Rahmenbedingungen für Bindungsfähigkeit und Partnerschaftlichkeit

Rede von Rita Waschbüsch im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Freude und Hoffnung, Trauer und Angst

Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi - der viel zitierte erste Satz der Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils „Gaudium et spes" scheint mir für unsere Vollversammlung heute so treffend und wegweisend wie selten.

In Trauer sind wir verbunden mit den Menschen in Erfurt. Viele Mitglieder fehlen in der heutigen Vollversammlung, weil sie an der Erfurter Trauerfeier persönlich teilnehmen. Wir trauern mit den Opfern, ihren Familien und Freunden. Gleichzeitig berührt uns die Angst derer, die befürchten, es könnte sich „Erfurt" wiederholen. Wir spüren, dass solche Ängste nicht einfach von der Hand zu weisen sind, da tatsächlich die Gewaltbereitschaft an vielen Stellen unserer Gesellschaft zuzunehmen scheint. Unsere Anteilnahme, unsere Solidarität und Unterstützung gilt daher jenen, die die Verantwortung dafür übernommen haben, den Opfern zu helfen und die dafür Sorge tragen, dass sich Konstellationen für mögliche Parallelfälle entspannen.

Trotz unseres Mit-Leids sind wir „zur Tagesordnung" übergegangen. Wir konnten dies meines Erachtens um so leichter tun, als auf der Tagesordnung heute Fragen stehen, die zu den Ereignissen in Erfurt in tiefer Beziehung stehen. Wir fragen nach den Rahmenbedingungen gelingender Partnerschaften, nach den gesellschaftlichen Voraussetzungen für Bindungsfähigkeit, wir sprechen über Kinder- und Familien auch als Gemeinschaftsaufgabe und suchen nach Verbündeten für eine neue Kultur des Aufwachsens und eine neue Kultur der Partnerschaftlichkeit.

Vielfalt der Lebensentwürfe

Wir denken neu nach, weil wir spüren, dass schlichte Kopien dessen, was uns gestern vielleicht noch selbstverständlich erschien, heute als Voraussetzung gelingenden Familienlebens schlicht nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Die Rahmenbedingungen, unter denen Familien und Paare ihr Leben gestalten, haben sich in den letzten Jahrzehnten wiederum erheblich verändert. Die Familie gab es nie, sie war zu allen Zeiten Wandlungen und unterschiedlichen Gegebenheiten unterworfen.

Besonders die Vielfalt heutiger Lebensentwürfe ist aber doch zur Herausforderung jeder ernsthaften Familienpolitik geworden. Einelternfamilien, Patchworkfamilien, Doppelverdienehen mit oder ohne Kinder, aber auch die „klassisch" genannte aufgabenteilige Ehe - er verdient das Geld, sie versorgt die Kinder - bestehen gesellschaftlich nebeneinander. Neueste Studien - wie die Studie „Future Living" des Zukunftsinstituts von Matthias Horx, die in diesen Tagen erschienen ist - belegen diese Vielfalt.
Sie belegen aber ebenso die statistische und öffentliche Überschätzung des Single-Daseins: Nur etwa 4 Prozent der Deutschen sind, so sagen es die neuen Zahlen, echte Singles. Auch junge Menschen geben zu über 90 Prozent an, in einer Partnerschaft leben zu wollen. Singles wünschen sich zu mehr als einem Drittel eine feste Partnerschaft.
Auch der Kinderwunsch ist ungebrochen vorhanden. Seine Realisierung allerdings wird offensichtlich schwieriger. Im Norden stärker als im Süden, in Großstädten deutlicher als auf dem Lande gehen die Zahlen der Geburten in Deutschland seit Jahren zurück. Gravierend und mit steigender Tendenz kommt hinzu, dass viele Kinder die Gefährdung oder das Zerbrechen der Beziehung ihrer Eltern miterleben müssen.

Nicht selten erleben diese Kinder auch, dass das Scheitern von Beziehungen in komplizierter Weise verbunden ist mit dem Scheitern an Rollenerwartungen. Strukturelle Rücksichtslosigkeit und Überforderung der Partnerschaft gerade dann, wenn die Partner Verantwortung für Kinder übernehmen wollen und übernommen haben, sind keine analytischen Beschreibungen, die in Regierungsberichten und soziologischen Studien blutleer bleiben, sondern Fakten, zu denen fast jede und jeder hier im Saal eine eigene Geschichte erzählen kann.

Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Pflicht

Familienpolitik rührt an die unmittelbaren Erfahrungen der Menschen. Jeder deutet die Zahlen der Statistik mit eigener Anschauung und leitet aus ihnen eigene Anforderungen an Politik ab. Leider funktioniert dieser Mechanismus überwiegend in Bezug auf Erwartungen an die Bundespolitik. Dabei sind Landes- und Kommunalpolitik genauso gefordert: Zum Beispiel bei der Bereitstellung familiengerechter Wohnungen, dem wichtigen Feld Schule, familienergänzender (nicht ersetzender!) Kinderbetreuung, kinderfreundliches Wohnumfeld, Naherholungsmöglichkeit usw. Dort, wo es auch darum gehen könnte vor Ort, im Betrieb, konkrete Verbesserungen für Familien zu erreichen und strukturelle Rücksichtslosigkeiten abzubauen, erweist sich die persönliche Betroffenheit viel weniger als Motor dynamischer Veränderungen und entschiedener Reformvorschläge. Offensichtlich legen viele Entscheidungsträger der Wirtschaft, Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmervertreter ihre familiären Erfahrungen und Bedürfnisse beim Eintreten ins Unternehmen an der Garderobe ab. Trotz langjähriger Bemühungen verschiedener Initiativen sind bislang bei den Anstrengungen, eine familienfreundliche Arbeitswelt zu schaffen, die Fortschritte sehr überschaubar, ja rückläufig. (S. Chemie-Modelle der 80-ger Jahre)
Stattdessen wird der Ruf nach einer „wirtschaftsverträglichen" Familien(politik) laut. Kinderbetreuungseinrichtungen sollen – z.B. in ihren Öffnungszeiten - auf die Mobilitätserfordernisse der Arbeitswelt abgestimmt sein und die Verfügbarkeit der Arbeitnehmer gewährleisten. Anforderungen an Kindertagesstätten aus Kinderbedürfnissen heraus – Anforderungen an Stabilität, Verlässlichkeit und Qualität – finden oft wenig Beachtung oder werden sogar reduziert, wenn Kostendruck und Sparzwang z.B. eine Heraufsetzung der Gruppengrößen unabweisbar erscheinen lassen .
Familienfreundliche Arbeitszeiten zu fordern gilt manchem als sozialromantisch und naiv. Allerding weisen Vordenker zunehmend darauf hin, dass eine familienorientierte Personalpolitik im wohlverstandenen Eigeninteresse der Unternehmen liegt. Man bedenke nur die demographische Entwicklung.

Schutzauftrag von Artikel 6 des Grundgesetzes

Es ist unstreitig, dass sich die Mehrheit der jungen Menschen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben wünscht. Diese Vereinbarkeit kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein: Parallel, im Nacheinander von Erwerbs- und Familienarbeit mit vernünftigen Umstiegsbedingungen, mit flexiblen Arbeitszeiten. „Auf dem Weg zur möglichst konfliktfreien lebensperspektivischen Verknüpfung von Familien- und Erwerbsarbeit mit tatsächlich verwirklichter Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf bei gleichberechtigungsorientierter Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen wird auch weiterhin mit nicht wenigen Widerständen zu rechnen sein, - ob in Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft bis in die einzelnen Familien hinein," formulierte Max Wingen im vergangenen Jahr in seinen familienpolitischen Denkanstößen sehr nachdenklich. „Diskrepanzen zwischen verbaler Aufgeschlossenheit und tatsächlicher Handlungszurückhaltung werden auf absehbare Zukunft die familienpolitische Landschaft kennzeichnen."(S. 144) Es war schon zum Zeitpunkt des Erscheinens von Professor Wingens Buch erkennbar, dass Politik sich für den Wahlkampf 2002 das Familienthema zu eigen machen würde. Die Wingensche Skepsis wurde dadurch nicht gemildert, denn: Leider Gottes haben Familien erleben müssen, dass in Wahlkampfzeiten familienpolitischer Fortschritt versprochen wurde, dass aber im Alltag des gesetzgeberischen Tuns substantielle Verbesserungen oft nur durch nachdrücklich formulierte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erzwungen werden konnten. Die Kindergelderhöhung, die additive Ausgestaltung der Kindererziehungszeiten in der Rentenformel, die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht, die klaren Worte im Pflegeversicherungsurteil - das alles haben wir in Erinnerung und viele wichtige Hinweise aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Ehe und Familie hat uns der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Papier, soeben noch einmal erläutert. Dies alles hat ja geholfen, dass manches doch nicht "Gedöns" blieb. Leider fand aber vieles statt durch Umverteilung zwischen Familien, nicht zu Familien hin.

Auch ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Papier, für Ihr wichtiges Amt Gottes Segen wünschen und Ihnen ganz ausdrücklich dafür danken, dass Sie mit der Annahme der Einladung zur heutigen Vollversammlung und mit Ihrem Referat gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit deutlich gemacht haben, welchen Stellenwert Sie dem Schutz von Ehe und Familie beimessen. Dieses Thema ist uns hier im ZdK schon immer ein besonderes Anliegen gewesen; wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die Verfassungsaufträge, gerade der ersten Artikel des Grundgesetzes, auch in einer dem Wandel unterworfenen Gesellschaft erfüllt werden. In diesem Sinne sehen wir uns dazu aufgerufen, als Lobbyisten des Gemeinwohls im vorparlamentarischen Raum für die bestmögliche Umsetzung der Verfassungsaufträge zum Schutz des menschlichen Lebens in Ehe und Familie auch gegen finanzielle Engpässe und Ängstlichkeiten des Zeitgeistes einzutreten. Die Ernsthaftigkeit dieses Engagements hat der deutsche Laienkatholizismus nachdrücklich unter Beweis gestellt, als es darum ging, den Leitlinien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1993 zum Schwangerschaftsabbruch praktische Wirksamkeit zu geben. In gleicher Weise werden wir uns weiterhin verlässlich auch für die Schaffung jener Rahmenbedingungen einsetzen, die im Sinne von Artikel 6 und Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für das Gelingen stabiler Partnerschaften notwendig sind.

Der Schutzauftrag von Artikel 6 wird mannigfach missachtet. Wir brauchen eine ganzheitliche Familienpolitik, die die Fragilität menschlicher Beziehungen, aber auch das ungebrochene Bedürfnis der Menschen, glückende Beziehungen leben zu können, zum Ausgangspunkt nimmt.

Bindung - die andere Seite von Bildung

Aus dem jüdisch-christlichen Denken weisen wir auf die Einmaligkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen hin, auf seine Individualität. Jeder, jede ist persönlich von Gott gewollt und geliebt. Dazu steht nicht im Widerspruch, dass wir auch soziale Wesen sind, aufeinander verwiesen. Ich-Stärke einerseits und Bindungsfähigkeit andererseits sind nötig. Die Menschen suchen Bindung, denn sie gibt Sicherheit, in der sich Liebe entfalten kann. Aber sie erleben immer wieder das Scheitern von Bindung. Über die seelischen Verletzungen, die durch Trennungen und Scheidungen entstehen, wurde in der öffentlichen Diskussion lange kaum gesprochen. Was auch an "seelischer Kindesmisshandlung" bei leichtfertigem, gar mutwilligem Umgang mit der Ehe ausgelöst wird, war tabu. Viel mehr standen – nicht nur bei den „68ern" - jene seelischen Verletzungen im Mittelpunkt, die entstanden, wenn Paare zusammen bleiben mussten, obwohl die Partnerschaft gescheitert war, nur weil angeblich Konvention und äußerer Schein dies von ihnen verlangten.

Unabhängig davon, ob Scheidung oder „nur" innere Trennung am Ende einer scheiternden Beziehung stehen: Die vielen zerbrechenden Ehen wachsen sich zu einem gesellschaftlichen und sozialen Problem aus, unter dem vor allem die Schwächsten, die Kinder leiden und dem wir dann nicht tatenlos zusehen können. Ich bin den Mitgliedern der Arbeitsgruppe unter Leitung von Frau Licharz-Lichtenthäler dankbar, dass sie dafür eingetreten sind, den gesellschaftlichen Voraussetzungen gelingender Partnerschaften besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Noch ist die Diskussion um Bindungswilligkeit, Bindungsfähigkeit und gesellschaftliche Voraussetzungen gelingender Bindungen auf Sparflamme. In der jüngsten Debatte über Lernschwächen und Wissensmängel bei Schülern – ausgelöst durch die PISA-Studie - ging man dieser anderen Seite von Bildung - Bindung - aus dem Weg. Und das obwohl, wie Johannes Röser in der letzten Ausgabe der ZdK-Salzkörner treffend schreibt, längst beobachtet wird, dass nahezu siebzig Prozent der Schüler über das gewöhnliche Maß hinaus nicht nur zum Teil erhebliche Schwierigkeiten haben, beim Lesen, Schreiben, Rechnen, sondern auch mit ihrer Motorik, ihrem Verhalten, ihrer Sprechfähigkeit und Konzentration. „Ein großes Problem der Info-Kommunikationsgesellschaft scheint die Einsamkeit, die innere Isolation vieler Kinder zu sein... Wohlstandsvermehrung ersetzt nicht die wesentlichen, dauerhaften, vertrauenswürdigen Beziehungen, schafft nicht den inneren Frieden mitten in den Krisen und Konflikten, die jeder Mensch durchstehen muss." Röser hat seinen Artikel vor den Erfurter Ereignissen geschrieben. Erfurt zeigt aber: Es reicht nicht, die Leistungsanforderungen und den Fächerkanon der Schulen zu überprüfen, sondern wir müssen auch der Befähigung zu Vertrauen und zu Bindung als der anderen Seite von Bildung größere Beachtung schenken.

Hirnforscher, Psychologen und Pädagogen haben mit ihren Studien deutlich werden lassen, dass sich Wechselwirkungen zwischen elterlicher Bindung und Bindung zum Kind, Sinnbildung und Hirnbildung, Gottvertrauen und Weltvertrauen nicht mehr leugnen lassen, meint Johannes Röser. Ich teile seine Einschätzung ganz ausdrücklich: „Die beobachteten Tatsachen sind eine politische Herausforderung ersten Ranges. Auch ein Staat kann und muss mehr tun für das Beziehungsverhalten der Menschen, für Ehe und Familie. .. Nicht nur in kirchlichen Ehevorbereitungs- und Ehebegleitkursen, auch in den Schulen, in den Bildungs- und Lehrplänen - über den Religionsunterricht hinaus - ließe sich sehr wohl eine "Erziehung zur Ehe" und damit zur Bindungsfähigkeit fördern.


Gleichberechtigung - gesellschaftspolitische Aufgabe aus der Sicht der Familienpolitik

Es gibt Nostalgiker - auch unter Katholiken - die sich fragen: War die Welt nicht noch in Ordnung, als in der patriarchalen Familie der Letztentscheid des Vaters in der Erziehung alle Unsicherheiten beseitigte oder als mit der Möglichkeit des Ehemannes, den Arbeitsvertrag der Ehefrau zu kündigen, eindeutige Prioritäten zum Wohle des Kindes gesetzt werden konnten?

Meine Damen und Herren: Diese Sicht der Welt gehört wirklich lange der Vergangenheit an. Wir wissen, Gleichberechtigung der Partner ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit Beziehungen heute gelingen können. Das Grundgesetz, auf das wir uns heute schon mehrfach berufen haben, stellt die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und fordert, dass Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen. Christen brauchten zu dieser Erkenntnis aber nicht einmal das staatliche Recht. Gott schuf ja Mann und Frau - beide nach seinem Bilde -. Sie haben gleichen Wert und gleiche Würde, sind aufeinander hin, nicht zur Über- oder Unterordnung erschaffen. In der Bibel heißt es darüber sogar, dass Gott dieses, sein Schöpfungswerk, sehr gut fand. Und wer von Ihnen der Bibel misstraut, der sollte sich das zeitnähere Wort der deutschen Bischöfe von 1981 hervorholen, in dem diese über die Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft nachdenken.

Aber: „Die rechtlichen Voraussetzungen für Gleichberechtigung sind das eine, die sozialökonomischen und soziokulturellen Bedingungen für die Verwirklichung von Gleichberechtigung das andere ... Die formalrechtlichen Voraussetzungen für Gleichberechtigung sind weithin eine notwendige, aber – wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat – noch keine hinreichende Bedingung für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung." Mir scheint, mit diesen Sätzen hat Max Wingen in seinem Artikel über „Gleichberechtigung als gesellschaftspolitische Aufgabe aus der Sicht der Familien- und Frauenpolitik" 1995 unüberhörbar deutlich gemacht, wie entschieden gerade Christen Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung zu Prüfkriterien einer zukunftsfähigen Familienpolitik machen sollten. Sie verhindert Egoismen, schafft gegenseitige Achtung als Grundlage für Zusammenleben, gibt jedem Raum.

Wer sich heute mit zwanzig oder dreißig Jahren für einen Partner entscheidet, der will angesichts der demographischen Entwicklungen, mit diesem gut und gerne fünfzig, sechzig oder sogar siebzig Jahre zusammen leben. Sich wandelnde Herausforderungen und Erwartungen an beide Partner, die in einer so langen Zeit zu bewältigen sind, werden auf der Basis gleichberechtigter Partnerschaftlichkeit so zum Ausgleich gebracht, dass im Geben und Nehmen das Lebensglück wachsen und sich vertiefen kann.

Eine kinder– und familienfreundliche Gesellschaft fördern

In meinen Augen sind es die folgenden Punkte, die eine kinder- und familienfreundliche Politik heute in jedem Fall beachten sollte:

- Wer Familie fördern will, darf Ehe nicht vernachlässigen und muss zur Bindungsfähigkeit und Partnerschaftlichkeit erziehen.
- Wer die Balance zwischen Erwerbsarbeit und Familienleben sichern will, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen gewährleisten.
- Wer will, dass Menschen sich dauerhaft binden und Verantwortung für die Erziehung von Kindern übernehmen sollen, und die damit die Gesellschaft auch insgesamt sichern, der muss Gestaltungsfreiheit und Raum für diese Aufgaben schaffen.

Rita Waschbüsch

 

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