Benachteiligte Jugendliche gerecht beteiligen! Antwort auf eine neue soziale Frage
Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vom 23./24. Mai
Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Summary
Am Vorabend des 96. Deutschen Katholikentages in Saarbrücken rufen wir dazu auf, die heute 14-bis 28-jährigen benachteiligten Jugendlichen nicht sich selbst zu überlassen. Wir fordern verstärkte und zielgenaue Anstrengungen zu mehr Beteiligung benachteiligter Jugendlicher an Ausbildung und Beruf. Dabei sind alle Akteure – Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Ausbilderinnen und Ausbilder, der Staat, die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Gruppen – gefordert. Die Parteinahme für benachteiligte Jugendliche darf weder den Sparzwängen in den öffentlichen (Kommunen und Länder) noch denen in den kirchlichen Haushalten zum Opfer fallen. Die derzeit sich abzeichnenden bzw. bereits beschlossenen Kürzungen in der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit sind nicht hinnehmbar.
Die mangelnde Beteiligung benachteiligter, lernbeeinträchtigter und gering qualifizierter Jugendlicher an Ausbildung und Beruf birgt erheblichen sozialen Sprengstoff für unsere Gesellschaft. Eine vorsorgende Bildungspolitik mit spezifischen Angeboten der Eltern- und Familienbildung und ganzheitlicher Bildung in Kindergärten und Schulen ist erforderlich.
Akuten Handlungsbedarf sehen wir für Jugendliche, die bereits heute ohne Schulabschluss und Ausbildung sind. Wir brauchen verstärkte Bemühungen, damit möglichst alle Jugendlichen eine Ausbildung im regulären System erreichen können. Zudem brauchen wir mehr Ausbildungsplätze für praktisch Begabte sowie Arbeitsplätze mit Sozialversicherung für gering Qualifizierte.
1. Skizzierung der Situation
Die Lebenssituation und die Lebensperspektiven Jugendlicher in Deutschland sind sehr unterschiedlich. Neben einer Gruppe hoch qualifizierter Jugendlicher, welche die größten beruflichen Chancen haben, sind die meisten jungen Menschen durch die Erziehungsleistungen in Familie und Schule solide auf die He-rausforderungen des Lebens und insbesondere der Arbeitswelt vorbereitet. Ihre beruflichen Zukunftsperspektiven sind jedoch eingeschränkt, da aufgrund der verfestigten Arbeitslosigkeit in Deutschland zu wenig Ausbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Zugleich wird von ihnen Flexibilität und Mobilität in so hohem Maß gefordert, dass ihnen eine Balance zwischen Beruf und Familie unmöglich erscheint.
Darüber hinaus gibt es eine in den letzten Jahrzehnten größer gewordene Gruppe von benachteiligten, lernbeeinträchtigten und gering qualifizierten Jugendlichen. Vielen kann der Weg in Ausbildung und Beschäftigung eröffnet werden. Ein Teil ist jedoch den Herausforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt nicht gewachsen bzw. für diese jungen Menschen stehen wegen des Wegfalls von Tätigkeiten für gering qualifizierte Personen nicht ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung. Hierzu zählen ein Teil der sog. schulmüden Jugendlichen, die die Schule verweigern, und eine große Zahl von Jugendlichen, die insbesondere die Hauptschulen ohne Schulabschluss verlassen (in den letzten Jahren nahezu 10 Prozent eines Jahrgangs). Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Zweifellos besteht ein enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg. Es sind verfestigte Milieus der Bildungsarmut und der Unselbständigkeit entstanden. Dieses Phänomen ist äußerst besorgniserregend. Es führt bei den betroffenen Jugendlichen zu Perspektivlosigkeit und gesellschaftlicher Marginalisierung und birgt einen erheblichen sozialen Sprengstoff für unsere Gesellschaft. Ohne Übertreibung kann von einer neuen sozialen Frage gesprochen werden.
2. Das Ziel: Mehr Beteiligungsgerechtigkeit
Eine demokratische Gesellschaft darf sich mit der skizzierten neuen sozialen Frage nicht abfinden – und zwar um der Betroffenen und um der Zukunft unseres Gemeinwesens willen. Es gilt, die beschriebenen Milieus herauszufordern und aufzubrechen. Dazu gehören wesentlich die Persönlichkeitsbildung und die Vermittlung elementarer Kulturfertigkeiten. Beim einzelnen Jugendlichen ansetzen, seine Fähigkeiten wecken und seine Kreativität fördern sowie seine sozialen Kompetenzen stärken, dies ist der Weg zu mehr Beteiligungsgerechtigkeit auch für benachteiligte und gering qualifizierte Jugendliche.
Mehr Beteiligungsgerechtigkeit – das heißt: die Jugendlichen haben die Pflicht, sich um die Kenntnisse und Fähigkeiten zu bemühen, die sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befähigen. Sie haben aber auch ein Recht auf diese Teilnahme. Daraus erwächst für die Gesellschaft die Verpflichtung zur Befähigung, d. h. die Voraussetzungen zu schaffen, die es jungen Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Konkretisiert auf benachteiligte Jugendliche bedeutet dies vor allem: Es geht darum, die Befähigung der Jugendlichen, eine Ausbildung bzw. eine Arbeit aufnehmen zu können, zu erhöhen. Die Jugendlichen müssen durch entsprechende Angebote zur Ausbildungsreife in einem regulären Ausbildungsverhältnis geführt werden. Für einen Teil der Jugendlichen geht es um die Erhöhung der Chancen zur Beteiligung durch die Schaffung entsprechender gestufter Ausbildungs- und Berufsbilder. Die folgenden Forderungen konzentrieren sich deshalb auf den Bildungsbereich und den Arbeitsmarkt.
3. Es besteht Handlungsbedarf
Von wenigen Bereichen abgesehen, wird die gering qualifizierte Tätigkeit in der Wirtschaft – auch bei einem nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung – nicht wieder zunehmen. Die Arbeitsmarktsituation hat sich stark verändert: Es gibt zu wenig Stellen für Un- bzw. Angelernte. Diese Tatsache muss zu Konsequenzen führen. Vorrangig ist eine Bildungspolitik vonnöten, die sehr früh ansetzt und so vorsorgend wirken kann:
- Es muss ein bedarfsgerechtes und niedrigschwelliges Angebot der Eltern- und Familienbildung geschaffen werden, in dem Alltags- und Erziehungskompetenzen wie soziales Verhalten, Sprache, gesunde Ernährung, verantwortlicher Umgang mit Medien, sinnvolle Gestaltung von Freizeit usw. vermittelt werden.
- Die Bildungsanstrengungen in den Kindergärten müssen früher ansetzen. Dazu gilt es, klare Bildungsstandards und Qualitätskriterien zu erarbeiten. Sie müssen der vorrangigen Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Rechnung tragen und Hilfen zur Wahrnehmung dieser Verantwortung vermitteln. Besondere Maßnahmen sind nötig, damit Kinder aus bildungsfernen Milieus an frühkindlichen Bildungsangeboten auch tatsächlich teilnehmen.
- Die Schulen müssen auf die Anforderungen des Lebens in einer veränderten Welt vorbereiten. Dazu gehört ganz wesentlich, den Bezug zur Arbeitswelt in den Bildungsinhalten zu verankern und durch konsequente Kooperationen zu vertiefen. Die Auswertungen der PISA-Studien haben den gesellschaftlichen Stellenwert der Bildung erhöht und zu wichtigen Reformen geführt, aber kaum mit Blick auf benachteiligte Kinder und Jugendliche. Die Tatsache, dass heute in nahezu allen Berufsbildern Sprach-, Kommunikations- und EDV-Kompetenz erforderlich sind, muss Bildungsinhalte und Didaktik in den Schulen stärker als bisher bestimmen. Die Arbeitsmarktbereiche, die besondere Chancen für benachteiligte Jugendliche beinhalten, z. B. im Dienstleistungssektor, in haushaltsnahen Tätigkeiten oder in sozialen Berufen müssen zu entsprechenden Folgerungen für die Schulprofile führen. Gerade in der Hauptschule muss der Schwerpunkt von der Abschluss- zur Anschlussorientierung verlagert werden. Dabei gewinnt die Vermittlung personaler, sozialer und kognitiver Kompetenzen zunehmend an Bedeutung, so dass ein umfassendes Bildungsverständnis zu Grunde gelegt werden muss.
Akuter Handlungsbedarf besteht für Jugendliche, die bereits heute ohne Schulabschluss und Ausbildung sind:
- Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, durch entsprechende Bildungsangebote die sozialen, kognititiven und Handlungskompetenzen benachteiligter und lernbeeinträchtiger Jugendlicher zu erhöhen. Die Praxis zeigt, dass es hierdurch gelingen kann, einen erheblichen Teil dieser Jugendlichen zur Ausbildungsreife zu führen und sie fit zu machen für eine Ausbildung in einem betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildungsgang, der zu einem "vollen" Berufsabschluss führt.
- Für einen klar definierten Teil der Jugendlichen, die nicht zur vollen Ausbildungsreife geführt werden, können Ausbildungs- und Berufsbilder für praktisch Begabte sowie für Lernbeeinträchtigte (z. B. Kleine Gesellenbriefe) entwickelt werden und müssen als Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausbildungen sollten als Stufenausbildungen realisiert werden, um Jugendlichen später die Möglichkeit zu geben, die volle Qualifikation in dem angestrebten Beruf zu erreichen. Es gilt, alle Unterstützungsinstrumentarien zur Begleitung von Ausbildungsgängen benachteiligter Jugendlicher zu nutzen und die mit den jüngsten Reformen des Berufsbildungsgesetzes gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dabei ist es wichtig, Regularien einzuführen, um zu verhindern, dass voll ausbildungsreife Jugendliche von Seiten der ausbildenden Betriebe in theoriegeminderte und praktisch orientierte Berufe gedrängt werden. Für alle Jugendlichen gilt, dass eine möglichst hohe Qualifikation das größte Maß an Perspektive auf kontinuierliche Teilhabe am Arbeitsmarkt schafft. Arbeitgeber und Gewerkschaften werden aufgefordert, diesbezügliche Bemühungen und Bestrebungen aktiv zu unterstützen und nicht durch die Verhinderung einer Stufenausbildung den Eintritt der betroffenen Jugendlichen in den Ausbildungsmarkt zu verhindern.
- Das Arbeitsplatzangebot für gering Qualifizierte muss verbessert werden. Derzeit werden mehr und mehr gering qualifizierte Tätigkeiten in Beschäftigungsverhältnissen ohne Sozialversicherungspflicht zu Lasten des Stammpersonals ausgeübt. Die Regelungen zu den sog. Minijobs und die Ein-Euro-Jobs scheinen das Problem für gering Qualifizierte bei der Suche nach einer regulären Beschäftigung in einigen Bereichen inzwischen eher zu verschärfen, als dass sie als Teil der Lösung anzusehen sind. Es müssen dringend die Anstrengungen verstärkt werden, gering Qualifizierten Arbeitsplätze mit Sozialversicherung anzubieten. Die Einsicht, dass gering qualifizierte Arbeit – zumindest in den tariflich gebundenen Bereichen – zu teuer ist, um es für Unternehmen attraktiv zu machen, vermehrt gering Qualifizierte zu beschäftigen, ist ebenso bitter wie folgerichtig. Die Investitionsförderpolitik ist da-raufhin zu überprüfen, ob sie durch Subventionen dem Abbau einfacher Tätigkeiten Vorschub leistet. Zielführend erscheint eine Kombination von zwei Maßnahmen, um mehr Beschäftigung für diese Zielgruppe zu erreichen: Es muss zu einer Kostenentlastung für Unternehmen kommen, die gering Qualifizierte einstellen, und es muss höhere positive Anreize geben, eine Arbeit im Niedriglohnsektor anzunehmen. Zielgenaue und wirksame Kombilohnmodelle können ein Weg zu diesem Ziel sein.
- Die Anstrengungen, Ausbildungsplätze in den Betrieben für benachteiligte Jugendlich bereit zu stellen, müssen verstärkt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Betriebe den benachteiligten Jugendlichen überhaupt eine Chance auf einen Ausbildungsplatz einräumen. Viele Unternehmen scheuen angesichts des Wettbewerbsdrucks den Aufwand, den sie bei der Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen befürchten. Deshalb müssen die Möglichkeiten, den Betrieben die Ausbildung dieser Jugendlichen zu erleichtern, stärker genutzt werden. Dazu gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Diese Bemühungen gelingen nur mit dem Einsatz qualifizierten Personals. Die Schaffung bzw. Erhaltung verlässlicher Rahmenbedingungen für Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit ist deshalb unabdingbar. Es darf nicht weiter sein, dass die Verantwortlichen in dieser Arbeit ein Drittel ihrer Zeit damit verbringen, Anträge über Anträge zu formulieren, um sich von Projekt zu Projekt zu hangeln. Präventive und erfolgreiche Jugendsozialarbeit ist nicht kostenlos zu haben – staatliche Förderung muss sich an Qualität und Wirksamkeit orientieren. Die Parteinahme für benachteiligte Jugendliche darf weder den Sparzwängen in den öffentlichen (Kommunen und Länder) noch denen in den kirchlichen Haushalten zum Opfer fallen. Denn es handelt sich um eine Zukunftsinvestition unserer Gesellschaft.
- Von zentraler Bedeutung ist die individuelle Lern- und Sozialbegleitung an den sog. Schnittstellen des Lebens: Geburt eines Kindes/Angebote der Familienbildung, Kindergarten/Schule sowie allgemeine Schulpflicht/berufsbil-dende Schule. Hier gibt es in der Praxis viele positive Entwicklungen. Zur flächendeckenden Sicherstellung dieser Begleitung an den Schnittstellen ist eine gesetzlich zu regelnde, abgestimmte Kooperation zwischen den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der Schulen dringend erforderlich.
4. Wir verpflichten uns selbst
Als Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken fordern wir verstärkte und zielgenaue Anstrengungen bei der Bewältigung der Aufgabe, mehr Beteiligungsgerechtigkeit für benachteiligte Jugendliche zu schaffen. Dabei sind alle Akteure – Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Ausbilderinnen und Ausbilder, der Staat, die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Gruppen – gefordert. Wir sehen die Aufgabe deshalb als wichtige Selbstverpflichtung des Katholizismus in seinen verbandlichen, diözesanen und gemeindlichen Strukturen. Es gehört zum Grundauftrag der Kirche, sich der Benachteiligten anzunehmen. Der Blick in die Geschichte des Katholizismus der letzten 150 Jahre zeigt, dass der Einsatz in den sich je neu stellenden sozialen Fragen den großen Reichtum unserer Arbeit ausmacht. Dieser Tradition wissen wir uns verpflichtet. Deshalb ist der Einsatz für mehr Beteiligungsgerechtigkeit für benachteiligte Jugendliche ein Gebot der Stunde. Auf allen kirchlichen Ebenen – von den Prioritäten in den kirchlichen Haushalten bis zur beruflichen und ehrenamtlichen diakonischen Arbeit in den Gemeinden und Organisationen – müssen wir prüfen, was wir selbst tun können, um die Chancen benachteiligter Jugendlicher aktiv zu verbessern. Die Vielzahl erfolgreicher Bemühungen auf vielen Ebenen des Katholizismus – oft in fruchtbarer Kooperation mit kommunalen Trägern – stellen hierzu eine große Ermutigung dar, denn die Erfahrungen zeigen: Die Beteiligung der Jugendlichen und das Freilegen ihrer Potenziale bringen wesentliche Chancen für die Gesellschaft insgesamt.
Am Vorabend des 96. Deutschen Katholikentages unter dem Leitwort "Gerechtigkeit vor Gottes Angesicht" rufen wir deshalb dazu auf, die heute 14- bis 28-jährigen benachteiligten Jugendlichen nicht sich selbst zu überlassen, sondern mit aller Kraft für mehr Beteiligungsgerechtigkeit einzutreten!
Beschlossen von der Vollversammlung des ZdK am 23. Mai 2006