Einführung in die Erklärung "Partnerschaft und Elternschaft.

von Christa Licharz-Lichtenthäler im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) -es gilt das gesprochene Wort.

Es gilt das gesprochene Wort.


Im Jahr 2002 hat sich die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken mit einer familienpolitischen Grundsatzerklärung zu Wort gemeldet. Darin haben wir gefordert, die Rahmenbedingungen für das Gelingen stabiler Partnerschaften in Ehe und Familie zu verbessern.

Seither sind drei Jahre vergangen, in denen die Erklärung des ZdK große Resonanz gefunden hat.

Für uns ist es ja wichtig, dass unsere Erklärungen in den Alltag der Gesellschaft einfließen und von der Politik gehört werden. Diese familienpolitische Erklärung ist so vielfach angefordert worden, dass sie in der 5. Auflage fast wieder vergriffen ist. Das Thema hat Eingang gefunden in zahlreiche Fachtagungen, in Stellungnahmen bis hin zu einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Sie sehen also, dass unsere Arbeit hier in der Vollversammlung Früchte trägt.

Die Bedeutung der Partnerschaft im System Familie - die wir hervorgehoben haben - hat seither in Wissenschaft und Politik eine deutlich intensivierte Beachtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Studie des Allensbachs-Instituts im Auftrag des Landes Baden Württemberg und durch die Forsa-Studie im Auftrag der Zeitschrift Eltern wurde noch einmal deutlich, dass eine stabile Partnerschaft nicht nur günstige Voraussetzungen für die Erziehung und das Aufwachsen von Kindern bietet, sondern dass sie bereits für die Entscheidung Kinder bekommen zu wollen, erhebliche Bedeutung besitzt.

Das Gelingen stabiler Partnerschaften ist also von großer Bedeutung für die Gesellschaft als Ganze. Das Anliegen, günstige Voraussetzungen für die Stabilität von Ehe und Familie zu schaffen, ist daher politisch immer wieder neu zu bedenken und in Handlung umzusetzen. Hierbei spielt der Gedanke einer präventiv ausgerichteten Familienpolitik eine besondere Rolle. Was kann im Vorfeld getan werden, um ein ehe- und familienfreundliches Klima zu schaffen? Wie können wir den positiven Beispielen Aufmerksamkeit verschaffen, damit sie ansteckend und als Vorbilder wirken, und wie können wir die Entwicklungen rechtzeitig wahrnehmen und ihnen gegensteuern, die die Gefährdung und Zerbrechlichkeit von Beziehungen vergrößern?

Seit der Verabschiedung unserer letzten familienpolitischen Erklärung hat sich die Zahl der Heiraten in Deutschland stabilisiert. Das ist die gute Nachricht. Ehe ist kein Auslaufmodell. Sie ist weiterhin, wie wir formuliert haben, als "umfassende, grundsätzlich lebenslange Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau eine Sozialstruktur, die Menschen "in guten und schlechten Tagen" verbindet und damit destabilisierende Wirkungen von biographischen Krisen abfedert. Lebensgemeinschaft in Partnerschaft und Familie verlangt nach Verlässlichkeit und Beständigkeit, auch wirtschaftlicher Absicherung." Wir haben uns daher nachdrücklich dafür eingesetzt, die Institution Ehe als Angebot eines institutionellen Rahmens für stabile Partnerschaften weiter attraktiv zu erhalten.

Allerdings - auch das müssen wir konstatieren - ist die Heirat keine Garantie für die Stabilität einer Partnerschaft. Seit 2002 ist die Zahl der Scheidungen in Deutschland weiter angestiegen. Für das Jahr 2003 weist die amtliche Statistik 213.975 Scheidungen aus. Davon waren 170.256 minderjährige Kinder betroffen. Die vielfach belastenden emotionalen und wirtschaftlichen Folgen für die Familienmitglieder, die mit Trennung und Scheidung verbunden sind, fordern die Familienpolitik heraus. Wir können die Zahlen nicht einfach als gegeben akzeptieren. Eine präventiv ausgerichtete Familienpolitik muss die Gefährdungen wahrnehmen, die zum Scheitern von Beziehungen führen können. Rechtzeitig. Vorsorgend.

Die Zahlen sind im Prinzip seit langem bekannt. Schon im Jahr 2000 legte das Bundesfamilienministerium eine Studie über die "wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung" vor, die deutlich machte, wie sehr gerade Mütter durch Trennung und Scheidung in ihrer wirtschaftlichen Situation negativ betroffen sind. Sie sind - entgegen der weithin verbreiteten Überzeugung, die den Mann als (ökonomisch) Hauptleidtragenden sieht, weil er für seine Partnerin erhebliche Summen an Unterhaltsleistungen zahlen muss - die Hauptleidtragenden der Scheidung. Ihr - bedarfsgewichtetes - Pro-Kopf-Einkommen sinkt, ihre finanzielle Situation verschlechtert sich nachhaltig. Entscheidend, so heißt es in dem Gutachten, für diese finanziellen Nachteile sind die Kindererziehung und die damit verbundenen Schwierigkeiten, eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen. Die doppelte Haushaltsführung führt zu erhöhten Kosten für beide geschiedenen Partner. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat diese Einschätzung vor wenigen Wochen klar bestätigt. Alleinerziehende sind die Risikogruppe Nr. 1. Sie sind die "alleinigen Verlierer", wie die Süddeutsche Zeitung am 2. März dieses Jahres titelte und die betonte "Kinder sind kein Armutsrisiko - die Trennung der Eltern ist es".

Das Präsidium und der Hauptausschuss des ZdK sind vor diesem Hintergrund zu der Überzeugung gekommen, dass es sinnvoll und notwendig wäre, einige Forderungen unserer Erklärung aus dem Jahr 2002 nochmals in Erinnerung zu rufen und bezogen auf die aktuellen Entwicklungen einige Zuspitzungen zu erarbeiten. Daher hat das Präsidium eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe berufen, die mit dem Ihnen vorliegenden Beschlusstext Akzente in der lebhaften öffentlichen familienpolitischen Debatte dieses Jahres setzen will: Partnerschaft und Elternschaft.

Wir legen nun kein Gesamtkonzept einer zukunftsorientierten Familienpolitik vor, aber wir gewichten familienpolitische Maßnahmen unter dem Blickwinkel eines Zusammenhangs, der immer wieder in Vergessenheit zu geraten droht. Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft der Familie sich daran entscheiden wird, ob Familienpolitik Partnerschaft und Elternschaft auf der Basis der Gleichberechtigung von Männern und Frauen verlässlich absichert. Wir treten ein für den Schutz von Familie und Ehe, wie ihn unser Grundgesetz in Artikel 6 von der staatlichen Ordnung fordert.


Partnerschaft und Elternschaft

Wir haben in dem Ihnen vorliegenden Beschlusstext sieben Anforderungen formuliert, und fordern damit die Verantwortlichen in Politik, Kirche und Gesellschaft zu einer gemeinsamen Anstrengung für (Ehe-)Paare und Familien auf:

Im Punkt 1 verweisen wir darauf, dass unter den Bedingungen unserer modernen Gesellschaft, von Mobilität und Pluralität, das Gelingen stabiler Partnerschaften und Generationenbeziehungen eine täglich neue Gestaltungsaufgabe ist. Diese unterliegt ständig wechselnden Bedingungen. Politik, die Familien in den Mittelpunkt stellt, muss die unterschiedlichen Bedürfnisse und Bedarfslagen sorgfältig beachten. Familien durchlaufen einen Lebenszyklus, Partnerschaft und Generationensolidarität müssen sich in sehr unterschiedlichen Situationen und Lebensphasen bewähren. Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an eine familienfreundliche Politik. In fast allen Politikbereichen finden sich familienpolitische Komponenten. Ob zum Beispiel die Mehrwertsteuer erhöht wird, die Ladenschlusszeiten verändert werden oder die Infrastruktur in den Kommunen familienunterstützende Dienste anbietet oder nicht, alles hat Einfluss. Diese Faktoren müssen bedacht, aufeinander abgestimmt und zu einer präventiv ausgerichteten Familienpolitik zusammengeführt werden.

Im zweiten Punkt geht es um das Bildungs- und Beratungsangebot in Deutschland zur Stärkung von Beziehungs- und Alltagskompetenzen in Familien. Oft wird die Situation von Eltern und Kindern erst nach einer Trennung und Scheidung in den Blick genommen und dann werden Hilfen angeboten. Die Politik könnte jedoch Rahmenbedingungen schaffen, damit Partnerschaften nicht durch Mangel an Unterstützung in Bedrängnis geraten. So leisten z.B. Einrichtungen der Familienbildung und Familienberatung einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Beziehungsfähigkeit und der Bewältigung des Familienalltags. Nachweislich braucht der Bereich Ehe und Familie unkomplizierten Zugang zu Bildung und Beratung. Tatsache heute aber ist: Familienbildungsstätten und die Ehe- und Familienberatungsstellen kämpfen um ihre Existenz. Nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Familienbildungsstätten wird die Zahl der katholischen Einrichtungen in diesem Bereich in eineinhalb Jahren halbiert werden.
Es ist kontraproduktiv und unverständlich, auf diesem Gebiet sowohl auf kirchlicher als auch staatlicher Seite zu sparen.

Im Punkt 3 lenken wir den Blick auf die Bedeutung, die Partnerschaft für die frühkindliche Bildung und Erziehung hat. Bereits in den ersten Lebensjahren werden die Weichen für das spätere Lernen gestellt. Dabei sind die Verlässlichkeit und die Vorhersagbarkeit in der Eltern- Kind- Beziehung besonders wichtig für die Entwicklung des Kleinkindes. Väter und Mütter können das Kind in unterschiedlicher Weise fördern und deshalb besteht zwischen Partnerschaft und Elternschaft für die Erziehungsaufgabe ein enger Zusammenhang. Eltern brauchen ein entlastendes Umfeld, das ihnen Zeit und Muße für ihre Partnerschaft ebenso lässt wie dafür, die Fähigkeiten ihrer Kinder zu entdecken und zu fördern. Familienpolitik, die Belastungen und soziale Ungerechtigkeiten abbaut und die Familien bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt, schafft unersetzliche Bildungsvoraussetzungen.

In Punkt 4 fordern wir ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot der fami-lienergänzenden Betreuung, Erziehung und Bildung. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz wird der vorschulische Bildungsauftrag der Kinderbetreuung aufgewertet. Wir brauchen in Deutschland ein bedarfsgerechtes qualitativ hochwertiges Bildungsangebot in pluraler Trägerschaft für alle Kinder ab drei Jahren. Hierbei ist es wichtig, dass dies nicht nur auf die Vormittagsstunden beschränkt ist. Selbst wenn Eltern Teilzeitstellen innehaben, sind atypische Arbeitszeiten immer öfter vorzufinden. Wir brauchen daneben ein ausgebautes System familiennaher Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Länder und Kommunen sowie kirchliche Träger sind gefordert hier ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

In Punkt 5 nehmen wir Wirtschaft und Arbeitgeber in die Verantwortung für eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Die Bedürfnisse der Familien sollten präventiv bei allen wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden: in den Handlungsfeldern Arbeitsorganisation, Personalentwicklung und familienunterstützende Dienstleistungen. Vor allem die Frage, wie viel Mobilität und Flexibilität im Erwerbsleben (Ehe-)Partnern zugemutet werden kann, sollte an Bedeutung gewinnen. Außerdem sollte es nicht karriereschädlich sein, wenn junge Eltern sich in der Familiengründungsphase, die in Deutschland mit der "rush hour" ihres Lebens gewöhnlich zusammen fällt, beruflich weniger engagieren als ihre kinderlosen Kollegen.
Die Studie des Allensbach-Instituts über das "subjektive Zeitfenster für Elternschaft" hat erst vor wenigen Tagen diese Zusammenhänge noch einmal klar analysiert.
Damit Frauen im Beruf nicht nachhaltig benachteiligt werden, sollten Aufstiegschancen für Teilzeitkräfte verbessert und die Wiedereingliederung nach einer Familienzeit gefördert werden. Die Kirche kann als Arbeitgeberin vorbildliche Initiativen ergreifen.
Von der Wirtschaft erwarten wir auch eine Bereitschaft, Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme für Familien mitzufinanzieren und im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzes eine finanzielle Mitverantwortung für die Lohnfortzahlung weiter zu übernehmen. Der Beitrag, den Wirtschaft und Arbeitsgeber zum familienfreundlichen oder -unfreundlichen "Klima" leisten, ist erheblich. Ich freue mich daher, dass wir heute mit Herrn Dr. Eckhard einen Vertreter eines Pharmaunternehmens bei uns zu Gast haben, der - so hoffen wir - deutlich machen kann und wird, dass Familienfreundlichkeit und betriebswirtschaftliches Kosten-Nutzen-Kalkül keine Widersprüche sein müssen.


Im Punkt 6 geht es um die Förderung der Gleichberechtigung von Vätern und Müttern in Ehe, Familie und Beruf.
Viele junge Männer möchten sich heute auch bei der Erziehung ihrer Kinder engagieren und sehen sich nicht nur als Ernährer. Die meisten Frauen wollen selbstverständlich als Mütter Beruf und Familie vereinbaren. Elternschaft wird in der Aufgabenverteilung partnerschaftlich gesehen. Es sind allerdings im Sozialrecht noch viele Regelungen dem Leitbild der Ernährerehe angepasst. Fast 30 Jahre nach der Eherechtsreform von 1977, mit der die gesetzliche Norm der Hausfrauenehe aufgegeben wurde, ist es an der Zeit, die gleichberechtigte Teilhabegemeinschaft Ehe bei allen anstehenden Reformen als Leitbild durchzusetzen. Gleichberechtigung von Mann und Frau müssen sich im Eherecht, bei den Aufgaben in der Familie und im Beruf durchsetzen. Dazu haben wir 2002 bereits verschiedene konkrete Vorschläge gemacht, die in Berliner Debatten durchaus Gehör fanden. Vordringlich haben wir den Synchronisationsbedarf zwischen Güter-, Unterhalts-, Renten- und Steuerrecht angesprochen, wobei - und darauf weisen wir in dem neuen Beschlusstext hin - aktuell Handlungsbedarf vor allem im Unterhaltsrecht besteht.

Im Punkt 7 appellieren wir an alle, die Verantwortung für die Gestaltung unserer Gesellschaft tragen, falsche Polarisierungen zu überwinden. Es ist wichtig, ein Familienleitbild zu akzeptieren, das Relikte von alten Rollenzuschreibungen für Mann und Frau abstreift.

Wir sehen keinen Gegensatz zwischen einer Förderung der Gleichberechtigung und dem Schutz von Ehe und Familie. Im Gegenteil, die Zukunft von Familie wird sich daran entscheiden, dass Partnerschaft auf der Basis der Gleichberechtigung von Männern und Frauen rechtlich und sozialpolitisch abgesichert wird.

Wir sehen keinen Gegensatz zwischen Mutterschaft und Berufsorientierung. Im Gegenteil sind wir überzeugt, dass Frauen und Männer eine Doppelorientierung auf Erwerbsleben und Familie entwickeln müssen. Dies ist die Voraussetzung für eine bevölkerungsbewusste und beziehungsfreundliche Familienpolitik.

Und wir sehen keinen Gegensatz zwischen dem Schutz der Institutionen Ehe und Familie und einer prozessorientierten Familienpolitik. Im Gegenteil sehen wir es als Aufgabe einer präventiven Familienpolitik, die rechtliche Gestaltung der Institutionen Ehe und Familie so fortzuentwickeln, dass sie einen entlastenden Rahmen für die Personen bilden.


Ausblick

Wir hoffen, dass die Ihnen vorliegende Erklärung "Partnerschaft und Elternschaft" eine gute Arbeitsgrundlage für die aktuellen familienpolitischen Diskussionen bietet. Dabei ist unsere Erklärung eingebunden in die gemeinsamen Anstrengungen vieler Akteure im katholischen Bereich.

So hat die Deutsche Bischofskonferenz vorgestern eine dreijährige Initiative unter dem Motto "Hier beginnt die Zukunft: Ehe und Familie" mit einer Auftaktveranstaltung gestartet. Eingeladen waren alle Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Familienarbeit mit dem Ziel, das bestehende Engagement im kirchlichen Bereich in seiner Vielfalt zu verdeutlichen und eine Vernetzung der jeweiligen Bemühungen um Ehe und Familie zu schaffen. In einem zweiten Schritt sollen dann die gemeinsamen Positionen an die Politik herangetragen werden. Eine Podiumsveranstaltung während des Katholikentages 2006 in Saarbrücken wird einen Höhepunkt und eine Zwischenetappe der Initiative markieren. Ziel der Initiative ist es, die Lobby für Ehe und Familie zu stärken.

An dieser Stelle möchte ich besonders der vom Präsidium einberufenen Ad-hoc-Arbeits-gruppe danken, die in fünf Arbeitssitzungen und nach vielfältigen, langen und konstruktiven Diskussionen diesen Entwurf gemeinsam vorgelegt hat. Mein herzlicher Dank gilt Frau Welskop-Deffaa vom Generalsekretariat für ihr unermüdliches und stets von Optimismus getragenes hohes Engagement, das wesentlich für das Gelingen unseres Auftrages gewesen ist.

Partnerschaftlichkeit als Haltung, die Achtung des Anderen, seiner Würde und Gleichwertigkeit entspricht unseren christlichen Werten. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir eine gute Aussprache über unseren Entwurf haben werden und unsere Gedanken verstärkt in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen.

Jetzt freue ich mich auf Herrn Prof. Rauschenbach, der ebenso wie Herr Dr. Eckhardt, aus seinem Erfahrungshintergrund unsere Erklärung beleuchten und kommentieren wird. Herr Professor Rauschenbach ist als Direktor des Deutschen Jugendinstituts in München Anwalt der Interessen des Kindes. In diesen Tagen hat er den neuesten Kinder- und Jugendbericht für die Bundesregierung fertig gestellt. Aus der Perspektive des Kindeswohls wird er unsere Forderung nach präventiver Stärkung und Stabilisierung der Partnerschaft beurteilen und wir sind gespannt auf seine Ausführungen.

Christa Licharz-Lichtenthäler

 

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