Europäisches Kolloquium am 28.02.-02.03.2002 in Berlin

Europa ad intra

Vorbereitendes Dokument von Thomas Jansen

Vom 28. Februar bis 2. März wird in Berlin, in der Katholischen Akademie, ein internationales Kolloquium stattfinden, das die Einigung und Gestaltung Europas angesichts seiner Verantwortung in Gegenwart und Zukunft thematisieren wird. Die Veranstaltung wird vom ZdK und den 'Semaines Sociales de France' gemeinsam vorbereitet und durchgeführt, und zwar in Anknüpfung an die gemeinsame Veröffentlichung des "Manifests für ein europäisches Bewusstsein" vom 18. Mai 2000; sie stellt eine Etappe dar auf dem Wege zu einer mehr systematischen und kontinuierlichen Zusammenarbeit der Katholken in Europa.

Es ist vorgesehen, im Rahmen des Kolloquiums in zwei aufeinander folgenden Arbeitssitzungen jeweils auf die Verantwortung Europas nach innen (Europa ad intra) und nach aussen (Europa ad extra) zu diskutieren. Diese Diskussion wird stattfinden zu einem Zeitpunkt, nachdem der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs in Laeken (Mitte Dezember 2001) einen Beschluss gefasst haben wird über die Tagesordnung, die Methode und den Kalender der Debatte zur Vorbereitung einer grundlegenden Vertragsrevision (bis zum Jahre 2004), die nicht nur im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union um eine Vielzahl neuer Mitgliedstaaten, sondern auch wegen des aufgestauten Reformbedarfs des politischen Systems der Union notwendig ist.

Für die Behandlung der beiden Themenkomplexe wird eine Konzeption vorgeschlagen, die dem nachstehenden Gedankengang folgt.

Vorbemerkung

Ist das Europa, das wir wollen, von den Herausforderungen her zu definieren, die unserem Kontinent, seinen Staaten und Völkern von aussen her gestellt sind: welche Aufgaben und welche Rolle soll Europa in der Welt beziehungsweise gegenüber seinen Nachbarn übernehmen?

Oder ist das Europa, das wir wollen, von seiner inneren Haltung, von den Werten, die es leiten sollen, also von der Vision einer bestimmten Verfassungsordnung her zu gestalten?

Beides gehört natürlich zusammen: die Vorstellung von seiner inneren Verfassungsordnung determiniert die Vorstellung von der Rolle, die wir Europa in der Welt zumessen, und das gilt auch umgekehrt. Deswegen kann die Reihenfolge, in der wir während unserer Tagung Europa "ad extra" und Europa "ad intra" besprechen, nicht als Rangordnung (im Sinne eines Primats der Aussenpolitik oder eines Primats der Innenpolitik) gewertet werden. Tatsächlich sollte ein wesentliches Element der europäischen Vision, die wir diskutieren und entwickeln wollen, die Zusammenschau sein: die innere Gestalt unserer Union muss sich in ihrem Handeln nach aussen spiegeln; und die äussere Herausforderung, unabhängig davon, ob sie sich aus einer Verantwortung oder aus einer Bedrohung ergibt, muss von der inneren Organisation auch bewältigt werden können.

I. Europa ad intra

Wenn wir uns als französische und deutsche Katholiken mit den Problemen der Gegenwart und der Zukunft Europas befassen, tun wir dies als politisch verantwortliche Bürger der Staatengemeinschaft, die den Namen 'Europäische Union' angenommen hat. In der fünfzigjährigen Geschichte dieser Union, in ihrer Organisation, in ihren Institutionen und in deren Handeln kommt zum Ausdruck, dass es sich um ein politisches Gemeinwesen handelt, das nicht nur auf dem Willen der Regierungen der für seine Entstehung konstitutiven Staaten beruht, sondern dass die Gebietskörperschaften ebenso wie die Zivilgesellschaften dieser Staaten und ihre Bürger einbezogen sind. Bei der Ausgestaltung dieses Gemeinwesens spielen sie ihre jeweils spezifische Rollen; sie übernehmen Aufgaben und Verantwortung.

Die 'Europäische Union' als politisches Gemeinwesen braucht eine Begründung in der Beschreibung seiner Voraussetzungen, das heisst: seiner Identität, seiner Werte, seiner geschichtlichen Herkunft und seines kulturellen Konsenses. Ebenso braucht es eine Verfassung, die jene Voraussetzungen zum Ausdruck bringt, und die auf ihrer Grundlage die Regeln, Institutionen und Verfahren bestimmt, die das Zusammenleben und den Zusammenhalt ordnen. Schliesslich bedarf es, im Rahmen jener Verfassung, einer Verständigung über die gesellschaftliche, die soziale und rechtliche Ordnung des Gemeinwesens, das heisst: über die Politiken, mit denen der Zusammenhalt und das Zusammenleben konkret, in der Alltagswirklichkeit gestaltet werden.

Die drei angesprochenen Dimensionen - Identität, Verfassung, Politik - bedingen sich gegenseitig; sie sind interdependent. Das Identitätsbewusstsein bestimmt sowohl die Akzeptanz der Verfassung wie den gesellschaftlichen Konsens, die beide voneinander leben und ihrerseits auch identitätsstiftend wirken. Im Falle der Europäischen Union sind diese drei Dimensionen noch nicht voll ausgebildet. Wie das Gemeinwesen, auf das sie sich beziehen, enstehen sie und wachsen und festigen sich in dem Masse, wie dieses Gemeinwesen sich festigt und wächst.

1. Identität

Um überhaupt von einer Verantwortung Europas sprechen zu können, müssen wir das Europa, dem wir diese Verantwortung zuweisen wollen, definieren. Welches Europa meinen wir? Welches Europa wollen wir?

Als Christen wollen wir gewiss ein Europa, das sich seiner historischen, kulturellen und spirituellen, auch seiner religiösen Grundlagen bewusst ist, und das an das bedeutende Erbe und die Tradition des Christentums anknüpft, indem es insbesondere dessen Werte zum Masstab nimmt.

Dabei wissen wir, dass es heute - nach der Aufklärung und im Zeitalter der Globalisierung - nicht mehr darum gehen kann, ein 'christliches Europas' zu realisieren oder zu rekonstruieren. Es geht vielmehr darum, darauf hinzuwirken, dass die europäische Identität - das heisst: das Bewusstsein der Europäer, die sich heute darum bemühen, Europa eine Gestalt zu geben - von der Werte-Ordnung und Kultur des Christentums mitgeprägt bleibt oder mitgeprägt wird.

Voraussetzung dafür ist eine entschiedene Vertretung und Verteidigung der universellen Geltung der christlichen Werte, die im übrigen über die Verfassungsordnung der meisten europäischen Nationalstaaten Eingang gefunden haben in die Konstruktion und die Politik der Europäischen Union. Die Grundrechte-Charta, die im Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza verabschiedet wurde, ist ein Beleg dafür; gleichzeitig belegt dieses Dokument aber auch, dass gerade die für die Schaffung oder Pflege eines entsprechenden Bewusstseins ausdrückliche Berufung auf das religiöse Erbe von einflussreichen Kräften infrage gestellt wird.

2. Verfassung

Um seiner Verantwortung im Sinne seiner Identität und Werte-Ordnung gerecht werden zu können, muss sich Europa eine Gestalt und die Instrumente geben, die es zum Handeln und zur Herstellung einer Aktionseinheit befähigen. Aber welche Gestalt? Welche Union brauchen wir?

Doch wohl eine Union, die in allen jenen Bereichen gemeinschaftlich handelt, in denen die Mitgliedstaaten selbst (wegen der Reichweite der Probleme) nicht mehr handlungsfähig sind, beziehungsweise nur dadurch handlungsfähig sind, daß sie als Gemeinschaft oder in Aktionseinheit mit den anderen Mitgliedstaaten tätig werden.

Wie aber soll diese Union organisiert sein? Doch wohl als eine Union, die nach föderalen Prinzipien aufgebaut ist; und die ausgestattet ist mit einem demokratischen politischen System, das durch seine Institutionen und Gesetze die Sicherheit nach innen und nach außen gewährleistet, und das die großen Aufgaben, die von den Mitgliedstaaten alleine nicht bewältigt werden können, auf eine Weise anpackt, die von den Bürgern als ihren Interessen entsprechend akzeptiert wird.

Eine solche föderale und demokratische Ordnung, die sowohl der Unionsbürgerschaft wie der notwendigen Bemühung um Einheit in der Vielfalt Sinn und Ausdruck geben kann, ist in den vorhandenen Strukturen und Institutionen schon angelegt, obwohl die europäische Konstruktion, mit der wir es heute zu tun haben, im wesentlichen Schöpfung und Leistung von Diplomatie und Technokratie ist.

Bislang ging es vornehmlich um die Zusammenführung der Mitgliedstaaten und ihrer Politiken. Ein Sektor nach dem anderen - von der Stahlindustrie über die Landwirtschaft bis zur Währung - wurde vergemeinschaftet. Dadurch ist eine fast unübersehbare Vielzahl von Projekten, Verfahren und Regeln entstanden, die jetzt in eine Ordnung gebracht werden muss. In Zukunft geht es aber um die Ausgestaltung des gemeinsamen europäischen Hauses; und es geht um Festlegung der Regeln für die Leitung dieses Hauses und für das Zusammenleben der dieses Haus bewohnenden Gemeinschaft.

Die europäische Verfassung, die wir brauchen, um die demokratisch-föderale Haus-Ordnung zu beschreiben, muss flexibel und offen sein für die Weiterentwicklung des jungen europäischen Gemeinwesens, das noch lange nicht voll ausgebildet ist. Es sollte sich dabei also nicht um ein Dokument handeln, das die Strukturen der Union umfassend und ein für allemal festschreibt, sondern sich auf wesentliche Klärungen und Feststellungen beschränken, nämlich auf die Benennung der Prinzipien und Werte, an denen sich die Europäische Union orientieren soll; auf die Bestätigung der Grund- und Bürgerrechte, die sie garantieren will; auf die Beschreibung der Institutionen, Verfahren und Instrumente, die ihr zur Verfügung stehen müssen, um ihre Ziele zu verwirklichen; und schliesslich auf die Klarstellung, welche Aufgaben die verschiedenen Ebenen (Region, Nation, Union) verantwortlich übernehmen und wie sie im Sinne von Solidarität und Subsidiarität zusammenwirken sollen.

3. Politik

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Rahmen dieser Verfassungsordnung wird die Europäische Union Politiken entwickeln und praktizieren müssen, die einerseits die in ihrer Identität begründeten Werte zum Ausdruck bringen, und die andererseits den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Bürger entsprechen. Aber welche Politiken?

In der demokratischen Konkurrenz um das beste und überzeugendste Angebot wird es Aufgabe der engagierten Christen sein, dafür zu sorgen, dass ihre Prioritäten und Lösungsvorschläge Zustimmung finden, und dass sie selbst Politiken entwerfen und empfehlen, die glaubwürdig und zielführend sind. Einmischung durch Kommentar und Kritik wird nicht ausreichen in den Fragen, auf die es aus christlicher Perspektive ankommt. Denn dabei handelt es sich ja immer um Fragen, auf die es auch den Anderen aus ihrer anderen Perspektive ankommt.

Aussicht auf Durchsetzung ist nur dann gegeben, wenn die Christen/ Katholiken mit ihrem Angebot auf europäischer Ebene präsent sind und in einem permanenten transnationalen Dialog einen starken, zugleich grundsätzlichen und pragmatischen Konsens ausbilden, der den allgemeinen gesellschaftlichen beziehungsweise den politisch-parlamentarisch-gouvernementalen Konsens vorformt oder mitbestimmt.

Prinzipiell geht es dabei um alle Themen, die auf der Tagesordnung der Gesellschaft und der Politik stehen. Im Sinne der Subsidiarität wird sich die Aufmerksamkeit und das aktive Interesse richten müssen auf die Fragen und Probleme mit einer grenzüberschreitenden, transnationalen Dimension, und unter diesen besonders auf jene, die ethische Entscheidungen implizieren, also zB:

  • die sozialen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Europäisierung (oder Globalisierung) der Wirtschaftsbeziehungen und Lebensbedingungen ergeben;
  • die Probleme der Wissenschaft und Forschung, sofern sie in neue Bereiche vorstossen und dabei Risiken eingehen, bei denen Menschenbild und Menschenrechte infrage gestellt werden (Gentechnologie, Biomedizin);
  • die Behandlung von Flüchtlingen (Asylpolitik), Integration von zugewanderten Ausländern, Umgang mit Minderheiten.
  • Befolgung des Gebots der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Politik.



Die grenzüberschreitende, trans- und internationale oder globale Dimension der Probleme, die mit diesen Beispielen angesprochen sind, verweist auf die Notwendigkeit einer Zusammenschau der Aspekte, die hier unter dem Gesichtspunkt 'Europa ad intra' angesprochen wurden, mit dem folgenden Gedankengang, der sich den Gesichtspunkten 'Europa ad extra' zuwendet.

Dr. Thomas Jansen

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