"Das Europäische Sozialmodell - Richtschnur für Reformen"
Rede von Dr. Peter Liese im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) -es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich unterstütze sehr, dass sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken heute mit einem wichtigen europapolitischen Thema beschäftigt und mit einem Papier zum Europäischen Sozialmodell einen wichtigen Teil zur Diskussion im Vorfeld der deutschen Ratspräsidentschaft leistet. Die Europäische Union ist in der Krise. Dies deutete sich bereits seit vielen Jahren an und ist durch die Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden mehr als deutlich geworden. Zwei Gründungsmitglieder der Europäischen Union haben dieses wichtige Dokument nicht akzeptiert. Dazu beigetragen haben sicherlich innenpolitische Gründe. Insbesondere in Frankreich gibt es eine tief greifenden Skepsis gegenüber dem amtierenden Staatspräsidenten Jacques Chirac. Im Europäischen Parlament sagt man, wenn Chirac sich gegen die Verfassung ausgesprochen hätte, wäre sie mit Sicherheit angenommen worden. Daneben spielt aber sicherlich auch die Frage der Erweiterung, die für die Bürgerinnen und Bürger grenzenlos ist und gegen die sich insbesondere im Falle der Türkei viele Menschen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich aussprechen, eine Rolle. Aber die Analyse des vorliegenden Papiers, dass auch der Eindruck, Europa sei zu wenig sozial, zur Ablehnung des Verfassungsvertrags beigetragen hat, ist im Hinblick auf Frankreich und die Niederlande ebenfalls richtig. Es stimmt, dass die Europäische Union oft als Verursacher sozialer Unsicherheiten wahrgenommen wird. Oft werden auch alle Ängste, die sich mit der Globalisierung verbinden, auf die Europäische Union übertragen. Allerdings sollten wir uns darüber sehr bewusst sein, dass eine stärkere soziale Ausrichtung der Europäischen Union nicht in allen Ländern und auch nicht bei allen Bevölkerungsteilen automatisch zu größerer Zustimmung führt. Wenn die Gegner des Verfassungsvertrages in Großbritannien oder in den mittel- und osteuropäischen Ländern ihre Vorstellungen formulieren, dann heißt es eher, Europa sei schon zu sozial und nicht marktwirtschaftlich genug. Sozialgesetzgebung wird oft mit Bürokratie gleichgesetzt. Dies gilt, wie gesagt, für Großbritannien und einige neue Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch für Teile der Gesellschaft in Deutschland. Der BDI oder die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nutzen die Gleichsetzung von Sozialpolitik mit Bürokratie und die antieuropäischen Ressentiments auch für ihre Zwecke. Eine bessere Beschreibung und Umsetzung des Europäischen Sozialmodells wird also nicht überall auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Trotzdem müssen gerade wir als Vertreter der katholischen Laien in Deutschland unsere Stimme erheben, wenn gefordert wird, die Europäische Union allein auf den Binnenmarkt und allein auf das Ziel Wirtschaftswachstum zu verpflichten. Es reicht nicht aus, die Grenzen für Waren und Dienstleistungen zu öffnen und damit wirtschaftliches Wachstum zu erzielen. Wenn keine gemeinsamen Rahmenbedingungen gesetzt werden, gibt es unweigerlich einen Wettbewerb um die niedrigsten Standards. Und dieser Wettbewerb kann gravierende Nebenwirkungen haben. Dies gilt für den Umweltbereich. Deshalb brauchen wir europäische Umweltstandards. Und auch wenn in vielen Bereichen Fortschritte erzielt worden sind: Beim größten Umweltproblem, nämlich der drohenden Klimakatastrophe, hat Europa bisher zu wenig geleistet. Ich würde mir wünschen, dass sich das ZdK mit diesem wichtigen Thema einmal beschäftigt. Der Druck auf die nationalen Standards existiert auch in anderen Breichen, wie z.B. in der Bioethik, wo wir gerade wieder aktuell erleben, das man einerseits auf das Subsidiaritätsprinzip hinweist, andererseits aber einen massiven Druck zur Anpassung an das Recht unserer Mitgliedstaaten verlangt. Und das Problem, dass offene Grenzen und Wettbewerb ohne gemeinsame Standards zur Herabsetzung von nationalen Schutzstandards führen, haben wir auch im sozialen Bereich. Deshalb müssen wir uns um der Menschen willen auch für europäische Mindeststandards einsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff Europäisches Sozialmodell wurde von Jacques Delors, dem früheren Präsidenten der Europäischen Kommission, Mitte der 90er Jahre geprägt. Er beschreibt das Zusammenwirken von wirtschaftlicher Dynamik und sozialem Ausgleich. Die Internetenzyklopädie Wikipedia schreibt, dass das sozial Modell bis Ende der 80er Jahre äußerst erfolgreich war, ohne dass der Begriff populär war. Erst als es in die Krise kam, sprach man explizit vom Europäischen Sozialmodell. Wikipedia schreibt aber auch ausdrücklich, dass Großbritannien spätestens seit der Regierungszeit von Margaret Thatcher eher das amerikanische Wirtschaftsmodell verfolgt. Dies führt konkret zu dem Problem, dass wir uns mit unseren britischen Kollegen über konkrete Fragen einigen müssen, obwohl sie unsere Grundeinstellung in diesem Bereich nicht teilen.
Ich möchte der Arbeitsgruppe und Hubert Tintelott herzlich für die Vorlage danken. Vieles von dem, was in dem Papier aufgegriffen wird, findet meine volle Unterstützung und deckt sich mit Forderungen, die das Europäische Parlament z.B. in seiner Resolution über das Europäische Sozialmodell von Anfang September aufgestellt hat. Ich finde es sehr hilfreich, dass das Papier klar zum Ausdruck bringt, dass Sozialpolitik nicht vor allem Aufgabe der Europäischen Union, sondern der Mitgliedstaaten ist. Nach dem Subsidiaritätsprinzip kann nicht jede Frage in Europa entschieden werden. Das Subsidiaritätsprinzip gilt aber auch für das Verhältnis für die Frage, was die Gemeinschaft leisten muss und was der Einzelne leisten muss. Ich möchte den Satz in unserem Papier unterstreichen, dass niemand von der Gemeinschaft etwas erwarten darf, was er selbst in der Lage ist zu leisten. Sehr wichtig finde ich die Betonung der Bildungspolitik. Auch hier ist es natürlich so, dass die Europäische Union nur ergänzend zu den Mitgliedstaaten und in Deutschland zu den Bundesländern tätig sein kann, aber wir können im Bildungsbereich voneinander lernen, und es wird insgesamt das Europäische Sozialmodell stärken, wenn die Internationalität der Bildung verstärkt wird. Deshalb ist es aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt, dass die Austauschprogramme der Europäischen Union nicht nur für Studenten, sondern auch für Schüler und Auszubildende und gerade für benachteiligte Gruppen für die neue Finanzperiode ab dem 1.1.2007 verdoppelt wurden. Erheblich aufgestockt werden ab dem 1.1.2007 auch die Mittel für Forschung und Technologie, auch ein Thema, das in dem Papier der Arbeitsgruppe angesprochen wird. Über 50 Milliarden Euro werden für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung stehen, und natürlich kann man nicht zufrieden sein, weil es weder uns im Europäischen Parlament noch der Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan gelungen ist, die ethischen Grenzen im Rahmenprogramm so festzulegen, wie wir uns das gewünscht hätten. Aber wir müssen auch hervorheben, dass die Situation sich in diesem Bereich nicht verschlechtert hat. Schon seit Ende 2003 fördert die Europäische Union Projekte im Bereich der embryonalen Stammzellforschung, die nicht den deutschen Regeln entsprechen. Deshalb gibt es auch aus dieser Sicht keinen Grund, das Stammzellimportgesetz in Deutschland zu lockern. Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Meyer für seine klaren Worte zu diesem Thema. Unhabhängig von den ethischen Regeln ist es aber richtig, dass die Europäische Union die Zusammenarbeit von Forschern stärker fördert, und zum Glück wird nur ein sehr geringer Teil für ethisch umstrittene Technologien ausgegeben. Die Forderung in unserem Papier, ethisch verantwortbare Forschung zu unterstützen, wird also konkret umgesetzt.
Ich unterstütze auch sehr die Forderung nach Bürokratieabbau und eine stärkere Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Europäischen Union. Die Klage über zu viel Bürokratie ist teilweise berechtigt, und so hat sich das Europäische Parlament beispielsweise dafür eingesetzt, die sogenannte Sonnenscheinrichtlinie gravierend zu ändern. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen Strahlen, z.B. Laserstrahlen, ist eine berechtigte Forderung. Aber der Schutz vor sogenannter natürlicher Strahlung, d.h. Schutz vor Sonnenschein, wurde zurecht als überflüssige Bürokratie wahrgenommen und deshalb auch abgelehnt. Wir sollten uns allerdings, und ich will darauf gleich noch mal zurückkommen, davor hüten, den Bürokratievorwurf zu pauschalisieren. Jede Regelung zum Schutz von Mensch und Umwelt kann von denjenigen, die sie nicht wollen, als Bürokratie diffamiert werden. Deswegen ist es sehr wichtig, hier differenziert zu argumentieren.
Sehr hilfreich finde ich die Forderung nach Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, insbesondere weil die einseitige Begründung des Paktes, nämlich die Stabilität des Euros, durch eine umfassende Begründung, nämlich das Schuldenmachen, das ein Verstoß gegen das Nachhaltigkeitsgebot ist, ersetzt wird. Wir machen in Deutschland jedes Jahr mehr Schulden, als wir für Forschung und Bildung zusammen ausgeben. Dies ist ein Verbrechen an der nachwachsenden Generation, und wenn uns der europäische Stabilitätspakt hilft, hier umzusteuern, ist er allein deshalb sinnvoll.
Ich unterstütze die vielen grundsätzlichen Aussagen in dem Papier also sehr, allerdings möchte ich mir eine kritische Anmerkung nicht ersparen und bitten, diesbezüglich noch einen Änderungsantrag aufzunehmen. Das Papier ist mit 11 Seiten sehr ausführlich. Trotzdem finde ich an keiner Stelle eine Empfehlung zu einer konkreten Streitfrage, die zurzeit im Europäischen Parlament ansteht, und ich denke, dies ist eine vertane Chance. Denn die allgemeinen Grundsätze müssen in die Praxis umgesetzt werden, und es ist Aufgabe aller Beteiligten, die Abwägung zwischen Solidarität und Subsidiarität nicht nur allgemein zu beschreiben, sondern im konkreten Einzellfall vorzunehmen. Daher möchte ich Ihnen am Beispiel der Arbeitszeitrichtlinie, die zurzeit kontrovers in den europäischen Institutionen diskutiert wird, das Thema verdeutlichen.
Auf Seite 2 unseres Papiers steht, dass es gilt, das freie Spiel der Kräfte des Marktes in ein Regelwerk einzubinden. Auf Seite 7 heißt es, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Kompetenzen, u.a. auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, einen nicht geringen Beitrag zur Verbesserung der Situation der Familien in Europa leisten soll. Beide Aussagen sprechen meiner Ansicht nach dafür, dass wir ganz konkret Mindeststandards im Bereich der Arbeitszeit festlegen. Es kann nicht sinnvoll sein, dass Unternehmen oder Mitgliedstaaten einen Vorteil dadurch haben, dass sie ihre Arbeitnehmer regelmäßig 70 Stunden und mehr arbeiten lassen, und dies ist leider keine Seltenheit in der Europäischen Union. Eine solche Situation ist aber weder familienfreundlich, noch entspricht sie den Erwartungen der Bevölkerung an das Europäische Sozialmodell. Daher vertritt das Europäische Parlament die Auffassung, dass wir eine flexible, aber gleichzeitig klare europäische Arbeitszeitrichtlinie brauchen. Die geltende europäische Arbeitszeitrichtlinie legt fest, dass unter normalen Umständen nur 48 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf. Es gibt allerdings sehr viel Flexibilität, und man kann beispielsweise über 22 Wochen hinweg bis zu 78 Stunden arbeiten, wenn dies betrieblich erforderlich ist und die Arbeitszeit später ausgeglichen wird. Die geltende Regelung hat allerdings zwei Probleme:
Erstens ist Großbritannien bei der Verhandlung über die Richtlinie vor über zehn Jahren ein sogenanntes Opt-out gewährt worden, d.h. einzelne Arbeitnehmer können vereinbaren, freiwillig länger zu arbeiten. Dies führt offensichtlich zu einer massenhaften Umgehung des Prinzips, da Arbeitnehmer erst gar nicht eingestellt werden, wenn sie das Opt-out nicht unterschreiben.
Der zweite Diskussionspunkt besteht in der Frage der Bereitschaftszeit. Ein Arzt aus Schleswig-Holstein hat, unterstützt durch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, vor einigen Jahren ein Urteil beim Europäischen Gerichtshof angestrebt, in dem festgestellt wurde, dass die gesamte Zeit, in der der Arbeitnehmer von seiner Familie entfernt ist und dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie zu regeln ist; das heißt nicht nur die Zeit, in der der Chirurge am OP-Tisch steht, sondern auch die Zeit, in der er im Notdienst wartet und für weitere Notfälle bereitsteht. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben durch das Urteil des EuGH deutlich Rückenwind bekommen, und dies war sicherlich ein Indiz für ein soziales Europa. Auf der anderen Seite sehen Arbeitgeber, z.B. auch die Träger kirchlicher Krankenhäuser, große Probleme in der Umsetzung des Urteils. Daher ringen die europäischen Institutionen und auch das Europäische Parlament um einen Kompromiss. Wir haben als Europäisches Parlament aus meiner Sicht die richtige Balance zwischen Solidarität und Subsidiarität gefunden, in dem wir vorgeschlagen haben, dass auch die sogenannte inaktive Arbeitszeit grundsätzlich auf die Höchstgrenzen angerechnet werden muss, denn erstens ist der Arbeitnehmer von seiner Familie entfernt, und zweitens ist der Erholungswert von einer Stunde Ruhe auf der Pritsche zwischen zwei Notfalleinsätzen sicherlich nicht mit einem normalen Feierabend und einer ruhigen Nacht zu vergleichen. Aber - und hier kommt die Subsidiarität ins Spiel - wir haben ausdrücklich festgeschrieben: Wenn die Sozialpartner und die Mitgliedstaaten es wollen, kann man die sogenannte inaktive Arbeitszeit mit einem Faktor bewerten, sodass sie nicht vollständig auf die Höchstgrenzen angerechnet wird. Europäische Kommission und Ministerrat haben sich leider gegen unser Konzept ausgesprochen, aber was viel schlimmer ist, im Ministerrat gibt es zu dem Thema überhaupt keine Einigung. Da man sich z.B. über die Frage des Opt-out grundsätzlich nicht geeinigt hat, wird das Thema seit zwei Jahren kontrovers verhandelt, ohne dass man eine Lösung gefunden hat. Zu allem Überfluss hat jetzt auch noch die künftige deutsche Ratspräsidentschaft erklärt, dass sie das Thema im ersten Halbjahr 2007 nicht aufgreifen wird. Dies heißt konkret, dass die Rechtssprechung des EuGH eins zu eins gilt und dass die Flexibilität, die das Europäische Parlament vorgesehen hat, nicht angewandt werden kann.
Das Beispiel zeigt, wie sehr der Teufel im Detail steckt. Ich würde mich freuen, wenn das ZdK sich auch zu diesem konkreten Thema äußern könnte und hier einen entsprechenden Änderungsantrag annehmen könnte. Das Beispiel Arbeitszeitrichtlinie macht deutlich, wie schwierig eine Einigung ist, vor allem dann, wenn man die Sache immer nur durch seine eigene Brille sieht. Auch die katholischen Träger der Krankenhäuser haben hier eine ganz andere Interessenlage als die Angestellten, z.B. die angestellten Ärzte. Gefährlich ist es dann, wenn man bei widerstreitenden Interessen die Europäische Union immer für das Schlechte verantwortlich macht und alles, was einem aus irgendeinem Grund nicht passt, als EU-Bürokratie diffamiert. Natürlich gibt es Fehlentscheidungen in der Europäischen Union, und diese gilt es zu korrigieren. Allerdings muss uns deutlich sein, dass nur durch gemeinsame Arbeit in der Europäischen Union die sozialverträgliche Gestaltung der Globalisierung möglich ist. Und in diesem Zusammenhang unterstütze ich ausdrücklich die Forderung unseres Papiers, das europäische Sozialmodell auch als Basis der Außen-, Entwicklungs- und Handelspolitik anzusehen. Natürlich werden wir uns in der internationalen Diskussion nie hundertprozentig durchsetzen, aber wir sollten unsere Rolle auch nicht unterschätzen. Das Europäische Parlament sagt in seiner Resolution zum Europäischen Sozialmodell für die Zukunft, dass "die Europäische Union die Fähigkeit besitzt, die Volkswirtschaften in vielen anderen Teilen der Welt sowohl positiv als auch negativ zu beeinflussen." Das heißt übersetzt: Wenn wir gemeinsam auftreten, können wir die Entwicklung nicht nur innerhalb er Europäischen Union, sondern auch darüber hinaus positiv beeinflussen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele von Ihnen, die ganz konkret mit Entscheidungen der Europäischen Union konfrontiert werden, die sie nicht verstehen oder nicht unterstützen können, zweifeln an Europa. Einige glauben vielleicht auch manchmal, dass man verzweifeln kann. Das heißt natürlich, dass wir an den konkreten Problemen arbeiten müssen. Aber wir sollten nicht vergessen, dass die europäische Einigung bei allen Problemen auch ein großes Friedenswerk ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der Deutschland und Europa soviel Leid und Zerstörung gebracht hat, war es der damalige französische Außenminister Robert Schuman, übrigens motiviert durch seinen katholischen Glauben, der gegen viele widerstrebende Interessen in Frankreich, die Deutschland in Kleinstaaten aufteilen und entindustrialisieren wollten, die Idee der europäischen Einigung als Gegenkonzept auf den Tisch gelegt hat. Nicht das Gegeneinander der Staaten, sondern die gemeinsame Arbeit an den Problemen sollte eine neue Friedensordnung für Europa bringen. Und bei allen Schwierigkeiten, die wir mit Europa in einzelnen Bereichen haben, sollte man dies nicht vergessen. Um es mit den Worten des luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker zu sagen: „Wer an Europa zweifelt, sollte einen Soldatenfriedhof besuchen.“
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht an Europa zweifeln oder gar verzweifeln, sondern lassen Sie uns unsere wertorientierte Position konstruktiv in die europäische Debatte einbringen!
Dr. Peter Liese