Europäisches Kolloquium am 28.02.-02.03.2002 in Berlin

"Europas Verantwortung ad intra: europäisches Bewusstsein formt sich aus den Voraussetzungen, dem Willen und den Aufgaben"

Begrüßung und Einführung in die Arbeitssitzung von Dr. Thomas Jansen

Nachdem die Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und der Semaines sociales de France, Hans Joachim Meyer und Michel Camdessus, die geistigen, ethischen und spirituellen, die historischen und politischen, auch die anthropologischen Dimensionen des europäischen Einigungsprozesses absteckt haben, wollen wir uns nun in einem zweiten Schritt der Frage zuwenden, wie Europa in seinem Innern und aus seinem Innern heraus zu gestalten ist, damit es seiner Verantwortung gerecht werden kann.

Dabei wollen wir uns den aktuellen Kontext, in dem wir diese Frage stellen, vor Augen halten: unser Kolloquium findet statt, während in Brüssel der Europäische Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valèry Giscard d'Estaing zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrifft.

Die Einberufung eines Konvents durch die Staats- und Regierungschefs ist ein Ausdruck dafür, dass wir uns in einem Übergang befinden: einem Übergang von einer Union der Staaten, die von der Diplomatie und der Bürokratie geschaffen und gelenkt wurde, zu einer Union der Bürger, die nach den Regeln der Demokratie gestaltet wird. Mit anderen Worten: wir sind auf dem Wege vom Vertrag zur Verfassung.

Dieser Prozess ist seit langem im Gange; seit Maastricht (1992) hat er eine Beschleunigung erfahren - durch die Einführung der Unionsbürgerschaft, der Anerkennung der Subsidiarität als einem leitenden Prinzip der Integration, der Anerkennung der Regionen als Akteure der Integration, des Ziels der Währungsunion etcetera. In Amsterdam (1996) hat sich dieses Momentum fortgesetzt. Ein Durchbruch gelang mit dem Konvent zur Erarbeitung der Charta der Grundrechte (2000).

Mit der Beschleunigung dieses Prozesses ist übrigens auch die Frage nach den Beziehungen zwischen der Europäischen Union bezw. ihrer Instutionen und den Kirchen oder Religionsgemeinschaften auf der Tagesordnung.

Das Mandat des Europäischen Konvents, der gestern seine Arbeit aufgenommen hat, ist außerordentlich weit gefasst. Die Laekener Erklärung erhält mehr als 70 Fragen, die geklärt werden sollen; aber dieser Katalog ist nicht limitativ; weitere Fragen werden wohl aufgeworfen werden und kein Regierungschef wird den Konvent daran hindern können, auch diese Fragen zu erörtern.

Der Konvent ist ausserdem hoch legitimiert. Alle vier für die Union konstitutiven Legitimitäten sind integriert: die nationalen Parlamentarier vertreten die Bürger und Völker der Mitgliedstaaten, die europäischen Parlamentarier vertreten die Bürger und das Volk der Union, die Vertreter der Regierungen repräsentieren das nationalstaatliche Interesse, die Vertreter der Kommission das europäische Gemeinschaftsinteresse. Durch die Mitwirkung der Parlamentarier und Regierungsvertreter der zukünftigen Mitgliedsstaaten ist eine zusätzliche, politisch-historische Legitimation einbezogen.

Als Beobachter sind dabei: die neuen Akteure der Integration, nämlich die organisierte Zivilgesellschaft über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschuss (EWSA), die Sozialpartner über ihre europäischen Organisationen, die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften über den Ausschuss der Regionen (AdR).

Die starke Legitimation, das umfassende Mandat und der persönliche Rang der Mitglieder lassen erwarten, daß der Europäische Konvent sich weder von der Bürokratie noch von der Diplomatie oder den Regierungschefs gängeln lassen wird. Er wird sich verhalten wie eine Verfassungsgebende Versammlung. Die Laekener Erklärung spricht übrigens vom 'Weg zu einer Verfassung für den europäischen Bürger'. Tatsächlich ist der Konvent eine Verfassungsempfehlende Versammlung. Das Ergebnis seiner Arbeit wird - nach dem geltenden Vertragsrecht - von einer Regierungskonferenz beschlossen und anschliessend von den Parlamenten ratifiziert werden müssen.

Wenn ich den Konvent als Verfassungsempfehlende Versammlung qualifiziere, ist das möglicherweise eine Behauptung, die der Entwicklung vorgreift. Denn gewiss werden die politischen Kräfte, die verhindern wollen, dass der Konvent sich entsprechend entfaltet, nicht untätig bleiben.

Mit diesen Hinweisen will ich es bewenden lassen, um nun das Wort an unsere beiden Referenten, Professor Dr. Wim van den Donk und Dr. Erhard Busek, weiterzugeben.

Dr. Thomas Jansen

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