Als Broschüre vergriffen

Drei-Generationen-Solidarität - mehr Gerechtigkeit für die Familie

Erklärung der Kommission 2 'Wirtschaft und Gesellschaft' des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zur Weiterentwicklung des Familienausgleichs in Verbindung mit der gesetzlichen Rentenversicherung "Drei-Generationen-Solidarität - mehr Gerechtigkeit für die Familie" vom 9. 9. 1983

Wesentliche Grundlagen unseres gesellschaftlichen Lebens und der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen sind Ehe und Familie. Es ist daher verfassungsrechtlich verbürgte Pflicht unserer staatlichen Ordnung, Ehe und Familie besonders zu schützen. In Zeiten wirtschafts- und finanzpolitischer Krisen ist es jedoch zunehmend schwieriger geworden, diesem Grundsatz gerecht zu werden. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte hat inzwischen dazu geführt, daß auch der Familienlastenausgleich eingeschränkt wurde. Berücksichtigt werden muß hierbei, daß beim Aufhau des Sozialstaates andere Bereiche erheblich stärker ausgebaut wurden als der Familienlastenausgleich, der schon vor den Kürzungen als unzureichend galt. So ist u.a. nicht gelungen, die nachwachsende Generation als Voraussetzung für unser System der sozialen Sicherung ebenso in den Blick zu nehmen wie die aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen.

Förderung der Familie als zentrale Aufgabe der Sozial- und Gesellschaftspolitik

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat bereits in seinem "Manifest zu Ehe und Familie" Oktober 1980 die Forderung aufgestellt, daß eine gerechte und zukunftsorientierte Familienpolitik sehr viel konsequenter als bisher zu spürbaren familienfördernden Maßnahmen in der Sozial-, Wirtschafts-, Finanz-, Wohnungsbau-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik führen müsse. Nach wie vor gilt die Auffassung des Zentralkomitees, daß ein gerechter, auch der Drei-Generationen-Solidarität Rechnung tragender Ausbau des Familienlastenausgleichs als Aufgabe des Staates durch stärkere Berücksichtigung der Kinderlasten bei der Besteuerung und durch familienbezogene Leistungen besonders dringlich ist.

 

Anmerkung:

Die vorliegende Erklärung begründet und präzisiert die Überlegungen des ZdK zur Anerkennung der Erziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in der "Stellungnahme des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zur geplanten Neuordnung des Familienlastenausgleichs und zu weiteren familienpolitischen Aufgaben" vom 24. Juni 1983 behandelt wurden.

Von zentraler Bedeutung ist der Zusammenhang von Familienlastenausgleich und Alterssicherung. Beide dürfen nicht als unzusammenhängende Teilbereiche behandelt werden. Nur ein Teil der erwerbstätigen Generation kommt heute sowohl für die Versorgung der Alten als auch für die Erziehung der Kinder auf. Dabei stößt ihre Belastung an Grenzen. Wir fordern daher, daß aus dem Gedanken der Solidarität der Generationen eine gerechte Verteilung dieser Lasten zwischen Familien entsprechend ihrer Kinderzahl und den Erwerbstätigen ohne Kinder sowie den Beziehern von Alterseinkommen erfolgt. Wenn sich die Kommission hier auf Vorschläge zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs im Zusammenhang mit der Rentenversicherung beschränkt, dann deswegen, weil die langjährige und jetzt wieder verstärkt aufkommende Diskussion einen besonderen Handlungsbedarf signalisiert.

Gestörter Zusammenhang zwischen Alterssicherung und Familienlastenausgleich

Die Sorge für den alten Menschen entspringt den Geboten der Nächstenliebe, Elternliebe und Barmherzigkeit, die allgemein als menschliche Werte anerkannt sind. Sie fanden jahrhundertelang ihren sichtbaren Ausdruck in der trotz aller Probleme funktionstüchtigen Großfamilie, die die Lebensrisiken bei Alter und Krankheit zwischen den Generationen ausglich. Hinzu kamen die Leistungen der kirchlichen Armen- und Altenfürsorge.

Die im Zuge der Industrialisierung, sozialer und wirtschaftlicher Wandlungen eingeführte Gesetzliche Rentenversicherung wurde unter dem Einfluß der christlichen Sozialpolitiker fortentwickelt, gab dem Erwerbstätigen den Stolz der Selbstverantwortung, dem alten Menschen im Zeitverlauf immer größere soziale Sicherheit und das Bewußtsein der Eigenständigkeit. Die Rentenversicherung blieb nach dem Zweiten Weltkrieg jahrzehntelang angesichts des Bevölkerungswachstums, der Produktivitäts- und Lohnzuwächse, des Wirtschaftswachstums und der Beitragserhöhungen finanziell weitgehend stabil. Wegen der anhaltenden Rezession und des langfristigen Geburtenrückgangs wird jetzt aber die Sorge um die Stabilität der Rentenversicherung immer größer.

Die Sozialpolitiker gingen in der Vergangenheit von der für selbstverständlich gehaltenen Annahme aus, daß die jeweils nachfolgende Generation genügend groß sein werde, die Rentenlasten später zu finanzieren. Im Vertrauen darauf wurde die Alterssicherung vorrangig ausgebaut, wobei eine Zwei-Generationen-Betrachtung vorherrschte. Dadurch wurde der Zusammenhang zwischen Familienlastenausgleich und der Alterssicherung nicht genügend gesehen; sie wurden als unzusammenhängende sereiche mit je eigener Sachgesetzlichkeit im System der sozialen Sicherung behandelt.

Der Aufwand für Kinder wird, obwohl vom Rentensystem her notwendig, mit wenigen Ausnahmen (z.B. Witwen- und Waisenrenten) rentenrechtlich nicht anerkannt. Die Rentenversicherung ist heute lediglich mit der Wirtschaftsdynamik, nicht jedoch mit der Familien- und Bevölkerungsdynamik verbunden. Bereits vorliegende Berechnungen weisen aus, daß kontinuierliche Geburtenrückgänge seit 1965 dazu führen, daß längerfristig eine zahlenmäBig ständig zurückgehende Zahl Erwerbstätiger eine wachsende Zahl von Renten finanzieren muß. Inzwischen zeichnet sich eine noch kritischere Entwicklung dadurch ab, daß einerseits die Geburten pro Ehe unerwartet noch unter den bisherigen Tiefstand von 1978 abgesunken sind, ein erfreulich starker Rückgang der Sterblichkeit besonders in höheren Altersstufen zu Erhöhungen der Zahl der Rentenempfänger führt.

Im System der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde bisher der Zusammenhang der drei Generationen nicht berücksichtigt. Die Aufgabe der Erwerbstätigen mit Rindern, für diese aufzukommen und zugleich die Renten mitzufinanzieren, führte zu sozial nicht ausgewogenen Belastungen der Eltern. Vergleicht man das Zweiverdiener-Ehepaar mit einer Einverdienerehe mit Kindern, so muß festgestellt werden, daß das Zweiverdienerehepaar nicht nur ein fast doppeltes Netto-Verfügungseinkommen erhält, wodurch ein erheblich höherer Lebensstandard ermöglicht wird, sondern auch doppelte Rentenansprüche erwirbt.

Die Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Renten werden also nicht angespart, sondern dem jeweils laufenden Sozialprodukt entnommen. Rentenleistungen können nur erbracht werden, wenn eine nachwachsende Generation vorhanden und bereit ist, ein genügend großes Sozialprodukt zu erwirtschaften und die Rentenleistungen zu finanzieren. Wer selbst - aus welchen Gründen auch immer - keine Kinder hat, wird darauf vertrauen müssen, daß andere, die Kinder aufziehen, die gesellschaftlich erforderlichen Leistungen zur späteren Sicherung seiner Rente erbringen. Wenn allerdings die Zahl der Familien mit zwei oder mehr Kindern ständig zurückgeht, dann verringert sich die Gesamtzahl der Kinder. Damit kommen zukünftig immer weniger Familien für Pflege, Erziehung und Unterhalt von immer weniger Kindern auf. Aufgrund dieser Entwicklung wird die nächste Generation kleiner sein und sich später vor die Notwendigkeit gestellt sehen, in noch höherem Maße für die Renten der älteren Generation aufkommen zu müssen. Damit wäre nicht nur - wie im gegenwärtigen Rentensystem - die Verteilung der Lasten zwischen den Familien, sondern auch zwischen den Generationen gefährlich unausgewogen. Ein solcher Zustand würde zudem der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit widersprechen.

Daraus folgt: Wer keine Kinder hat und deshalb der finanziellen Belastung auf der einen Seite der Generationensolidarität nicht unterliegt, muß sich auf der anderen Seite (Altersversorgung) entsprechend stärker verpflichten lassen. Wir alle können nur dann auf die zukünftige Leistungsfähigkeit des Rentenversicherungssystems vertrauen, wenn die Drei-Generationen-Solidarität Grundlage ist. Die Kommission "Wirtschaft und Gesellschaft" des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erneuert daher die Forderung, daß dem Gedanken der Solidarität der Generationen auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen werden muß.

Die Kommission sieht grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie dieser Forderung in Ergänzung der Regelungen des allgemeinen Familienlastenausgleichs entsprochen werden kann:

 

I. Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht

Hierdurch wird die Benachteiligung der wegen Pflege und Erziehung von Kindern nicht erwerbstätigen Elternteile im Rentenrecht gemildert und ihr späteres Renteneinkommen verbessert.

II:      Erziehungsgeld und Mitversicherung der Erziehungsgeldempfänger in er Gesetzlichen Rentenversicherung

Diese Möglichkeit verbindet die Entlastung der Familien in der aktiven Erziehungsphase mit einer gleichzeitigen Anwartschaft auf Alterssicherung.

III:     Beitragsdifferenzierung in der Gesetzlichen Rentenversicherung nach Kinderzahl

Durch einen nach der Kinderzahl gestaffelten Arbeitnehmerbeitrag soll eine Entlastung der Familien während der aktiven Erziehungsphase erreicht werden, ohne daß die Ansprüche in der Rentenversicherung geschmälert werden.

Da sich diese Vorschläge nicht gegenseitig ausschließen, lassen sie sich teilweise miteinander kombinieren und können sich so gegenseitig ergänzen.

Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht

Seit langem ist dem Gesetzgeber eine Neuregelung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben. In diesem Zusammenhang ist von Wissenschaftlern, den katholischen Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen wiederholt die Forderung nach Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht erhoben worden, um die dort bestehende Benachteiligung der Frauen zu beseitigen. Diese Anerkennung soll rentenbegründend und rentensteigernd wirken. Als notwendig erachtet wird die Anerkennung von mindestens drei Erziehungsjahren pro Kind. In die gleiche Richtung gehen die "Vorschläge zur sozialen Sicherung der Frau und Hinterbliebenen" des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Bonn.

Die Kommission "Wirtschaft und Gesellschaft" des Zentralkomitees der deutschen Katholiken unterstützt grundsätzlich die Forderung nach Anerkennung von Erziehungszeiten, weil sie einen Beitrag zur DreiGenerationen-Solidarität darstellen und die Benachteiligung der Frauen und Familien im Rentenrecht abbauen, indem Mütter einen eigenständigen Anspruch auf Rente aus ihrer Erziehungstätigkeit erwerben. Sie ist ferner der Auffassung, daß die bestehenden Leistungen des Familienlastenausgleichs (z.B. Kindergeld, Berücksichtigung der Familie im Steuerrecht, familienbezogene Sozialleistungen) mit diesem vorschlag nicht hinfällig werden, sondern zu einem umfassenden Gesamtkonzept des Familienlastenausgleichs ausgebaut werden müssen.

Erziehungsgeld und Mitversicherung des Erziehungsgeldempfängers in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Aus der Überlegung, daß Mütter und Väter, die sich ganz der Pflege und Erziehung ihrer Kinder widmen und auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit verzichten, gegenwärtig mehrfach benachteiligt sind, ist die Forderung nach einem Erziehungsgeld entstanden. Wie der vor einiger Zeit durchgeführte Modellversuch zum Erziehungsgeld in Niedersachsen ergab, sprach sich die überwiegende Zahl der teilnehmenden Frauen dafür aus, statt eines eventuell erhöhten Erziehungsgeldes lieber eine Mitversicherung der Erziehungsgeldempfänger in der Gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. Die Kommission "Wirtschaft und Gesellschaft" hält eine solche Kombination ebenfalls für sinnvoll.

Beitragsdifferenzierung in der Gesetzlichen Rentenversicherung nach Kinderzahl

Die Anerkennung von Erziehungsjahren und/oder die Einführung von Erziehungsgeld, verbunden mit beitragsfreier Mitversicherung in der Rentenversicherung, stellen eine grundlegende Verbesserung der Familienförderung dar. Ihre Verwirklichung bedeutet jedoch eine Leistungsausweitung mit der Folge zusätzlicher Ausgaben. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang die Sorge, daß die durch diese Lösungen anfallenden Mehrkosten Anlaß bieten werden, Verbesserungen für die Familien aufzuschieben oder gar nicht einzuführen. Um die gerechte Behandlung der Familien im gegenwärtigen Rentensystem nicht noch weiter hinauszuschieben, müssen trotz der ungünstigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte Überlegungen angestellt werden, ob nicht durch diese Variante ohne Mehrkosten auch die Drei-Generationen-Solidarität hergestellt und sozialer Gerechtigkeit entsprochen werden kann.

Eine stärkere Familienorientierung der Rentenversicherung bei Kostenneutralität wäre dadurch möglich, da8 bestimmte Leistungen der Rentenversicherung umgeschichtet werden, das Beitragssystem familiengerecht ausgestaltet oder beides miteinander kombiniert wird. Ausgangspunkt dieses Vorschlags ist die Überlegung, daß durchschnittlich mindestens zwei Kinder pro Ehe erforderlich sind zur Bestandserhaltung der Versichertengemeinschaft. Ein Ehepaar, das zwei Kinder aufzieht und pflegt, hilft damit, eine wesentliche Grundlage für die Gesetzliche Rentenversicherung zu schaffen. An diesem Tatbestand sollte sich die Staffelung der Arbeitnehmerbeiträge orientieren. Damit werden sich differenzierte Beitragssätze ergeben, die den "Normalbeitrag" für ein Einverdienerehepaar mit zwei Kindern zugrunde legen, der heute dem Arbeitnehmeranteil entsprechen würde. Eine kostenneutrale Finanzierung dieses Vorschlags wird erreicht, wenn die Summe der Beitragsermäßigungen bei Arbeitnehmern mit mehr als zwei Kindern der Summe der Beitragserhöhungen bei Arbeitnehmern mit weniger als zwei Kindern gleich ist. Der durchschnittliche Beitragssatz, der Arbeitgeberanteil und die geltende Rentenformel werden durch dieses Verfahren nicht berührt.

Finanzierung

Die Finanzierung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen hängt von verschiedenen Aspekten ab, u.a. von der Ausgestaltung, den Haushaltsmöglichkeiten und dem politischen Willen, der Familie Priorität einzuräumen. Die Kommission "Wirtschaft und Gesellschaft" bedauert in diesem Zusammenhang, daß den politischen Parteien dieser politische Wille in den letzten Jahren fehlte. Die Möglichkeiten zur Umschichtung innerhalb der familienbezogenen Leistungen wurden ebensowenig genutzt wie die Umschichtung von anderen Haushaltsbereichen zu anderen Etatpositionen, die der Familie zugute kommen. Vielmehr wurde die Familienförderung zum Zweck der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte eingeschränkt. Die Kommission ist ebenfalls der vom Zentralkomitee bereits früher geäußerten Meinung, daß die vorgeschlagenen familienpolitischen Verbesserungen angesichts der bereits vorhandenen hohen Belastung des Volkseinkommens mit Steuern und Sozialabgaben und der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Notwendigkeit, in der Nettoeinkommensentwicklung ausreichende Leistungsanreize zu erhalten, nicht durch eine weitere allgemeine Abgabenerhöhung finanziert werden dürfen. Vielmehr müssen die Einnahmen- und Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte auf Umschichtungsmöglichkeiten überprüft werden, z.B. hinsichtlich Fehlsubventionen oder "Überversorgungen". sei der Finanzierungsfrage muß bedacht werden, daß die Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs entscheidend von der Ausgestaltung der Maßnahmen abhängt. So bedeuten z.B. Einstiegsregelungen in das Erziehungsgeld oder in Erziehungszeiten vergleichsweise geringe Mehrkosten. Keinerlei Finanzierungsprobleme sieht die Kommission bei der Staffelung der Arbeitnehmerbeiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung nach Kinderzahl.

Die von uns aufgezeigte dritte Möglichkeit der Beitragsdifferenzierung der Arbeitnehmerbeiträge nach Kinderzahl in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist geeignet, die durch die Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte gesetzten engen Grenzen zugunsten der Familien zu erweitern. Die Kommission hält damit die Möglichkeit für gegeben, die Lage der Familien auch in Zeiten akuter Wirtschafts- und Finanzprobleme zu verbessern. Der besondere Vorteil der i:inderzahlabhängigen Beitragssätze liegt darin, daß damit eine Entlastung der Familien während der aktiven Erwerbs- und Erziehungsphase einsetzt.

Die Kommission "Wirtschaft und Gesellschaft" des ZdK fordert die politischen Parteien auf, die Familie in den Mittelpunkt der Fortentwicklung der Sozialpolitik zu stellen und dabei der Drei-Generationen-Solidarität größere Geltung zu verschaffen. Sofern keine Möglichkeit gesehen wird, umfassende Verbesserungen durchzuführen, sollten wenigstens Einstiegsregelungen im Sinne der hier vorgelegten Vorschläge oder aber die Einführung kinderzahlabhängiger Arbeitnehmerbeiträge in der Rentenversicherung in Erwägung gezogen werden.

Zweifellos beinhaltet jede dieser Möglichkeiten Probleme im Detail. Doch muß bedacht werden, daß es bei diesen Vorschlägen nicht allein um die soziale Gerechtigkeit für Familien geht. Vielmehr stellt eine derartige Stärkung der Drei-Generationen-Solidarität eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Stabilität unseres Systems der sozialen Alterssicherung dar. Diese ist nur gewährleistet, wenn die besondere Bedeutung der nachwachsenden Generation für den Fortbestand der Alterssicherung ins allgemeine Bewußtsein gerückt wird. Gelingen kann dies nur, wenn der Ordnungsrahmen für Familien verbessert und der Zusammenhang zwischen Familienlastenausgleich und der Alterssicherung wieder hergestellt wird.

 

9. September 1983

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