Öffentliche und kirchliche Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien

Verantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte und Bewahrung der Schöpfung

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat mit verschiedenen Erklärungen in den vergangenen Jahren, insbesondere den Erklärungen "Globalisierung gerecht gestalten – Die Ernährungskrise in den Fokus der Krisenbekämpfung stellen" im Jahr 2010 und "Schöpfungsverantwortung wahrnehmen – jetzt handeln" im Jahr 2008, Entwicklungen angeprangert, die zur Ausgrenzung vieler Menschen weltweit führen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährden. In diesen Erklärungen hat sich das ZdK deutlich dafür ausgesprochen, die Rechte von Menschen und deren natürliche Umwelt zu schützen und einen nachhaltigen Lebensstil eingefordert. Zur Erreichung dieser Ziele hat das ZdK zahlreiche Handlungsvorschläge für die Politik und andere gesellschaftliche Akteure unterbreitet. Wenn die Welt zukunftsfähig werden soll, dann braucht es Reformen in vielen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Es braucht den grundsätzlichen Willen, Nachhaltigkeit im politischen Alltag zum Maßstab des Handelns zu machen.

Viele lokale Aktionen, Projekte und Kampagnen der katholischen Verbände, Organisationen, Gemeinschaften, diözesanen Räte, diözesanen Umweltbeauftragte und kirchlichen Häusern konnten vor Ort bereits einiges in Bewegung setzen und zeigen eine große Bereitschaft, sich für eine sozial faire und umweltgerechte Lebensweise einzusetzen. Das hat die ZdK- Fachtagung "Kirche auf dem Weg der Nachhaltigkeit – 20 Jahre nach Rio" in diesem Jahr deutlich gezeigt. Die Initiativen stoßen jedoch auch immer wieder auf praktische Hindernisse und strukturelle Grenzen. Ihr Wirkungsradius ist begrenzt. Was mit dem Engagement vieler Einzelpersonen beginnt, kann durch Politik und Kirche breit und wirkungsvoll umgesetzt werden.

Um der nicht nur christlich begründeten Verantwortung für das globale Gemeinwohl auch im Bereich der Weltwirtschaft gerecht zu werden, bringt das ZdK hiermit in Anknüpfung an die oben genannten Erklärungen ein konkretes Instrument in die gesellschaftliche Debatte ein: Die Ausrichtung der öffentlichen und kirchlichen Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien.

Dieses Instrument soll dazu beitragen, die Gewährleistung und den Schutz der Menschenrechte weltweit sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern.

Dazu braucht es ein Kauf- und Konsumverhalten, das sich an ethischen Kriterien orientiert und so mithilft, die Märkte von innen heraus zu lenken. Individuelle Lebensstilveränderungen sind notwendig, reichen aber nicht aus. Strukturelle Veränderungen sind gefragt, um der Verletzung von Menschenrechten und der Gefährdung unserer natürlichen Ressourcen in unserem Wirtschaftssystem entgegenzuwirken. Grundsätzlich muss für eine nachhaltige Ausrichtung der Weltwirtschaft die Schaffung von klaren politischen Rahmenbedingungen im Vordergrund stehen. Sowohl Politik als auch Kirche stehen hier in einer besonderen Verantwortung, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen sowie mit ihrem eigenen Einkaufsverhalten als Vorbild voranzugehen, um eine nachhaltige Wirtschaftsweise und die damit verbundene Unternehmensverantwortung zu befördern. Fatal wirkt z. B., wenn der internationale (und häufig auch nationale) Wettbewerb Unternehmen begünstigt, die Umweltkosten externalisieren.

Die Verantwortung der Kirche

In Bistümern, Gemeinden, Klöstern, Bildungshäusern, caritativen Einrichtungen, Verbänden, Organisationen und bei Großveranstaltungen betätigen sich kirchliche Institutionen als Käufer von Waren und Dienstleistungen sowie als Investoren. Die verschiedenen Einrichtungen der Kirche verfügen insgesamt über eine enorme Einkaufsmacht, welche konsequent genutzt werden muss, um dem Auftrag des Volkes Gottes nachzukommen, mehr Gerechtigkeit in dieser Welt zu schaffen.

Dabei bietet es sich an, an die vielen positiven Beispiele aus dem kirchlichen Umfeld anzuknüpfen: Das Erfolgsmodell des Fairen Handels ist in Deutschland vor über 40 Jahren als Initiative kirchlicher Organisationen in ökumenischer Zusammenarbeit entstanden. Viele basisnahe Initiativen und Organisationen, Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und Hilfswerke bemühen sich bereits seit längerem darum, nach ethischen Kriterien zu konsumieren. Sie fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Initiativen eines nachhaltigen Lebensstils und optimieren ihr Beschaffungswesen. Auch das ZdK-Generalsekretariat hat im Rahmen des ökumenischen Projektes "Zukunft einkaufen" seine Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet.

Das Fairhandelsunternehmen GEPA mit seinen kirchlichen Gesellschaftern ist ein gutes Beispiel dafür, dass Fairness das gesamte unternehmerische Handeln bestimmen kann. Mit ihrer großen Einkaufsmacht können kirchliche Akteure auf echte Unternehmensverantwortung hinwirken.

Daher appellieren die Mitglieder des ZdK an die Gemeinden, Bistümer und Orden und setzen sich in ihren eigenen Organisationen und Einrichtungen dafür ein,

  • die eigene Beschaffung an sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten und dabei insbesondere regionale, ökologische und Produkte aus dem Fairen Handel zu verwenden.
  • die Möglichkeiten des ethischen Investments konsequent zu nutzen.
  • Veranstaltungen nach sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten.
  • eine Arbeitsweise anzustreben, die konsequent an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet ist.
  • zur ökumenischen Zusammenarbeit in diesen Fragen beizutragen und die Diskussion in Gesellschaft, Politik und Kirche voranzubringen.

Darüber hinaus soll(en)

  • die Bistümer in Richtlinien und handlungsbezogenen Leitfäden einen Rahmen für die Umsetzung des sozialen und ökologischen Einkaufs für Gemeinden, Organisationen und Einrichtungen setzen. Die Richtlinien sollten in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Laienorganisationen und in ökumenischer Kooperation erarbeitet werden. Bei der praktischen Umsetzung kann an bereits existierende Initiativen (z. B. das Projekt "Zukunft einkaufen") angeknüpft werden.
  • ein stärkeres Zusammendenken des Umwelt- und Weltkirchebereichs in den Bistümern stattfinden, aus dem gemeinsame Initiativen entstehen können.

 

Die Verantwortung der Politik

Die öffentliche Hand erkauft jedes Jahr Dienstleistungen und Waren im Wert von etwa 360 Milliarden Euro. Die sozialen und ökologischen Folgen der öffentlichen Beschaffung bleiben dabei in der Regel außerhalb des Blickfeldes, solange das entscheidende Kriterium das billigste Angebot ist. Seit 2009 erlaubt das Vergabegesetz des Bundes, soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zuzulassen.

Würde sich die bedeutende Einkaufsmacht der öffentlichen Hand nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten, könnten sich die Produktions-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern, entscheidend verbessern. Darüber hinaus würde ein erheblicher Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt der natürlichen Ressourcen geleistet.

Die Entscheidungsträger der öffentlichen Hand tragen hier die Verantwortung, diese Möglichkeiten auch wahrzunehmen.

Das ZdK appelliert daher an die Bundesregierung,

  • ein Aktionsprogramm aufzulegen mit dem Ziel, Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen dabei zu fördern, ihre Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien zu gestalten. Einen ersten Schritt in diese Richtung geht bereits die nationale Klimaschutzinitiative, die positive Veränderungen im Energiebereich fördert.
  • die Anfang 2012 eingerichtete "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung" mit ausreichend materiellen und personellen Ressourcen auszustatten, so dass eine umfassende Beratung, Berichterstattung und Weiterentwicklung nachhaltiger öffentlicher Beschaffung in Deutschland möglich wird.
  • die Einkaufspraxis des Bundes konsequent so zu gestalten, dass sie ökologischen und sozialen Kriterien entspricht und so zum Vorbild für lokale Beschaffungsstellen und Privatkonsumenten/-innen werden kann. Zur Umsetzung sollte ein Stufenplan mit quantitativ erfassbaren Teilzielen festgelegt werden.
  • langfristig konkrete und verbindliche Kriterien im Vergaberecht zu verankern, die ökologischen und sozialen Mindeststandards entsprechen, wie z. B. den ILO-Kernarbeitsnormen, deren Einhaltung Bestandteil jeder Beschaffung werden sollte.
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