Als Broschüre vergriffen

Der Familie gebührt Vorrang

Vorschläge des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zur wirtschaftlichen Familienförderung

1. Ausgangspunkte: Familie, Gesellschaft und Staat

Ehe und Familie sind der personale Lebensraum, dem vor allen anderen Vorrang und besonderer Schutz des Staates zukommt. So will es auch unsere Verfassung. Deshalb verpflichtet sie alle staatlichen Organe, nicht nur Ehe und Familie zu schützen, sondern sie auch in besonderer Weise zu fördern. Der Familie die sozialen Möglichkeiten und Hilfen zu bieten, damit sie ihren Dienst am Menschen erfüllen kann, ist eine Verpflichtung, hinter der Rücksichten auf andere Interessen der Gesellschaft zurücktreten müssen.

In der Familie verwirklicht sich die natürliche Grundform menschlichen Zusammenlebens. Elementare Werte und Verhaltensweisen werden hier gelernt und eingeübt; der nachwachsenden Generation wird gleichzeitig die Erfahrung eines bergenden und stabilen Lebensraumes vermittelt. Diese einzigartige Lebensgemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern ist für die Gesellschaft eine Quelle ihrer Vitalität und ihrer kulturellen Kraft. Die Familie ist damit grundlegende Voraussetzung für die personale Verwirklichung des Menschen und für die Entwicklung einer humanen Gesellschaft auf Zukunft hin. Mit diesen Eigenschaften ist die Familie gestaltendes Element unserer Gesellschaft und unseres Staates. Aus all diesen Gründen ist sie unersetzlich.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat diese grundlegenden Zusammenhänge wiederholt behandelt, wie z.B. auf seinen familienpolitischen Kongressen 1974 und 1980 sowie bei späteren Erklärungen. Die aktuelle Auseinandersetzung legt es nahe, mit dieser Stellungnahme die Aspekte der wirtschaftlichen Familienförderung in den Vordergrund zu stellen.

Wir alle stehen in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen, wie sie durch unsere Wirtschafts- und Sozialordnung gesetzt werden, familienfreundlicher zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Die familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre sind in diesem Sinne erfreuliche Fortschritte für die Familie. Unseren Forderungen ist in ersten Schritten entsprochen worden: Die durch die Unterhaltspflichten geminderte steuerliche Leistungsfähigkeit von Eltern mit Kindern wird durch einen Kinderfreibetrag teilweise berücksichtigt Familien, die wegen ihres geringen Einkommens den Steuerfreibetrag nicht oder nicht voll ausschöpfen können, erhalten mehr Kindergeld. Der Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie, das Erziehungsgeld und die- Anrechnung von Erziehungszeiten im Rentenrecht sind ein Einstieg zur Anerkennung der erzieherischen Leistung von Müttern und Vätern.

2. Die Situation: Belastungen der Familie

Die Familienpolitik steht vor der Aufgabe, den eingeschlagenen Weg auch in Zukunft energisch fortzusetzen; dies umso mehr, als wir immer noch familienpolitische Defizite sowie Belastungen und Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft feststellen müssen:

- Immer noch herrschen Leitbilder und Verhaltensweisen vor, die mehr an einer individualistisch verstandenen Selbstverwirklichung als einem solidarischen Miteinander der Menschen orientiert sind.

- Immer noch bestehen Benachteiligungen der Familien im Hinblick auf ein bedarfsgerechtes Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren ohne Kinder.

- Immer noch bestehen Schwierigkeiten für Mütter oder Väter, Familientätigkeit und außerhäusliche Berufstätigkeit ausreichend aufeinander abzustimmen.

- Immer noch fehlen ausreichende familienergänzende Hilfen für Mütter und Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kleinkinder.

- Immer noch ist die Berücksichtigung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Alterssicherung nicht angemessen.

- Immer noch sind auf dem Wohnungsmarkt junge Familien, kinderreiche Familien und Familien ausländischer Arbeitnehmer benachteiligt.

- Immer noch werden aus der Erkenntnis, daß die Existenz des Menschen mit der Empfängnis beginnt, die erforderlichen Konsequenzen nicht gezogen und reichen die Hilfen für werdende Mütter in Not nicht aus.

Die genannten Benachteiligungen der Familie stellen zusammengenommen eine gesellschaftspolitische Schieflage zu Lasten der Familie dar. Diese ist entstanden, weil sich die Familien-und Gesellschaftspolitik zu lange und zu sehr am einzelnen Menschen und an rein quantitativen Gesichtspunkten des Wirtschaftswachstums orientiert hat. Demgegenüber muß die Familien- und Gesellschaftspolitik stärker dem Sachverhalt Rechnung tragen, daß der Mensch in sozialen Bindungen und Verantwortlichkeit, insbesondere in der Familie, steht.

3. Unser Ziel: Familiengerechte Bedingungen in allen Lebensbereichen

Frauen und Männer brauchen, um sich frei und selbstverantwortlich für Familie entscheiden und ihren Vorstellungen entsprechend in Familie leben zu können, familienfreundliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen, damit eine Entscheidung für Heirat und Kinder, Erwerbsverzicht und Pflege nicht auf schlechtere Bedingungen trifft als gegenteilige Entscheidungen. Deshalb ist unser Ziel: familiengerechte Bedingungen in allen Lebensbereichen.

Die wirtschaftliche Förderung der Familie ist auch ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und daher unverzichtbarer Teil der staatlichen Familienpolitik. Weil die Familie als Institution und als personale Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern eine so fundamentale Bedeutung hat, muß ihr auch die wirtschaftliche Grundlage gesichert werden, die sie braucht, um ihre Aufgaben in der Gesellschaft und für die nachwachsende Generation erfüllen zu können. Darum fordern wir, daß der Familie ein ausreichend großer Teil der finanziellen Lasten abgenommen wird, die ihr heute durch die Pflege und Erziehung der Kinder entstehen. Daher müssen an den Lasten, die Eltern für ihre Kinder tragen, auch die Kinderlosen, deren Alterssicherung von den heutigen Kindern gewährleistet wird, noch stärker als bisher beteiligt werden. Viel zu wenig beachtet werden meist auch die langfristigen einkommensmäßigen Nachteile, die infolge eines vorübergehenden Verzichts auf Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern in der Lebensbiographie des einzelnen eintreten.

Wegen der besonderen Bedeutung der Familie für den einzelnen und für die Gesellschaft tritt das Zentralkomitee nachdrücklich dafür ein, der Familienpolitik gerade in der Zeit notwendiger weiterer Konsolidierung der Staatsfinanzen Vorrang einzuräumen. Dabei sollte folgenden grundsätzlichen Forderungen entsprochen werden, die das Zentralkomitee in den letzten Jahren immer wieder erhoben hat:

- Eine gerechte und zukunftsorientierte Familienpolitik muß noch konsequenter als bisher zu spürbaren familienfördernden Maßnahmen führen, vorrangig in der Finanz-, Wirtschafts-, Sozial-, Wohnungsbau-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik.

- Die Aufwendungen für die Erziehung der Kinder und für pflegebedürftige Familienangehörige müssen wegen der Bedeutung dieser Leistungen für die ganze Gesellschaft von allen Bürgern solidarisch mitgetragen werden.

- Die besonderen Belastungen, die durch die Erziehung von Kindern und durch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger entstehen, müssen im Steuersystem angemessen berücksichtigt werden. Die Höhe der Steuer freibeträge sollte nicht von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abweichen.

- Die Leistung der Familie für die Sicherung unseres Rentensystems durch die Erziehung künftiger Beitragszahler muß auch in einer nach der Kinderzahl gestaffelten Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung anerkannt werden.

- Das verfügbare Einkommen aller Familien mit Kindern, in denen nur ein volles Erwerbseinkommen zur Verfügung steht, muß auch ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe den notwendigen Lebensbedarf decken.

4. Unsere Forderungen: Was jetzt getan werden muß

Die Aufgabe dieser Legislaturperiode muß es sein, die einzelnen Maßnahmen in ihrer Gesamtwirkung zu sehen und so auszugestalten, daß sie den Familien nach ihrer jeweiligen Einkommenslage und Kinderzahl noch besser gerecht werden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei der angekündigten Steuerreform in Höhe von 44,4 Mrd. DM.

Wir sehen folgende Prioritäten für die Weiterentwicklung der Familienpolitik:

- Bei Familien mit mehreren Kindern ist eine zusätzliche Entlastung durch Kindergeld besonders dringlich. Daher müssen die Kindergeldsätze möglichst von 1988 an für das zweite Kind auf DM 120, für das dritte auf DM 250 und ab dem vierten Kind auf DM 300 erhöht werden.

- Da die meisten Kinder über das 16. Lebensjahr hinaus in weiterführender Ausbildung sind, ist - wie es auch der Bundesrat fordert - aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld grundsätzlich auf 18 Jahre festzusetzen.

- Die Aufwendungen von Eltern für ihre Kinder dürfen nicht besteuert werden. Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen ist daher als erster Schritt eine weitere Anhebung der Freibeträge für Kinder auf mindestens DM 3.672 je Kind und Jahr zwingend. Zum Ausgleich für die Familien, die die Entlastungswirkungen der Kinderfreibeträge nicht nutzen können, muß der Kindergeldzuschlag adäquat erhöht werden.

- Im Rahmen der Steuersenkungen muß, um das Existenzminimum von einer Besteuerung weitgehend freizustellen, der Grundfreibetrag angehoben werden. Bei Alleinerziehenden muß der Haushaltsfreibetrag entsprechend erhöht werden. Zudem ist es erforderlich, die erhöhten Aufwendungen Alleinerziehender für Kinder dadurch besser zu berücksichtigen, daß der Pauschalbetrag auf DM 960 erhöht wird.

- Die derzeit geltenden Ausbildungsfreibeträge decken die tatsächlichen Ausbildungskosten bei weitem nicht ab. Daher müssen die Ausbildungsfreibeträge von Kindern unter 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung auf DM 1.800, bei Kindern über 18 Jahren, die bei den Eltern leben, auf DM 2.400 und bei Kindern über 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung auf DM 4.200 erhöht werden. Entsprechend ist zum Ausgleich für die Familien, bei denen sich die Ausbildungsfreibeträge nicht auswirken, ein Ausbildungszuschlag analog zum Kindergeldzuschlag vorzusehen.

- Keineswegs darf die Reform des Steuertarifs dazu führen, daß die relative Einkommenssituation einer Familie mit Kindern, die über ein geringes oder durchschnittliches Einkommen verfügt, verschlechtert wird. Diese Gefahr besteht bei der Einführung des linear-progressiven Tarifs und der Senkung des Spitzensteuersatzes ohne gleichzeitige deutliche Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Es muß auch vermieden werden, daß die steuerliche Belastung der Familien auf andere Weise erhöht wird. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer. Ihre Erhöhung würde die Familien mit Kindern besonders stark treffen und einen Ausgleich ihrer Belastungen unumgänglich machen.

- Die Einführung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs hat die Entscheidungsmöglichkeit für Eltern, ihre berufliche Tätigkeit mit den Aufgaben der Pflege und Erziehung ihrer Kinder flexibel abzustimmen, erheblich erleichtert. Diese gleichermaßen für die Familien wie die Gesellschaft wichtige Neuregelung kann aber nur dann voll wirksam werden, wenn sie für einen längeren Zeitraum genutzt werden kann. Grundsätzlich ist daher das Erziehungsgeld für drei Jahre zu gewähren. Mit der Ausdehnung des Erziehungsgeldes muß auch der Erziehungsurlaub mit Kündigungsschutz entsprechend verlängert werden.

- Die Einführung eines Erziehungsjahres im Rentenrecht stellt einen ersten Schritt zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegeleistungen dar, die die Familien auch für die wirtschaftliche Sicherung der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen äIteren Generation erbracht haben und erbringen.

Denjenigen Müttern und Vätern, die sich heute für die persönliche ganztägige Betreuung der Kinder entscheiden und deshalb für längere Zeit auf Erwerbstätigkeit und auf die Begründung eines eigenen Rentenanspruchs verzichten, muß entsprechend dar Ausweitung des Erziehungsgeldes eine längere Versicherungszeit anerkannt werden. Eine sozial gerechtere Lösung im Sinne der Drei-Generationen-Solidarität erscheint erst dann erreicht, wenn mindestens drei Jahre als Versicherungszeit für jedes Kind angerechnet werden.

Eine zusätzliche und jetzt schon wirksame Entlastung für die Familien könnte dadurch erreicht werden, daß diese Erziehungsleistungen zu einem nach der Kinderzahl gestaffelten Arbeitnehmeranteil zum Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung führen.

Die hier gemachten Vorschläge müssen nach dem Leitprinzip der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Familien für alle Familien gelten. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Aufgaben beispielsweise in folgenden Bereichen:

Die wohnungspolitischen Hilfen müssen insbesondere für Familien mit mehreren Kindern aufgrund der in bestimmten Gebieten extrem angestiegenen Mietspiegel dringend verbessert werden. Die Wohngeldleistungen sind an die veränderte wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

- Die Leistungen der Sozialhilfe müssen dringend überprüft werden, ob sie das Leben von Familien angemessen sichern.

- Nicht zuletzt muß der Tatsache stärker Rechnung getragen wen den, daß heute Familien in zunehmendem Maße Pflegeleistungen für ältere und behinderte Angehörige übernehmen. Dadurch werden nicht selten Familien bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit beansprucht. Einzelne Familienmitglieder müssen deswegen auf eine eigene berufliche Tätigkeit verzichten. Sie ersparen damit der Allgemeinheit erhebliche Aufwendungen für eine sonst erforderliche kostspielige Heimunterbringung oder entsprechende ambulante Dienste. Es ist dringend erforderlich, daß diese Pflegeleistungen durch steuerliche Maßnahmen, staatliche Beihilfen und durch die Förderung von ambulanten Diensten erleichtert und unterstützt werden, wie es auch im Vierten Familienbericht gefordert wird. Ebenso wie die Erziehungsleistungen sollten diese Dienste auch im Rentenrecht Anerkennung finden.

5. Die Aufgabe: Vorrang der Familie

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken verbindet diese Vorschläge zur Weiterentwicklung der Familienpolitik mit der dringenden Bitte an den Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung, in diesem für unsere gesamte Gesellschaft wichtigen Bereich unverzüglich tätig zu werden. Wir erwarten von den einzelnen Bundesländern, daß sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend familienpolitisch tätig werden Ein umfassendes Konzept zur Familienförderung ist kurzfristig für Staat und Gesellschaft finanziell belastend. Langfristig aber stabilisiert es die Generationensolidarität und kann außerdem dazu beitragen, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Dazu gehört aber auch, daß sich in unserer Gesellschaft Lebensoptimismus und Zukunftsorientierung sowie die Wert- und Sinngehalte von Ehe, Familie und Elternschaft wieder stärker durchsetzen. Hier kann der Staat zwar nur helfend mitwirken, aber seine Anstrengungen zur Erweiterung des wirtschaftlichen Handlungsspielraums junger Ehen und Familien sind zugleich ein Gradmesser für die Neu- und Höherbewertung von Elternschaft in unserer Gesellschaft. Entscheidendes muß von uns Bürgern geleistet werden, allen voran von uns Christen. Hier ist jeder von uns gefordert.


Beschlossen von der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am 16. Mai 1987 in Bonn-Bad Godesberg.

Erklärung “Der Familie gebührt Vorrang” als PDF

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