Erwartungen und Forderungen an die Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestags und die künftige Bundesregierung

des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Nach den Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag kommen auf das Parlament und die künftige Bundesregierung große Aufgaben zu. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken legt hier einige zentrale Erwartungen für die neue Legislaturperiode vor. Es handelt sich um ausgewählte Schwerpunkte, die für das ZdK von hoher Bedeutung sind und die in der nächsten Legislaturperiode vermutlich eine wichtige Rolle spielen werden.

 

1. Der weitere Weg der europäischen Integration

Die in den vergangenen Jahren in der Europäischen Union zutage getretene Krise hat eine ihrer maßgeblichen Ursachen in einer nicht mehr tragfähigen Staatsverschuldung. Trotz einiger Erfolge bei der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise und der Stabilisierung der Finanzmärkte ist sie keineswegs bereits überwunden. Es zeigt sich, dass viele Krisenländer mehr Zeit als gedacht zur Durchführung notwendiger Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen benötigen. Vielfach haben die ergriffenen Maßnahmen gravierende soziale Auswirkungen und zu politischer Instabilität geführt. Das Andauern der Krise und das Gefühl ungleicher Lastenverteilung gefährden den sozialen Zusammenhalt und entfremden viele Bürger nicht nur von ihren nationalen Regierungen, sondern auch von der europäischen Idee. Das ist auch in unserem Land eine bedenkliche Entwicklung.

Die nächste Bundesregierung ist gefordert, das solidarische Handeln in der Europäischen Union zu stärken. Solidarität umfasst sowohl die subsidiäre Verantwortung der Krisenländer für die weitere Reduzierung der Staatsverschuldung und die notwendigen Strukturreformen als auch die Unterstützung der Krisenländer durch die anderen Mitgliedstaaten in diesem Prozess. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt und somit nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine Verbesserung der Situation auf den Arbeitsmärkten gerade für die besonders stark betroffene junge Generation herbeigeführt werden.

Nicht die Rückabwicklung der gemeinsamen Währung ist die Lösung – im Gegenteil: Die Wirtschafts- und Währungsunion braucht wirksamere Regelungen und eine engere Koordinierung. Es war fatal, dass die verbindlichen Verschuldungsgrenzen – auch von Deutschland – nicht konsequent eingehalten wurden. Die Bundesregierung sollte sich noch stärker für eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, eine effektive Kontrolle des Finanzsektors sowie die rasche Einführung einer Finanztransaktionssteuer einsetzen.

Der europäische Weg kann und darf aber nicht der einer generellen Zentralisierung sein. Es gibt verschiedene Aufgaben, die eine stärkere Handlungsfähigkeit der EU verlangen, insbesondere im Blick auf Europas Rolle in der Welt. Wir sind der Überzeugung, dass entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die Aufgaben und Zuständigkeiten neu bedacht werden müssen. Dies kann entscheidend dazu beitragen, der wachsenden Distanz vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber der europäischen Integration zu begegnen und die Angst vor Identitätsverlust zu überwinden. Einheit und Vielfalt – beides ist für den weiteren europäischen Weg wichtig.

 

2. Entwicklungszusammenarbeit und globale Verantwortung

Seit die Vereinten Nationen im Jahr 1970 das Ziel der Bereitstellung von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für staatliche Entwicklungshilfeleistungen formulierten, hat sich jede Bundesregierung zur Wahrnehmung globaler Verantwortung bekannt. Die Steigerung der Entwicklungshilfeleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Trotz Steuereinnahmen in Rekordhöhe ist der Anteil nach einem zwischenzeitlichen Anstieg auf 0,38 Prozent des BNE im Jahr 2013 gesunken. Darüber hinaus sieht der Finanzplan für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Stagnation bis 2016 vor und widerspricht somit dem EU-Stufenplan bis 2015, für den ein jährlicher Aufwuchs von mindestens 1,2 Mrd. Euro nötig wäre.

Wir halten es für dringend notwendig, dass der neue Deutsche Bundestag und die künftige Bundesregierung diese entwicklungspolitisch unverständliche Entscheidung umgehend zurücknehmen und durch eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel im Bundeshaushalt zu dem Kurs des 0,7-Prozent-Ziels zurückkehren. Dies wäre ein deutliches und glaubwürdiges Signal, dass Deutschland sich für globale Gerechtigkeit engagiert und sich seiner internationalen Verantwortung gerade gegenüber den Ärmsten bewusst ist.

 

3. Energiewende und Klimaschutz

Die Energiewende ist nicht nur eine zentrale innenpolitische Herausforderung der nächsten Jahre. Es geht um mehr als um die Frage, ob Deutschland das gesteckte Zeitziel 2022 für den völligen Ersatz der Stromgewinnung aus Kernkraftwerken über regenerative Energien erreicht. Die Energiewende ist mittlerweile ein weltweit beachtetes Pilotprojekt zur Umstellung auf eine sichere Stromversorgung, die dauerhaft umwelt- und sozialverträglich ist. Wenn dies in Deutschland nicht gelingt und es damit keine realisierbare Alternative für den Einsatz klimaschädlicher fossiler Brennstoffe und für die Kernenergie mit ihren Risiken gibt, wäre das über die deutschen Grenzen hinaus von fataler Wirkung.

Diese Herausforderung betrifft nicht nur die politischen Akteure. Auch die Bürgerinnen und Bürger können und müssen zum Gelingen der Energiewende beitragen. Ohne eine breite Akzeptanz der notwendigen Infrastruktur für die Produktion und Verteilung von Strom ist die Energiewende nicht möglich. Dazu bedarf es auch einer möglichst hohen Transparenz der Projekte und einer frühzeitigen, breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Für einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien muss die nächste Bundesregierung als zentraler Akteur und Impulsgeber des politischen und gesellschaftlichen Gemeinschaftswerkes Energiewende große Fortschritte bei der notwendigen Infrastruktur erreichen. Dazu gehören der Ausbau der überregionalen Leitungsnetze, die Sicherstellung der Grundlastversorgung durch konventionelle moderne Gaskraftwerke und vor allem die Förderung und Etablierung von Speichertechnologien. Für langfristige, verlässliche Rahmenbedingungen bedarf es einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Interessen aller gesellschaftlichen Akteure und politischen Ebenen auf der Grundlage einer stärkeren Bündelung politischer Kompetenzen auf Bundesebene.

Die preiswerteste und klimafreundlichste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Die Bundesregierung sollte zusätzliche Anstrengungen für eine erhöhte Energieeffizienz und die Förderung von Investitionen in kohlenstoffarme Technologien unternehmen. Dazu gehört auch, dass der EU-Emissionshandel kurz- und langfristig wieder funktionsfähig ist, um die richtigen Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen und ausreichend Einnahmen für die vielfältigen Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Energiewende zu generieren. Hier bedarf es dringend eines einheitlichen Vorgehens der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene.

 

4. Menschenwürde und Lebensschutz

Das ZdK setzt sich seit vielen Jahren in besonderer Weise für die Achtung und Bewahrung der Menschenwürde während der ganzen Lebensspanne, von der Zeugung bis zum Tod, ein. Dazu verpflichten in grundlegender Weise das christliche Menschenbild und die im Grundgesetz verankerte Unantastbarkeit der Würde des Menschen. In den vergangenen Jahren ist der gesellschaftliche und politische Druck im Bereich des Lebensschutzes weiter gewachsen, wie insbesondere die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen gezeigt hat. In der nächsten Wahlperiode sehen wir große Herausforderungen in der Bewahrung der Menschenwürde am Anfang und am Ende des Lebens.

Das Embryonenschutzgesetz bildet nach wie vor die Grundlage für die Anwendung reproduktionsmedizinischer Verfahren. Es ist von großer Bedeutung, dass sein Ausgangspunkt die Würde und der Schutz des menschlichen Lebens ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist. Mit großer Sorge beobachten wir Bestrebungen, diesen Schutz abzubauen. Im Fall der PID ist international zu beobachten, dass damit schnell auch der Anspruch auf ein Kind mit bestimmten genetischen Eigenschaften verbunden wird, mit der Konsequenz einer Embryonenauslese. Eine weitere Liberalisierung des Embryonenschutzes, auch in Gestalt eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, lehnt das ZdK aus diesem Grund entschieden ab.

Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase die heute mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbeglei-tung erhält. Zur Wahrung der Menschenwürde am Lebensende bedarf es eines konsequenten Ausbaus einer flächendeckenden und differenzierten palliativen und hospizlichen Versorgungsstruktur. Es ist dringend notwendig, dass dies zu einem Schwerpunkt der Gesundheitspolitik wird. Für die Pflege schwerstkranker, sterbender Angehöriger in der Familie ist darüber hinaus eine kurzfristige berufliche Freistellung als Unterstützung von hoher Bedeutung.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken erwartet vom neuen Deutschen Bundestag, dass er jede Form der beruflichen und der organisierten Suizidbeihilfe sowie die Werbung für Angebote jeglicher Art der Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich verbietet. Dem Wunsch nach einer Hilfe zum Sterben muss mit einer Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders begegnet werden, die durch konkrete gesundheits- und pflegepolitische Maßnahmen zu unterstützen ist.

 

5. Familie und Solidarität der Generationen

In den letzten Jahren hat in der Familienpolitik die Frage nach der Wirksamkeit der familienbezogenen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit erfahren. Dabei wurde häufig ein verengter, auf Geburtenzahlen und Arbeitsmarktbeteiligung von Eltern fokussierter Maßstab angelegt. Es wurde, u.a. durch eine undifferenzierte Aufsummierung ganz unterschiedlicher familienbezogener Leistungen des Staates im Rahmen einer Gesamtevaluation, in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die für Familien aufgebrachten öffentlichen Mittel würden ineffizient eingesetzt. Zu wenig wurden hingegen die Leistungen der Familien für die Gesellschaft, z.B. für die Aufrechterhaltung des Generationenvertrags, gewürdigt, und zu wenig standen bei dem zur Realisierung von Wahlfreiheit erforderlichen Ausbau der Betreuungsangebote auch die Bedürfnisse der Kinder und das Elternrecht im Mittelpunkt.

Die Erziehungsleistung der Eltern muss in der Sozialversicherung, die in der Renten- und Pflegeversicherung explizit als Generationenvertrag konzipiert ist, stärker berücksichtigt werden. Das ZdK spricht sich dafür aus, dass in der nächsten Legislaturperiode in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungsleistung eines Elternteils (meist der Mütter) endlich auch für die vor 1992 geborenen Kinder mit drei Entgeltpunkten anerkannt wird und damit eine seit über 20 Jahren bestehende Gerechtigkeitslücke im System der sozialen Sicherung geschlossen wird.

Die Wahlfreiheit für Eltern von Kleinkindern umfasst die Möglichkeit, auf eine Betreuung außerhalb der Familie in den ersten drei Lebensjahren verzichten zu können ebenso wie die Möglichkeit, ein geeignetes Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Keiner dieser Wege darf diskriminiert werden. Damit Eltern ihre kleinen Kinder guten Gewissens der Tagesbetreuung außerhalb der Familie anvertrauen können, muss nicht nur der Ausbau geeigneter Räumlichkeiten gegeben sein, der in großer Zahl bereits erfolgt ist und weiter andauert. Eine inzwischen dringliche Voraussetzung für eine gute Betreuungssituation liegt auch darin, eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte zu gewinnen und einen kleinkindgerechten Betreuungsschlüssel sicherzustellen. Der quantitative Ausbau der verlässlichen und wohnortnahen Tagesbetreuungsangebote für unter dreijährige Kinder muss daher von einer Initiative zur Gewährleistung der Qualität der Betreuung flankiert und ergänzt werden. Hier muss der Bund ebenso wie beim quantitativen Ausbau der Infrastruktur aktiv werden.

Gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es wird eine wichtige Aufgabe der Familienpolitik in den nächsten Jahren sein, diesem Anspruch unter den Bedingungen der heutigen Lebenswelten in einer pluralen Gesellschaft aufs Neue gerecht zu werden. Als gesellschaftlich und politisch engagierte Katholikinnen und Katholiken werden wir uns an dieser für den weiteren Weg unserer Gesellschaft zentralen Diskussion aktiv beteiligen.
 

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