Europäisches Kolloquium am 28.02.-02.03.2002 in Berlin

Europa ad extra

Vorbereitendes Dokument von Thomas Jansen

II. Europa ad extra

Die vorangehenden Überlegungen und Vorschläge basieren auf dem Standpunkt, dass es mittlerweile eine Konvergenz zwischen dem christlichen Standpunkt und der neuen Phase gibt, in die der europäische Einigungsprozess seit etwa zehn Jahren eingetreten ist.
So gibt es eine derartige Konvergenz zwischen:

  • dem christlichen Aufruf nach der Entwicklung eines europäischen Bewusstseins einerseits (Aufruf, der sich in den Überlegungen zur Bedeutung einer Grundrechtecharta bzw. einer entsprechenden europäischen Verfassung widerspiegelt);
  • der neuen Phase, in die der konkrete politische Prozess der europäischen Integration eingetreten zu sein scheint (in welcher der Bedeutung einer globalen Architektur, einer Gesamtkohärenz, mehr Bedeutung beigemessen wird als der Anpassung eines bestimmten Politikbereiches).
     

Der Beitritt der ost- und südosteuropäischen Länder in die Europäische Union ist ein Schlüsselelement dieser Konvergenz. Bereits der geographische Aspekt stellt die grundlegende Frage nach "dem Europa, das wir wollen bzw. das wir denen vorschlagen", die so massiv an seine Tore pochen. Aber auch die praktischen Aspekte hinsichtlich des eigentlichen Alltagsbetriebs der Union verlangen bei einer Erweiterung das Überdenken aller bestehenden Funktionsmechanismen. In den von den Staats- und Regierungschefs im Jahre 2000 gehaltenen Reden über die politischen Ziele sowie im Weißbuch der Europäischen Kommission zu den Arbeitsweisen der europäischen Institutionen, kommt dies auf sehr unterschiedliche Weise zum Ausdruck.

Die Erweiterung ist jedoch ein Prozess, der zugleich innerhalb Europas und außerhalb der Europäischen Union abläuft. Sie wirft dabei so viele Fragen auf, dass zurecht zu befürchten ist, dass sie die politische Energie, welche die EU zur Lösung dieser Fragen benötigt, vollkommen aufzehrt und dies auf Kosten dessen, was wir vom christlichen Bewusstsein her zu Beginn dieser Anregungen als die "Verantwortung der Europäischen Union nach außen hin" bezeichnet haben. Mit anderen Worten, die Konvergenz ad extra kommt nicht so deutlich zum Ausdruck wie die ad intra. Möglicherweise ist gerade in der Frage nach der weltweiten Verantwortung der erweiterten Europäischen Union die gesellschaftliche Mobilisierung, der Aufruf nach einem Bewusstsein der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Wählerinnen und Wähler am dringlichsten, in Anbetracht der Tatsache, dass es für die politischen Entscheidungsträger äußerst schwierig sein wird, die mit der Erweiterung einhergehenden Probleme der finanziellen Aufteilung und der Verteilung der Machtbefugnisse zu lösen, Schwierigkeiten, auf die die Nöte im Zusammenhang mit dem Vertrag von Nizza bereits einen Vorgeschmack gegeben haben.
Vom Standpunkt des europäischen Bewusstseins her müssen wir uns nichtsdestoweniger von dieser globalen Sichtweise leiten lassen, wenn es uns gelingen soll, uns der aktuellen Aspekte einer wirklichen weltweiten Verantwortung der Europäischen Union bewusst zu werden. Dann werden wir feststellen, dass im Vergleich zur Vergangenheit in allen wichtigen Bereichen der Identität, der grundlegenden Rechtsstruktur und der zu treffenden politischen Entscheidungen das Aggiornamento durchaus tief greifend ist.


1. Identität

Gemeinhin heißt es, dass Identität aus der Beziehung zum anderen entsteht. Wie wird es in der Zukunft um die internationale Identität der Europäischen Union bestellt sein?
Folgt man dem Leitgedanken einer bestehenden Kohärenz zwischen der inneren und der äußeren Identität, so stößt man sehr schnell auf die Dimension der auf der Anerkennung der herausragenden Würde des Menschen basierenden universellen und humanistischen Werte: eine letztendlich « Habermas´sche » Identität, die ihre Definition auf eine gemeinsame Staatsbürgerschaft und nicht auf gemeinsame historische oder kulturelle Wurzeln gründet, wie im Falle einer vielsprachigen und multikulturellen politischen Einheit wie der Europäischen Union erforderlich. Der Bezug auf die Werte löst jedoch noch nicht das Problem der europäischen Frage. Im Übrigen enthält der Gründungsvertrag der Europäischen Union, insbesondere im Kapitel über die GASP bereits eine sich auf die Werte gründende Proklamation der Identität, doch hat auch dies bislang nicht zu einem klareren Bild der Europäischen Union in der heutigen Welt beigetragen.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass eine Identität nicht einfach verkündet werden kann, indem man sich zu universellen Werten bekennt. Europa muss sich auf der internationalen Bühne hervortun, durch ein Gesamtprojekt, mit Hilfe dessen es auf der Grundlage der in seinen Machtbefugnissen stehenden Mitteln dazu beitragen kann, diesen Werten auch auf weltweiter Ebene Geltung zu verschaffen. Die Ereignisse vom 11. September unterstreichen die Aktualität dieser Forderung.
Mit anderen Worten, die Überlegenheit einer dauerhaften Weltordnung, die den Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit und umweltpolitischer Nachhaltigkeit Genüge tut, in der weltweite Solidarität Vorrang hat vor der Verteidigung der exklusiven Rechte der Europäischen Union, ist im heutigen, durch eine enorme Interdependenz zwischen Nord und Süd, zwischen arm und reich gekennzeichneten Kontext, wohl das zusätzliche äußere Element zur universellen Sichtweise der europäischen Identität.
Umgekehrt ist festzustellen, dass eines der Probleme, welches die Europäische Union mit ihrem Auftreten auf der internationalen Bühne hat, aus dem Widerspruch rührt zwischen den in der Präambel zur GASP enthaltenen Grundsätzen allgemeingültiger Regelungen und den sektoriellen Verhaltensformen, die sich auf die Verteidigung der handels- oder agrarpolitischen Interessen der Europäischen Union beschränken und deren Ursachen im schrittweisen Aufbau der Europäischen Union zu suchen sind: Mit allmählicher Entwicklung der einzelnen Innenpolitiken konnte man sich dann den damit einhergehenden außenpolitischen Fragen widmen.
Es versteht sich von selbst, dass eine derartige Identität nach außen nicht dazu führen darf, dass sich die EU die Blöße der Naivität gibt. Großzügigkeit impliziert den Gebrauch von Macht und Stärke. Die Union muss in der Lage sein, falls erforderlich mit militärischem Einsatz, ihre vitalen Interessen sowie die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, wenn deren Interessen im Sinne des Völkerrechts, dessen Achtung bzw. Förderung die Union sich auf ihr Banner geschrieben hat, bedroht sind.

2. Institutioneller Bezug nach außen

Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich, dass die gegenwärtig im Vertrag der Europäischen Union praktizierte unterschiedliche rechtliche Behandlung der außenpolitischen Wirtschaftsverbindungen und der Außen- und Sicherheits- bzw. der Verteidigungspolitik der Europäischen Union kaum Sinn macht, wenn man an eine „äußere Identität Europas" glaubt, das heißt an ein Europa, dass dem Völkerrecht unterliegt; anders ausgedrückt, die Trennung zwischen dem „ersten und dem zweiten Pfeiler" ist mit der weltweiten Identität der Europäischen Union nicht kompatibel.
Desgleichen impliziert die weltweite supranationale Sichtweise der Identität der Union den institutionellen Bezug auf ein Subsidiaritätsprinzip auch auf weltweiter Ebene. Das Subsidiaritätsprinzip wird dann zum Rückgrat der Kohärenz zwischen der inneren Ordnung und der äußeren Identität der Europäischen Union, selbst wenn es auf internationaler Ebene keine Regulierungsinstanzen für die Subsidiarität gibt.

3. Außenpolitik der Europäischen Union

Eine verallgemeinerte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im innenpolitischen sowie im außenpolitischen Bereich führt zunächst einmal dazu, die jeweilige Richtung anzuzeigen, in die die Außenpolitiken der Union im Vergleich zu denen der einzelnen Mitgliedsstaaten führen. Die Außenpolitik fällt in den Bereich der geteilten Kompetenzen; es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, dass die gegenwärtigen Mitgliedsländer ihre bevorzugten Beziehungen zu einem bestimmten Teil der Welt aufgeben; es wäre sogar eine Organisationsform nach „Anführern" für die jeweiligen Regionen oder Länder denkbar. Dagegen gehören folgende Bereiche zu den spezifischen bzw. vorrangigen Kompetenzen der Europäischen Union selbst:

  • der Bereich der sogenannten « multilateralen » Beziehungen, genau jene, die die Organisation des internationalen Systems (WTO, Vereinte Nationen, IWF, Weltbank) sowie die damit einhergehenden Verhandlungen betreffen;
  • der Aufbau von bevorzugten Beziehungen mit internationalen « regionalen Gruppen », wie ASEAN, MERCOSUR, NAFTA, den Zusammenschlüssen im südlichen und westlichen Afrika. Man sollte davon ausgehen, dass die Ermutigung zur Bildung derartiger Pole politischer oder wirtschaftlicher Zusammenarbeit nach geographischen oder kulturellen Zugehörigkeiten als Bestandteil einer besser beherrschbaren Weltordnung ein Teil der außenpolitischen Berufung der Europäischen Union darstellt.

Die Kohärenz zwischen der inneren und der äußeren Identität der Europäischen Union macht jedoch einen weiteren Schritt erforderlich, wobei die herkömmliche Unterscheidung zwischen Außenpolitik (für die ausschließlich die Diplomaten Verantwortung tragen) und Innenpolitik ( der rein EU-internen Verwaltung) in Frage zu stellen ist. Als souveräne Weltmacht, die um die Außenwirkung ihrer Innenpolitiken besorgt ist (sowohl die Agrarpolitik, als auch die energie- und verkehrspolitischen Entscheidungen der Union haben Auswirkungen auf die internationalen Nahrungsmittelmärkte oder auf die Rohstoffressourcen der Welt), sollte die Union die weltweite Dimension ihrer innenpolitischen Entscheidungen als integralen Bestandteil ihrer Außenpolitik sehen, im Sinne einiger ihrer großen Prioritäten, wie der im Juni 2001 in Göteborg vom Europäischen Rat verabschiedeten europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung.
Handelt die Europäische Union wirklichkeitsfremd, wenn sie sich a priori einseitig um die Berücksichtigung der Interessen ihrer weltweiten Partner bemüht? Genau dies empfiehlt das Weißbuch zum Thema „europäisches Regieren", indem es einen engen Zusammenhang zwischen dem europäischen und dem weltweiten Regieren (governance) herstellt. Im Bereich des freien Handelsaustauschs unterhält die Europäische Union bereits Abkommen auf der Grundlage der Nicht-Gegenseitigkeit. Es ließe sich ebenfalls vorstellen, dass die Europäische Union dieses a priori konstruktive Prinzip der Nicht-Gegenseitigkeit als Verhandlungselement mit den Schwellenländern anwendet, von denen zu wünschen ist, dass sie nicht alle ein so energieraubendes Entwicklungsmodell wählen wie das der Industrieländer.

  • Derselbe Realismus führt schließlich zu dem Bemühen, auf europäischer Ebene eine Verteidigungspolitik zu entwickeln, die die Möglichkeit der Gewaltanwendung vorsieht, wenn die vitalen Interessen der Union durch die Verletzung oder die Nicht-Beachtung des Völkerrechts bedroht werden.

Jérome Vignon

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