Schöpfungsverantwortung wahrnehmen – jetzt handeln!

Für einen nationalen und internationalen Klimaschutz

1. Unsere Verantwortung für die Schöpfung

Das Klima ist eine der wichtigsten Determinanten für die Lebensgrundlagen der Menschen und aller Geschöpfe. Es beeinflusst alle Bereiche unseres Lebens – etwa die Verfügbarkeit von Wasser, Ackerland, Nahrungsmitteln und Siedlungsflächen, die Chancen, ein Leben in Gesundheit und Wohlbefinden führen zu können, oder die Art des Bauens, Wohnens und Wirtschaftens. Gleichzeitig kann es das Überleben in bestimmten Regionen und Klimazonen schwer gefährden.

Auch in der Vergangenheit gab es Veränderungen des Klimas, die sich einschneidend auf menschliche Lebensgewohnheiten, Flora und Fauna sowie geologische Formationen ausgewirkt haben. Neu ist jedoch, dass der gegenwärtige Klimawandel durch den Menschen verursacht ist. Bereits heute bedroht der anthropogene Klimawandel die Lebenschancen und die ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte mehrerer hundert Millionen Menschen auf der ganzen Erde.

Wir Christinnen und Christen sind durch den anthropogenen Klimawandel in besonderer Weise herausgefordert. Als Ebenbilder Gottes sind wir von unserem Schöpfer in die Verantwortung gerufen, Gottes gute Schöpfung zu bewahren und zu bebauen, zu besorgen und zu behüten (Gen 2,15). Wir Christinnen und Christen müssen uns unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen für einen treuhänderischen Umgang mit der Schöpfung bewusst sein.

Dieser treuhänderische Umgang verbietet keinesfalls die Nutzung und den Verbrauch (endlicher) Ressourcen. Er verbietet aber Lebensstile, die auf Kosten der Lebensmöglichkeiten anderer Gesellschaften oder zukünftiger Generationen gehen und deshalb zu Verteilungskonflikten führen, die den Frieden zwischen Völkern oder Generationen schwer gefährden. Gerade der anthropogene Klimawandel führt aber zu höchst ungleich verteilten Nutzen und Lasten: weltweit, zwischen den Generationen und in Bezug auf die Mitgeschöpfe der Menschen. "Angesichts der ethischen Tragweite und der Gefahr der Verletzung christlicher und humaner Grundwerte gehört der Klimawandel", so die deutschen Bischöfe in ihrem Expertentext aus dem Jahre 2006, "zu den Fragestellungen, zu denen wir als Kirche nicht schweigen dürfen."

Die Bewahrung der Schöpfung ist aufs engste mit Fragen zu Frieden und Gerechtigkeit verknüpft. Diese Einsicht ist eine Kernbotschaft jenes konziliaren Prozesses, der die christlichen Kirchen in Europa schon vor über zwei Jahrzehnten zum ökumenischen Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zusammenführte. Schon vor 20 Jahren war deutlich, "dass die Menschheit der Natur einen nie wieder gutzumachenden Schaden zugefügt hat", obwohl "wissenschaftliche Berichte immer wieder vor den umweltschädlichen Folgen gewarnt [haben], die Industrie und Landwirtschaft unserer technisierten Gesellschaften verursachen." In diesem Sinne forderte die katholische Kirche in ökumenischer Verbundenheit mit den Kirchen der Reformation in ihrem gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage als Antwort auf die ökologische Krise eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft, in der "Umweltqualitätsziele, also die ökologische Komponente, als ein eigenständiger Zielfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung beachtet" werden.

1.1 Der Klimawandel und seine Folgen sind Tatsachen
Der UN-Weltklimabericht 2007 zeigt die Realität des Klimawandels auf; an der Klimaerwärmung besteht kein Zweifel: steigende Temperaturen, weitverbreitetes Schmelzen von Eis und Schnee, ansteigende Meeresspiegel (im 20. Jahrhundert um 17 Zentimeter – seit 1993 sogar um 3,1 Millimeter pro Jahr). Schon jetzt sind Auswirkungen auf viele natürliche Systeme zu erkennen: der frühere Frühlingsbeginn im äußersten arktischen Norden, die Veränderungen der Verbreitungsgebiete von Tier- und Pflanzenarten, zunehmende Wetterextreme wie Hitzetage, Hitzewellen, Starkregen, heftiger werdende tropische Stürme. In Nordeuropa sowie im Osten Nord- und Südamerikas wird die Niederschlagsmenge zunehmen. Semiaride Gebiete werden dagegen unter zunehmendem Wassermangel leiden; die Trockenheit im Mittelmeerraum, in der Sahelzone, in Südafrika und Teilen Südasiens nimmt weiter zu. Besonders betroffen werden Afrika (schwere Beeinträchtigungen der Landwirtschaft in vielen Ländern) und Asien (Überflutungen in den bevölkerungsreichen Großdeltas) sein.

So genannte Entwicklungsländer haben weniger Möglichkeiten, die Folgen des Klimawandels durch Schutz- und Anpassungsmaßnahmen zu mildern; bereits bestehende Krisensituationen wie Armut und Hungersnöte werden durch den Klimawandel verschärft. So sind gerade die Menschen, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, am stärksten betroffen und können sich am wenigsten schützen. Der Klimawandel trägt infolgedessen zu weltweit wachsenden Migrationsströmen bei. Der Klimawandel verstärkt globale Systeme von Ungerechtigkeit.

1.2 Der Mensch ist für den Klimawandel verantwortlich
Die Ursachen für die Klimaerwärmung liegen mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent in dem vom Menschen verursachten Anstieg der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre. Die Konzentrationen von Kohlendioxid (CO2) und Methan sind heute nicht nur weit höher als vor Beginn der Industrialisierung, sondern höher als in den vergangenen 650 000 Jahren der Erdgeschichte. Allein zwischen 1970 und 2004 stiegen die Emissionen an Treibhausgasen insgesamt um 70 Prozent, davon allein die von CO2 um 80 Prozent. Den höchsten Anteil an diesem Anstieg hatten die Energieversorgung – Wärme und Strom – (plus 145 Prozent) und der Verkehr (plus 120 Prozent). Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Atmosphäre um 0,8 Grad Celsius erwärmt. Die bereits freigesetzten Treibhausgase werden im nächsten Jahrhundert noch zu einer weiteren Erwärmung um mindestens 1,4 Grad Celsius führen.

1.3 Der Mensch muss für sein Handeln Verantwortung übernehmen
Um einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern, ist die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius im Vergleich mit dem vorindustriellen Temperaturniveau unverzichtbar. Für dieses Zwei-Grad-Ziel müssen nach heutigem Wissen die globalen Emissionen an Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 stabilisiert und bis zum Jahr 2050 um 50 bis 80 Prozent reduziert werden. Das bedeutet bis zum Jahr 2050 eine Reduktion der globalen CO2-Emissionen von heute durchschnittlich 4,9 Tonnen CO2 pro Kopf der Weltbevölkerung auf 1,5 Tonnen CO2 pro Kopf. Wird das politische, wirtschaftliche, kirchliche und persönliche Handeln nicht verändert, ist bis 2030 – je nach Annahme über Wirtschafts- und Technologieentwicklung – mit einem weiteren Anstieg der CO2-Emissionen von 45 bis 110 Prozent zu rechnen.

Ein wirksamer Klimaschutz ist auch aus ökonomischer Perspektive dringend angezeigt. Soll das anspruchsvolle Zwei-Grad-Ziel erreicht werden, ist mit volkswirtschaftlichen Kosten für den Klimaschutz von bis zu einem Prozent des jährlichen weltweiten Bruttosozialprodukts zu rechnen. Werden dagegen keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, betragen die Folgekosten bis zu fünf Prozent des weltweiten Bruttosozialprodukts. Nicht berücksichtigt dabei sind die ökonomischen Folgen der zu erwartenden Migrationsströme.

Die Industrienationen sind die Haupt-Nutznießer der Industrialisierung, die zum Klimawandel geführt hat. Als Hauptverursacher des Klimawandels stehen die Industrienationen in besonderer Verantwortung und Pflicht, beim Klimaschutz voranzuschreiten. Ziel einer gerechten Klimaschutzpolitik muss es sein, allen Menschen auf dieser Welt das gleiche Recht zur Nutzung der Atmosphäre zu gewähren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Belastung mit Treibhausgasen insgesamt deutlich gesenkt wird. Dazu müssen die Industrienationen ihre Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren und die armen Länder darin unterstützen, die aus ihrer wirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Klimabelastungen in Grenzen zu halten.

Verantwortung übernehmen heißt, jetzt Entscheidungen treffen und danach handeln. Dies ist mit Auswirkungen für unser Handeln und Leben verbunden, mit einer Bereitschaft zu einer Lebensstiländerung. Hierfür sind aber auch politische Maßnahmen erforderlich: Ein Wandel der Einstellungen und des Handelns der Menschen wird nicht ohne einen grundlegenden Strukturwandel auf breiter Basis stabilisiert und wirksam werden. Ohne einen solchen Strukturwandel fällt es dem einzelnen Menschen schwer, verantwortlich zu handeln, und er fühlt sich überfordert.

Durch einen konsequenten Einsatz für den Klimaschutz erwachsen Chancen für ein Leben aller Menschen in globaler Gerechtigkeit. Als Christinnen und Christen stellen wir Forderungen an Politik und Wirtschaft (2.), an Kirche (3.), an Privatpersonen (4.) – und damit an uns selbst.

2. Forderungen an Politik und Wirtschaft

Das ZdK unterstützt die Bundesregierung in ihren ambitionierten Klimaschutzzielen, die sie als Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm am 23. August 2007 in Meseberg beschlossen hat. Aus Sicht des ZdK ist die konsequente Umsetzung des Programms durch die Politik erforderlich, um einen ordnungspolitischen Rahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Dabei sind Aspekte der Sozialverträglichkeit, der Gerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, diese dürfen eine konsequente Klimapolitik aber nicht verhindern.

2.1 Nationale Klimapolitik
Den meisten Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands ist die Tragweite des Klimawandels bewusst; viele sind zu Einschnitten bereit. Wir sehen daher für die nationale Klimapolitik eine große Chance und fordern alle Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft auf, diese jetzt zu nutzen.

2.1.1 Energieversorgung
Das ZdK setzt sich für eine klima- und sozialverträgliche Energiepolitik und einen Umbau der Energiewirtschaft ein.

Das ZdK begrüßt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz und fordert die Bundesregierung auf, dies durch die Förderung und Innovation technischer Entwicklungen zu unterstützen.

Emissionsreduktion erfordert politisches Handeln: Wer Treibhausgase ausstößt, muss dafür bezahlen. Erst dann lohnt es sich betriebswirtschaftlich für ein Unternehmen, vorhandene Reduktionspotenziale auszuschöpfen, noch unentdeckte Potenziale zu erforschen und erneuerbare Energien einzusetzen. Insofern ist der Emissionshandel in Bezug auf CO2 ein ehrliches Instrument des Klimaschutzes. Hinsichtlich fossiler Brennstoffe bietet sich die Verringerung von Subventionen an.

Für die anzustrebende dezentrale Energieversorgung fordert das ZdK, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch zügig auszubauen. Verkürzungen der Genehmigungsverfahren sowie Subventionen für Produzenten erneuerbarer Energien und Einspeisevergütungen sind erforderlich; denkbar wären auch Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Anstrengungen zur Entwicklung emissionsarmer Energietechnologien sind zu vervielfachen und durch erhöhte Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Energiebereich zu ermöglichen. Das ZdK spricht sich insbesondere für eine verstärkte staatliche Förderung von Demonstrationsobjekten im Bereich der erneuerbaren Energien aus, um die im Bereich der Solarthermik und der Photovoltaik zu erwartenden technischen Durchbrüche voranzutreiben und schnellstmöglich für den Verbraucher nutzbar zu machen. Außerdem muss auf die Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Energien ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden.

Der sehr hohe CO2-Ausstoß und der niedrige Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke lassen bezweifeln, ob diese Form der Energiegewinnung zukunftsweisend ist. Wichtig bleibt, dass die Investitionskosten und -risiken beim Neubau von Kohlekraftwerken weiterhin von den Investoren getragen werden. Da der Wirkungsgrad von Gaskraftwerken bei 70 bis 80 Prozent liegt, der von modernen Kohlekraftwerken hingegen nur bei 40 bis 45 Prozent, erscheint ein Brennstoffwechsel von Kohle zu Gas unter klimapolitischen Gesichtspunkten sehr viel sinnvoller. Die Möglichkeit von CCS (Carbon Capture and Storage: Abscheidung von CO2 in einem Kraftwerksprozess und anschließende Speicherung in geologischen Strukturen) ist ein energieaufwändiges Verfahren, was zu einem niedrigeren Wirkungsgrad führt; CCS wird nicht dazu beitragen, die CO2-Produktion als Abfallprodukt zu verringern. Daher ist dies keine Alternative zum Umstieg auf erneuerbare Energien.

Das ZdK fordert, die klimafreundliche Energiegewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stark auszubauen. Weil in einem Kraftwerk mit KWK nahezu die gesamte Abwärme genutzt und dadurch in einem einzigen Vorgang Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt werden, ist dies eine sehr effiziente Form der Energiegewinnung: Der Wirkungsgrad liegt bei bis zu 90 Prozent.

Die Gewinnung von Kernenergie ist zwar im Gesamtzyklus emissionsärmer als die Energieerzeugung durch Kohlekraftwerke. Angesichts der Risiken, der ungelösten Problematik der Endlagerung und der Gefahr der Verbreitung von Atomwaffen stellt die Kernenergie jedoch längerfristig keine verantwortungsvolle Möglichkeit dar, die Probleme des Klimawandels zu lösen. Eine Verlängerung der Laufzeiten ist deswegen nicht zu befürworten. Der Ausstieg aus der Kernenergie muss Teil einer realistischen Gesamtplanung der künftigen Energieversorgung und ihrer Rückwirkung auf das Klima sein. Dazu gehört dann auch der Einsatz der Bundesregierung für eine weltweite Einschränkung der Kernenergienutzung.

2.1.2 Gebäude
Das ZdK begrüßt das CO2-Gebäudesanierungsprogramm von Altbauten zur Senkung des Energieverbrauchs und fordert dessen Weiterentwicklung. Energieeffiziente Bauweise, Solararchitektur für Heizung und Kühlung, eine bessere Gebäudedämmung, umweltfreundliche Heiztechniken (Solarthermik, Holzheizung und Blockheizkraftwerke) müssen zum Standard werden.
Das ZdK begrüßt die Einführung des Energieausweises für Immobilien zum 1. Juli 2008, der den Eigentümern ebenso wie potenziellen Käufern bei der Einschätzung des Energieverbrauchs hilft.

2.1.3 Raum- und Verkehrsplanung
Im Rahmen der Raum- und Verkehrsplanung muss die kommunale Städteplanung die Infrastrukturen so anlegen, dass kurze Wege zwischen Wohn-, Arbeitsort und Versorgungseinrichtungen den Alltag erleichtern, die Mobilität ohne Pkw gewährleisten und zur Verkehrsvermeidung beitragen.

2.1.4 Verkehr
Der Verkehrssektor erweist sich in der Analyse als einer der wesentlichen Mitverursacher der Klimabelastungen. Diese verkehrsbedingten Klimabelastungen steigen in Deutschland weiterhin an.

Das ZdK fordert eine stärkere Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), einen Ausbau der Netze im ländlichen Raum sowie einen kostengünstigeren Zugang, um den Anreiz zur Nutzung des ÖPNV als attraktiven Verkehrssystems zu vergrößern und eine leistungsfähige ÖPNV-Infrastruktur zu sichern. Eine bessere Vernetzung von ÖPNV und privaten Anbietern ist anzustreben. Die volle Finanzverantwortung muss bei den Kommunen liegen; sie müssen im Rahmen der Zweckbindung frei über die vom Bund bereitgestellten Mittel verfügen können und diese auch weiterhin für den ÖPNV einsetzen. Wichtig ist insbesondere eine am Bedarf orientierte Weiterentwicklung des ÖPNV durch die Kommunen.

Das ZdK fordert mit Blick auf die Deutsche Bahn AG (DB), dass der Staat seiner grundgesetzlich verankerten Gewährleistungspflicht nachkommt: Beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes sowie bei Verkehrsangeboten ist dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, Rechnung zu tragen. Angebote und Leistungen der Deutschen Bahn sind also kundengerecht zu gestalten – trotz Teilprivatisierung oder Börsengang. Aufgabe der Bahn ist es, möglichst viele Menschen und Güter kostengünstig zu transportieren.
Die Bahn muss die erhöhte Finanzierungsflexibilität, die sie durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit dem Bund zum 1. Januar 2009 erhält, verantwortlich im Sinne der Kunden nutzen und ihren Pflichten zu Instandhaltung und Erhalt des Schienennetzes nachkommen. Das ZdK sieht den Zielkonflikt zwischen kundengerechten Angeboten und Wirtschaftlichkeit. Hierunter fallen auch Stilllegungen von Strecken. Aber nur wenn die Bahn ein gut zu erreichendes, schnelles, zuverlässiges und kostengünstiges Transportmittel ist, stellt sie eine attraktive Alternative dar. Die Kundenzufriedenheit wird darüber entscheiden, ob die Menschen sich für die Zugfahrt entscheiden, die bei einem hohen Besetzungsgrad eindeutig klimafreundlich ist.
Das ZdK befürwortet mit Blick auf den weiterhin steigenden Straßengüterverkehr die stärkere Verlagerung von Straßen- und Güterverkehr auf die Schiene; dafür müssen die Kapazitäten des Schienennetzes deutlich erweitert und bei der Neuplanung bzw. dem Neubau von Trassen direkt berücksichtigt werden.

Die klimafreundlichste und gleichzeitig kostengünstigste Art der Fortbewegung zu Fuß oder per Fahrrad muss als attraktive Alternative gefördert werden. Daher sind Programme und Investitionen in diese nicht-motorisierten Verkehrsformen erforderlich, die die Belange der Fußgänger und Radfahrer bei allen Planungen berücksichtigen. Zur Steigerung des Anteils von Fuß- und Radverkehr fordert das ZdK die Kommunen auf, engmaschige Fußwegenetze vorzusehen, Radwege auszubauen, weitere Infrastrukturmaßnahmen (Gepäckservice, Radständer, Radboxen, Radverleih, Reparatur-Stationen) einzurichten und dies durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Trotz immer niedrigeren Kraftstoffverbrauchs von Pkw und Kleinlastern trägt der Straßenverkehr heute mehr denn je zu den CO2-Emissionen in Europa bei und gefährdet die Einhaltung der Kyoto-Verpflichtungen der EU (bis zum Jahr 2012 ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß von Neuwagen von 120 g/km – das entspricht einem Verbrauch von 4,5 Litern auf 100 Kilometer). In einer Selbstverpflichtung sagte die Automobilindustrie im Jahr 1998 zu, bis zum Jahr 2008 den CO2-Ausstoß von Neuwagen auf durchschnittlich 140 g/km zu drosseln; die EU verzichtete daher bislang auf eine gesetzliche Regelung. Im Jahr 2004 lag der Durchschnittswert bei Neuwagen allerdings noch bei über 160 g/km. Der Ansatz der Selbstverpflichtung der Hersteller ist offensichtlich gescheitert. Das ZdK befürwortet daher den Vorschlag einer gesetzlichen Regelung der EU-Kommission, verpflichtende Werte für den durchschnittlichen CO2-Ausstoß aller Neuwagen ab Januar 2009 einzuführen, die dann sukzessive bis zum Jahr 2012 auf 120 g/km gesenkt werden.
Zusätzlich sind alle Anstrengungen zu unternehmen, die Entwicklung von treibstoffeffizienteren Fahrzeugen, Hybridfahrzeugen und emissionsärmeren Dieselfahrzeugen voranzutreiben; der Kauf von emissionsarmen Pkw muss steuerlich begünstigt werden.
Daneben ist eine am CO2-Ausstoß orientierte Kfz-Steuer einzuführen, deren Aufkommen in klimafreundliche Verkehrsprojekte investiert wird.
Da der Lkw-Verkehr enorm zunimmt und ein Wachstum von 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu befürchten ist, muss die Lkw-Maut weiterentwickelt werden: Neben den Wegekosten sind ebenfalls die Umweltkosten (externe Kosten) zu berücksichtigen.

Das ZdK fordert ein generelles Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h. Ein solches Tempolimit senkt die CO2-Emissionen von Pkw auf deutschen Autobahnen um neun Prozent. Es ist damit die schnellste und günstigste Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen im Verkehrsbereich. Außerdem trägt es zu mehr Verkehrssicherheit, zu einem gelasseneren Fahrverhalten bei und wirkt durch einen gleichmäßigeren Fahrfluss der Staubildung entgegen. Ein Tempolimit in Deutschland fördert zudem die Konstruktion von verbrauchs- und emissionsärmeren Pkw.

Auch der Luftverkehr trägt mittlerweile bereits nennenswert zu den verkehrsbedingten Klimabelastungen bei – dies mit steigender Tendenz und unter verzerrender Anreizsetzung durch Billigfluggesellschaften. Dass der grenzüberschreitende Verkehr und damit große Teile des Luftverkehrs bisher nicht berücksichtigt wurden, hat zu einer unzureichenden Beachtung des Luftverkehrs generell ebenso beigetragen wie der Ausschluss der Klimawirkungen durch die Wasser- und Stickoxidemissionen des Luftverkehrs. Das ZdK fordert daher die effektive Einbeziehung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel sowie die Besteuerung von Flugbenzin.


2.1.5 Wirtschaft
Das ZdK fordert Unternehmen, Banken und Verbraucher sowie private Kapitalanleger auf, ihr Verhalten auf Klimarelevanz hin zu überprüfen und ihre Produkt- und Produktionspolitik sowie ihre Investitions-, Anlage- und Kreditentscheidungen klimaverträglich auszurichten: Die Wirtschaft ist an Kriterien nachhaltigen Wachstums auszurichten – bei einer drastischen Verringerung des materiellen Ressourcenverbrauchs. Staatliche Subventionen und Steuervergünstigungen müssen diese Anstrengungen flankieren.
Die deutsche Industrie hat sich in der Kraft-Wärme-Kopplungsvereinbarung im Jahr 2001 verpflichtet, bis zum Jahr 2010 (gegenüber 1998) 45 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Dieses ambitionierte Ziel muss konsequent umgesetzt werden.
Weil die Industrie den Klimaschutz auch als wirtschaftliche Chance begriffen hat, hat Deutschland heute im Bereich der Umwelttechnologie weltweit eine führende Rolle inne. Klimaschutz ist neben der Verbesserung der Lebensqualität auch Antrieb für Innovation, Wachstum und Beschäftigung.

2.2 Internationale Klimapolitik
Deutschland und Europa sind Vorreiter im internationalen Klimaschutz. Die Europäische Union hat die weltweit ersten verbindlichen Vorgaben für die Zeit nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012 beschlossen: Sie hat sich im März 2007 während der EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Das ZdK unterstützt nachdrücklich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 verbindlich auf mindestens 20 Prozent festzusetzen. Europa muss diese Führungsrolle im Bereich der Klimapolitik ausbauen und sich geschlossen in internationale Verhandlungen einbringen – mit dem Ziel, ein weltweites Folgeabkommen zum Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 zu beschließen.

2.2.1 Emissionshandel
Das ZdK unterstützt die Bundesregierung in ihren Bemühungen, sich für den Ausbau des im Jahre 2005 eingeführten europäischen Emissionshandels und die dritte Phase ab dem Jahr 2013 einzusetzen: Dann soll der Emissionshandel komplett auf europäischer Ebene stattfinden. Diesbezüglich sind aus Sicht des ZdK Ausnahmeregelungen bei der Versteigerung von Emissionsrechten allenfalls für Unternehmen energieintensiver Branchen vorzusehen, die im weltweiten Wettbewerb stehen.
Das ZdK befürwortet, dass die Bundesregierung intensiv auf internationale Verhandlungen mit allen relevanten Staaten einschließlich der Schwellenländer hinwirkt, um langfristige, verbindliche Emissionsminderungsziele sowie die Entwicklung eines globalen Emissionshandels zu erreichen – bei Einhaltung der eigenen Reduktions-Ziele. Dabei muss folgende Gerechtigkeitsproblematik eine Rolle spielen: Die Industriestaaten sind Hauptverursacher des Klimawandels, die Entwicklungsländer dagegen besonders stark von den schädlichen Folgen des Klimawandels betroffen. Die internationalen Klimaverhandlungen müssen eine gerechte Aufteilung der Lasten zwischen Verursachern und Betroffenen vorsehen. Neben der Reduktion der Emissionen müssen Strategien zur Anpassung an die nicht mehr vermeidbare Erderwärmung entwickelt und umgesetzt werden. Die Industriestaaten stehen für die Finanzierung und Schaffung geeigneter Finanzierungsmechanismen in der Verantwortung. Der eingesetzte UN-Anpassungsfonds weist dabei in die richtige Richtung.

2.2.2 Konkrete Maßnahmen auf europäischer Ebene
Das ZdK begrüßt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz auf europäischer Ebene. Beispielhaft seien hier genannt: intelligente Gas- und Stromzähler, die es dem Verbraucher erleichtern, gezielt Energie zu sparen; Einführung einer gesetzlichen Regelung für Elektrogeräte, welche das verbrauchsärmste Gerät zum Standard erhebt; Obergrenzen für den Energieverbrauch aller Haushalts- und Bürogeräte im Stand-by-Betrieb bzw. Verbot von energieintensiven Stand-by-Betrieben; Verbot der Glühbirne zugunsten von Energiesparlampen; Anpassung der Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrohaushaltsgeräte an den aktuellen Standard der Geräte-Effizienz und Ausdehnung dieser Energieverbrauchskennzeichnung auf weitere Produktgruppen; Entwicklung von Modellen zur Kennzeichnung umwelt- und klimafreundlich hergestellter Lebensmittel und Produkte.

2.2.3 Klima- und Entwicklungspolitik
Da der Klimawandel schwere Auswirkungen insbesondere auf die Menschen in den Entwicklungsländern hat, müssen Klima- und Entwicklungspolitik stärker miteinander verbunden werden. Entwicklungs- und Schwellenländer müssen durch den Transfer innovativer Technologien bei der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden. Neue Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise Mikroversicherungen für die Menschen in Entwicklungsländern sind bei der Anpassung an den Klimawandel hilfreich.
Bei Gewinnung und Einsatz von Biomasse ist auf Nachhaltigkeit zu achten. Das bedeutet, dass die Produktion regional erfolgen muss. Entsprechende Zertifizierungen können dabei hilfreich sein. Die Ernährungssituation der Menschen in Entwicklungsländern darf nicht durch die Nutzung von Anbauflächen für die Erzeugung von Agrotreibstoffen und andere Zwecke der Energiegewinnung gefährdet werden. Die eigenständige, regionale Landwirtschaft als Erwerbs- und Nahrungsquelle muss erhalten bleiben.
Entwaldung zur Gewinnung von Weidefläche, Papier und Palmöl trägt rund ein Fünftel zu den weltweiten Treibhausgasemissionen bei. Ein effektiver und dauerhafter Waldschutz sowie Aufforstung müssen daher weitere und regelmäßig genutzte Instrumente der Klima- und Entwicklungspolitik sein.

3. Forderungen an die Kirche

Die katholische Kirche, wir katholischen Christinnen und Christen können die nötige Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft kraftvoll vorantreiben: durch glaubwürdiges Handeln und Leben.

3.1 Kirchliche Einrichtungen und Pfarrgemeinden
Viele kirchliche Einrichtungen und Pfarrgemeinden in den deutschen Diözesen haben ein Umweltmanagement als Standard eingeführt, auf erneuerbare Energien umgestellt, solarthermische oder photovoltaische Anlagen installiert, mit Hilfe eines Energieberaters Emissions- und Kosteneinsparungen erreicht, eine energieeffiziente Bauweise angewandt, ein ökologisches Wirtschaften erzielt und Umwelt-Projekte durchgeführt. Die Arbeit und Unterstützung durch die Umweltbeauftragten der Diözesen ist dabei unverzichtbar.
Weitere Anstrengungen in diese Richtung sind erforderlich. Initiativen von kirchlichen Einrichtungen und Pfarrgemeinden sind durch klare Signale und finanzielle Anreize seitens der Bistumsleitungen zu unterstützen.
Mit Blick auf die Umstrukturierungen in den Diözesen und die Zusammenlegung mehrerer Pfarreien zu einem größeren Pfarrverband ist darauf zu achten, dass die Nutzung der Räumlichkeiten auch nach energiesparenden Kriterien festgesetzt wird. Zudem ist beispielsweise das Angebot von Fahrgemeinschaften sinnvoll, um unnötigen motorisierten Verkehr zu vermeiden und allen Gläubigen einen Gottesdienstbesuch zu ermöglichen.

3.2 Diözesanräte und katholische Organisationen
Viele Diözesanräte und katholische Verbände haben sich bereits seit langem in konkreten Projekten und Initiativen für den Klimaschutz, in Umwelterziehung und -bildung eingesetzt sowie Positionspapiere und Umweltrichtlinien beschlossen. Dieser Einsatz verdient große Wertschätzung, denn er führt zu Bewusstseinsbildung und gesellschaftlich verankerter Klimakompetenz. Ausdrücklich weisen wir auf den großen Einsatz der katholischen weltkirchlichen Werke hin, die in konkreten Projekten Klima- und Entwicklungspolitik verwirklichen und so Klimagerechtigkeit umsetzen.

3.3 Katholikentag und Ökumenischer Kirchentag
Der 97. Deutsche Katholikentag 2008 in Osnabrück war der erste klimaneutrale Katholikentag und hat dadurch bedeutende Umweltakzente gesetzt: Ein Umweltbeirat wurde eingerichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle erhielten Schulungen, ein Maßnahmenkatalog wurde erstellt, der Energieverbrauch wurde gesenkt, Teilnehmende erhielten Informationen über eine klimaschonende Lebensweise, Treibhausgas- und CO2-Emissionen durch den Katholikentag wurden berechnet und mit Klimaschutzmaßnahmen in einem Ausgleichsprojekt in Indien kompensiert.
Auch der 2. Ökumenische Kirchentag München 2010 (2. ÖKT) hat das Ziel, klimapolitische Belange bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und Programmgestaltung zu berücksichtigen. Hierzu wurde ein Fachausschuss Umwelt eingerichtet.
Ausdrücklich begrüßen wir diese Bemühungen um einen konkreten Klimaschutz bei kirchlichen Großveranstaltungen, so dass sie überzeugende Beispielgeber für die Teilnehmenden und die Öffentlichkeit sind.

3.4 ZdK
Das ZdK erinnert an den Beschluss der ZdK-Vollversammlung vom 25. November 2006, wonach die Mitglieder mit einer Spende von zwei Euro für jeden getätigten Flug einen Beitrag leisten sollen zur Bekämpfung der Armut in der Welt.
Als ZdK-Mitglieder verpflichten wir uns, die Auswirkungen der Mobilität so gering wie möglich zu halten. Wir berücksichtigen dies bereits bei Termin- und Ortsvereinbarungen in der Gremienarbeit, um so insbesondere den Flugverkehr zu vermeiden.
Wie zahlreiche andere kirchliche Institutionen bezieht das ZdK-Generalsekretariat Strom bei einem Anbieter, der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bereitstellt; dieser Anbieter garantiert eine CO2-Reduktion um 100 Prozent, die Vermeidung von Strom aus Kernkraft- und Kohlekraftwerken sowie die Investition in den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir fordern kirchliche Einrichtungen auf, diesen Beispielen zu folgen.

3.5 Schöpfungstag und Schöpfungszeit
Damit alle Christinnen und Christen ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz setzen, unterstützt das ZdK die Anregung, einen besonderen Schöpfungstag am 1. September und eine daran anschließende Schöpfungszeit bis zum Erntedankfest in ökumenischer Gemeinschaft zu feiern. Diese Initiative geht zurück auf die Charta Oecumenica aus dem Jahre 2001 und die 3. Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu im September 2007 und wurde im August 2008 durch eine Arbeitshilfe der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) aufgegriffen . Das ZdK regt an, während einer solchen Schöpfungszeit einen autofreien Sonntag vorzusehen – deutschlandweit.

4. Forderungen an Privatpersonen: Selbstverpflichtung

Wie wollen wir leben?

Wir sind uns unserer persönlichen Verantwortung bewusst. Eine Lebensstiländerung, die Einfachheit, Selbstbegrenzung und Verzicht als Gewinn von Lebensqualität erkennt, ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch erfüllend. Es gilt, eine zukunftsfähige Kultur zu entwickeln.

Wir verpflichten uns, uns als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher für einen klimabewussten Einkauf und nachhaltigen Konsum zu entscheiden: Kauf regionaler, ökologischer, saisonaler und fair gehandelter Lebensmittel, Reduzierung des Fleischkonsums, Bevorzugung umweltschonender Produkte, fair gehandelter Kleidung, energiesparender Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, eines emissionsarmen Pkw, Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieformen, Überprüfung des Stromanbieters und Wechsel zu einem Anbieter von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien, Überprüfung des Energieverbrauchs, Überprüfung von Wohnraum auf Gebäudedämmung und Heiztechnik, gegebenenfalls Sanierung, Isolierung.

Wir verpflichten uns, das eigene Mobilitätsverhalten zu überdenken und zu verändern. Deshalb prüfen wir bei jeder Gelegenheit, ob wir motorisierten Verkehr und insbesondere Flugverkehr vermeiden können.

Aus unserer Verantwortung für die Schöpfung, Erde und Umwelt folgt unweigerlich die Verpflichtung zur Änderung unseres Lebensstils, wodurch wir mit unserem konkreten Handeln Beispiel geben.

Wir fordern einen Wandel von Politik, Wirtschaft und Kirche, wir stehen für einen Wandel ein – damit alle leben können!

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