Nachdenken über die Shoa. Mitschuld und Verantwortung der katholischen Kirche
Stellungnahme des Gesprächskreises "Juden und Christen" beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zur Erklärung der "Vatikanischen Kommission für die religiösen Beziehungen zu den Juden" vom 16. März 1998
Am 16. März 1998 veröffentlichte die "Vatikanische Kommission für die religiösen Beziehungen zu den Juden" nach zehnjähriger Arbeit das Dokument "Wir erinnern uns: Nachdenken über die Shoah" ("We remember: A Reflection on the Shoah"). Papst Johannes Paul II. hatte schon am 1. September 1987 betont, die geplante Veröffentlichung sei "wichtig für Kirche und Welt" und die Shoah sei "eine Warnung, ein Zeugnis und ein stiller Schrei für die ganze Menschheit". [ 1)]
Die Erklärung hat weltweit große Resonanz gefunden. Es gab sowohl Zustimmung als auch Kritik. Der Gesprächskreis "Juden und Christen" beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken, dem elf jüdische und siebzehn katholische Mitglieder angehören, hat die Erklärung analysiert und legt hier seine Stellungnahme vor. Er anerkennt die Bedeutung des Dokuments, möchte aber im Blick auf das angekündigte päpstliche Schreiben zum Versöhnungsjahr 2000 einige Anregungen geben.
Dankbar stellen wir fest, daß die römische Erklärung ein weiterer Schritt auf dem Weg ist, ein neues Verhältnis zum Judentum zu finden. Dieser Weg hat mit der Deklaration "Nostra aetate" des Zweiten Vatikanischen Konzils begonnen und wurde seither von vielen Verlautbarungen und Initiativen der katholischen Kirche fortgeführt. Wichtige Erkenntnisse dieses Prozesses finden wir in dem Dokument "Wir erinnern uns" wieder. Es weist nachdrücklich auf die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens hin. Es nennt Beispiele der Geschichte für christliche Schuld gegenüber Juden. Es anerkennt entsprechend jüdischem Selbstverständnis "das einzigartige Zeugnis des jüdischen Volkes für den Heiligen Israels und für die Thora". Zum ersten Mal verwendet ein vatikanisches Dokument den Begriff der "Shoah", das heißt Vernichtung, Katastrophe (vgl. z. B. Jes 10,3), der jede religiöse Sinndeutung ausschließt, wie sie zum Beispiel der Begriff "Holocaust", das heißt Brandopfer (vgl. z. B. Gen 22,2), nahelegt. Mehrfach wird mit großem Ernst die christliche Pflicht zur Erinnerung an die Shoah eingefordert.
Leider bleibt das Dokument trotz beachtlicher Aussagen in seinen historischen und theologischen Äußerungen hinter früheren Erklärungen zurück, die von Papst Johannes Paul II., von der Deutschen Bischofskonferenz und von französischen Bischöfen gegeben wurden. [ 2)] Vor allem vermissen wir ein klares Wort zur Mitschuld und Verantwortung der Kirche. Es genügt nicht, nur die "Fehler der Söhne und Töchter der Kirche" zu benennen. In Anknüpfung an das Konzil haben die deutschen Bischöfe im Jahre 1988 anläßlich der 50. Wiederkehr der Reichspogrom-nacht zu Recht betont, "daß die Kirche, die wir als heilig bekennen und als Geheimnis verehren, auch eine sündige und der Umkehr bedürftige Kirche ist". [ 3)]
1. Langsame Loslösung der Kirche vom Judentum
Das vatikanische Dokument erweckt den Eindruck, der Prozeß der Trennung von "Urkirche" und "jüdischem Volk" beginne bereits unmittelbar "nach der Kreuzigung Jesu". Das halten wir historisch für nicht zutreffend. Der lange Prozeß der Loslösung der Kirche vom jüdischen Volk muß differenzierter gesehen werden.
seiner Zeit und seines jüdisch-palästinischen Milieus im 1. Jahrhundert, dessen Ängste und Hoffnung er teilte ... Auch Paulus (wie übrigens Jesus selber) hat Methoden der Schriftlesung, ihre Interpretation und Weitergabe an die Schüler verwendet, die den Pharisäern ihrer Zeit gemeinsam waren" [ 4)], heißt es in einer vatikanischen Erklärung von 1985. Die kontroversen Diskussionen, die sich in neutestamentlichen Schriften finden, sind zunächst innerjüdische Auseinandersetzungen.
Indem neutestamentliche Gemeinden jüdische Hoffnungen in Jesus als dem Christus erneut bekräftigt und erfüllt sahen, begann die allmähliche Abgrenzung vom Judentum. Der Rückgriff der griechisch sprechenden Gemeinden auf die griechische Übersetzung der Hebräischen Bibel (Septuaginta) beschleunigte den Prozeß, nicht zuletzt durch die Aufnahme griechischer Vorstellungen. Die Hinzunahme der neutestamentlichen Schriften zum Kanon der biblischen Bücher ist Ausdruck einer eigenen Identität und Zeugnis für den Glauben an ein Handeln Gottes durch Jesus von Nazaret.
Das sich schließlich formierende Christentum trat zunehmend in Rivalität zum Judentum. "In der christlichen Welt ... zirkulierten ... irrige und ungerechte Interpretationen des Neuen Testaments in bezug auf das jüdische Volk und seine angebliche Schuld", die sogar zur Zerstörung einzelner Synagogen führten. Diese Feststellung des römischen Dokuments ist zwar zutreffend, aber nicht hinreichend für die ersten Jahrhunderte.
Heidenchristliche Theologen (Apologeten, Kirchenväter) verstärkten die Einstellung der Kirche, die Schriften des Neuen Testaments nur noch mit heidenchristlichen Augen zu sehen und Verurteilungen von Juden in eine Verurteilung des jüdischen Volkes umzudeuten. Was ursprünglich ein "Familienkonflikt" innerhalb des Judentums war, wurde mehr und mehr zu einer theologisch begründeten Feindschaft gegen eine andere Religion. [ 5)] Die Kirchenväter, deren Schriften für die weitere Geschichte bedeutsam wurden, nahmen in der Regel die Heilsgeschichte des Alten Bundes als Vorgeschichte der Kirche in Anspruch und sprachen dem jüdischen Volk das Anrecht auf die biblische Erwählung und Verheißung ab (Substitutionstheorie, Enterbungstheorie).
Diese Entwicklung wurde durch die Erhebung des Christentums zur Reichsreligion zusätzlich verschärft. Die politische Theologie zur Zeit Konstantins (Eusebius) betrachtete die geschichtliche Wende als einen nachträglichen Beweis für die Messianität Jesu Christi. Die Juden hatten sich hingegen damit abzufinden, daß sie zu einer unbedeutenden Minderheit im christlichen Imperium wurden. In der Folgezeit betonte die Kirche mehr und mehr ihre Überlegenheit und vergaß die Wurzel Israel, aus der sie bleibend kommt.
Eine Neubestimmung des Verhältnisses zum jüdischen Volk setzte erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein. Mit Berufung auf den Römerbrief des Apostels Paulus schärft die Deklaration "Nostra aetate" den Christen ein, dem Judentum nicht mehr die religiöse Existenzberechtigung abzusprechen und stellt es dem verborgenen Ratschluß Gottes anheim, wie die Rettung "ganz Israels" geschehen wird (vgl. Röm 9-11). Gehört zum Respekt vor dem Mysterium Gottes nicht auch die Demut, nicht zu wissen, warum es zur dramatischen Trennung von Christentum und Judentum kam? Mit Kardinal Ratzinger ist anzuerkennen: "Diese Trennung zu überwinden, steht nicht in unserer Macht, aber sie hält uns gemeinsam auf dem Weg zum Kommenden hin und darf daher nicht Feindschaft sein." [ 6)]
Schon aus diesem kurzen Überblick geht hervor, daß nur eine möglichst genaue Aufarbeitung der langsamen Auseinanderentwicklung die Chance bietet, aus den Erfahrungen unseres Jahrhunderts heraus andere Weichen für das Verhältnis von Juden und Christen zu stellen. Wir rufen deshalb alle, die sich mit der Geschichte der ersten Jahrhunderte befassen, auf, die Zusammenhänge offenzulegen und auf diese Weise Versöhnungsarbeit zu leisten.
2. Problematische Entscheidungen von Konzilien als Äußerungen der Gesamtkirche
Nicht überzeugend erscheint uns der vatikanische Text bezüglich der Selbsteinschätzung der Kirche im Verhältnis zum Judentum, wenn es zwar einzelnen Christen Schuld zuweist, jedoch die Kirche selbst als verfaßte Glaubensgemeinschaft davon ausnimmt. Dies traf schon für die mittelalterliche Kirche nicht zu und gilt ebensowenig für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Die Bedeutung der Konzilien für die Herausbildung des christlichen Glaubensbewußtseins ist unbestritten. In ihnen geht es um kirchenoffizielle Äußerungen, gerade auch dann, wenn sie nicht neues Gedankengut entwickeln, sondern ein in der Kirche bereits vorhandenes Bewußtsein als verbindlich erklären. Aus den Verflechtungen historischer, kirchenpolitischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge hat sich im Mittelalter eine antijüdische Stimmung gebildet, die weit in die Neuzeit hineinwirkt. Die vatikanische Erklärung spricht von "seit Jahrhunderten andauernden gefühlsmäßigen Verdächtigungen und Feindseligkeiten, die wir Antijudaismus nennen".
Es haben sich aber nicht nur einzelne Christen schuldig gemacht, sondern auch Konzilien, zumal das Vierte Laterankonzil (1215), das sich im Westen besonderer Anerkennung erfreut hat. Auf diesem Konzil wurde der generelle Vorwurf erhoben, die Juden seien des Unglaubens (perfidia) schuldig. Es wurden Bestimmungen verbindlich gemacht, die meist schon lange in Geltung waren. Sie betrafen die Zinsgeschäfte der Juden, Kennzeichnungspflicht, Ausgehbeschränkungen und das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden. Vor allem wurden scharfe Reglementierungen für getaufte Juden erlassen. [ 7)] Das Konzil von Basel hat im Jahr 1434 einen nicht minder deutlichen Text verabschiedet. Da es eine außerordentlich konsensorientierte, alle Minderheitsvoten berücksichtigende Versammlung war, ist es erstaunlich, daß die Entstehung des Judendekrets offensichtlich ohne Abstimmungskämpfe erfolgen konnte - ein weiterer Beweis für eine in der Kirche allgemein verbreitete antijüdische Einstellung. Das Baseler Judendekret schloß mit der Vorschrift, daß es "in den einzelnen Kathedral- und Kollegiatskirchen und in anderen frommen Einrichtungen, an denen sich die Gläubigen zahlreich zusammenfinden, wenigstens einmal im Jahr im Gottesdienst" zu verkünden sei. [ 8)] Schließlich hat das Konzil von Florenz in der Unionsbulle mit den Kopten vom 4. Februar 1442 das "Außerhalb der Kirche kein Heil" auch auf die Juden angewendet und ihnen die Erlangung des Heils abgesprochen. [ 9)]
In dieser Situation konnten die mehrfach von päpstlicher Seite ergangenen Erlasse zum Schutz der Juden ("Sicut Judaeis") die Pogrome, Vorwürfe der angeblichen Ritualmorde, Brunnenvergiftungen und Hostienschändungen nicht verhindern.
Schließlich ist anzumerken, daß gegen die Praxis aller anderen westeuropäischen Länder der Kirchenstaat, der nach den napoleonischen Kriegen wiedererrichtet worden war, die diskriminierende Politik gegenüber den Juden mit Einführung der Ghettos und der Kennzeichnungspflicht wieder aufgenommen hat. Erneut wurde den Juden aufs strengste verboten, christliche Dienstboten zu beschäftigen; die "Zwangspredigten" wurden wieder eingeführt: Fünfmal im Jahr mußten die Juden Missionspredigten hören. Eine schwere Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen katholischer Kirche und Judentum bildeten die ohne Einwilligung der Eltern vorgenommenen Taufen jüdischer Kinder, die oft zur Wegnahme der Getauften aus der Familie führten (Mortara-Affäre 1858 im Kirchenstaat).
Erst das Zweite Vatikanische Konzil hat in "Nostra aetate" mit der bisherigen Tradition gebrochen und einen Neuansatz im Verhältnis des Christentums zum Judentum gewagt. Damit wurde alles Bisherige faktisch widerrufen.
3. Zusammenhang von christlichem Antijudaismus und heidnischem Antisemitismus
"Die Shoah war das Werk eines typischen modernen neuheidnischen Regimes. Sein Antisemitismus hatte seine Wurzeln außerhalb des Christentums." Dieser Behauptung der vatikanischen Erklärung müssen wir widersprechen. Zwar hat der Antisemitismus des Nazi-Regimes mit seiner Rassenlehre und seinem Vernichtungswillen eine neue Dimension gegenüber dem kirchlichen Antijudaismus erreicht. Wir sind jedoch überzeugt, daß der heidnische Antisemitismus ohne die Grundlegung des christlichen Antijudaismus nicht möglich gewesen wäre. Dafür sprechen die angeführten geschichtlichen Hinweise.
Unzureichend bis irreführend sind auch die Aussagen des vatikanischen Textes zum Verhalten kirchlicher Persönlichkeiten in der Zeit des Nationalsozialismus. Dies gilt besonders für die Kardinäle Faulhaber und Bertram und für Papst Pius XII.
Im Dezember 1933 predigte der Münchner Erzbischof Michael Kardinal von Faulhaber über die katholische Hochschätzung des Alten Testaments. Er reklamierte es für das Christentum mit der Behauptung, es sei zwar im Judentum entstanden, aber eigentlich kein jüdisches Buch. Deshalb dürfe man die Abneigung gegen das zeitgenössische Judentum nicht auf das Alte Testament übertragen wie die Nationalsozialisten und die Deutschen Christen, die es als "Judenbuch" verworfen hatten. Aufgrund seiner Adventspredigten hat man den Mut des Münchener Erzbischofs bewundert. Im In- und Ausland galt er seitdem als Garant und geistiger Führer des katholischen Widerstandes.
Solch hoher Erwartung konnte er freilich nicht entsprechen. Es ist daran zu erinnern, daß Faulhaber nichts gegen "ehrliche Rassenforschung und Rassenpflege" einzuwenden hatte. Auch waren seine Predigten vom klassischen Antijudaismus geprägt (Verworfenheit und Flucht als göttliches Stigma des "ewigen Juden"). Weder er noch irgendeiner seiner deutschen Mitbischöfe hat gegen den Judenboykott am 1. April 1933 oder gegen die Nürnberger Gesetze protestiert.
Im Gegensatz zum Schweigen der deutschen Bischöfe steht die deutliche Kanzelkritik des Berliner Dompropstes Bernhard Lichtenberg gegen die Zwangssterilisierung von chronisch Kranken und gegen die Euthanasiemorde an Behinderten. Seine Hilfe für verfolgte "Nicht-Arier" und sein öffentliches Gebet für die Opfer der Reichspogromnacht trugen ihm schließlich Schikanen und Verhaftung ein. Er starb nach zweijähriger Strafhaft auf dem Transport ins Konzentrationslager Dachau. Sein außergewöhnliches Zeugnis darf nicht in einem Atemzug mit Faulhaber oder gar Bertram genannt werden, wie es im vatikanischen Dokument geschieht. Andere Männer und Frauen - wir denken beispielsweise an die unerschrockene Freiburgerin Gertrud Luckner - hätten genannt werden müssen.
Zu den wenigen nach 1945 bekannt gewordenen Interventionen zählt der Brief des Berliner Bischofs Graf von Preysing. Er hatte den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Bertram aufgefordert, wenigstens eine seiner vielen Eingaben an die NS-Regierung der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Er konnte sich aber gegen Bertram und die Mehrheit der Bischöfe nicht durchsetzen.
Am 6. März 1943 hatte sich Preysing an Papst Pius XII. gewandt. Der Papst entschied sich aber, "Zurückhaltung zu üben, um größeres Unheil zu verhüten". Bei dieser Entscheidung ist Pius XII. geblieben, auch als vor seinen Augen Tausende von Juden aus Rom abtransportiert wurden, um, wie er wußte, nach Auschwitz gebracht zu werden. Wie immer die gesamtkirchliche Rolle dieses Papstes in der Judenfrage letztlich zu beurteilen sein wird, hätte nach unserer Überzeugung Pius XII. zumindest als Bischof von Rom öffentlich für die Juden seiner Stadt eintreten müssen. Auch wenn er sie vielleicht nicht vor dem Tod hätte retten können, hätte seine Aktion Vorbildwirkung für andere Bischöfe gehabt.
Allerdings befürwortete der Papst, daß Juden in Klöstern versteckt wurden. Dafür bedankten sich Juden aus der Emigration. Nach 1945 wurde jedoch bekannt, daß in einigen Klöstern Eiferer jüdische Kinder gegen deren Willen getauft hatten. Es bedurfte erheblicher Anstrengungen, sie ihren jüdischen Familien zurückzugeben.
Nach Kriegsende wußte man in der Öffentlichkeit bald, daß kirchliche Behörden, vor allem in Rom, über sichere Kanäle ins neutrale Ausland verfügten. Diese kirchlichen Hilfsmaßnahmen begünstigten auch Personen, die in die Verbrechensmaschinerie der Nationalsozialisten erheblich verwickelt waren. So ist auch Kriegsverbrechern mit kirchlicher Hilfe die Flucht in den Nahen Osten und von dort nach Lateinamerika geglückt.
Alles in allem ist die Haltung der katholischen Kirche zur Shoah ambivalent, wenn nicht beschämend. Es trifft das Wort von Papst Johannes Paul II. zu, mit dem das vatikanische Dokument beginnt: daß Christen "der Welt statt eines an den Werten des Glaubens inspirierten Lebenszeugnisses den Anblick von Denkund Handlungsweisen boten, die geradezu Formen eines Gegenzeugnisses und Skandals darstellten".
4. Bekenntnis der Schuld und Verantwortung für die Geschichte
Die vatikanische Erklärung betont die versöhnende Kraft und die Pflicht der Erinnerung: "Die gemeinsame Zukunft von Juden und Christen verlangt, daß wir uns erinnern, denn es gibt keine Zukunft ohne Erinnerung."
Die Pflicht der Erinnerung setzt die genaue Kenntnis historischer Sachverhalte voraus und fordert eine wissenschaftliche Analyse der Vergangenheit ohne jede Form der Apologie. Wie die Erklärung darlegt, stehen noch viele Studien über die Zeit des Nationalsozialismus aus: "Historiker, Soziologen, Philosophen, Politiker, Psychologen und Theologen versuchen, über die Wirklichkeit und die Gründe der Shoah tiefere Einsicht zu gewinnen." Aus dieser Erkenntnis folgt für uns die Notwendigkeit, die Vatikanischen Archive zum Studium der einschlägigen Dokumente zu öffnen.
Das Verhältnis von Judentum und Christentum muß getragen sein von Respekt und Anerkennung auf beiden Seiten, weil "Juden und Christen einander in einer vergleichbaren Hoffnung begegnen, die sich auf dieselbe Verheißung an Abraham gründet."[ 10]
Die Redlichkeit unseres Erneuerungswillens verlangt von allen Mitgliedern der Kirche das Bekenntnis zur Schuldfähigkeit und zur Verantwortung für die Geschichte. Es bleibt zu hoffen, daß im bereits angekündigten päpstlichen Schreiben zum Versöhnungsjahr 2000 die Kirche, gerade auch als institutionelle Größe, ihre Mitschuld und Verantwortung erkennt und bekennt.
In seinem Begleitschreiben bringt Papst Johannes Paul II. seine Hoffnung zum Ausdruck, die Erklärung "Wir erinnern uns: Nachdenken über die Shoah" möge "die Erinnerung befähigen, ihre notwendige Rolle im Prozeß des Aufbaus einer Zukunft zu übernehmen, in der die unaussprechliche Bosheit der Shoah nicht mehr möglich wird." Es ist Aufgabe aller Christinnen und Christen, und zwar auf allen Ebenen kirchlichen Handelns, diesen vom Zweiten Vatikanischen Konzil eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Veröffentlicht am 4 . September 1998
1) Zitiert nach Freiburger Rundbrief, Neue Folge, Heft 3/1998, 161.
2) Vgl. Ansprache von Papst Johannes Paul II. in der Synagoge von Rom am 13. April 1986; "Die Last der Geschichte annehmen". Wort der Berliner, der Deutschen und der Österreichischen Bischofskonferenzen vom 20. Okt. 1988; Erklärung mehrerer französischer Bischöfe in Drancy 1997.
3) "Die Last der Geschichte annehmen", Nr. 2; vgl. Zweites Vatikanisches Konzil "Lumen gentium", Nr. 8.
4) "Hinweise für eine richtige Darstellung von Juden und Judentum in der Predigt und in der Katechese der katholischen Kirche." Erklärung der Vatikanischen Kommission für die religiösen Beziehungen zu den Juden vom 24. Juni 1985, Nr. 12 u. 18.
5) Vgl. die Adversus Judaeos-Literatur der Kirchenväter.
6) Joseph Kardinal Ratzinger, Die Vielfalt der Religionen und der Eine Bund, Hagen 1998, 113.
7) Vgl. Conciliorum Oecumenicorum Decreta, 265-267.
8) Vgl. Conciliorum Oecumenicorum Decreta, 483-485, hier 485.
9) Vgl. Conciliorum Oecumenicorum Decreta, bes. 578.