Friedensethik in veränderter Sicherheitslage"

Einführung von PD Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) -es gilt das gesprochene Wort.

Einführung


Sehr geehrte Damen und Herren,

die (sicherheits-)politische Debatte der jüngeren Zeit hat eine Fülle von friedensethi-schen Fragen aufgeworfen: Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Folter, Luftsicherheitsgesetz, Datenvorratsspeicherung oder Videoüberwachung, Religion als Ursache von Gewalt, Kampf oder Dialog der Kulturen, um nur einige Stichworte zu nennen. Vor allem mit Blick auf das internationale Afghanistan-Engagement möchte ich einige friedensethische Thesen zur Debatte stellen.

1. Option für die Schwachen

Beobachtet man die Debatte über das internationale Engagement in Afghanistan, so fällt auf, dass das Ziel der Maßnahmen vorrangig die Interessen und die Sicherheit Deutschlands sind. Stabilität in Afghanistan scheint in dieser Perspektive instrumentell für unser Sicherheitsinteresse vor terroristischer Bedrohung zu sein; die Interessen der betroffenen afghanischen Bevölkerung spielen nur insoweit eine Rolle, als die Stabilität ihres Staates als Voraussetzung unserer Sicherheit angesehen wird. Diese Perspektive bestimmt dann auch das politische Handeln. Aus einer christlichen Perspektive sollte es aber immer primär um die Armen und Schwachen gehen. Die Grundoption der Kirche für die Armen und Schwachen bedeutet im Kontext des Afghanistan-Einsatzes, dass wir die Stimme derjenigen erheben müssen, die am meisten leiden und sich am wenigsten wehren können.

Dies ist in Afghanistan die Zivilbevölkerung: Seit 30 Jahren leben diese Menschen fast ununterbrochen in einem Bürgerkrieg. Haben wir nicht eine Verantwortung für diese leidgeprüfte Bevölkerung, nicht zuletzt auch, weil das Land ein Schauplatz für Stell-vertreterkriege des Ost-West-Konfliktes war und die Taliban auch mit US-amerikanischer Unterstützung entstanden sind? Schließlich hat Deutschland seit acht Jahren im Rahmen der Vereinten Nationen im Norden besondere Verantwortung übernommen. M. E. haben wir gegenüber der afghanischen Bevölkerung eine Verpflichtung übernommen, die es zumindest nicht erlaubt, dem Land baldmöglichst den Rücken zuzukehren.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es innerhalb weniger Jahre nicht möglich ist, in Afghanistan einen demokratischen Rechtsstaat zu errichten; der Optimismus von 2002 hat Ernüchterung Platz gemacht. Die Vorstellungen von dem, was eine staatliche Ordnung ausmachen soll, sind sowohl innerhalb der afghanischen Gesellschaft als auch zwischen Orient und Okzident verschieden. Aber gerade weil es schwierig ist, müssen wir für die "Schwachen optieren": Wir dürfen die afghanische Zivilbevölkerung erstens nicht einfach im Stich lassen, sondern müssen fragen, was nach Lage der Dinge zur Verbesserung der Lebensbedingungen möglich ist. Zweitens dürfen wir doch wohl auch nicht zulassen, dass Anarchie und Terror wieder um sich greifen und wieder die Wehr-losen die Leidtragenden sind. Was folgt aus dem Gesagten?

2. Politische Ziele realistisch und zugleich ethisch verantwortlich definieren

Statt in Resignation oder Zynismus zu verfallen, müssen politische Ziele definiert werden, die realistisch, erreichbar und ethisch verantwortbar sind. Welche Ziele muss eine politische Ordnung in Afghanistan – vorläufig nicht ohne Hilfe der Staatengemeinschaft – unbedingt erreichen, wenn die idealen Ziele "Demokratie und Menschenrechte" kurz- und mittelfristig nicht erreichbar sind, auch wenn sie prinzipiell anzustreben sind? Wie sehen notwendige und verantwortbare Zwischenziele aus? Welche politischen Ziele sind in einer gestuften Dringlichkeit vorrangig?

Elementar sind physische Grundbedürfnisse: die Sicherheit vor Anschlägen auf das eigene Leben – also eine Situation, in der das physische Überleben weitgehend gesi-chert ist. Über die Herstellung minimaler Sicherheit hinaus gehört dazu, Rahmenbe-dingungen zu schaffen, in denen Menschen fundamentale Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung und Behausung befriedigen können. Man könnte dies auch die Schaffung eines Minimalstaates nennen. Schon dies leistet der Staat in Afghanistan trotz acht Jahren Aufbauhilfe nicht. Darüber hinaus haben wir das zusätzliche Problem, dass unzureichende Staatlichkeit durch private Akteure wie Milizenführer substituiert wird. Das heißt nichts anderes, als dass die internationalen Akteure mit Milizenführern und ehemaligen warlords kooperieren müssen; sie werden derzeit offenkundig mancherorts in den Prozess der Herstellung von Sicherheit eingebunden. Erst in einem zweiten Schritt lassen sich afghanische Sicherheitsstrukturen (Polizei und Justiz) aufbauen, die auch in den Augen der afghanischen Bevölkerung Legitimität erhalten, wenn und weil sie die Bevölkerung nicht unterdrücken, sondern schützen.

Da nun das state building auf massive Schwierigkeiten stößt und die Kooperation mit Milizenführern unvermeidlich zu sein scheint, stellen sich weitere Fragen:

1. Was wären die Alternativen? Ist die Sicherung des physischen Überlebens auch durch Kooperation mit Milizenführern nicht vorzugswürdig gegenüber völliger Anarchie?

2. Wie kann das erste Ziel des physischen Überlebens erreicht werden und zugleich die Perspektive auf eine Weiterentwicklung der rudimentären Staatlichkeit auf die Sicherung darüber hinaus gehender Menschenrechte offen gehalten werden?

3. Notwendig und auch anzustreben, aber in der Priorität nachrangiger sind Bildung, Verwaltung, Medien, Strukturen politischer Teilhabe. Nachrangig heißt nicht unwichtig, sondern weniger dringlich für das unmittelbare Überleben.

4. Wie kann also ein politischer Prozess in Gang gesetzt und gehalten werden, der mit dem vorrangigen Ziel "physisches Überleben" einsetzt und dann realisierbare Zwischenziele anstrebt, die die Lebensbedingungen nachhaltig verbessern?

Ohne dies weiter auszufalten, geht es mir um den Gedanken der Priorisierung. Er würde den alten moraltheologischen Grundsatz (ultra posse nemo tenetur), dass niemand über das Können hinaus verpflichtet ist, konkretisieren auf die Fragen hin: Wozu sind wir in Afghanistan gegenüber der Bevölkerung vorrangig verpflichtet und welche Ziele sollen in einem zweiten und dritten Schritt angestrebt werden?

Wenn Einigkeit über die Priorität der politischen Ziele besteht, wird man in einem zweiten Schritt zu fragen haben, durch welche Maßnahmen diese Ziele unter den gegebenen Umständen am besten erreichbar sind.

3. Frieden durch Recht: Weiterentwicklung des Völkerrechts

Für Afghanistan bedeutet der politische Prozess im Kern, das Land in die Rechtsge-meinschaft zurückzuholen: in die Gemeinschaft der Völker und Staaten, die zwischen ihren Bürgern wie untereinander ihre Konflikte grundsätzlich durch die Anerkennung der berechtigten Interessen der anderen und auf dem Rechtswege zu lösen gewillt ist. Dieser Weg ist für fragile Staaten sicher sehr weit! Aber er wird in der kirchlichen Friedensethik als der Weg zur Überwindung von Krieg und Gewalt beschrieben. Während das Modell zur innerstaatlichen Herrschaft des Rechts durch den demokratischen Rechtsstaat vorliegt, befindet sich das Völkerrecht noch in der Transformation.

Das Völkerrecht ist im 20. Jahrhundert von einem zwischenstaatlichen Recht ansatzweise fortentwickelt worden hin zu einem Recht, in dem die Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Wichtige Indikatoren dafür sind die internationalen Men-schenrechtserklärungen, die alle Staaten unterschrieben haben. So kann weltweit das Bewusstsein dafür wachsen, dass fundamentale Menschenrechte vorstaatliches Recht sind und staatliche Gewalt binden. Die Souveränität der Staaten findet an fundamentalen Menschenrechten eine Grenze.

In dem Gedanken eines alle Völker und Staaten gleichermaßen bindenden Rechts findet der gerade auch im Christentum tief verwurzelte Gedanke der Einheit des Menschengeschlechts einen hervorragenden Ausdruck: Alle Menschen sind unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität oder Religion gleichberechtigte Glieder der einen Völkerfamilie. Im Prinzip soll das internationale Recht alle diese Glieder in gleicher Weise schützen und zur Einhaltung verpflichten. Faktisch besteht nach wie vor eine große Ungerechtigkeit zwischen denen, die als Bürger starker Staaten hohen Schutz genießen und denen, die als Bürger schwacher Staaten Unrecht erdulden müssen: zum Teil durch diesen Staat und Mitbürger selbst, zum Teil durch Unrecht, das von außen zugefügt wird.

Für Christen muss dies auf Dauer unakzeptabel sein. Ein wesentlicher Schritt zur Überwindung dieser Art von Ungerechtigkeit besteht also in der Herstellung von Rechtsverhältnissen innerhalb der Staaten und zwischen Völkern und Staaten. Die Europäische Union verpflichtet sich im Europäischen Verfassungsvertrag genau in diesem Sinn auf die "strikte (...) Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts" (EuV Art. 2,5). Gerade weil wir um die Unzulänglichkeiten des internationalen Rechts und die Notwendigkeit der Reform der internationalen Institutionen wissen, liegt darin eine Verpflichtung.

Schauen wir von hier aus kurz auf die Wirklichkeit in Afghanistan: Dort ist immer noch eines der großen Probleme die Rechtlosigkeit und grassierende Willkür:

1. Nach wie vor tyrannisieren aufständische Taliban große Teile der Bevölkerung, um dieser ihre radikale Vorstellung einer gesellschaftlichen Ordnung aufzuzwingen.

2. Es wird immer deutlicher, dass mit dem Ende der Taliban die Willkürherrschaft nicht beendet wurde, sondern durch eine neue Form der Rechtlosigkeit ersetzt worden ist. Die Regierung Karsai entpuppte sich in den vergangenen Jahren immer mehr als korrupt. Im Alltag erleben viele Afghanen, dass das Recht des Stärkeren und Einflussreicheren regiert. Es fehlt der politische Wille der Herr-schenden in Kabul wie in den meisten Provinzhauptstädten, ein Rechtssystem umzusetzen. Dies geht soweit, dass nicht nur viele gesetzliche Grundlagen fehlen, sondern auch kaum jemand Verwaltungen zur Verantwortung für über-tragene Aufgaben zieht.

3. Nicht zuletzt müssen die seit acht Jahren in Afghanistan intervenierenden Staaten und Organisationen ihr Handeln gegenüber der afghanischen Bevölkerung an Rechtsstandards orientieren. Dazu gehört die Anerkennung der afghanischen Bevölkerung als gleichberechtigte Rechtsgenossen.

4. Für den Aufbau des Rechtssystems in Afghanistan hatten Deutschland und Italien besondere Verantwortung übernommen. Dies ist bislang noch nicht gelungen, mit der Londoner Konferenz ist aber eine erneute Anstrengung in dieser Richtung unternommen worden. Bisher scheiterte die Forderung, die in Afghanistan herrschende "Kultur der Straflosigkeit" zu beenden und mit dem Aufbau eines Rechtsstaats zu beginnen, am gemeinsamen Unwillen der afghanischen Verantwortlichen wie der Verantwortlichen der internationalen Staatengemein-schaft.

5. Für den weiterhin notwendigen Aufbau eines afghanischen Rechtsstaates braucht es die Zustimmung der Bevölkerung. Recht lebt von der Anerkennung der Rechtsgenossen, nicht primär von der gewaltsamen Durchsetzung. Weil aber die intervenierenden Staaten Recht nicht von außen durchsetzen können, braucht dieser Prozess Zeit, die sich nicht in Monaten oder wenigen Jahren bemisst, sondern eher in Jahrzehnten.

6. Der skizzierte Prozess auf eine internationale Rechtsgemeinschaft hin wird durch substaatliche Akteure wie Terrornetzwerke und fragile Staatlichkeit wie in Somalia gefährdet. Nuklearwaffen in der Hand von Terrornetzwerken, z. B. in Pakistan, stellen eine völlig neue Qualität der Gefährdung dar.

4. Die internationale Gemeinschaft braucht eine reformierte und gestärkte UN, die das globale Gemeinwohl gegen Partikularinteressen durchsetzen kann

Noch immer dominieren Einzelinteressen mächtiger Staaten das Handeln der Vereinten Nationen zu sehr. Der ausbleibende Erfolg in Afghanistan hat nicht zuletzt mit unkoordinierter Hilfe und dem Fehlen einer starken, koordinierenden UN zu tun, so dass die wohlwollende Aufbauhilfe der Staaten ohne effektive Koordination vonstatten geht. Viel zu häufig wird dort geholfen, wo es der eigene Vorteil nahe zu legen scheint. Dies gilt nicht nur für Afghanistan, sondern auch in vergleichbaren anderen internationalen Engagements.

Deshalb unterstreicht das 2. Vatikanische Konzil die Notwendigkeit einer internationalen Ordnung mit wirksamen Institutionen; das Friedenswort der deutschen Bischöfe "Gerechter Friede" aus dem Jahr 2000 betont die Notwendigkeit einer Reform der UN. Das derzeitige strukturelle Problem der Staatengemeinschaft ist nicht überwindbar, solange den Staaten als internationalen Akteuren nicht eine zumindest gleichrangige UN gegenübersteht, die in der Lage ist, die Partikularinteressen in Ausgleich zu bringen und das für das globale Gemeinwohl Notwendige zu realisieren.

Von einer an ethischen Prinzipien ausgerichteten Außenpolitik ist demnach zu fordern, die Weiterentwicklung der Vereinten Nationen auf das beschriebene Ziel hin nicht nur nicht zu untergraben, sondern die Weiterentwicklung auch aktiv zu fördern.

5. Sicherheit dient der Realisierung von Freiheit

Zu den sicherheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahre gehört ein Paradigmenwechsel, den wir heute immer klarer sehen: Die große Leistung des neuzeitlichen Staates bestand darin, im Innern zwischen seinen Bürgern Frieden zu schaffen durch eine auf das Gewaltmonopol gestützte Rechtsordnung. Die Reichweite der Befriedung waren die Grenzen des Staates. Zwischen den Staaten konnte Frieden bestenfalls durch Verträge und Bündnisse für eine befristete Zeit hergestellt werden. Mit der Europäischen Union ist den Mitgliedsländern eine Überwindung des Krieges durch politische Integration gelungen – wie es scheint, ein Modell mit großer Ausstrahlungskraft in andere Regionen der Welt. Neue Gefährdungen des Friedens und der Sicherheit – das hat der 11. September 2001 gezeigt – unterlaufen staatliche Grenzen. Die Debatte über schärfere Gesetze zur Überwachung, Datenvorratsspei-cherung, das Luftsicherheitsgesetz oder die Erlaubnis der Folter zeigen, dass wir das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit angesichts dieser Bedrohungen neu justieren müssen, denn das Bedürfnis nach Sicherheit führt tendenziell zur restlosen Einschränkung der Freiheit. Anders ausgedrückt: Wir sind mitten in einer gesellschaftlichen Debatte über die Frage, wie viel
Sicherheit wir benötigen.

Nicht die Sicherheit ist der anzustrebende Wert, sondern die Freiheit des Individuums: Sie ist eine wesentliche Bedingung wahrhaft menschlicher Existenz. Sicherheit dagegen ist eine Voraussetzung, damit Freiheit sich entfalten kann. Daher darf Sicherheit Freiheit nicht derart einschränken, dass sie Freiheit unmöglich macht.

Daher stellt sich für mich die Frage: Welche Rest-Unsicherheiten sind der Preis der Freiheit? Welche bürgerlichen Freiheiten müssen gegen das Sicherheitsbedürfnis verteidigt werden?

6. Sicherheit durch regionale Vertrauensbildung

Zu den positiven Erfahrungen gegen Ende des Kalten Krieges gehört der KSZE-Prozess. Über den ideologischen Graben des Kalten Krieges hinweg haben die einander hochgerüstet gegenüberstehenden Staaten in jahrelanger mühevoller Diplomatie ein anfangs minimales Vertrauen aufgebaut und zu Vereinbarungen gefunden.

Angesichts der sehr gegensätzlichen Interessenlagen und grenzüberschreitenden Konfliktsituationen (traditionelle Stammesgebiete, Drogenhandel, Terrorismus) ist eine Stabilisierung Afghanistans nicht ohne die Beteiligung der umliegenden Staaten möglich. Aufgrund dessen können Afghanistan, Pakistan, Iran, Indien, die GUS-Republiken und China Sicherheit nicht gegeneinander, sondern nur miteinander suchen. Die Erfahrungen des KSZE-Prozesses könnten dabei durchaus hilfreich sein.

7. Prinzipien Nachhaltigkeit, "ownership" und Subsidiarität

Die drei sozialethischen Prinzipien Nachhaltigkeit, ownership und Subsidiarität können als Leitlinien internationaler Einsätze dienen:

Um der Nachhaltigkeit willen muss ein militärischer Einsatz einem am Frieden orientierten, übergeordneten politischen Ziel dienen, z. B. dem staatlichen Wiederaufbau eines Landes. Die Notwendigkeit hierzu begründet sich auch aus der Tatsache, dass 50 Prozent der beendeten Konflikte nach kurzer Zeit wieder aufbrechen.

Zweitens ist es mittlerweile offenkundig, dass Sicherheit und politisch-ökonomischer Aufbau nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Zu den Fehlern der vergangenen Jahre gehörte jedoch die mangelnde Balance zwischen militärischem En-gagement und Mitteln für den politisch-ökonomischen Aufbau: Die Staatengemeinschaft hatte in Afghanistan die Priorität faktisch auf die militärische Sicherung gelegt, aber entgegen den politischen Zusagen die Bedeutung des politischen Wiederaufbaus nur unzureichend mit Mitteln unterlegt. Im Sinne des Prinzips der Nachhaltigkeit ist hier erheblicher Nachholbedarf. Zugleich ist auch offenkundig, dass nach Lage der Dinge der politisch-ökonomische Aufbau noch solange abgesichert werden muss, bis der afghanische Staat hierzu selbst in der Lage ist.

Prinzip "ownership": Nur wenn die politischen Entscheidungen für den Wiederaufbau des Landes wesentlich von der afghanischen Bevölkerung getroffen und damit zu ihrer eigenen Angelegenheit werden, kann ein nachhaltiger Staats- und Wirtschaftsaufbau gelingen. Dieses in der Entwicklungszusammenarbeit erprobte Prinzip setzt allerdings den Willen der Betroffenen voraus. Auch die internationale Gemeinschaft geht mit ihrer Politik davon aus, dass die Machthaber in Afghanistan ein vergleichbares Interesse am Aufbau ihres Staates haben. In den letzten acht Jahren hat sich die Regierung Karsai allerdings gerade nicht danach verhalten. Ich habe erhebliche Skepsis, ob die Machthaber ihre Position nach der Londoner Konferenz geändert und heute ein Interesse am Staatsaufbau haben. Nur dann aber kann die Übernahme der politischen Verantwortung gelingen.

Prinzip der Subsidiarität: Das Subsidiaritätsprinzip fordert, dass der Einzelne bzw. die Familie zuerst selbst für das zuständig ist, was er/sie leisten kann. Erst dort, wo er/sie überfordert ist, soll die Gesellschaft unterstützen. Die Subsidiarität fordert Selbstverantwortung, soweit möglich, und Hilfe, sofern nötig. Die politische und ökonomische Aufbauhilfe, dies haben wir in der Entwicklungszusammenarbeit gelernt, muss primär von den betroffenen Menschen und Gesellschaften verantwortet werden.

8. Militärische Interventionen sollen dem notwendigen Kriterium der Tauglich-keit für den Aufbau einer internationalen Rechtsordnung unterliegen

Der Einsatz von Soldaten zur Herstellung von Sicherheit in einer Bürgerkriegssituation wirft andere ethische Fragen auf als ein herkömmlicher zwischenstaatlicher Krieg. Die ethische Forderung, keine direkte Gewalt gegen diejenigen anzuwenden, von denen keine Gewalt ausgeht – wie dies auch das völkerrechtliche Diskriminationsprinzip formuliert, hilft dem Soldaten in Einsätzen wie in Afghanistan nicht wirklich weiter. Das Prinzip unterstellt nämlich, dass beide Gruppen, Kämpfende und Nichtkämpfende, grundsätzlich unterscheidbar seien und dass Kämpfende auf allen Seiten sich auch an diese Unterscheidung hielten und Zivilisten beispielsweise nicht als Schutzschilde missbrauchten. Diese Voraussetzungen der Begrenzung von Gewalt in bewaffneten Konflikten sind aber in asymmetrischen Kriegen oder Bürgerkriegssituationen nicht gegeben. Was folgt daraus? Derzeit werden auch deutsche Soldaten durch politischen Beschluss in einen asymmetrischen Krieg geschickt, mit den ethischen Konflikten aber weitgehend allein gelassen.

Alle Anwendungsbedingungen für legitime Gewalt sollten so ausgelegt werden, dass Gewalt nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie selbst zu einem Instrument der Gewaltüberwindung wird. Dies ist die Kernaussage der modernen Friedensethik der beiden großen Kirchen; jede andere Gewaltanwendung wäre unsittlich. So ist bei dem militärischen Einsatz in Afghanistan darauf zu achten, dass durch ihn der Aufbau einer friedlichen Ordnung für die Menschen wirklich ermöglicht wird. Dies und nur dies begründet den Einsatz unserer Soldaten in Afghanistan.

Daraus folgt in einem zweiten Schritt: Grundlegende ethische und rechtliche Normen müssen im Afghanistan-Einsatz strikt gewahrt bleiben um der betroffenen Zivilbevölkerung willen, aber auch damit die dort eingesetzten Soldaten nicht zu Handlungen verleitet werden, durch die sie in letzter Konsequenz ihre eigene Würde verletzen.

9. Politische Zielvorgaben müssen mit den entsprechenden Mitteln
unterlegt sein

Politische Zielvorgaben müssen mit den entsprechenden Mitteln unterlegt sein, sonst ist vorhersehbar, dass der Erfolg ausbleibt. Dies gilt – nicht nur mit Blick auf das Afg-hanistan-Engagement – sowohl für den zivilen Wiederaufbau als auch für den militäri-schen Auftrag:
Die Erfahrungen des internationalen Engagements lehren, dass der zivile Wiederaufbau staatliche Verwaltungsstrukturen genauso umfasst wie Justiz, Polizei, grundlegende Infrastruktur und den Bildungssektor – all dies abhängig vom Grad der Zerstörung, nicht zuletzt die Organisation politischer Teilhabe, um nicht gleich von Demokratie zu sprechen. Zwei Probleme haben sich in den letzten Jahren gezeigt:

1. Auf Geberkonferenzen werden finanzielle und personelle Mittel zugesagt, die in den wenigsten Fällen dann auch konkret für den Wiederaufbau bereitgestellt werden.

2. Personal für den Wiederaufbau kann häufig nicht entsandt werden, da es für solche Fälle nicht bereitgehalten wird. Während mit der Bundeswehr die Truppe für den militärischen Teil des Einsatzes bereitgehalten wird, fehlen vergleichbare personelle Ressourcen beispielsweise für die Ausbildung der Polizei in Afghanistan. Warum soll es nicht möglich sein, eine entsprechende Bundespolizei für internationale Polizeimissionen aufzustellen?

In einer ähnlichen Weise beklagen Soldaten, dass ihnen seitens der politischen Führung militärische Aufträge erteilt werden, für die die notwendigen personellen oder technischen Ressourcen nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen.

Der Hinweis auf die fehlenden Hubschrauber in Afghanistan mag an dieser Stelle genügen. Entsprechend fragt der ehemalige Generalinspekteur Kujat: Haben wir Oberst Klein, der den Angriff am 4.9.2009 in Kundus befahl, überhaupt die entsprechenden Mittel an die Hand gegeben, dass er auch anders hätte entscheiden können?

Militärische Einsätze werden in Deutschland durch Beschluss des Bundestages durchgeführt. Damit übernimmt der Souverän nicht nur die prinzipielle Verantwortung für den militärischen Einsatz, sondern auch dafür, dass die für die Durchführung des Einsatzes angemessenen Mittel zur Verfügung stehen: Dies betrifft den personellen Umfang wie auch die materielle Ausstattung. Wenn ein zu ehrgeiziges politisches Ziel mit unzureichenden Mitteln durchgeführt werden soll, sind negative Folgen vorhersehbar. Nur eine Konsequenz wird ein sich ausbreitender Zynismus unter Soldaten sein; eher gewissenhafte Menschen werden den Soldatendienst meiden. Dies wäre eine wirkliche Katastrophe für eine Parlamentsarmee.

Also: Wer das Ziel will, will auch die notwendigen Mittel, oder umgekehrt: Wer die not-wendigen Mittel nicht wirklich will, will auch das Ziel nicht ernsthaft!

Auf drei friedensethisch wichtige Themen möchte ich kurz hinweisen, ohne sie hier ver-tiefen zu können:

10. Die gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss zu einer kohärenten europäischen Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt werden, die sich an den Werten des EU-Verfassungsvertrages orientiert

In ihrem Verfassungsvertrag hat die EU normative Grundlagen für ihre Außen- und Sicherheitspolitik gelegt: "Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts" (EuV 10,1).

Diese normativen Vorgaben zur Grundlage einer Politik zu machen, die sich in einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ausbuchstabiert, ist meines Erachtens die zentrale Herausforderung der EU-Politik. Ich wünsche mir, dass die europäische Zivilgesellschaft sich dieses Projekt zu eigen macht.


11. Überwindung "historischer" Konflikte durch Versöhnung: Europäische Erfahrungen in die sicherheitspolitische Debatte einbringen

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind es Christen gewesen, die zur Überwindung von Konflikten beigetragen haben, die teilweise Jahrhunderte zurücklagen. Sie haben Versöhnungsprozesse auf den Weg gebracht. Auf diesem Fundament ist die Europäische Union aufgebaut. Diese Erfahrungen kann Europa in die sicherheitspoli-tische Debatte einbringen. Ich will nur zwei Beispiele nennen:

1. Auf dem Balkan gibt es allererste Schritte zur Versöhnung zwischen Kroatien, Serbien und Bosnien, die unsere Unterstützung verdienen.

2. Ein Versöhnungsprozess mit Russland steht noch aus, wenn ich es richtig sehe.

12. Der christlich-islamischer Dialog ist eine bleibende Herausforderung für den innergesellschaftlichen Frieden wie für das Verhältnis zwischen dem Westen und der islamischen Welt

Wir haben im Jugoslawienkrieg wie auch durch den islamistischen Terrorismus erlebt, dass Religion in Konfliktsituationen durch Politik instrumentalisiert wird. Dessen müssen wir uns gemeinsam mit Gläubigen anderer Religionen, insbesondere Muslimen, durch Gespräch und Aktion erwehren.

PD Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven

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