Mut zur Zukunft – Verantwortung des Einzelnen und des Sozialstaates angesichts neuer Risikosituationen

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vom 23./24. November

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken will mit dieser Erklärung einen Beitrag zur aktuellen Sozialstaatsdebatte liefern. Der Fokus der Betrachtung richtet sich auf die veränderten Risikosituationen, denen sich die Menschen in Deutschland aufgrund der voranschreitenden Globalisierung, des technologischen Fortschritts, der zunehmenden Individualisierung und der demographischen Entwicklung stellen müssen. Die neuen Risiken markieren einen zentralen Aspekt der gesellschaftlichen Entwicklungen, die seit langem schleichend stattfinden, aber in den letzten 10 bis 15 Jahren an Ausmaß und Geschwindigkeit zugenommen haben. Eine zentrale Veränderung besteht in der Auflösung fester Strukturen. Dadurch entstehen Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit, aber auch produktive Handlungs- und Entscheidungsfreiräume. Insbesondere in den hier fokussierten Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Familien stellen sich für den Einzelnen und für den Sozialstaat zahlreiche neue Herausforderungen (Kapitel III). Zuvor werden die veränderten Risikosituationen skizziert (Kapitel I), ehe Aspekte einer christlichen Risikoethik benannt werden (Kapitel II).


I. Veränderte Risikosituationen als Herausforderung

Durch zunehmende Mobilität, Flexibilität und Globalität sind im Bereich des Arbeitsmarktes vielfältige Veränderungen eingetreten:

• Die Arbeitswelt ist sowohl geografisch als auch biografisch "offener" und damit für den Einzelnen unsicherer geworden.
• Erworbene Qualifikationen veralten schneller. Ungelernte haben keine oder nur sehr geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
• Etwa 40% der Arbeitlosen sind länger als ein Jahr arbeitslos. Langzeitarbeitslosigkeit wirkt sich extrem negativ auf die Chance einer Wiederbeschäftigung aus.
• In Teilbereichen des Arbeitsmarkts ist die "Normalerwerbsbiographie" mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel. Nach dem "Grünbuch Arbeitsrecht" der Europäischen Kommission beträgt der seit Jahren steigende Anteil der Erwerbstätigen ohne unbefristete Standardverträge EU-weit etwa 40%.
• Neben das standardisierte Normalarbeitsverhältnis sind atypische Beschäftigungsformen wie z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Leiharbeit oder (un-)bezahlte Praktika getreten. Dauerhaft prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit relativ geringen Einkommen, sinkender Beschäftigungsstabilität und abnehmender Integration in die Sozialversicherungen nehmen zu.
• Die Tarifpartner verlieren Mitglieder, Tarifverträge damit ihre Bindungswirkung. Dies geht so lange gut, wie die größere Flexibilität auf betrieblicher Ebene zu mehr Arbeitsplatzsicherheit und zu einem Miteinander von Arbeitgeber und Betriebsrat führt. Doch diese Tendenz kann auch die Partnerschaft und damit den sozialen Frieden gefährden.
• Das Einkommensgefälle nimmt zu, d. h. die Schere zwischen stagnierenden Lohneinkommen einerseits und steigenden Unternehmensgewinnen öffnet sich weiter. Die Entgelte der Arbeitnehmer sind in den Jahren 2000 bis 2006 nominal – also nicht inflationsbereinigt – um insgesamt 4,5% gestiegen, die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen um 42%. Dies gilt auch für die Auseinanderentwicklung von Managergehältern und übrigen Arbeitnehmereinkommen. So sind die Vorstandsvergütungen der DAX30-Gesellschaften in den letzten vier Jahren um durchschnittlich 7 bis 11% pro Jahr gestiegen.
• Mitursache für diese Entwicklung und zugleich Kern des Problems ist die zunehmende Orientierung von großen Unternehmen an den internationalen Finanzmärkten und am Ziel maximaler Kapitalrenditen. Wenn diese Ziele mit Instrumenten wie Personalabbau und intransparenten Eigentumsverhältnissen (Stichwort: Hedge-Fonds) verbunden werden, so stellt dies eine Fehlform der legitimen Gewinnorientierung dar. Dies führt zu Frustration bis hin zur Ablehnung der Sozialen Marktwirtschaft in der Bevölkerung und birgt damit gesellschaftspolitischen Sprengstoff.
• Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit nehmen ebenso zu wie Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung.
• Die Offenheit der Arbeitsmärkte birgt viele Chancen und Gefahren: Einerseits strömen überwiegend gering qualifizierte Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt, andererseits wandern gut ausgebildete Hochschulabsolventen ins Ausland ab und stehen dem deutschen Arbeitsmarkt und dem deutschen Sozialsystem nicht mehr zur Verfügung. Der Fachkräftemangel stellt schon heute eine akute Herausforderung für den deutschen Arbeitsmarkt dar.

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Arbeitsmarkt- und der Bildungspolitik:

• Fast zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler eines jeden Jahrgangs verlassen die Schule ohne Abschluss und haben damit keine oder nur äußerst geringe Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz; bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind es sogar 19%.
• Rund 400.000 Jugendliche in Deutschland unter 25 Jahren haben 2007 keinen Ausbildungsplatz oder keine Arbeitsstelle.
• Unzureichende schulische Vorbildung, mangelnde Motivation und schlechtes Sozialverhalten von Schulabgängern führen dazu, dass offene Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können und dass die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben sinkt. Zwei Drittel der Betriebe bildet nicht (mehr) aus.
• Etwa ein Drittel der Arbeitslosen verfügt über keine Berufsqualifikation, die Gefahr der Perspektivlosigkeit und des sozialen Abstiegs ist hier besonders groß.
• In Deutschland besteht ein enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg. Die Gefahr des schulischen und beruflichen Misserfolgs ist vorprogrammiert. Es gilt ein zweifacher Zusammenhang: Mangelnde Bildung erhöht die Gefahr, in (materielle) Armut zu geraten, und materielle Armut gefährdet die Bildungsbeteiligung.
• Manche Eltern sind mit der Aufgabe, die Neugier und Antriebskräfte ihrer Kinder von Anfang an zu fördern, schlicht überfordert. Die Frage nach der Verteilung der Verantwortung zwischen dem Einzelnen und dem Staat stellt sich hier in besonderer Weise.
• Zu spät wurde in Deutschland erkannt, dass Bildungspolitik auch die Ziele einer aktiven und teilhabefördernden Sozialpolitik verfolgen muss.

Im Bereich der Familie zeichnen sich mehrere Entwicklungen ab, die für eine solidarische Gesellschaft eine Herausforderung darstellen:

• Es gibt in unserer Gesellschaft eine strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien. Die Rahmenbedingungen für Frauen und Männer, die sich für Familie entscheiden und engagieren, wirken offensichtlich der Gründung der Familien entgegen.
• Die Art und Weise, wie unsere Sozialversicherungssysteme organisiert sind, verursacht die ungünstige demographische Entwicklung mit. Sie sozialisieren die Erträge der Investitionen von Eltern in Kinder, ohne den Eltern Vorteile im System zu verschaffen, und wirken damit nachteilig auf die Geburtenentwicklung.
• Die zunehmende Individualisierung der Lebensgestaltung führt zu einer Pluralisierung der Lebensstile: die Bereitschaft, längere Beziehungen einzugehen, nimmt ab; die Zahl der alleinerziehenden Elternteile nimmt zu; das Konzept der Ehe steht in der Gefahr, durch alternative Formen des Zusammenlebens in der öffentlichen Wahrnehmung relativiert zu werden.
• Es lässt sich ein negativer Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Familiengründungsverhalten beobachten: Junge Frauen und Männer verzichten auf die Realisierung ihres Kinderwunsches, weil ein Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit – und sei er auch nur für eine kurze Zeit – das berufliche Fortkommen unkalkulierbar gefährden kann. Die immer noch unzulänglichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielen hier eine erhebliche Rolle.


II. Was ist uns wirklich wichtig? Aspekte einer christlichen Risikoethik

II.1. Die notwendige Unterscheidung zwischen Risiken und Gefahren

Das Wort "Risiko" wird in der Alltagssprache oft als Synonym von Gefahr und Wagnis verwendet und ist damit einseitig negativ besetzt. In Anlehnung an die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Debatte geht der vorliegende Text von einem Risikobegriff aus, der mögliche Gewinne und Verluste umfasst: Risiko bezeichnet einen Sachverhalt, in dem ein Schadenseintritt möglich ist. Doch er ist weder wahrscheinlich noch kann er praktisch ausgeschlossen werden. Im Unterschied zur Gefahr, die eher eine unmittelbare reale Bedrohung bezeichnet, werden durch den Begriff des Risikos gerade Situationen der Erkenntnisunsicherheit und Ungewissheit erfasst, in denen gleichwohl eine Entscheidung für das Tätigwerden oder für das Untätigbleiben getroffen werden muss.

Ein Risiko ist folglich nicht einfach identisch mit dem möglichen Schadensfall, lässt sich nicht reduzieren auf die drohende Gefahr. Ein Risiko hat immer zwei Seiten: Man kann durch das Eingehen eines Risikos zwar verlieren, man kann aber auch gewinnen. Diese Ambivalenz kennzeichnete den Risikobegriff von Anfang an. Schon in der Handelsschifffahrt früherer Jahrhunderte – hier liegen die Wurzeln der Risikoversicherung – waren Verluste, aber auch Gewinne möglich. Um diese Gewinne nicht zu verschenken, musste man sich für das Eingehen von Wagnissen entscheiden.

Aufbauend auf dieser begrifflichen Unterscheidung sollen nun ethische Kriterien für die Bewältigung der Herausforderungen, die sich für den Sozialstaat heute stellen, benannt werden. Dabei ist bereits das Verständnis des Sozialstaates in der Bundesrepublik ethisch qualifiziert, insofern das Grundgesetz neben dem Menschenwürde-Grundsatz (Art. 1) in den Artikeln 20 (Demokratischer und sozialer Bundesstaat) und 28 (Die verfassungsmäßige Ordnung muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen) entsprechende Staatszielbestimmungen festlegt. Dies lässt eine Fülle von Ausgestaltungsmöglichkeiten, legt aber von vornherein fest, dass eine Synthese von Freiheit des Marktes und sozialem Ausgleich angestrebt werden muss. Verfasste Marktwirtschaft sichert zwar Effizienz und freiheitliche Koordination in der Wirtschaft, bewirkt aber nicht automatisch soziale Gerechtigkeit. Es bedarf deshalb konstitutiv und nicht nachgelagert als Reparaturbetrieb politischer Rahmensetzungen, die die Wirtschafts- und Sozialpolitik produktiv aufeinander beziehen. Zu denken ist hier beispielsweise an die institutionelle Sicherung des Wettbewerbs und der Geldpolitik, die Einkommensverteilung, die soziale Sicherung, die Mitbestimmung, die Tarifpartnerschaft, die Vermögensbildung sowie eine vorsorgende Bildungs- und Familienpolitik. Aus ethischer Sicht müssen die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Marktwirtschaft der Personalität, dem Gemeinwohl und der sozialen Gerechtigkeit dient.


II.2. Christliches Menschenbild und Risikobewältigung

Angesichts der beschriebenen Veränderungen stellt sich die Frage: Wie kann eine Besinnung auf das christliche Menschenbild helfen, die neuen Herausforderungen zu bestehen? Christen leben aus einer produktiven Spannung. Einerseits prägt sie die Überzeugung, dass Gott es gut mit den Menschen meint und dass sie jederzeit auf Gott vertrauen können. Andererseits wissen sie sich von Gott in die Verantwortung für diese Welt gerufen. Deshalb können sie den Risiken nicht ausweichen, sondern müssen sich ihnen stellen. Auch angesichts kaum überschaubarer Verkettungen und schicksalhaft erscheinender Entwicklungen können sie ihre Verantwortung für diese Welt nicht aufgeben. Dies gilt gerade für Entwicklungen, die aus der Globalisierung, dem technischen Fortschritt, der Individualisierung und dem demographischen Wandel resultieren. Christen sind dazu aufgerufen, ihren Glauben an Gottes Handeln mit der Welt zu bezeugen, indem sie Verantwortung für sie zu übernehmen bereit sind.

Zur produktiven Spannung des christlichen Menschenbildes gehört ein Zweites: Einerseits ist es der einzelne Mensch, der zur Verantwortung vor Gott gerufen ist. Im eigenverantwortlichen Handeln drückt sich seine Würde aus. Er ist aufgerufen, angesichts nicht aufhebbarer Lebensrisiken sich zu bewähren und Identität zu gewinnen. Andererseits weiß der Christ, dass der Mensch nur in der Verantwortung für den anderen zu sich selbst kommen kann. Christen leben in der Überzeugung, dass sie nicht gegen die anderen, sondern nur mit den anderen die Risiken des modernen Lebens bewältigen können. Individuelle Verantwortung und Kooperation zur Lösung gemeinsamer Probleme gehören für Christen eng zusammen.

Der moderne Begriff des Risikos bezeichnet ein Charakteristikum menschlicher Lebenswirklichkeit, das der christlichen Anthropologie seit langem geläufig ist. Schon das biblische Motiv des Exodus offenbart, dass Christen ihr Leben immer auch unter der Perspektive der Ungewissheit führen müssen. Die christliche Hoffnung auf ein "Leben in Fülle" bedeutet keineswegs, dass alles Gute von selbst kommen werde. Christliche Hoffnung bedeutet steten Aufbruch. Sie vermittelt keine hundertprozentige Sicherheit, wohl aber die Zuversicht, dass die Unwägbarkeiten und die Ungewissheiten des eigenen Lebens nicht sinnlos sind. Die Hoffnung von Christen, die aus Gottes Verheißung eines Lebens in Fülle lebt, berechtigt nicht zu einem Konservatismus, der nichts mehr wagt und angstvoll die vermeintliche sichere Gegenwart einer ungewissen Zukunft vorzieht. Sie ermutigt stattdessen jeden Einzelnen von uns zu einem "immer wieder aufgenommenen, vertrauenden Exodus aus der Gegenwart in die (auch innerweltliche) Zukunft". (K.Rahner).

Das christliche Menschenbild liefert keine "technischen" Handlungsanweisungen oder detaillierten Problemlösungsrezepte, sondern vermittelt grundsätzliche Perspektiven. Es erschließt einen religiösen Sinnhorizont der menschlichen Existenz und zeigt elementare ethische Leitideen für eine humane Gestaltung der Gesellschaft auf. Daher ist das christliche Menschenbild unvereinbar mit einem lähmenden Pessimismus. Der christliche Glaube steht für Mut zur Zukunft. Einen begründeten Mut zur Zukunft gibt es nur über ein vernünftiges Augenmaß für die Stärken und Schwächen der Menschen sowie für die zweckmäßigen Mittel, wie Solidarität und Gerechtigkeit im Rahmen einer modernen Gesellschaft tatsächlich zur Geltung gebracht werden können. Beide Dimensionen – Mut zur Zukunft und Augenmaß – sind im Realismus des christlichen Menschenbildes innerlich verbunden.


II.3. Perspektiven einer christlichen Risikoethik

Mit den Risiken des modernen Lebens konfrontiert, haben die Christen seit dem 19. Jahrhundert schwierige Lernprozesse hinter sich gebracht. Christen haben im Zuge dieser gesellschaftlichen Veränderungen zum einen die Verantwortlichkeit des Einzelnen für das eigene Leben betont. Sie haben gleichzeitig auf die Kräfte aus der Mitte der Gesellschaft gesetzt und eigene Vereine und Organisationen der Hilfe und Unterstützung aufgebaut. Sie sind drittens zu der Überzeugung gekommen, dass die modernen Lebensrisiken ohne die Übernahme von Verantwortung durch die gesamte politische Gemeinschaft nicht zu bewältigen sind. Daraus ist die Idee eines subsidiären, von pluralen Kräften getragenen Sozialstaats geworden, in dem Sozialstaat und Solidargemeinschaft eine enge Verbindung miteinander eingehen. Einiges davon konnten die Kräfte des sozialen Katholizismus in den deutschen Sozialstaat mit seiner typischen Verbindung aus einer Vielfalt der Akteure und einer Verpflichtung des Staates zum sozialen Ausgleich einbringen.

Manche sind heute geneigt, diesen Weg der Sozialen Marktwirtschaft mit Verweis auf eine Überlastung des Staates und einen unheilbar erscheinenden Wirrwarr der sozialstaatlichen Leistungen und der gesellschaftlichen Akteure als einen Irrweg zu betrachten, von dem man sich angesichts der veränderten Situationen verabschieden müsse. Dem stehen die Sozialstaatsbestimmungen des Grundgesetzes und die christlich-sozialethische Tradition entgegen. Die Fragerichtung muss vielmehr lauten: In welche Richtung sollen die notwendigen Veränderungen gehen? Wie kann der Sozialstaat seinen Verpflichtungen unter den heutigen Bedingungen angemessen nachkommen? Das folgende Kapitel III beschreibt den Handlungsbedarf auf den Feldern der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik.

Fundament für die drei genannten Politikfelder ist die Erneuerung des Sozialstaats auf Basis des Subsidiaritätsprinzips. Sie lässt den vorhandenen und den sich neu bildenden Gemeinschaftsformen und Bindungskräften – von der Familie über die Nachbarschaften bis zu den Netzwerken der Selbst- und Fremdhilfe – eine an ihren Eigenkräften orientierte Förderung und Hilfe zukommen. Ein starker Staat, der einen angemessenen Ordnungsrahmen setzt, stärkt die Bürgergesellschaft. Der subsidiäre Sozialstaat kann und will seine Aufgaben nicht erfüllen ohne Einbeziehung von starken Freiwilligenorganisationen, wie sie z. B. unter dem Dach der katholischen Sozial- und Jugendverbände, der Caritas und der Diakonie organisiert sind. Der einer Teilhabe- und Befähigungsgerechtigkeit verpflichtete Sozialstaat kann nicht darauf verzichten, auch weiterhin Verantwortung für das Schicksal seiner Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen. Gleichzeitig muss er seine primäre Aufgabe darin sehen, sie dazu zu befähigen, ihr Leben in Kooperation und Solidarität mit ihren Mitmenschen selbst in die Hand zu nehmen. Dazu gehören im Sinne einer Befähigung die Förderung von und Erziehung zur Leistungsbereitschaft, sozialer Verantwortung, Respekt und Rücksichtnahme sowie Engagement des Einzelnen für das Gemeinwohl.

Diese Risikoperspektive sieht eine der Hauptaufgaben des Sozialstaats darin, drohende Gefahren, die den Einzelnen unzumutbare Härten aufbürden würden, sozial so abzusichern, dass aus Gefahren kalkulierbare Risiken werden. Durch die Einrichtungen des Sozialstaates, vor allem durch die Sozialversicherungssysteme, soll jede und jeder Einzelne dazu befähigt werden, die möglichen Folgen riskanter Entscheidungen vernünftig abschätzen und kalkulieren zu können und sich selber als faktisch Handelnden zu verstehen, der sein Leben durch eigene Entscheidungen beeinflussen kann.

Das bewährte Konzept der Sozialen Marktwirtschaft, welches marktwirtschaftliche Freiheit mit wirtschafts- und sozialpolitischen Rahmenordnungen kombiniert, muss Richtschnur für politisches Handeln auch unter den veränderten Situationen heute sein: Ziel ist die Gewährleistung von Bedingungen für konkrete Freiheit und damit auch für die Übernahme von Risiken. Dabei darf Freiheit nicht bedeuten, die Menschen nur noch als Marktteilnehmer und als "ihres eigenen Glückes Schmied" zu sehen. Es geht um die Balance zwischen Eigenverantwortung und Sozialstaatsverantwortung, zwischen individueller und institutioneller Ethik.


III. Für eine produktive und humane Bewältigung von Risiken

III.1. Risiken des Arbeitsmarktes human bewältigen

Die Tragweite der Aufgabe des Sozialstaates, Menschen gegen Wechselfälle des Lebens abzusichern, wird am Beispiel des Arbeitsmarktes besonders deutlich. Ein Arbeitsmarkt ist produktiv, weil durch das Zusammenspiel der Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, Kapital, Energie sowie Eigentum an Grund und Boden Wertschöpfung stattfindet. Für die Einzelnen ist der Arbeitsmarkt aber auch mit Gefahren verbunden, insbesondere in Form von Arbeitslosigkeit und unsicheren Arbeitsverhältnissen. Aufgabe des Sozialstaats ist eine präventive Arbeitsmarktpolitik, d. h. durch gezielte Vorsorge die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit weitgehend zu vermeiden. Doch der Sozialstaat allein wäre mit dieser Aufgabe überfordert. Auch die Tarifpartner und organisierte Formen des bürgerschaftlichen Engagements sowie kirchliche Einrichtungen sind gefordert, um Menschen in Wechselfällen des Lebens zu schützen bzw. ihnen im Bedarfsfall konkrete Hilfe zuteil werden zu lassen.

Der Tendenz nach sind Löhne heute je nach Qualifikation und Beruf nicht mehr automatisch existenzsichernd. Für jeden Menschen muss aber ein Einkommen gesichert sein, das ein Leben in Würde ermöglicht. Wir fordern, dass Menschen im erwerbsfähigen Alter ihre Existenz durch ihre eigene Arbeit sichern können, soweit sie daran nicht etwa durch schwerwiegende Behinderung oder gesundheitliche Einschränkungen gehindert sind. Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik sowie die Tarifpartner müssen Bedingungen herstellen, die es ermöglichen, dass jemand, der eine Vollzeitarbeit hat, auch menschenwürdig von seinem Arbeitseinkommen leben kann.

Wie viele Vollerwerbstätige "working poor" sind, wird durch die Lohnhöhe im unteren Lohnbereich bestimmt. Um existenzsichernde Löhne durchzusetzen, wird daher heute häufig die Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und/oder nach Mindestlohnregelungen erhoben, die nach Branchen differenziert sind.

Entscheidend für die Bewertung jeder Regelung ist, ob sie

• Dumpingwettbewerb mit niedrigen Löhnen verhindert,
• zu existenzsichernden Einkommen führt,
• die Beschäftigungschancen für Menschen mit geringer Qualifikation erhöht,
• den Zwang, ergänzende Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, mindert,
• die Attraktivität von Arbeitsplätzen steigert.

Alarmierend ist die Tatsache, dass derzeit zwei Drittel der Beschäftigten im Niedriglohnbereich über einen qualifizierten Abschluss verfügen. Niedriglöhne sind also nicht automatisch Beschäftigungschancen für Gering- oder Unqualifizierte.

Dennoch wird es auch künftig Menschen geben, die aufgrund von in ihrer Person liegenden verfestigten Vermittlungshemmnissen ohne spezifische Hilfe keine Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt haben werden. Sie können in einem "Sozialen Arbeitsmarkt", d. h. in einer längerfristig orientierten öffentlich geförderten Beschäftigung durch sinnstiftende Arbeit stabilisiert werden. Dabei sind alle Chancen der Qualifizierung zu nutzen. Gleichzeitig müssen die Bedingungen auf dem regulären Arbeitsmarkt so gestaltet sein, dass auch Menschen mit geringen Qualifikationen und einer entsprechend geringen Produktivität eine Chance auf Integration haben. Sie werden nur dann Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden, wenn Arbeitgeber sie zu Bedingungen beschäftigen können, die für das Unternehmen lohnend sind. Hier haben die Tarifparteien eine besondere Verantwortung. Einerseits darf der Niedrig- bzw. Einstiegslohn nicht so hoch sein, dass er jegliche Einstellung in diesem Lohnsegment verhindert. Andererseits muss er über dem Niveau staatlicher Transfers liegen, damit sich für Transferempfänger die Annahme einer Arbeit lohnt und das Lohnabstandsgebot – zumindest im Falle eines Singlehaushalts – erfüllt wird. Greift der Staat regelnd in den Lohnbildungsprozess ein, so darf dies nicht zu Lasten der Chancen von Menschen mit geringen Qualifikationen gehen, Arbeit zu finden. Deutschland weist im internationalen Vergleich die höchste Arbeitslosenquote für gering qualifizierte Personen aus. Die Arbeitsmarktpolitik darf vor dieser besonders gravierenden Problemlage in Deutschland nicht kapitulieren.

Viele Menschen mit Familienverantwortung sind darüber hinaus auch bei Vollerwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Elternteil Alleinverdiener ist, wenn er oder sie Alleinerziehende(r) ist, wenn nur geringe berufliche Qualifikationen vorliegen oder wenn die Familie mehrere Kinder hat. Die Kombination aus Erwerbseinkommen und Sozialtransfers für Familien ist notwendiger Teil eines leistungsfähigen Sozialsystems. Denn es wäre unrealistisch, ein Mindestlohnniveau zu fordern, das auf allen Qualifikationsstufen bei einem Alleinverdiener das soziokulturelle Existenzminimum auch seiner Familie sichert. Viele Beschäftigungsmöglichkeiten, die Menschen mit geringen beruflichen Qualifikationen offen stehen, könnten zu diesem Lohnniveau nicht mehr im heutigen Umfang angeboten werden bzw. stünden in der Gefahr der Verlagerung ins Ausland. Die Kombination aus Erwerbseinkommen und Sozialtransfer sollte so ausgestaltet werden, dass Beschäftigung für alle arbeitsfähigen Menschen finanziell attraktiv ist, sie also mit Arbeit ein deutlich höheres Nettoeinkommen (ggf. einschließlich ergänzender Sozialtransfers) erhalten als ohne Arbeit. Die gegenwärtigen Regelungen im SGB II (Hartz IV) zum Zuverdienst bei geringfügiger oder gering entlohnter Tätigkeit stellen zwar einen solchen Mehrverdienst grundsätzlich sicher. Problematisch ist aber, dass Erwerbstätige, die Verantwortung für eine Familie tragen, auch bei einer Vollerwerbstätigkeit im Niedriglohnsektor ihre Einkommenssituation gegenüber Sozialtransfers ohne Arbeit nur in einem bescheidenen Maße verbessern können.

Eine differenzierte Arbeitsmarktpolitik muss aber auch die gut ausgebildeten Facharbeiter und Hochschulabsolventen im Blick behalten. Sie werden auf dem Arbeitsmarkt mit ganz anderen Chancen und Gefahren konfrontiert: Einerseits gute Bezahlung und glänzende Aufstiegschancen, andererseits Warteschleifen in (un-)bezahlten (Dauer-)Praktika oder befristeten Arbeitsverträgen. Schlechte Arbeitsbedingungen hierzulande dürfen nicht die Abwanderung von hochqualifizierten Jüngeren ins Ausland befördern. Die potentiellen Arbeitgeber müssen alles daran setzen, um diese frühzeitig und aktiv zu umwerben, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Sie können wesentlich dazu beitragen, um die positive Grundeinstellung zu Risiken "Nur wer wagt, gewinnt" gerade auch bei den potentiellen Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu befördern. Die Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und tatsächliche Leistung der Marktaktiven ist notwendig, damit Solidarität realisiert werden kann. Die Leistungsfähigen müssen etwas leisten und zugleich leisten dürfen. Das hilft auch denjenigen, die auf Solidarität und Unterstützung angewiesen sind, sodass sie Hilfe (als Hilfe zur Selbsthilfe) überhaupt in Anspruch nehmen können.

Die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Unternehmen hat sich als erfolgreiches Instrument zur Förderung der Leistungsbereitschaft erwiesen. Das Gesellschaftsrecht in Deutschland kennt viele unterschiedliche Beteiligungsmodelle. Neben Belegschaftsaktien gehören u. a. GmbH-Anteile, sogenannte stille Beteiligungen und Genussrechte dazu. Von diesen Beteiligungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Qualifikation profitieren. Der Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung – aktuell diskutiert unter dem Stichwort "Investivlohn" – ermöglicht die erneuerte Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Kapital und Arbeit. Er kann dazu beitragen, das Auseinanderdriften von Lohneinkommen und Einkommen aus Kapitalvermögen zu stoppen.

Wer sich an einem Unternehmen beteiligt, geht immer eine gewisse Gefahr ein. Diesem Engagement stehen aber auch Chancen gegenüber. Wer das Risiko scheut, kann dies durch eine zusätzliche Risikoversicherung oder durch Risikostreuung bei der Anlage minimieren. Wer die niedrigen Einkommen verstärkt am Produktivkapital beteiligen will, muss neben der steuerlichen Förderung, die für Bezieher geringer Einkommen eine untergeordnete Bedeutung besitzt, geeignete Förderinstrumente zur Verfügung stellen. Dies könnten z. B. Prämien sein. Der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen, aber die Tarifvertragsparteien und gerade in großen Unternehmen auch die Betriebspartner müssen diesen Rahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit Leben füllen. Denn sie sind in der Lage, Regelungen zu vereinbaren, die für die betreffenden Unternehmen bzw. Branchen vernünftig und tragfähig sind.

Ein Thema der aktuellen politischen Debatte geht über das Thema der existenzsichernden und gerechten Löhne hinaus, auch wenn es aufs Engste mit dem Thema der Existenzsicherung und Gerechtigkeit verbunden ist: das Solidarische Bürgergeld (Negativsteuer), auch bedingungsloses Grundeinkommen genannt. Das ZdK unterstützt die Debatte über neue Ideen zur Gesamtreform des Steuer- und Sozialstaates. Nach unserer Auffassung muss eine längerfristige, umfassende Reform des Sozialstaats folgenden Kriterien gerecht werden:

• Die notwendigen, grundlegenden Steuer-, Sozial- und Arbeitsmarktreformen müssen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden.
• Das Steuer- und Transfersystem muss so gestaltet werden, dass alle arbeitenden Menschen über existenzsichernde Einkommen verfügen.
• Um Menschen dazu zu motivieren, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind wirkungsvolle Anreize besser als Druck.
• Die Definition von Arbeit darf nicht auf Erwerbsarbeit begrenzt bleiben. Auch wer Familienarbeit (z. B. Kindererziehung, Altenpflege) leistet oder ehrenamtliche Arbeit übernimmt, muss dafür auch tatsächliche Anerkennung finden.
• Denkbare Modelle für die Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit sind die Einführung einer sogenannten Ehrenamts-Card, die den ehrenamtlich Tätigen z. B. ermäßigte Eintritte in öffentliche Einrichtungen gewährt oder die Bezuschussung von freiwillig abgeschlossenen Zusatzrentenverträgen. Konkret fordert das ZdK die steuerliche Anerkennung von unentgeltlich erbrachtem Engagement (Zeitspenden).
• Eine effiziente Verwaltung ist die Voraussetzung für eine funktionierende Soziale Marktwirtschaft. Durch weniger Reglementierung, die mehr Freiheit ermöglicht und trotzdem Steuereinnahmen und soziale Sicherheit garantiert, lässt sich die Soziale Marktwirtschaft erneuern.
• Lohndifferenzierung darf weder dazu führen, dass man im unteren Einkommensbereich "arm durch Arbeit" wird noch dass wichtige Eliten unser Land verlassen, weil ihre Leistung in Deutschland geringer honoriert wird und unverhältnismäßig hohen Steuern und Abgaben ausgesetzt ist.
• Das Abschmelzen von Eigentum bis zu einem sehr niedrigen "Schonvermögen" und eine hohe Transferentzugsrate wirken sich bislang negativ auf die Arbeitsanreize von Transferempfängern aus. Private Vorsorge und die Aufnahme einer regulären Arbeit müssen sich wieder lohnen.
• Die Folgen des demographischen Wandels, hier insbesondere die steigenden Rentenversicherungsbeiträge und das sinkende Rentenniveau, stellen den Generationenvertrag in Frage. Die gesetzliche Rentenversicherung verliert ihre Legitimation, wenn sie für die Mehrheit der Rentner im Alter nur noch eine Grundsicherung garantiert. In der Höhe der Rente muss der Zusammenhang von Lebensleistung und Alterslohn erkennbar bleiben. Das Existenzminimum muss auch im Alter bedingungslos gesichert sein.

Jede Reformmaßnahme – auch die Einführung eines Solidarischen Bürgergeldes – muss sich an diesen Kriterien messen lassen. Ein Grundeinkommen kann die Aufgabe einer Existenzsicherung erfüllen, doch gleichzeitig darf es keinen dazu verleiten, sich aus der sozialen Verantwortung zurückzuziehen. Es darf auch nicht dazu führen, dass die Anstrengungen in Politik und Wirtschaft nachlassen, möglichst allen Menschen einen Zugang zu existenzsichernder Arbeit zu ermöglichen.


III.2. Mit einer ganzheitlichen Bildungspolitik auf Risiken vorbereiten

Im Rahmen der Neuausrichtung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik besitzt die Bildungspolitik einen zentralen Stellenwert. Ziel muss sein, jeden zur Gestaltung eines eigenverantwortlichen Lebens zu befähigen. Hier ist die Vermittlung und Steigerung der Kompetenz im Umgang mit Chancen und Gefahren notwendig. Dazu gehört, Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns wahrzunehmen, um so Risiken abschätzen, einschätzen und bewusst eingehen zu können. In der heutigen Wissensgesellschaft muss Bildung insbesondere Orientierungswissen bereitstellen.

Gefordert ist eine Bildung, die über die engen Anforderungen des Arbeitsmarkts hinausweist. Die heutigen Risiken der Lebensführung verlangen eine ganzheitliche Bildung, die nicht nur technisches Wissen vermittelt, sondern eine ethische und religiöse Bildung einschließt. Zu einer ganzheitlichen Bildung gehört auch die Förderung und Stärkung der musisch-kreativen Potenziale und Begabungen. Nur wenn die Menschen über eine Bildung verfügen, die auf ihre Orientierungs- und Handlungsfähigkeit in einer hochkomplexen Welt ausgerichtet ist, sind sie in der Lage, produktiv mit Risiken umzugehen. Dabei steht das Ziel einer befähigenden Bildungspolitik im Mittelpunkt, die bei Benachteiligten die Fähigkeit des aktiven und eigenverantwortlichen Umgangs mit biographischen Krisen und Übergängen stärkt.

Eine befähigende und zugleich vorsorgende Bildungs- und Sozialpolitik kann Gefahren minimieren und Chancen erhöhen, wenn sie folgende Aspekte berücksichtigt:

• Die Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche hängt entscheidend von einer qualifizierten frühkindlichen kognitiven, emotionalen und motorischen Förderung durch das Elternhaus, aber auch durch externe Einrichtungen und Dienste ab. Insofern sind insbesondere eine sprachliche Frühförderung sowie eine integrative Sozialisierung schon für Kinder unter 3 Jahren sicherzustellen.
• Unbeschadet der in der deutschen Bildungsdebatte dominanten Diskussion um Schulstrukturreformen – Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems versus Einführung Gemeinschaftsschule – muss die Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und individueller Förderung oberstes Leitbild im Bildungswesen sein. Jeder muss unabhängig von seiner sozialen Herkunft Zugang zu allen Bildungswegen haben. Nur so lässt sich der Zusammenhang zwischen den Gefahren von materieller Armut und Bildungsarmut aufbrechen. Eine Antwort auf diese Herausforderung muss jedenfalls weit mehr umfassen als das Votum für eine bestimmte Schulstruktur.
• Jugendliche benötigen in und nach der Schule eine kontinuierliche Förderung ihrer Entwicklung, der Ausbildungsfähigkeit und der Berufswahlkompetenz. Dafür bedarf es eines abgestimmten, in sich schlüssigen Systems, das die Rechtsgrundlagen und Leistungsträger für die öffentlichen Leistungen wie Beratung, Betreuung oder Förderung in Sachen Ausbildung und Arbeit regelt.
• Um die Startchancen junger Menschen zu verbessern, müssen auch die vorbereitenden Maßnahmen in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe aufgewertet werden. Anteile dieser Berufsvorbereitung müssen später in der Ausbildung anerkannt werden. Im Interesse einer längerfristigen Planung der Bildungsträger und Einrichtungen, die Maßnahmen der Jugendberufshilfe anbieten, bedarf es einer besseren zeitlichen und finanziellen Absicherung solcher Angebote. Maßnahmen sollten nicht jährlich wechseln, sondern für jeweils mindestens drei Jahre gefördert werden.
• Das bewährte System der dualen Berufsausbildung muss gesichert werden. Die Kooperation zwischen Schulen, Berufsschulen, Fachhochschulen, Trägern der Jugendberufshilfe und Unternehmen ist auszubauen. Gerade die notwendige Verknüpfung von Theorie und Praxis gebietet es, Lerninhalte praxisnah zu gestalten und das System zwischen Berufs- und Hochschulausbildung durchlässiger zu machen, z. B. durch Anrechnung von erbrachten Vorleistungen in der Berufsausbildung auf das Studium.
• Für Jugendliche mit schlechten Startchancen sind Ausbildungswege zu eröffnen, die ihren Voraussetzungen gerecht werden und reelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten. Ausbildungswege müssen immer anschlussfähig sein, um Jugendlichen später die Möglichkeit zu geben, die volle Qualifikation in dem angestrebten Beruf zu erreichen.
• Die Förderung von Schlüsselkompetenzen innerhalb eines ehrenamtlichen Engagements kann den Übergang von ehrenamtlichen zu hauptamtlichen Tätigkeiten erleichtern.
• Den geschlechtsspezifischen Anforderungen der Bildung von Mädchen und Jungen, junger Frauen und Männer muss in einer ganzheitlich orientierten Bildung Rechnung getragen werden.


III.3. Chancen für Familien schaffen

Die Ehe ist die gesellschaftliche grundlegende Form einer stabilen Partnerschaft. Eine solche Partnerschaft, auf Verbindlichkeit beruhend und auf Dauer angelegt, ist eine gute Voraussetzung zur Verwirklichung des Kindeswohls innerhalb einer Familie. Im Übrigen schafft sie – etwa im Vergleich mit der Situation Alleinerziehender – relativ günstige Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine zentrale Herausforderung besteht deshalb darin, den veränderten Risikosituationen durch Schaffung von guten Rahmenbedingungen für stabile Partnerschaften Rechnung zu tragen.

Die Risiken der Familien müssen vor ihrem gesellschaftlichen Hintergrund gesehen werden. Da heute die Lebensentwürfe sowohl von Frauen als auch von Männern Erwerbsarbeit konstitutiv enthalten, haben sich die tradierten Familienstrukturen tiefgreifend verändert. Wenn aber veränderte Optionen partnerschaftlicher Lebensführung auf unangepasste familien- und geschlechterpolitische Rahmenbedingungen treffen, wird es für zwei Menschen schwieriger, ihre Lebensentwürfe in Einklang zu bringen. Die gesellschaftliche Aufgabe besteht deshalb darin, auf diese neuen Optionen differenziert einzugehen und den geänderten Bedingungen Rechnung zu tragen, indem etwa die Vereinbarkeit von Kinderwunsch und Erwerbsarbeit gefördert wird. Es ist ein wesentliches Element der Stabilisierung von Beziehungen, dass beide Partner die Möglichkeit haben, ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen. Diese Einsicht ist politischen Maßnahmebündeln zugrunde zu legen. Nur so werden junge Paare ermutigt, das Risiko der Familiengründung mehr als Chance denn als Gefahr zu sehen und sich entsprechend zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund darf Familienpolitik nicht erst bei der Geburt eines Kindes ansetzen, sondern muss schon in der Phase vor Familiengründung entscheidende Weichenstellungen vornehmen:

• Junge Menschen brauchen nach ihrem Schul- oder Hochschulabschluss eine Perspektive auf einen erfolgreichen Einstieg und eine kontinuierliche Weiterentwicklung in ihrem Beruf. Die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen – inklusive der Flexibilität hin zu einem Teilzeitarbeitsplatz bei Bedarf – muss absolute Priorität in der Arbeitsmarktpolitik haben.
• Junge Menschen müssen in ihrer Beziehungsfähigkeit gefördert und unterstützt werden, die Ehe muss wieder verstärkt als attraktives Lebensmodell dargestellt und durch entsprechende Rahmenbedingungen begünstigt werden. Hier sind die Gesellschaft insgesamt, die Schulen und die Kirchen besonders gefordert. Gerade die Kirche sollte ihre Chancen hier ergreifen und ihren wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft deutlich machen.
• Der Beitrag, den Wirtschaft und Arbeitgeber zum familien(gründungs)freundlichen "Klima" leisten können, ist erheblich. Frauen und Männer brauchen von ihrem Arbeitgeber Signale der Ermutigung zur Familiengründung, z. B. im Bereich der Arbeitszeitgestaltung und der Personalentwicklung (siehe ZdK-Erklärung "Partnerschaft und Elternschaft" von 2005).
• Das ZdK fordert, den Kinderzuschlag als familienpolitische Leistung so weiterzuentwickeln, dass Erwerbstätige nicht allein deswegen auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) angewiesen sind, weil sie Kinder haben.

Wenn zwei junge Menschen sich zur Familiengründung entschlossen haben, stehen nach der Geburt des ersten Kindes oft Aufgaben an, die die jungen Eltern so vorher vielleicht nicht in vollem Umfang abschätzen konnten. Um ein gelingendes Aufwachsen von Kindern zu befördern und damit die Grundlage für eine gerechte Teilhabe an unserer Gesellschaft zu schaffen, brauchen die Eltern mehr Unterstützungsangebote, wie sie derzeit im Rahmen der frühen Hilfen realisiert werden. Der Sozialstaat kann in vielfältiger Weise aktiv werden, um insgesamt ein familienfreundliches Klima herzustellen und um mögliche berufliche und finanzielle Nachteile, die mit dem Kind als neuem Familienmitglied verbunden sein können, abzufedern. Das Elterngeld mindert die finanziellen Nachteile im ersten Jahr nach der Geburt. Für das zweite und dritte Lebensjahr ist eine finanzielle Anschlussleistung notwendig. Außerdem ist der weitere qualitative und quantitative Ausbau der Betreuungsinfrastrukturen – auch für Unterdreijährige – ein ganz entscheidender Beitrag für eine zukunftsorientierte Familienpolitik. Dadurch würde der Abkehr von einer Fixierung auf das Ein-Verdiener-Modell Rechnung getragen werden. Es würden bessere Optionen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben eröffnet, was angesichts der herrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung vor allem den Frauen zugute kommen würde. Zugleich würden Männer ermutigt und herausgefordert, sich stärker als bisher in der Familienarbeit zu engagieren. Die strukturelle Rücksichtslosigkeit des Marktes, die eine Familiengründung heute erschwert oder gar verhindert, muss zugunsten familienfreundlicher Strukturen aufgebrochen werden.

In einer alternden Gesellschaft wird auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine immer größere Rolle spielen. Um die ambulante Pflege zu stärken, sind kurzfristige und kurzzeitige Pflegezeiten, Teilzeitansprüche und Rückkehrrechte gesetzlich zu verankern. Ebenso gilt es, qualitative (teil-) stationäre Pflegeangebote auszubauen. Das ZdK tritt dafür ein, als gesellschaftliches Leitbild die Drei-Generationen-Familie wieder stärker zu betonen, wo Großeltern, Eltern und Kinder füreinander da sind – sowohl bei der Kinderbetreuung als auch im Pflegefall. Bestandteil einer engagierten Familienpolitik ist neben der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik auch die Rentenpolitik. Das Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung muss insbesondere für Familien verlässlich sein und sollte vor drohender Altersarmut schützen. Konkret fordert das ZdK eine stärkere Berücksichtigung von Erziehungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sowohl Modelle der Reduzierung von Beitragszahlungen von Familien als auch Modelle zur höheren Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentenleistung führen in die richtige Richtung. In einem umlagefinanzierten System ist die Erbringung von Kindererziehung ein systemnotwendiges und dem Äquivalenzprinzip entsprechendes Element und muss deshalb entsprechend honoriert werden. Es geht dabei keineswegs um eine willkürliche Bevorzugung von Eltern gegenüber Kinderlosen, sondern um die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme. Umlagefinanzierte Rentensysteme sind auf Kinder – also auf sogenannte "generative Beiträge" – angewiesen.


IV. Zielsetzung

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hält die Analyse von veränderten Risikosituationen und die Benennung von Aspekten einer christlichen Risikoethik für einen interessanten Zugang zur Sozialstaatsthematik. Diese Erklärung soll die notwendige grundsätzliche Debatte zu den zentralen Herausforderungen des Sozialstaates befruchten. Dabei ist es unerlässlich, für ein ethisches Leitbild und für ein integrales Verständnis von Sozialpolitik im Sinne einer Verzahnung von Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik zu werben.



Beschlossen von der Vollversammlung des ZdK am 23. November 2007

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