Einführung in den Erklärungstext Leben bis zuletzt – Sterben in Würde

Einführung von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) -es gilt das gesprochene Wort.

UNKORRIGIERTES

REDEMANUSKRIPT

Es gilt das gesprochene Wort.

 

I.

Das ZdK hat sich in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen des Lebensendes und eines Sterbens in Würde geäußert – sei es in Stellungnahmen ihrer jeweiligen Präsidenten (ich verweise pars pro toto auf die Erklärung des Präsidenten Prof. Dr. Hans Joachim Meyer gegen die Legalisierung aktiver Sterbehilfe aus dem Jahre 2001 oder auf die jüngst erhobene Forderung unseres derzeitigen Präsidenten Alois Glück für ein konsequentes Verbot der organisierten Sterbehilfe vom Dezember letzten Jahres); sei es durch Erklärungen unserer Vollversammlungen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit den langjährigen Bemühungen des bundesdeutschen Gesetzgebers, die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen neu und zuverlässig zu regeln, mit Fragen eines Sterbens in Würde beschäftigt haben (hier verweise ich auf die Erklärung der Vollversammlung "Leben und Sterben in Würde" aus dem Jahre 2006).

Die heute zur Diskussion und Abstimmung stehende Erklärung "Leben bis zuletzt – Sterben in Würde" greift wichtige Einsichten und Forderungen der früheren Erklärungen und Stellungnahmen auf. Sie fokussiert sie dabei auf ein Anliegen, dessen Dringlichkeit einerseits von allen Seiten immer wieder beschworen wird, dessen Realisierung von den Hauptverantwortlichen aber genauso oft auf das Morgen und Übermorgen verschoben wird: der konsequente Auf- und Ausbau palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Versorgung. Nur eine ausgebaute palliativmedizinische wie palliativpflegerische Versorgungsstruktur gewährleistet eine gleichermaßen verlässliche wie umfassende Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Sie unterstützt zugleich auch die Angehörigen dieser Patientinnen und Patienten, die letzten Etappen des Lebensweges mit den ihrer Sorge anvertrauten Sterbenden gemeinsam zu gehen. Solange diese Versorgung nicht Standard ist, solange werden Sterbende und ihre Angehörigen Alternativen fordern, den Sterbeprozess wenn nötig auch durch die Gewalt suizidaler Selbstentsorgung abzukürzen und dabei sogar organisierte oder ärztliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können.
 

II.

Palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung – ob stationär oder ambulant, ob in Gestalt klassischer Pflegedienste oder in Gestalt von Hospizen – sind natürlich auch Formen von Assistenz – aber eben keine Assistenz zum Sterben, die den Sterbeprozess einleitet, sondern eine Assistenz im Sterben, die den Sterbenden in dieser Phase in vielfältiger Weise begleitet: durch die Linderung von Schmerzen ebenso wie durch persönliche Zuwendung, die besonders psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse aufgreifen und dem Sterbenden damit Nähe und Geborgenheit erfahrbar werden lassen. Dies ist tatsächlich eine tätige Sterbehilfe: Sie gestaltet einen Raum, in dem der Sterbende gerade auch in der oftmals schwierigsten Phase seines Lebensweges seine Würde als Mensch tatsächlich als geachtet, als respektiert, als unangetastet erleben kann. Für eine Gesellschaft, die humane Lebensbedingungen nicht nur für die Schönen und Unbeschwerten, sondern auch für die Schattenseiten des Lebens gewährleisten möchte, erweist sich deshalb der Standard palliativmedizinischer wie palliativpflegerischer Versorgung als Lackmustest ihrer Menschendien-lichkeit und als Lackmustext für das umfassende Humanitätsversprechen unseres Staates.

 

III.

Ausdrücklich bezieht sich unser Erklärungstext auf das fundamentalste Versprechen unseres deutschen Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art. 1 GG) Die "Menschenwürdegarantie" ist Ausgangs- und Zielpunkt unserer Forderungen. Wir tun dies mit Bedacht: Denn das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde bindet alle und alles – über alle kulturellen Differenzierungen und weltanschaulichen Unterscheidungen hinweg, die in einem pluralistischen Gemeinwesen legitimer Weise neben- und miteinander existieren. Gerade als Christinnen und Christen fällt uns dieses Bekenntnis leicht – so schwer es in den vielen Einzelfragen unseres politischen Alltags gelegentlich wirksam zur Geltung gebracht werden kann. Denn das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde verkörpert unser Bekenntnis, dass jeder Menschen Gottes Ebenbild ist: um seiner selbst willen von Gott bei seinem Namen gerufen (Jes 43). Deshalb herrscht zwischen allen Menschen eine fundamentale Gleichheit; deshalb darf niemand in keiner Phase seines Lebens zur Disposition gestellt oder anderen Zwecken geopfert werden; deshalb verbieten sich alle Unterscheidungen zwischen mehr oder weniger lebenswert. Die Würde des Menschen ist nicht nur unantastbar, sondern sie ist auch unteilbar und undifferenzierbar.

 

IV.

Unser Erklärungstext nimmt – zugegeben ungewöhnlich ausführlich – immer wieder Bezug auf die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland", die 2010 nach einem langen Konsultationsprozess von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. sowie von der Bundesärztekammer herausgegeben wurde. Die Herausgeber haben großen Wert auf einen breit angelegten Dialogprozess gelegt: Sie wollten einerseits den internen Austausch zwischen allen "gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen zur Palliativversorgung" vorantreiben. Andererseits soll die Charta besonders die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung "mit den drängenden Fragen der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" in der deutschen Gesellschaft befördern und damit die oftmals verdrängten Fragen von Sterben, Tod und Trauer aus der Nische rein professioneller Diskussionen herausführen. Ähnlich breit wie die beteiligten Gruppen und Institutionen sind auch die behandelten Themenkreise der Charta: Es werden die gesellschaftspolitischen Herausforderungen an Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation ebenso bedacht wie die Bedürfnisse der Betroffenen und deren Anforderungen an die Versorgungsstrukturen. Auch die Anforderungen an die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Professionellen und der ehrenamtlich Engagierten werden wie die Entwicklungsperspektiven und Forschung sowie die europäische und internationale Dimension ausführlich entfaltet.

Für die beiden großen christlichen Kirchen haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche Deutschlands an den themenkreisspezifischen Runden Tischen teilgenommen. Mit dem vorliegenden Erklärungstext möchten wir uns als ZdK die Anliegen der Charta zu eigen machen und deren Inhalte und insbesondere politischen Forderungen nachdrücklich unterstützen.

 

V.

Bei aller Notwendigkeit, sich für eine grundsätzliche Verbesserung der palliativmedizinischen wie palliativpflegerischen Versorgungsstrukturen auch politisch zu engagieren, möchten wir als ZdK mit unserer Entschließung unsere Blicke auch auf die im engen Sinne seelsorgerische Dimension in der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen lenken. Wir tun dies nicht, weil wir als Christinnen und Christen diese Menschen und ihre Angehörigen mit einer auch religiös konnotierten Begleitung zwangsbeglücken wollen. Sondern wir tun dies deshalb, weil Fragen des Religiösen, also Fragen nach dem ‚Wovonher‘ und ‚Woraufhin‘ unserer Existenz als Menschen bei nahezu allen schwerstkranken und sterbenden Menschen aufbrechen – egal, ob sie sich selbst als religiös musikalisch oder religiös unmusikalisch bezeichnen und erfahren. Gerade in Zeiten, in denen die gleichsam metaphysische Obdachlosigkeit selbst Christinnen und Christen erfasst hat, wo die Jenseitshoffnung trotz tausendmal wiederholter Auferstehungsbekenntnisse bei vielen längst verdunstet ist, gerade heute – so wissen wir nicht zuletzt aus der Sterbeforschung – brechen diese Fragen umso heftiger und eruptiver auf. Eine Hilfe im Sterben umfasst deshalb besonders auch diese existentielle, ja spirituelle Dimension dieses letzten Lebensabschnittes.

Seelsorgerische Begleitung geht den Weg gemeinsam mit – selbst, nein sogar gerade dann, wenn sich bei den Schwerstkranken, Sterbenden oder den Angehörigen nur noch Enttäuschung und Empörung über das als nicht nur schwer, sondern sogar als ungerecht erfahrene Schicksal breit macht. Christliche Begleitung wird hier nicht antreten, diese Gefühle auszureden oder mit einer naiven Reich-Gottes-Trunkenheit wegzulächeln – nur weil palliativ schmerzlindernd heißt. Sie wird stattdessen solche Trauer und Wut, die sich sogar zur Klage und Anklage gegen Gott steigern mögen, ernst und zum Anlass nehmen, sich angesichts solcher Verzweiflung vielleicht auch ihre eigene Ratlosigkeit einzugestehen. Christen werden sich selbst und der Welt gegenüber eine letztlich befriedigende Antwort nach dem Sinn von Beschwernis und Leid einer schwersten Krankheit und eines peinigenden Sterbens schuldig bleiben müssen. Das ist – wenn wir ehrlich sind – keine neue Erfahrung. In seinem "Plädoyer für die Freunde Hiobs" stellt Jürgen Eibach deren erste Reaktion auf die Leiden des Hiob. Bevor sie gegenüber Hiob für eine konsequente Auslegung des Tun-Ergehen-Zusammenhangs argumentieren, auf der Gerechtigkeit Gottes beharren und daher auf Hiobs Schuld schließen, schweigen sie mit Hiob – ganze sieben Tage, also beinahe eine Ewigkeit lang. So eröffnen sie dessen verzweifeltem Ringen mit Gott einen angemessenen Raum; mit Sicherheit nicht nur aus taktischen, sondern auch aus solidarischen, aus mitleidenden Gründen. Auch das gehört deshalb mitunter zu einer religiösen Sterbebegleitung: das beredte Schweigen.

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl

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