Studienbeiträge im Kontext einer zukunftsweisenden Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturpolitik

Einige Eckpunkte

Studienbeiträge im Kontext einer zukunftsweisenden Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturpolitik

- Einige Eckpunkte -

Deutschlands Hochschullandschaft befindet sich in einem tief greifenden Wandlungsprozess. Unsere Hochschulen müssen und wollen sich im internationalen Wettbewerb behaupten. Dabei geht es um die Zukunftssicherung einer Wissenschaftslandschaft, die Wissenschaft als prägenden Teil unserer Kultur versteht. Hochschule und Wissenschaft sind staatliche Aufgabe. Das konkretisiert sich darin, dass der Staat sich nicht aus seiner finanziellen Verantwortung zurückziehen kann und im eigenen und kulturellen Interesse die Vielfalt der Fächer und die Breite der Hochschullandschaft  erhalten muss.

"Wissenschaft lebt aus der Einheit von Forschung und Bildung", so hat das ZdK am 16. Juni 2004 seine Erklärung "Wissenschaftsthemen sind Zukunftsfragen" eingeleitet. "Wissenschaft erfordert und entwickelt Eigenschaften, die Persönlichkeiten formen." Die in Deutschland seit Jahren zu beobachtende Unterfinanzierung der Lehre stellt im Kontext eines solchen Wissenschaftsverständnisses eine erhebliche Gefährdung des Wissenschaftsstandortes dar. Um hier Abhilfe zu schaffen, könnte - so hat 2004 der Arbeitskreis "Kulturpolitische Grundfragen" des ZdK formuliert - die Einführung von Studienbeiträgen nach Abschluss des Studiums (also nachgelagerter Studiengebühren) "eine bedenkenswerte Form der finanziellen Beteiligung an den beruflichen Vorzügen eines akademischen Studiums" sein.

Inzwischen hat dieser Vorschlag an Aktualität gewonnen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 das im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot von Studiengebühren für nichtig erklärt hat, sind in mehreren Bundesländern Vorbereitungen für die Einführung von Studienbeiträgen getroffen worden. Es ist damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr die ersten Landesgesetze zur Einführung von Studienbeiträgen von den Landesparlamenten beschlossen werden.

Es ist daher der Zeitpunkt gekommen, aus den im Wissenschaftspapier des ZdK entwickelten allgemeinen Grundsätzen konkrete Anforderungen zur Gestaltung und Verwendung von Studienbeiträgen zu entwickeln. Gerade weil die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten der jungen Generation zur Hochschule und die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Hochschulen von grundlegender Bedeutung für die Zukunft der Wissenschaft in Deutschland sind, müssen auch die (technischen) Details der jetzt diskutierten Alternativen sorgfältig überlegt werden.

1. Studienbeiträge stellen eine Teilfinanzierung der Lehre an den Hochschulen dar. Sie ergänzen die Finanzierung der Hochschulen aus Steuermitteln um ein Standbein, das die eigene Verantwortung und die eigenen Chancen der Studierenden zum Anknüpfungspunkt nimmt.

2. In der konkreten Ausgestaltung der Studienbeiträge sind optimale Leistungsanreize mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden. Die Bildungsbeteiligung soll herkunftsunabhängig verbessert, die Studienabbrecherquote nachhaltig gesenkt werden.

3. Hochschulen sollten durch das Landesgesetz ermächtigt werden, Studienbeiträge zu erheben. Sie entscheiden - innerhalb entsprechender gesetzlicher Vorgaben - über die Höhe der Studienbeiträge.

4. Bei der Bemessung der Studienbeiträge sind in Deutschland derzeit vor allem zwei Alternativen im Gespräch:
a) Festlegung eines Festbetrages durch den Landesgesetzgeber
b) Festlegung einer Obergrenze im Gesetz.
Andere Länder erheben gestaffelte Studienbeiträge, die sich an fachspezifischen Kriterien (z. B. Kosten oder Einkommensaussichten eines Studiums) orientieren. Vor- und Nachteile einer solchen Staffelung sind im Zuge der Einführung von Studienbeiträgen gründlich abzuwägen. Die verschiedenen Bemessungsalternativen unterscheiden sich erheblich in Bezug auf ihre Anreizwirkungen. Bei der konkreten Ausgestaltung sind unterschiedliche Effekte auf die Fächervielfalt und bezüglich der Anforderungen an soziale Gerechtigkeit zu beachten.

5. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sollten unmittelbar der jeweiligen Universität zweckgebunden und in voller Höhe zusätzlich zufließen. Über die Verwendung der Mittel müssen die Hochschulen in transparenter Weise Rechenschaft ablegen.

6. Studiengebühren sind als Beiträge der Hochschulabsolventen zu verstehen, mit denen sich die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums nachgelagert an den Kosten ihres akademischen Studiums beteiligen, weil es ihnen Vorzüge - etwa in Form relativ günstiger Arbeitsmarkt-  und Einkommensaussichten - verschafft. Den Hochschulen kann bei der Erhebung der Studienbeiträge, neben der regulären Zahlung nach dem Berufseintritt des Absolventen, die Möglichkeit eröffnet werden, die Studienbeiträge, verbunden mit einem angemessenen Nachlass, vorgezogen bereits während des Studiums einzuziehen. Diese Option eröffnet den Hochschulen die Chance, früher über die zusätzlichen Gelder zur Verbesserung der Lehre verfügen zu können.

7. Bei nachgelagerter Zahlung sollen die Studienbeiträge einkommensbezogen erhoben werden. Die Organisation der Studienbeitragszahlung nach Studienabschluss muss in jedem Fall möglichst einfach geregelt werden. Eine Ausgestaltung der "Nachlagerung" als Bankgeschäft, das mit spürbaren Zinsbelastungen für die Studierenden, gleichzeitig mit erheblichen Einnahmeausfällen der Hochschulen durch die Einrichtung partikularer Ausfallfonds verbunden ist, vermag nicht zu überzeugen. Soweit im Gesetzgebungsverfahren Lösungen vorgesehen werden, die die Speisung von Ausfallsfonds notwendig machen, ist zumindest darauf zu achten, dass bundesweit nur ein solcher Fonds eingerichtet wird, der entsprechend mit relativ kleineren Summen auskommen könnte. Die Mobilität der Studierenden darf durch unterschiedliche Landesregelungen zur Kreditierung nicht negativ beeinflusst werden.

8. Die Einführung der Studienbeiträge sollte durch eine Fortsetzung der rechtlichen und faktischen Stärkung der Autonomie der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden ergänzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist es, das Abitur als eine Hochschulbefähigung, nicht als eine generelle Studienberechtigung anzuerkennen.

9. Bei der Ausgestaltung der Studienbeiträge für bestimmte Zielgruppen, die aus sozialen Gesichtspunkten von der Zahlung der Beiträge befreit werden sollen, empfiehlt das ZdK die Ersatzleistung der Studienbeiträge an die Hochschulen aus öffentlichen Kassen. Die in den Gesetzentwürfen z. Zt. enthaltene Befreiung zulasten der Hochschuletats birgt die Gefahr, dass genau jene Studierendengruppen, die durch den Erlass der Studiengebühren begünstigt werden sollen, für die Hochschulen zu Studierenden 2. Klasse werden. Die Ersatzleistung könnte aus den Haushalten der jeweiligen Fachministerien geleistet werden, also z. B. vom Familienministerium für die Studierenden mit Kind.

10. Die Internationalisierung der Hochschulen, bei der in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielt wurden, muss trotz und mithilfe von Studienbeiträgen weiter vorangetrieben werden. Die von ausländischen Studierenden erhobenen Studienbeträge sollten von den Hochschulen auch dazu verwandt werden, die Rahmenbedingungen gezielt für diese Gruppe nachhaltig zu verbessern (Tutoren, studienbegleitender Deutschunterricht…). Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass die Anzahl der Stipendien, die im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der entwicklungspolitischen Hochschulzusammenarbeit über die Auslandsstipendienwerke zur Verfügung gestellt werden, nicht reduziert wird. Darüber hinaus sollten zusätzlich "Gebührenstipendien" für ausgewählte Studierende, besonders  aus Entwicklungsländern, zur Verfügung gestellt werden. Auch die internationale Mobilität deutscher Studierender darf durch Studienbeiträge nicht behindert werden. Insbesondere sollten Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren, nicht doppelt - im Gast- und im Heimatland - durch Studiengebühren belastet  werden.

11. Begabtenförderung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer leistungsfähigen Hochschullandschaft. Die Einführung der Studienbeiträge muss daher bei der Begabtenförderung berücksichtigt werden: Zwischen Bund und Ländern ist über die Finanzierung der Erweiterung des Leistungskatalogs der Begabtenförderwerke zu verhandeln, so dass diese in Zukunft ihren Stipendiaten auch inländische Studiengebühren erstatten können - so wie dies jetzt bereits (auch beim BAföG) für Studienaufenthalte im Ausland geschieht. Gleichzeitig ist es zu begrüßen, wenn Hochschulen die Möglichkeiten erhalten und nutzen, Hochschulabsolventen mit besonders guten Studienabschlüssen die Studienbeiträge im Rahmen eines eigenen Stipendienwesens  zu erlassen.

12. Die Einführung der Studienbeiträge und die Einführung der flankierenden Maßnahmen müssen zeitlich optimal abgestimmt erfolgen. Um negative Effekte - gerade auf die Studienbeteiligung von Schülern und Schülerinnen aus sozial schwachen Familien - zu vermeiden, ist eine gute Vermittlung der Neuregelungen in der Einführungsphase ebenso wichtig wie eine Orientierung an angemessenen Größenordnungen.

13. Von der Frage der Studienbeiträge zu unterscheiden ist die Frage der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. Allerdings werden diese Fragen in der politischen Diskussion immer wieder vermischt, u. a. dadurch dass z. B. eine gemeinsame Kappungsgrenze für BAföG- und Studienbeitragskreditierung vorgeschlagen wird.

Das ZdK wird sich der Frage der Finanzierung des Lebensunterhalts der Studierenden in naher Zukunft mit einer eigenen Erklärung zuwenden. Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass zwischen Bund und Ländern eine familiengerechte Neugestaltung der Absicherung der Unterhaltskosten während des Studiums verhandelt wird, die dem Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Studierenden dient und dabei auch eine Reform des geltenden Unterhaltsrechts prüft. Die jetzige BAföG-Regelung ist - wie die Zahlen belegen - nur bedingt geeignet, Kinder aus allen sozialen Schichten zum Studium zu führen.

 

Arbeitspapier des ZdK-Sachbereichs "Kulturelle Grundfragen",
veröffentlicht mit Zustimmung des Präsidiums vom 13. Oktober 2005

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