"Internationale Finanzmärkte - Gerechtigkeit braucht Regeln"

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am 09./10. November

Internationale Finanzmärkte - Gerechtigkeit braucht Regeln

Viele Menschen bewegt heute die Frage nach Segen und Fluch der Globalisierung, besonders der Globalisierung der Finanzmärkte. Welche Rahmenbedingungen sind für die internationalen Finanzmärkte notwendig und was kann getan werden, damit möglichst viele Menschen und Staaten die Vorteile der weltweiten Arbeitsteilung und der internationalen Finanzmärkte nutzen können? Wie können Regeln aussehen, die verhindern, dass immer wieder die ärmsten Menschen in den ärmsten Ländern der Welt Hauptleidtragende von Finanzmarktkrisen sind? Wie können Regeln durchgesetzt werden, die die Effizienz freier Kapitalströme nutzbar machen und Gerechtigkeit weltweit fördern?

Mit der Erklärung “Internationale Finanzmärkte - Gerechtigkeit braucht Regeln” bezieht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken zu Grundthemen der internationalen Finanzbeziehungen Stellung und legt einige Kriterien für gemeinwohlgerechtes Handeln in diesem wichtigen Feld des modernen Wirtschaftslebens vor.

Dabei orientieren wir uns an Maßstäben der christlichen Soziallehre im Viereck Märkte und Politik, Recht und Ethik. Wir betrachten die Funktionsweise von Märkten und die Möglichkeiten und Notwendigkeiten politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen in der Überzeugung, dass das spannungsvolle Verhältnis von ökonomischer Rationalität und ethischen Maßstäben immer wieder neu gestaltet werden muss.

I. Ausgangslage

An den immer stärker verflochtenen internationalen Finanzmärkten haben Volumen und Instrumentenvielfalt im letzten Jahrzehnt sehr stark zugenommen. In keinem anderen Bereich ist die Globalisierung mittlerweile so weit fortgeschritten.

Angesichts der fortbestehenden Einkommensunterschiede zwischen Arm und Reich verbinden sich damit für viele Menschen in Nord und Süd Chancen und Risiken, Hoffnungen und Ängste: Den Möglichkeiten, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung und den Zugang zu Import- und Exportmärkten sowie zu den ausländischen Kapitalmärkten zu nutzen, stehen negative Erfahrungen gegenüber. Internationale Finanzmärkte werden als fremde und bedrohliche Mächte wahrgenommen, die unkontrolliert Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftsregionen in große Probleme stürzen können.

Einerseits können wir feststellen,

- dass Kapital Grenzen und Kontinente mobil überschreitet: schnelle Kapitalbewegungen, insbesondere große Kapitalabflüsse, werden als eine der Ursachen der Arbeitsplatzgefährdung kritisch beobachtet;

- dass Aktienmarktkrisen (Börsencrashs) die Bevölkerung in reichen wie armen Ländern treffen und Ersparnisse ebenso wie Unternehmen vernichten können;

- dass internationale Schulden- oder Währungskrisen, z. B. die Mexiko-, Asien-, Russland- oder Argentinienkrise, hohe wirtschaftliche und soziale Kosten in den betroffenen Staaten und bei den betroffenen Menschen verursachen - die Erkenntnis, dass so durch Spekulationen mühsam erarbeitet Entwicklungsfortschritte über Nacht zunichte gemacht werden, ist bedrückend;

- dass viele Menschen in Entwicklungsländern weiterhin unter katastrophalen Bedingungen und ohne Aussicht auf wesentliche Verbesserungen leben müssen;

- dass die Vorteile des internationalen Finanzsystems einseitig bestimmten Gruppen zugute kommen; - dass hohe Verschuldung politische Handlungsmöglichkeiten von Regierungen und Parlamenten erheblich begrenzt.

Andererseits ist zu berücksichtigen,

- dass funktionsfähige Finanzmärkte einen entscheidenden Beitrag für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung leisten. Vernünftig regulierte Märkte sind in den meisten Fällen das effizienteste und gerechteste (neutralste) Koordinierungsinstrument für arbeitsteilige Volkswirtschaften und in der Weltwirtschaft;

- dass Märkte, auch Finanzmärkte, als Institutionen der Tauschund Handelsfreiheit Teil der Gewährleistung fundamentaler Freiheiten sind, die wert zu schätzen Menschen in einer langen Geschichte  gelernt haben; Marktteilnehmer verfügen immerhin über formal gleiche Teilhabechancen, sozialer Status und Macht sollen für Leistungen und Preise keine Rolle spielen;

- dass Ersparnisse und Kapitalnachfrage auf den Finanzmärkten zum Ausgleich gebracht werden: Kapital wird in die jeweils beste, d. h. produktivste Verwendung gelenkt;

- dass sich mit grenzüberschreitenden Kapitalströmen die Anlagemöglichkeiten für die Sparer und die Finanzierungsmöglichkeiten für die Unternehmen verbreitern;

- dass die Expansion der grenzüberschreitenden Direktinvestitionen und des Welthandels, die für die meisten Länder Entwicklungsfortschritte brachte, ohne die internationalen Finanzmärkte nicht möglich gewesen wäre;

- dass Schwellenländer Anschluss gefunden haben an die internationalen Finanzmärkte und damit dem Teufelskreis der Armut entkommen sind.

II. Die Entwicklung der Finanzmärkte

Sorgen und Hoffnungen in Bezug auf die Wirkungen der internationalen Finanzströme sind in den letzten Jahren gleichermaßen gewachsen - ausgelöst nicht zuletzt durch die Dynamik der Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten:

- Allein an den Devisenmärkten werden heute im Durchschnitt täglich 1.200 Mrd. US-$ gehandelt, an manchen hektischen Tagen bis zu 3.000 Mrd. US-$ (Mitte der 80er Jahre wurden 150 Mrd. US-$ täglich umgesetzt).

- Besonders entwickelt haben sich die Umsätze an den Derivatemärkten, die Ende des Jahres 2000 80 Bill US-$ betrugen; der größte Teil hiervon wird zur Absicherung von Risikopositionen eingesetzt. Derivate sind Kontrakte, deren Wert sich vom Preis eines Basiswertes wie Aktien, Obligationen oder börsenmäßig gehandelten Rohstoffen ableitet.

- Anleger halten – auch langfristige – Wertpapiere heute nur noch wenige Tage.

- Die der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich von Kreditinstituten gemeldeten Auslandsforderungen beliefen sich Ende 2001 auf rund 13 Bill US-$, das entspricht einer Verzehnfachung gegenüber 1980 und einer Verdopplung seit 1990.

Immer mehr Länder haben ihre Finanzmärkte liberalisiert und nehmen damit an den weltweiten Finanztransaktionen teil. In Europa hat sich die Gründung der Währungsunion beruhigend ausgewirkt.

Ohne Zweifel sind Entwicklung und Handel von immer komplexeren, innovativen Finanzprodukten ein Motor für das beispiellose Wachstum der internationalen Märkte in den letzten Jahren gewesen. Grundsätzlich erlauben sie es, die den Finanzgeschäften zugrunde liegende Risiken marktmäßig zu handeln und damit auf mehr Schultern zu verteilen.

Historisch gesehen ist der hohe Integrationsstand der globalen Finanzmärkte als solcher nicht neu. Gemessen am Grad der Kapitalmobilität, d. h. beim Vergleich von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen und Sozialprodukt, wurde erst im Jahr 2000 wieder das Niveau von 1914 erreicht, als bereits ein reger Kapitalverkehr herrschte.

Neu sind heute allerdings die Zahl der in die internationalen Finanzströme einbezogenen Länder, die breite Produktpalette aus Krediten, Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten und die Geschwindigkeit, mit der die Kapitaltransaktionen abgewickelt werden. Die Kombination aus den stark gestiegenen Volumina und der Möglichkeit von weltweiten Kapitalumschichtungen in Sekundenschnelle hat ein besonderes Gefährdungspotenzial für das in vielen Bereichen noch unzureichend regulierte Weltfinanzsystem entstehen lassen.

Beispielhaft für die Krisenanfälligkeit der internationalen Finanzmärkte war die Asienkrise 1997/98, die sich zu einer globalen Krise auswuchs und hohe Sanierungskosten in den betroffenen Ländern nach sich  zog und in deren Verlauf die ursächliche und krisenverstärkende Rolle der nationalen Wirtschaftspolitik sowie gravierende institutionelle Mängel in der Wirtschaftspolitik und in den Finanzsystemen (fehlende Aufsicht, Sicherungseinrichtungen, Risikomanagement) deutlich erkennbar wurden.

III. Weltweit mehr Beteiligungsgerechtigkeit

Die skizzierten Entwicklungen fordern zur Beurteilung heraus. Ist das, was wir beobachten, gut und richtig, verbesserungsfähig, verabscheuenswürdig, gestaltbar? Seit Oswald von Nell-Breunings "Grundzügen  der Börsenmoral" (1928) hat sich die christliche Soziallehre immer wieder bemüht, auch die Phänomene der Welt- und Finanzwirtschaft kritisch zu beurteilen, und Maßstäbe entwickelt, die sowohl für individuelles wie politisches Handeln Orientierung bieten können. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken setzt sich in dieser Tradition entschieden dafür ein, dass weltweit mehr Beteiligungsgerechtigkeit für möglichst viele Menschen erreicht werden muss. Damit treten wir einem ökonomischen Determinismus oder Reduktionismus entgegen, der in normativer Überhöhung der ökonomischen Rationalität Markteffizienz allein zum Inbegriff des Vernünftigen, auch des ethisch Vernünftigen macht. Mit dem Verweis auf "Beteiligungsgerechtigkeit" wird deutlich, dass für mächtige Wirtschaftsakteure die (Selbst-) Begrenzung ihres privaten Vorteilsstrebens als durchaus zumutbar angesehen wird, was auf die Bedeutung geeigneter ordnungspolitischer Rahmenbedingungen verweist. Es ist deren Aufgabe zu regeln, welche Gesichtspunkte des fairen und gerechten Zusammenlebens in einer wohlgeordneten Gesellschaft freier und gleichberechtigter Bürger - rechtlich zwingend - Vorrang vor dem je privaten Vorteils- und Erfolgsstreben genießen soll. Mit Blick auf die internationalen Finanzmärkte heißt dies: An der Stärkung supranationaler Träger einer politischen Rahmenordnung des globalen Wettbewerbs, die Beteiligungsgerechtigkeit gewährleistet, führt kein Weg vorbei.

Das sozialethische Kriterium der Beteiligungsgerechtigkeit hebt den Zusammenhang von Subsidiarität und Solidarität hervor, betont die korrespondierende Beziehung von Ordnungsethik und Individualethik: Die Verantwortung aller Gesellschaftsmitglieder, im Gemeinwesen aktiv mitzuwirken, kann nur dann geltend gemacht werden, wenn strukturelle Voraussetzungen existieren, die solche Beteiligung auch ermöglichen. Dies gilt besonders mit Blick auf die in wirtschaftlichen Interaktionen Marginalisierten oder Ausgeschlossenen. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass für möglichst viele Menschen Möglichkeiten der Kapitalbildung sowie Zugänge zu Güter- und Finanzmärkten unabhängig vom bereits erreichten wirtschaftlichen Niveau gewährleistet werden. Zur Solidarverantworung der Wohlhabenden gehört daher die Schaffung eines beteiligungsförderlichen Rahmens: von Strukturen, die Eigeninitiative ermöglichen und dem Anliegen Rechnung tragen, die Armen auch im wirtschaftlichen Sinne zur Teilhabe zu befähigen. Darüber hinaus bleiben unterstützende Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vor allem für die Ärmsten unerlässlich, um Beteiligungsgerechtigkeit zu fördern. Wo wiederholt in großem Umfang durch intervenierende Verteilungseingriffe Ressourcen umverteilt werden müssen, um sozialen Frieden zu gewährleisten, ist dies ein Hinweis darauf, dass strukturelle Benachteiligungen fortbestehen und Beteiligungsgerechtigkeit verfehlt wird.

Für die internationalen Finanzmärkte sind in diesem Sinne schrittweise und beharrlich Rahmenbedingungen einer internationalen sozialen Marktwirtschaft aufzubauen. Dabei geht es insbesondere um Institutionen wie Rechtssicherheit, gesichertes Eigentum, Vertragsfreiheit, um offene Märkte mit Zugangsmöglichkeiten, um Qualifikations- und Bildungsvoraussetzungen.

Der Begriff der Beteiligungsgerechtigkeit umfasst aber auch eine weiter gefasste internationale Gerechtigkeit, die von den Industrieländern das Zurückstecken kurzfristiger eigener Interessen verlangt, etwa dort, wo hochsubventionierte Wirtschaftsbereiche abgeschottet werden wie in der Agrarwirtschaft. Die ökonomische Globalisierung wird nur dann weltweit Frieden und Freiheit stützen, wenn die “Spiel”regeln den gemeinsamen Interessen der Menschheit entsprechend gestaltet sind und die reichen Länder diese nicht im eigenen kurzfristigen Interesse (um-)definieren oder schlicht missachten.

IV. Acht Vorschläge für einen besseren Ordnungsrahmen der internationalen Finanzmärkte

Als Reaktion auf Mängel und Fehlentwicklungen haben nationale und multinationale Institutionen einen Prozess begonnen, mit dem die Bedingungen für das Weltfinanzsystem vor allem mit zwei Zielsetzungen verbessert werden sollen:

- effiziente Anreizstrukturen für die nationalen und internationalen Finanzmärkte zu schaffen, die das Risiko von instabilen Entwicklungen vermindern und die Integrität der Marktteilnehmer sichern;

- Strukturen für die Entwicklungsfinanzierung in den armen Ländern zu entwickeln, die zur Beseitigung der Armut beitragen und den Kapitalmarktzugang ermöglichen.

Unser Anliegen ist es, vor dem Hintergrund von Fehlentwicklungen Vorschläge für Ordnungselemente für die internationalen Finanzmärkte zu entwickeln, sodass möglichst viele Menschen deren Vorteile nutzen können und negative Auswirkungen, insbesondere auf die ärmsten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern, vermieden werden.

Bei vielen Forderungen dieses Positionspapiers sehen wir uns in Übereinstimmung mit anderen kirchlichen und nicht-kirchlichen Stellungnahmen wie z.B. der Sachverständigengruppe "Weltwirtschaft und Sozialethik" bei der Deutschen Bischofskonferenz oder der Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft - Herausforderungen und Antworten" des Deutschen Bundestags (eingesetzt in der 14. Wahlperiode, BT-Drs. 14/2350).

Es gilt, im Spannungsfeld von Politik, Märkten, Recht und Ethik die richtige Balance zu finden. Während in den meisten Ländern Europas, Nordamerikas und teilweise Asiens in einem langen Prozess Regulierungsstrukturen für die nationalen Finanzsysteme aufgebaut werden konnten, gibt es auf internationaler Ebene bis heute lediglich Ansätze für eine solche Rahmenordnung. In vielen Entwicklungsländern fehlen staatliche Regelungen sogar ganz.

1. Stärkung der internationalen Finanzarchitektur

Um zu einer belastbaren internationalen Finanzarchitektur zu gelangen, gibt es - schon wegen seiner universellen Mitgliedschaft - keine Alternative zu einer neuen, stärkeren Rolle des Internationalen Währungsfonds (IWF) in der Krisenvorbeugung. Der Paradigmenwechsel, den der IWF selbst in seiner Politik vollzogen hat, bietet Anknüpfungspunkte für eine präventive internationale Ordnungspolitik, auch wenn dafür in der Umsetzung durch den Fonds noch Widerstände zu überwinden sind. Initiativen, die darauf zielen, das Gewicht der Entwicklungsländer in IWF und Weltbank zu stärken, sind dabei weiter zu verfolgen.

Im Rahmen der multilateralen und bilateralen Überwachung muss der IWF gravierende Mängel in den Wirtschaftspolitiken und an den Märkten frühzeitiger aufdecken. In den Schwellenländern muss er vor allem die Geld- und Fiskalpolitik einschließlich der Angemessenheit der Wechselkurspolitik im Blick haben. Ebenso sind die institutionellen Strukturen daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie für Kapitalimporte und deren Kanalisierung in effiziente Verwendungen geeignet sind.

Der IWF hatte ursprünglich die Aufgabe, zur Bewältigung kurzfristiger Zahlungsbilanzprobleme vorübergehend Liquidität bereitzustellen. In der Vergangenheit wurde gegen diesen Grundsatz immer wieder verstoßen, sodass die privaten Gläubiger annehmen konnten, dass sie im Krisenfall kein Verlustrisiko tragen mussten.

In internationale Anleiheverträge sollten Klauseln aufgenommen werden, die verhindern, dass einzelne Anleihegläubiger eine Schuldenumstrukturierung blockieren können. Demnach würde in Zukunft eine Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger ausreichen, nach der alle Gläubiger einen Forderungsverlust in bestimmter Höhe akzeptieren müssten.

Wir begrüßen darüber hinaus die Initiative zum Internationalen Insolvenzrecht für Staaten, die überschuldeten Ländern eine geordnete Umstrukturierung und Reduzierung ihrer Schuldenlast ermöglicht. Dabei müssen die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Schuldnerländer haben ein fundamentales Interesse an der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Kreditwürdigkeit. Deshalb entspricht es auch den Interessen der Schuldnerländer, dass die Kreditgeber grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre Kredite bedient werden und nur in Ausnahmesituationen eine Umstrukturierung notwendig ist. Die vom IWF bei der Jahrestagung im April 2003 leider vorläufig zurückgestellte Initiative zum Internationalen Insolvenzrecht als Konzept eines neuen Entschuldungsmechanismus für souveräne Staaten befürworten wir als Antwort auf die Forderungen der Erlassjahrkampagne ausdrücklich. Allerdings erwarten wir, dass das Verfahren im Detail nicht hinter unerlässliche Mindesterwartungen zurückfällt. Dazu zählt das Recht aller von Zahlung oder Nichtzahlung Betroffenen, vor der Entscheidung des Schiedsrichters gehört zu werden. Das Schiedsverfahren und der Schiedsrichter müssen von beiden Seiten akzeptiert werden, also unabhängig sein.

Die ärmsten Länder dürfen unter ihrer Schuldenlast nicht zusammenbrechen. Wir bekräftigen, anknüpfend an den Aufruf der Vollversammlung des ZdK vom 24. April 1999 “Menschliche Entwicklung braucht Entschuldung” die Erwartung, dass die Schulden- Initiative, die Schuldenerlass an Wirtschaftsreformen und wirksame Armutsbekämpfung knüpft, auf zusätzliche Länder ausgedehnt wird. Zu den Auflagen muss auch ein Mindestmaß an Rechtssicherheit, die Einhaltung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption gehören.

2. Schrittweise Finanzmarktintegration

Der Grad der Verflechtung von Ländern in die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte muss dem Entwicklungsniveau und den institutionellen Voraussetzungen des jeweiligen Landes entsprechen. Viele Schwellenländer sind in der Vergangenheit zu schnell an die internationalen Finanzmärkte herangeführt worden, ohne über die dafür erforderlichen Binnenstrukturen zu verfügen. Abgestufte Öffnungsstrategien sind erforderlich.

Es ist die Aufgabe der staatlichen Organe, in diesen Ländern Rahmenbedingungen für die Kreditwürdigkeit von Banken und Unternehmen zu schaffen und damit die Voraussetzung für Direktinvestitionen und Kapitalanlagen. Wichtig ist es vor allem Anstrengungen zu unternehmen, um das Sparpotenzial, das auch in Entwicklungs- und Schwellenländern vorhanden ist, tatsächlich zu mobilisieren, und ein funktionsfähiges nationales Finanzsystem aufzubauen. Dazu gehören neben einer soliden Geld- und Fiskalpolitik insbesondere institutionelle Voraussetzungen für die inländische Kapitalbildung - vor allem ein funktionsfähiges Finanzsystem mit unabhängiger Zentralbank sowie wirkungsvolle Aufsichtsstrukturen.

Wenn hinreichende Anreize für eine inländische Kapitalbildung bestehen, bestehen auch weniger Gründe für Kapitalflucht, die in vielen Ländern eines der drängendsten Probleme darstellt.

3. Transparenz und Publizität

Die Notenbanken, die in den internationalen Gremien zusammenarbeiten, haben 1999 bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel ein neues “Forum für Finanzmarktstabilität” gegründet, das die Schwachstellen des internationalen Finanzsystems untersuchen und Verbesserungsvorschläge entwickeln soll. Bisher wurde bereits Einvernehmen über etwa 60 wichtige Finanzmarkt-Standards erzielt, die die nationale und internationale Finanzstabilität fördern und insbesondere die Überschaubarkeit und Transparenz der internationalen Finanzströme verbessern sollen.

Um Risiken richtig und effizient einschätzen zu können, bedürfen die internationalen Finanzmärkte akkurater, zeitnaher und verlässlicher Daten. Hier richten sich besondere Veröffentlichungsanforderungen an die Schwellenländer (u. a. Schuldenstruktur und Devisenreserven). Aber auch bei den Industrieländern besteht hinsichtlich ihrer Rechnungslegungspraktiken noch Verbesserungsbedarf.

4. Finanzaufsicht

Damit die Kapitalmärkte besser gegen denkbare Störungen gesichert sind, müssen differenziertere Risikopuffer in die Kreditgeschäfte eingebaut werden. Einer fahrlässigen Inkaufnahme zu großer Risiken muss auf allen Ebenen entgegen getreten werden. Das Verständnis für die Notwendigkeit der Risikoselbstbegrenzung zu fördern, ist eine kontinuierliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Anliegen, weltweit neue einheitliche Eigenkapitalregeln für die Kreditinstitute (Basel II) zu schaffen. Das wird mittelfristig dem kreditwirtschaftlichen Sektor größere Stabilität verleihen und damit die Weltwirtschaft und ihre Entwicklung stärken.

Wir halten es darüber hinaus für dringend erforderlich, „Steuerparadiese“ so weit unter Druck zu setzen, dass sie ein Minimum an international vereinbarten Regeln einhalten. Steuerparadiese sind oftmals Anreize zu Steuerflucht und Steuerhinterziehung, die nicht nur geächtet, sondern durch Zusammenarbeit auf internationaler Ebene wirksam bekämpft werden müssen. Es geht insbesondere darum, Regulierungsdefizite abzubauen und mit den Aufsichtsbehörden anderer Länder zusammenzuarbeiten. Dies wäre ein entscheidender Schritt in der Bekämpfung der Geldwäsche und der Trockenlegung der  Finanzierungsquellen des internationalen Terrorismus. Ferner ist gerade auch den “Hedge Fonds” Aufmerksamkeit zu schenken, Kapitalpools in Off-Shore-Finanzzentren, die häufig mit “Leerverkäufen”, Verkäufen von geliehenen Aktien und anderen hochspekulativen Anlagestrategien ein Systemrisiko darstellen.

Kontrovers wird die Diskussion darüber geführt, ob mit der Einführung einer internationalen Devisenumsatzsteuer überschießende destabilisierende Kurzfristreaktionen auf den internationalen Finanzmärkten gemildert werden und das internationale Finanzsystem vor abrupten Schwankungen bewahrt werden könnten. Mit einer solchen Steuer, die nach dem geistigen Vater der Grundidee, James Tobin, “Tobin-Steuer” genannt wird, könnte, so hoffen ihre Befürworter, ein Teil der Devisenspekulationen unattraktiv gemacht und zugleich eine Einnahmequelle für internationale Entwicklungsaufgaben geschaffen werden. Bei der Bewertung dieses Vorschlages ist zu berücksichtigen, dass die Ausgleichsfunktion der Devisenmärkte nicht beeinträchtigt werden sollte. Steuerungs- und Einnahmefunktion der Tobin-Steuer lassen sich kaum gleichzeitig erfüllen. Je geringer der Steuersatz, um so weniger wäre die Steuer geeignet, Spekulationen einzudämmen, je höher der Steuersatz wäre, um so gravierender wären die Beeinträchtigungen des Weltfinanzsystems. Die Diskussion soll auch mit neuen Vorschlägen weitergeführt und die politischen Möglichkeiten zur Einführung der Tobin-Steuer geprüft werden.

Negativen Auswirkungen von Devisenspekulationen sollte in jedem Fall durch eine noch engere Zusammenarbeit der internationalen Notenbanken entgegengewirkt werden.

5. Verbesserung der Kapitalmarktintegrität in den entwickelten Ländern

Positiv zu bewerten sind Initiativen, die die Anforderungen an die Marktteilnehmer hinsichtlich Sorgfalt und Vermeidung von Interessenkonflikten deutlich erhöhen. Nur mit ihnen lässt sich das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen. Die kürzlich in Kraft getretenen Regelungen in den USA sind eine notwendige Antwort auf die Skandale z. B. bei Enron, Worldcom sowie auf die Verfehlungen und Fehleinschätzungen von Analysten und Ratingagenturen. Den offen zu Tage getretenen Interessenkonflikten wird mit der organisatorischen Trennung von Aktienresearch und Investmentbanking bei den Finanzinstituten einerseits und der Trennung von Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung andererseits begegnet.

In der Europäischen Union wird derzeit das ehrgeizige Projekt zur Schaffung eines gemeinsamen Finanzmarktes verfolgt, das für Transparenz und Anlegerschutz hohe Maßstäbe setzt. Mit den insgesamt 43 Einzelinitiativen des Aktionsplanes Finanzdienstleistungen soll bis 2005 ein den USA vergleichbarer Finanzmarkt in Europa geschaffen werden.

6. Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit

Es ist kein Zufall, dass dieses Projekt von Europa und nicht von den europäischen Nationalstaaten forciert wird. Die europäische Gesetzgebung unterstreicht, dass sich Spielregeln für die internationalen Finanzströme nicht mehr auf nationaler Ebene vereinbaren und durchsetzen lassen. Daher ist die Schaffung supranationaler Regulierungsinstanzen für die Verhinderung von Missständen an internationalen Finanzmärkten unabdingbar.

Der erweiterten Europäischen Union, der durch eine Verfassung bestärkten Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft Europa, kommt hier größte Bedeutung zu.

Die Institutionen der EU müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, um Regeln zu schaffen, die für die Verbesserung der Stabilität der Finanzmärkte notwendig sind. Handlungsbedarf gibt es in Fragen der Finanzmarktaufsicht, insbesondere für die Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Mindestens innerhalb der EU muss einer „harmful tax competition“ durch eine Harmonisierung der Kapitalertragsbesteuerung und damit unfairem Standortwettbewerb mit Anreizen zur Steuerflucht entgegengewirkt werden.

Das Beispiel des Euro zeigt, welch große Bedeutung funktionierende regionale Zusammenschlüsse für die Stabilität der Finanzsysteme haben können.

Ebenso wie die europäischen Finanzmärkte auch aufgrund der Einführung des Euro die jüngsten Finanzkrisen ohne die früher üblichen Währungsturbulenzen überstanden haben, könnten ähnliche Kooperationen in Asien, Afrika und Südamerika künftig Verwerfungen vorbeugen. Voraussetzung ist der Aufbau geeigneter Institutionen. Diesbezüglich wäre es wünschenswert, wenn Europa durch ein einheitlicheres Auftreten in den internationalen Organisationen mehr Gehör bei der Beratung von Schwellen- und Entwicklungsländern in Finanzmarktfragen bekäme.

7. Finanzielle Entwicklungszusammenarbeit - demokratische Regeln

Die meisten ärmeren Entwicklungsländer werden aufgrund fehlender institutioneller Gegebenheiten auf absehbare Zeit nicht in die internationalen Finanzmärkte integriert werden können. Damit dies aber langfristig eine Perspektive bleibt, muss die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit neue Akzente bekommen.

Die Entwicklungsfinanzierung wird ihre Ziele nur erreichen können, wenn in den Entwicklungsländern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Verbesserung erfahren. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Entwicklungsfinanzierung an Konditionen zu binden, die der Zielsetzung eines umweltverträglichen Wachstums und einer ausgewogenen Verteilung zu dienen vermögen. In der Zusammenarbeit zwischen IWF und nationalen Entscheidungsträgern sind dabei in der Vergangenheit Fehler gemacht worden, indem die Bedürfnisse der Bevölkerung in der Ausgestaltung der Programme zu wenig berücksichtigt wurden.

Interne, durch unverantwortliches Handeln nationaler Führungsschichten hervorgerufene Entwicklungshemmnisse - nicht zuletzt "die skandalöse Zurschaustellung von Reichtum in den ärmsten Ländern der Welt" (so Papst Johannes Paul II) - lassen sich am besten durch die Förderung von Demokratisierungsprozessen überwinden. Die Entwicklungsfinanzierung, gerade auch Schuldenerlass-Programme, sollten dazu beitragen, Mindestanforderungen an gerechte staatliche Strukturen zu gewährleisten, einen Sozialordnungsrahmen zu entwickeln, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Aufbau einer handlungsfähigen Zivilgesellschaft zu fördern.

Mit Hilfe der Poverty Reduction Strategy Papers (PRSP) sind IWF und Weltbank inzwischen auf die Forderung eingegangen, die stärkere Beteiligung der Armen am Wirtschaftswachstum ins Zentrum ihrer Strukturanpassungspolitik zu stellen. Dies darf jedoch nicht nur pro forma erfolgen. Eine kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft und eine tatsächliche Berücksichtigung ihrer Vorschläge durch IWF und Weltbank ist erforderlich. Für den Erfolg der heute an Armutsbekämpfung und Wachstumsförderung orientierten Entwicklungsstrategien der multilateralen Institutionen dürfte es entscheidend sein, dass sie im Rahmen einer effektiven Zusammenarbeit in die politischen Programme der nationalen Entscheidungsträger und Führungsschichten Eingang finden.

Korruption und Vetternwirtschaft, aber auch einseitig an Wachstumsförderung orientierte Maßnahmen und eine zu geringe Beteiligung der Armen an der Entwicklung der Programme sind weiterhin entscheidende Barrieren auf dem Weg nachhaltiger Entwicklungsförderung.

8. Kreditzugang für Arme

Internationale Finanzmärkte sind Märkte für „Global Players“. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen internationaler Finanzmärkte wird nur indirekt die Befriedigung der Kapitalnachfrage der „Local Players“, die Bedingungen für Klein- und Kleinstkredite beeinflussen. Parallel zur Stärkung der internationalen Finanzarchitektur muss daher auch eine Stärkung des Mikrofinanz-Angebots erfolgen, wenn das Ziel der Beteiligungsgerechtigkeit entschlossen verfolgt werden soll. Die Bedeutung einfachster Finanzdienstleistungen in den Entwicklungsländern ist lange Zeit unterschätzt worden. Die Einbindung der Armen in eine zuverlässige Geldwirtschaft ist ein Schlüssel zur Teilhabe, da fast alle armutsrelevanten Bereiche monetär beeinflussbar sind.

Dem Aufbau einfacher, funktionsfähiger Banksysteme, die den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zum Sparen und zu Krediten ermöglichen, muss eine zunehmend hohe Priorität in der Entwicklungsfinanzierung eingeräumt werden. Selbst in den ärmsten Entwicklungsländern gibt es Sparpotenziale, die für Investitionszwecke mobilisiert werden können. In Anlehnung an ähnliche Bestrebungen bei uns im 19. Jahrhundert und den guten Erfahrungen mit der Gründung von Genossenschaftsbanken und Sparkassen unterstützen wir den Aufbau von Mikrofinanz-Banken, wie er in einigen Ländern bereits erfolgreich betrieben wurde (z.B. Grameen Bank in Bangladesh). Dazu ist die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die den Aufbau von Mikrofinanzinstitutionen fördern, ebenso notwendig, wie die substantielle Erhöhung der Anzahl entsprechender Finanzprogramme.

Mikrofinanz-Banken sind zu einem wichtigen Hoffnungsträger für die Bekämpfung der Armut und für soziale Veränderungen geworden. Die Vergabe von Klein- und Kleinstkrediten, besonders an Frauen, ist nachweislich ein wirksames Instrument nachhaltiger armenorientierter Entwicklungshilfe. Nach Aussage der Weltbank sind Frauen die verlässlichsten Kreditnehmerinnen und damit nicht das Problem, sondern Schlüssel zur Entwicklung.

V. Was können wir tun?

Akteure auf den internationalen Finanzmärkten sind zuerst die großen Banken und professionellen Geldanleger. Für sie gilt die Anforderung, sich streng und verlässlich an Verhaltensregeln zu halten, die verhindern, dass wirtschaftliche Krisen durch kriminelle Machenschaften oder Leichtfertigkeit Einzelner verursacht werden können. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Institutionen und Einzelne, die sich neu in internationalen Märkten bewegen - seien es Schwellenländer, seien es Länder ehemals staatskapitalistischer Prägung - nicht automatisch mit der Einführung von marktwirtschaftlichen und demokratischen Strukturen auch die Verhaltensregeln übernehmen. Um so wichtiger ist ein code of conduct, der sanktionsbewehrt auf Ebene der Unternehmen, ebenso wie auf Ebene der supranationalen Instanzen zu entwickeln und umzusetzen ist. Von international agierenden (Finanz-) Unternehmen ist die Etablierung tragfähiger Standards der Selbstverpflichtung und Selbstbindung zu erwarten. Sie können und müssen so ihre branchen- und ordnungspolitische Mitverantwortung übernehmen - eine Mitverantwortung, die umso unverzichtbarer ist, je mehr im globalen Standortwettbewerb die (noch weitgehend nationale) Ordnungspolitik die Macht zur Fremdbindung der "Global Players" verliert. Ohne ihr Mittun wird angesichts ihrer realen Macht eine supranationale Ordnungspolitik kaum zu etablieren sein. Dessen ungeachtet gilt selbstverständlich die Erstverantwortung der nationalen Regierungen.

Handeln kann aber jeder Einzelne - als Finanzmarktakteur und als Teilnehmer der öffentlichen Diskussion. Als Akteur auf dem Finanzmarkt steht jedem mit der Entscheidung über Art, Ort und Konditionen der Geldanlage und Kreditaufnahme ein Spielraum zu, insbesondere über das Risiko, das er in Kauf nehmen will. Die Geldanlage vieler Privater wird durch die großen institutionellen Kapitalsammelstellen gebündelt, z.B. Versicherungen und Investmentfonds.

Für zielgerichtete Möglichkeiten der Geldanlage steht inzwischen auch das wachsende Segment der ethischen und ökologischen Geldanlagen zur Verfügung, und es gibt Anlageformen, die in besonderer Weise entwicklungspolitischen Zielen verpflichtet sind, indem aus den Einlagen Kleinkredite vergeben werden.

Dass es möglich ist, mit der eigenen Anlage steuernd einzugreifen, ist seit langem bekannt. Nach Umfrageergebnissen finden es 80 Prozent der Deutschen wichtig, ethische und ökologische Kriterien bei der Geldanlage zu berücksichtigen. Eine Investition in ethisch und ökologisch verträgliche Anlagen schafft die finanziellen Grundlagen für soziale und ökologische Neuerungen in unserer Gesellschaft und in den Ländern Afrikas, Asiens, Ozeaniens und Lateinamerikas und leistet damit einen Beitrag zur "Globalisierung der Solidarität".

Daneben leisten die kirchlichen Hilfswerke auch zukünftig einen unverzichtbaren Beitrag zur Globalisierung der Solidarität. Die Bereitstellung von Spendenmitteln bleibt neben einer verantwortlichen Anlagestrategie notwendiges Mittel zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung.

Jeder und jede Einzelne ist aufgerufen, die mit Blick auf die Internationalen Finanzmärkte aufgeworfenen Fragen nach dem Stellenwert von Effizienz- und Gerechtigkeitsfragen zum Thema öffentlicher Debatten zu machen. Erst wenn Christen und Christinnen auf sinnverkehrende Tendenzen des wirtschaftlichen "Fortschritts" gezielt aufmerksam machen, kann es gelingen, Vorwände einer Globalisierungs-“Logik” von begründeten Hinweisen auf wirtschaftliche Wirkungszusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten zu unterscheiden. Wer für Beteiligungsgerechtigkeit eintritt, muss den Mut haben, nach der Lebensdienlichkeit von Regeln und Mechanismen internationaler Märkte zu fragen. Versäumen wir dies, so ist - vor allem in Ländern mit noch nicht gefestigter kultureller Modernisierung - mit antimodernistischen bis fundamentalistischen Reaktionen zu rechnen.

Es muss darum gehen, dem Solidaritätsprinzip in der weltbürgerlichen Gemeinschaft aller Menschen Geltung zu verschaffen: der Einsicht in die kulturübergreifende, universale Gemeinschaft aller Menschen, aus der niemand ausgeschlossen werden darf.

 


Beschlossen von der Vollversammlung des ZdK am 9. Mai 2003

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