Eckpunkte zur Zukunft des Zivildienstes und der Freiwilligendienste

des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das bürgerschaftliche Engagement hat eine große Bedeutung für unsere Gesellschaft. Dazu zählt auch die Arbeit in Vereinen und Verbänden, in kirchlichen und sozialen Organisationen, in Netzwerken und in Jugendfreiwilligendiensten. Fast ein Drittel unserer Bevölkerung engagiert sich regelmäßig freiwillig und unentgeltlich. Sie verleihen unserer Gesellschaft ein Wir-Gefühl und stärken den solidarischen Zusammenhalt.

Durch die geplante Entscheidung, die allgemeine Wehrpflicht auszusetzen, fällt auch die Möglichkeit des zivilen Ersatzdienstes weg. Er war ein Pflichtdienst, aber zugleich auch der persönliche Beitrag junger Männer, in Sozial- und Betreuungsdiensten unterstützend tätig zu sein. Der Zivildienst hat im Laufe der Jahre eine zunehmend hohe gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung erfahren.

Deshalb stellt sich für uns die Frage, wie es auch zukünftig gelingen kann, junge Menschen dafür zu gewinnen, in der Übergangszeit von Schule zu Beruf ihren aktiven Beitrag zum Ge-meinwohl zu leisten. Dabei ist unbestritten, dass für eine solidarische Gesellschaft das freiwillige Engagement von Frauen und Männern aller Generationen wichtig ist. Aufgrund der aktuellen politischen Debatte richtet das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) heute aber den Fokus auf die Engagementinteressen und -möglichkeiten junger Menschen.

Wir wollen zusammen mit den katholischen Organisationen und Trägern die Motivation junger Menschen unterstützen. Ihre Mitarbeit wird auch weiterhin von der Gesellschaft ge-wünscht und gebraucht. Unser Ziel ist es, den jungen Menschen einen Freiwilligendienst an-zubieten, der in der Zivilgesellschaft verankert ist. Das ZdK erkennt die Notwendigkeit, kurzfristig eine Anschlusslösung für den wegfallenden Zivildienst zu finden. Dafür zeichnet sich die Einrichtung eines weiteren Freiwilligendienstes in Trägerschaft des Bundes ab. Die geplante staatliche Anschlusslösung tritt zunächst neben das z. T. seit Jahrzehnten bestehende und erfolgreiche System der Jugendfreiwilligendienste in Trägerschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Das ZdK unterstützt dieses "Zwei-Säulen-Modell" für eine eng begrenzte Übergangszeit unter Maßgabe folgender Eckpunkte:

1. Für diese Übergangszeit stehen jungen Menschen zwei Freiwilligendienstmöglichkeiten offen: die bewährten und zivilgesellschaftlich organisierten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ) und der neue Freiwilligendienst auf Initiative des Bundes. Wir legen großen Wert darauf, dass die Angebote und Rahmenbedingungen beider Dienste keine Konkurrenz, sondern ein gedeihliches Miteinander fördern. Damit wird auch den jungen Menschen, die bisher der Wehrerfassung unterlagen, die Möglichkeit angeboten, nach Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht bzw. des zivilen Ersatzdienstes freiwillig ein Jahr für die Soli-dargemeinschaft zu leisten. Die katholischen Träger sind dazu gerne bereit, die bishe-rigen Zivildienstplätze in frei zu besetzende Plätze der Freiwilligendienste umzuwid-men. Der Begriff des "Freiwilligen Zivildienstes" wirkt dabei verwirrend und sollte den neuen Anforderungen entsprechen. Wir schlagen deshalb vor, beide Dienste in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages anzugleichen, sie in die alleinige Trägerschaft der Freien Träger zu überführen und dann die neue Bezeichnung "Freiwilliges Solidarisches Jahr" einzuführen.

2. Die Organisation und inhaltliche Ausrichtung eines zukünftigen neuen Freiwilligen-dienstes richtet sich am Erfolgsmodell der Jugendfreiwilligendienste und seinen gesetzlichen Regelungen aus. Die subsidiäre und arbeitsmarktneutrale Ausgestaltung der staatlichen Anschlusslösung ist Voraussetzung für die Gleichrangigkeit der beiden Alternativen. In jedem Falle muss gewährleistet sein, dass es keinerlei Verdrängungseffekte zu Lasten der Freien Träger gibt. Das ZdK begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die vorhandenen verbandlichen Trägerstrukturen auszubauen und ihnen Aufgaben der Bundesverwaltung zu übertragen.

3. Die Konzeptionierung des neuen Freiwilligendienstes für unterschiedliche Zielgruppen soll sich an den Standards der Jugendfreiwilligendienste orientieren. Die Ausgestaltung als "Lerndienst" ermöglicht den Freien Trägern – und insbesondere den katholischen Trägern –, den Freiwilligen neben der fachlichen Qualifizierung auch Werteorientierung zu vermitteln. Die bildungspolitische und jugendpastorale Dimension verschmelzen hier zu einem Angebot aus einem Guss.

4. Der neue Freiwilligendienst sollte möglichst für alle jungen Menschen offen sein. Im Hinblick auf die Gewinnung von Freiwilligen stellen Jugendliche ohne Schulabschluss und mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung dar. Das ZdK be-grüßt die Überlegungen der Bundesregierung, für diese Zielgruppe den bildungspoliti-schen und berufsorientierenden Charakter des Freiwilligendienstes auszubauen. Er bleibt aber immer ein freiwilliger Dienst und darf kein arbeitsmarktpolitisches Instru-ment werden.

5. Wie schon im jetzigen System soll den Freiwilligen auch in Zukunft eine Vielfalt von Tätigkeitsfeldern und Einsatzmöglichkeiten angeboten werden. Die Sorge des ZdK gilt jedoch insbesondere der Zukunft der sozialen Versorgung in Deutschland. Der Zivildienst hat sich zu einem ergänzenden Hilfesystem entwickelt und war damit eine maßgebliche Stütze des sozialen Systems. Junge Menschen müssen vor diesem Hintergrund vorrangig für einen "Dienst am Menschen" sensibilisiert und gewonnen werden.

6. Nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des zivilen Ersatz-dienstes wird der Bedarf an freiwilligen Dienstplätzen steigen. Aber er ist auch kein Selbstläufer. Junge Menschen müssen immer wieder neu angesprochen und motiviert werden. Die Attraktivität der Freiwilligendienste muss ausgebaut werden und mit ih-rer Lebensplanung übereinstimmen. Das heute noch vorhandene Bewusstsein in den Köpfen junger Männer darf nicht verloren gehen. Hierfür bedarf es einer großangelegten öffentlichkeitswirksamen Werbekampagne für alle Formen der Freiwilligendienste.

7. Für die erfolgreiche Gewinnung von Freiwilligen muss gewährleistet sein, dass ihre Bereitschaft zu und ihr Engagement im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes von der Gesellschaft wertgeschätzt wird. Dabei geht es nicht in erster Linie um eine monetäre Anerkennung, sondern vielmehr um immaterielle Aspekte. Gerade in unserer Bildungs- und Wissensgesellschaft sollte der Erwerb von sozialen Kompetenzen und praktischen Lebenserfahrungen im Übergang von Schule zu Studium bzw. Berufsausbildung als ein "Plus im Lebenslauf" angerechnet werden, das auch von künftigen Arbeitgebern positiv bewertet wird. Konkrete Anreize könnten im Erwerb von Qualifikationen, der Anrechnung als Praktikum / Praxiserfahrung in Ausbildungsgängen, der Besserstellung bei der Studienplatzvergabe und einer verbesserten rentenrechtlichen Anerkennung liegen.

Das geplante "Zwei-Säulen-Modell" ist eine Übergangslösung, mit der parallele Strukturen und Kompetenzen verbunden sein werden. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollten zivilge-sellschaftliche Strukturen grundsätzlich den Vorrang vor staatlichen Strukturen haben. Die mit dem FSJ bereits erprobte Organisationsform der Kooperation von Bund, Ländern und Trägern bzw. Verbänden sollte in der Übergangszeit immer stärker ausgebaut und den Freien Trägern mehr Verantwortung übertragen werden. Nur so wird der mittelfristige Übergang zu einer systematischen Lösung mit zivilgesellschaftlichen Trägerstrukturen als wichtiger Baustein einer nationalen Engagementstrategie gelingen.

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