte Gegenstand der in einem neuen Anlauf zu planenden „Sozialtage für Europa“ sein, auf denen solche politischen Herausforderungen mit Hilfe des Kompasses der katholischen Soziallehre möglichst konkret behandelt werden sollten.  

Die beiden Themenbereiche werden ferner auch dann im Zentrum stehen,  wenn es wirklich nach 2014 zu einer erneuten Revision der EU-Verträge kommen sollte, was im Moment noch nicht absehbar, aber durchaus möglich ist. Dann wird es sicherlich zentral um eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion für die Eurozone gehen.[16] Die Kirche und die Christen hätten aus der Sicht der katholischen Soziallehre zu einer solchen Reformdebatte einiges beizusteuern. Sie sollten dann darauf achten, dass Solidarität mit Verantwortlichkeit – auch gegenüber künftigen Generationen - einhergeht und dass die soziale Dimension dieser Vertiefung nicht auf der Strecke bleibt, bei gleichzeitiger Betonung des Subsidiaritätsgrundsatzes. Das ZdK hat schon in der Erklärung "Europa ist unsere Zukunft" von November 2011 einiges Grundsätzliche gesagt[17]; IXE wird an diesem Thema ab September 2013 konkreter arbeiten und Ergebnisse in seinen Wahlaufruf zu den Europawahlen einfließen lassen. Das zweite mögliche Thema einer Vertragsänderung wäre die Schaffung eines neuen Mechanismus zur Verteidigung der Grundwerte der EU, vor allem von Rechtsstaat und Demokratie. Dieses Thema ist zuerst von Kommissionspräsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Union vom September 2012 benannt und kürzlich auch von vier Außenministern einschließlich Bundesaußenminister Westerwelle aufgegriffen worden.[18] Wie von diesen Politikern ausgeführt, haben vor allem die Vorgänge der letzten Zeit in Ungarn und Rumänien deutlich werden lassen, dass es der EU nach gegenwärtiger Vertragslage an einem adäquaten Instrumentarium fehlt, um auf solche Vorgänge zu reagieren. Die Kirche sollte auch diese Debatte schon jetzt aufmerksam und konstruktiv begleiten. Das Problem ist reell, und gestützt auf die Grundaussagen des 2. Vatikanischen Konzils kann die Kirche es eigentlich nur unterstützen, wenn Europa bei ernsten Gefährdungen für Rechtsstaat und Demokratie wirkungsvoller  handeln können soll. Zugleich wäre dabei darauf zu achten, dass der Mechanismus auf das Wesentliche konzentriert bleibt, von übermäßiger Politisierung freigehalten wird und nicht zu weit ausgreifenden Beurteilungen von political correctness in den Mitgliedstaaten führt, die an der Vielfalt in Europa vorbeiginge. Gerade bei dieser aktuell schon beginnenden Diskussion ist es wichtig, dass Christen, dass die katholische Kirche nicht etwa als Teil eines Problems, wie es sich gegenwärtig etwa in Ungarn zeigt, dastehen, sondern im Gegenteil als Teil der Lösung – mit all ihren gerade genannten Beiträgen zur Festigung von Demokratie und Zivilgesellschaft. 

Die angestellten Überlegungen zeigen: Die Kirchen haben und gerade die katholische Kirche hat ein großes Potential, sich den Europapolitikern als wertvoller Partner im Integrationsprozess der nächsten Jahre darzustellen. Das setzt aber voraus, dass sie als die eine Kirche in Europa, wie Kardinal Marx es hervorgehoben hat, in allen Mitgliedstaaten auch genau so wirken will, und zwar durch Klerus und durch Laien und nicht nur in Deutschland und Frankreich, sondern auch etwa in Polen und Ungarn. Die eine Kirche in Europa muss sich entscheiden, wie sie sich gegenüber der Politik der EU – ungeachtet der Haltung zu Einzelfragen – grundsätzlich positionieren will: will sie eher als Stimme der Euroskepsis, eines Rückzugs auf die eigene Identität wahrgenommen werden, die sich aus Kulturpessimismus nährt, oder eben als eine proeuropäische Stimme im Sinne einer aus moralischer Überzeugung auf das Gelingen der europäischen Integration verpflichteten Kraft?  

Unsere Überzeugung ist: Je mehr sich Kirche insgesamt im politischen Prozess der EU als eine Stimme zeigt, die thematisch breit aufgestellt ist, die zu den Grundfragen der nächsten Jahre Antworten bietet und die ihre Verantwortung für das versöhnte Zusammenwachsen der Völker und soziale Kohärenz in Europa wahrnehmen will, desto mehr Respekt und Gehör wird sie auch dann finden, wenn es in Brüssel, Luxemburg oder Straßburg wieder einmal um eine Statusfrage oder um ein Einzeldossier geht, in dem das Evangelium uns Christen auf eine vielen unbequeme Minderheitenposition verpflichtet.

 


[1] EU-Beamter in der Europäischen Kommission und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Der Vortrag gibt rein persönliche Ansichten wieder.
[2] http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/reden-und-beitraege/detail/50-Jahre-Elysee-Vertrag-292D
[3] S. das Plädoyer des renommierten Europarechtlers Joseph Weiler im Namen von 8 Konventionsstaaten,  http://www.ilsussidiario.net/News/Politics-Society/2010/7/1/EXCLUSIVE-Oral-Submission-by-Professor-Joseph-Weiler-before-the-Grand-Chamber-of-the-European-Court-of-Human-Rights/96909/.
[4] http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/THIRD-PARTY-INTERVENTION-188O/
[5] Urteil v. 18.3.2011, Lautsi v. Italy,       http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-104040#{%22itemid%22:[%22001-104040%22]}
[6] Vgl. Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen, und Artikel 13 Abs. 1 der Richtlinie 2010/45 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe.
[7] Bemerkenswerterweise steht hier der Plural in der französischen Fassung: 
[8] Nämlich Deutschland, Griechenland, Irland und Polen. Seit 2012 ist Ungarn das fünfte Beispiel.
[9] Vgl. KOM (2012)11 end., Erwägungsgrund 128 und Artikel 85.
[10] Vgl. Artikel 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG einerseits und Artikel 3 Abs. 3 und 4 des Kommissionsvorschlages KOM(2008) 426 endg. andererseits.
[11] Beschluss des Bürgerbeauftragten vom 25.1.2013 in Beschwerdesache 2097/2011/RA. 
[12] http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/Eckpunkte-fuer-eine-nachhaltige-europaeische-Landwirtschaft-201W
[13] http://www.initiative-ixe.eu
[14] http://www.europ-forum.org
[15] http://www.initiative-ixe.eu/archive/article/conflicting-memories-and 
[16] Einen detaillierten Überblick über die anstehenden Themen einer etwaigen Vertragsänderung gibt die sog. „Blueprint“-Mitteilung der Kommission („Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion – Auftakt für eine europäische Diskussion“, KOM (2012)777 endg.).
[17] http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/Europa-ist-unsere-Zukunft-Europa-nicht-von-seinen-Grenzen-sondern-von-seinen-Chancen-her-denken-197g.
[18] Barrosos Rede: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-12-596_en.htm. Zu der „Rechtsstaatsinitiative“ von vier Außenministern http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Aktuell/130422-RfAA+RfAB.html.

Dr. Clemens Ladenburger, EU-Beamter in der Europäischen Kommission und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

Diesen Artikel teilen: